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	Kommentare zu: Totalitäres Deutschland von links: Das brandgefährliche Gedankengut der SPD-Richterkandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		Von: E.Imer		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11661</link>

		<dc:creator><![CDATA[E.Imer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2025 17:05:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Blogger Hadmut Danisch lässt an Frau Kaufholds Dissertation kein gutes Haar. Wie sehen Sie dies? Hier der Link: 
https://www.danisch.de/blog/2025/07/19/die-dissertation-der-ann-katrin-kaufhold/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Blogger Hadmut Danisch lässt an Frau Kaufholds Dissertation kein gutes Haar. Wie sehen Sie dies? Hier der Link:<br />
<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.danisch.de/blog/2025/07/19/die-dissertation-der-ann-katrin-kaufhold/" rel="nofollow ugc">https://www.danisch.de/blog/2025/07/19/die-dissertation-der-ann-katrin-kaufhold/</a></p>
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		<title>
		Von: Dietmar Stocker		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11595</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Stocker]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Aug 2025 19:17:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nur ein Gericht in Deutschland kann Maßnahmen gegen die Gesamtbevölkerung anordnen:  das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen entfalten Gesetzeskraft. Die seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts geübte Praxis, dass sich das Gericht zurückhält, wenn es darum geht, wie der Gesetzgeber ein Problem löst, hat das Gericht mit der sog. &quot;Klima-Entscheidung&quot; aufgegeben. Das Gericht hat damit seine Neutralität aufgegeben. Noch schlimmer war es mit der &quot;Corona-Entscheidung&quot;. Da hat das Gericht faktisch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeschafft, nachdem der Staat nur ausnahmsweise in die Grundrechte der Bürger eingreifen darf.  Die Demontage des Bundesverfassungsgerichts als unabhängige Instanz, die die Bürgerrechte schützt und nicht politisch gestaltet, hat schon vor ein paar Jahren begonnen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur ein Gericht in Deutschland kann Maßnahmen gegen die Gesamtbevölkerung anordnen:  das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen entfalten Gesetzeskraft. Die seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts geübte Praxis, dass sich das Gericht zurückhält, wenn es darum geht, wie der Gesetzgeber ein Problem löst, hat das Gericht mit der sog. &#8222;Klima-Entscheidung&#8220; aufgegeben. Das Gericht hat damit seine Neutralität aufgegeben. Noch schlimmer war es mit der &#8222;Corona-Entscheidung&#8220;. Da hat das Gericht faktisch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeschafft, nachdem der Staat nur ausnahmsweise in die Grundrechte der Bürger eingreifen darf.  Die Demontage des Bundesverfassungsgerichts als unabhängige Instanz, die die Bürgerrechte schützt und nicht politisch gestaltet, hat schon vor ein paar Jahren begonnen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hagen		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11515</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hagen]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Jul 2025 10:52:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich empfehle hierzu das Interview des Prof. Boehme-Neßler, meines persönlichen Spitzenkandidaten für das Bundesverfassungsgericht bei Cicero.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich empfehle hierzu das Interview des Prof. Boehme-Neßler, meines persönlichen Spitzenkandidaten für das Bundesverfassungsgericht bei Cicero.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: MS		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11492</link>

		<dc:creator><![CDATA[MS]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 10:05:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Weber,

da ich davon ausgehe, dass Sie die Publikation vollständig gelesen habe frage ich mich, wie Sie es für redlich halten können, die Zitate in dieser Art und Weise wiederzugeben und zu interpretieren. 

Um das Zitieren einfacher zu machen beziehe ich mich auf die PDF-Version, die auch die Punkte A und B beinhaltet.

Frau Brosius-Gersdorf stützt Ihre Überlegungen zum Verhältnis zwischen der Eigenverantwortung und des Solidaritätsgedankens (S. 2) auf den § 1 SGB V:

&quot;[...]Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden[...]&quot;

-&#062; &quot;ganz oder teilweise&quot; 

&quot;Um die Angemessenheit der Kostenbeteiligung im Einzelfall sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber den Krankenkassen hinsichtlich der Höhe der Kostenbeteiligung Ermessen einräumen und die Rechtsfolge um weitere zumutbarkeitsfördernde Elemente wie Beteiligungsobergrenzen, einkommensbezogene Staffelungen oder Ausnahmen bei unbilliger Härte ergänzen. Solche Regelungselemente stellen sicher, dass die Berücksichtigung von Eigenverantwortung insbesondere nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen erfolgt.&quot; (S.7)

-&#062; &quot;Brosius-Gersdorf fordert eine finanzielle „Bestrafung“ gewisser Kranker. Vielleicht auch für Diabetiker, erkrankte Raucher, Alkoholkranke?&quot;

&quot;ungesunden Ernährungsweise, einer hohen UV-Exposition, Bewegungsmangel oder dem Konsum von Alkohol und Nikotin lassen sich dagegen deutliche Unterschiede ausmachen. [...] Solche Verhaltensweisen pauschal durch Kostenbeteiligungen zu
sanktionieren, erscheint daher nicht verhältnismäßig.&quot; (S. 8)

-&#062; &quot;Die Rechtswissenschaftlerin hat offenbar selbst die Grundprinzipien der Menschenwürde und der Solidargemeinschaft nicht verstanden.&quot;

Das ist eine Behauptung an der ich doch Zweifel habe angesichts des breiten Zuspruchs aus rechtswissenschaftlichen Kreisen:
https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/mam/content/stellungnahme-richterwahl.pdf

Frau Brosius-Gersdorf erläutert im Artikel gesetzgeberische Möglichkeiten in Bezug auf die Kostenbeteiligung bei Cov19. Das ist ihr Beruf als Rechtswissenschaftlerin, wenn sich zu einer diskutierten rechtlichen Fragestellugen Unklarheiten auftun. Die Unklarheit ist hier, ob sich eine Beteiligung aus dem bereits bestehenden Gesetz ergeben kann und wenn nicht, wie eine Beteiligung rechtlich ausgestaltet sein müsste. Der betreffende Paragraf lautet es § 52 I Alt. 1 SGB V:

&quot;Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.&quot;

Warum man den Artikel als politische Forderung verstehen sollte erschließt sich mir nicht. 
Warum eine stärkere Eigenverantwortung &quot;links&quot; sein soll erschließt sich mir ebenfalls nicht. 

Generell fehlt in Ihren Erläuterungen eine Trennung von Untersuchungsgegenstand und Person. Dies ist für mich insofern unverständlich, da Sie vermutlich regelmäßig selbst solcherart Angriffen auf Ihre Person ausgesetzt sind, die die Auswahl der Untersuchten mit Ihrem persönlichen Motiven vermischen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Weber,</p>
<p>da ich davon ausgehe, dass Sie die Publikation vollständig gelesen habe frage ich mich, wie Sie es für redlich halten können, die Zitate in dieser Art und Weise wiederzugeben und zu interpretieren. </p>
<p>Um das Zitieren einfacher zu machen beziehe ich mich auf die PDF-Version, die auch die Punkte A und B beinhaltet.</p>
<p>Frau Brosius-Gersdorf stützt Ihre Überlegungen zum Verhältnis zwischen der Eigenverantwortung und des Solidaritätsgedankens (S. 2) auf den § 1 SGB V:</p>
<p>&#8222;[&#8230;]Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden[&#8230;]&#8220;</p>
<p>-&gt; &#8222;ganz oder teilweise&#8220; </p>
<p>&#8222;Um die Angemessenheit der Kostenbeteiligung im Einzelfall sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber den Krankenkassen hinsichtlich der Höhe der Kostenbeteiligung Ermessen einräumen und die Rechtsfolge um weitere zumutbarkeitsfördernde Elemente wie Beteiligungsobergrenzen, einkommensbezogene Staffelungen oder Ausnahmen bei unbilliger Härte ergänzen. Solche Regelungselemente stellen sicher, dass die Berücksichtigung von Eigenverantwortung insbesondere nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen erfolgt.&#8220; (S.7)</p>
<p>-&gt; &#8222;Brosius-Gersdorf fordert eine finanzielle „Bestrafung“ gewisser Kranker. Vielleicht auch für Diabetiker, erkrankte Raucher, Alkoholkranke?&#8220;</p>
<p>&#8222;ungesunden Ernährungsweise, einer hohen UV-Exposition, Bewegungsmangel oder dem Konsum von Alkohol und Nikotin lassen sich dagegen deutliche Unterschiede ausmachen. [&#8230;] Solche Verhaltensweisen pauschal durch Kostenbeteiligungen zu<br />
sanktionieren, erscheint daher nicht verhältnismäßig.&#8220; (S. 8)</p>
<p>-&gt; &#8222;Die Rechtswissenschaftlerin hat offenbar selbst die Grundprinzipien der Menschenwürde und der Solidargemeinschaft nicht verstanden.&#8220;</p>
<p>Das ist eine Behauptung an der ich doch Zweifel habe angesichts des breiten Zuspruchs aus rechtswissenschaftlichen Kreisen:<br />
<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/mam/content/stellungnahme-richterwahl.pdf" rel="nofollow ugc">https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/mam/content/stellungnahme-richterwahl.pdf</a></p>
<p>Frau Brosius-Gersdorf erläutert im Artikel gesetzgeberische Möglichkeiten in Bezug auf die Kostenbeteiligung bei Cov19. Das ist ihr Beruf als Rechtswissenschaftlerin, wenn sich zu einer diskutierten rechtlichen Fragestellugen Unklarheiten auftun. Die Unklarheit ist hier, ob sich eine Beteiligung aus dem bereits bestehenden Gesetz ergeben kann und wenn nicht, wie eine Beteiligung rechtlich ausgestaltet sein müsste. Der betreffende Paragraf lautet es § 52 I Alt. 1 SGB V:</p>
<p>&#8222;Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.&#8220;</p>
<p>Warum man den Artikel als politische Forderung verstehen sollte erschließt sich mir nicht.<br />
Warum eine stärkere Eigenverantwortung &#8222;links&#8220; sein soll erschließt sich mir ebenfalls nicht. </p>
<p>Generell fehlt in Ihren Erläuterungen eine Trennung von Untersuchungsgegenstand und Person. Dies ist für mich insofern unverständlich, da Sie vermutlich regelmäßig selbst solcherart Angriffen auf Ihre Person ausgesetzt sind, die die Auswahl der Untersuchten mit Ihrem persönlichen Motiven vermischen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hagen		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11491</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hagen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 09:03:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9785#comment-11491</guid>

					<description><![CDATA[M.E. ist Frau Kaufhold auch so gefährlich,  weil diese Hand an die Gewaltenteilung legen und das Bundesverfassungsgericht zu einer Überbehörde ausbauen will, welche dann auch den Bundestag, also den Gesetzgeber beherrschen soll.
Sie argumentiert ja, dass die Politiker unpopuläre Entscheidungen in Blick auf ihre Wiederwahl scheuen würden und solche Entscheidungen,  welche Sache der Legislative sind, dann eben durch die Gerichte getroffen werden müssten.
Dabei hat sie offensichtlich im Hinterkopf,  dass willige Kläger wie z.B.  Umweltverbände Klagen einbringen, welche es dem Gericht ermöglichen, die Legislative zu entsprechendem Handeln zu zwingen. 

Dies ist zwar auch jetzt schon so, wenn z.B. ein Gesetz für rechts-  / verfassungswidrig erklärt wird, Frau Kaufhold strebt aber erkennbar an, damit den von ihr propagierten radikalen Umbau der Gesellschaft auf ohne Rücksicht durchzusetzen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>M.E. ist Frau Kaufhold auch so gefährlich,  weil diese Hand an die Gewaltenteilung legen und das Bundesverfassungsgericht zu einer Überbehörde ausbauen will, welche dann auch den Bundestag, also den Gesetzgeber beherrschen soll.<br />
Sie argumentiert ja, dass die Politiker unpopuläre Entscheidungen in Blick auf ihre Wiederwahl scheuen würden und solche Entscheidungen,  welche Sache der Legislative sind, dann eben durch die Gerichte getroffen werden müssten.<br />
Dabei hat sie offensichtlich im Hinterkopf,  dass willige Kläger wie z.B.  Umweltverbände Klagen einbringen, welche es dem Gericht ermöglichen, die Legislative zu entsprechendem Handeln zu zwingen. </p>
<p>Dies ist zwar auch jetzt schon so, wenn z.B. ein Gesetz für rechts-  / verfassungswidrig erklärt wird, Frau Kaufhold strebt aber erkennbar an, damit den von ihr propagierten radikalen Umbau der Gesellschaft auf ohne Rücksicht durchzusetzen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hagen		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11489</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hagen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 07:52:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9785#comment-11489</guid>

					<description><![CDATA[Verstörend finde ich, mit welcher Impertinenz und welchem Zynismus Frau Kaufhold darüber referiert, wie man Wirtschaftsunternehmen auch mit letztlich  erfolglosen Klagen in die Knie zwingen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zerstören könnte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verstörend finde ich, mit welcher Impertinenz und welchem Zynismus Frau Kaufhold darüber referiert, wie man Wirtschaftsunternehmen auch mit letztlich  erfolglosen Klagen in die Knie zwingen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zerstören könnte.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf Rath		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/brosius-gersdorf-kaufhold/#comment-11488</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf Rath]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 07:49:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es verstört in der Tat zutiefst, welche Beugung insbesondere das Plädoyer von Max Born inzwischen mit Macht erfährt, dass Wissenschaft stets ein &quot;benefactor for human society&quot; (in: Briefwechsel 1916-1955: 198) zu sein hat. Vor allem das, was als menschlich gilt, erscheint angesichts dessen zu einer völligen Beliebigkeit verkommen. Das Soziale als der Maßstab der conditio humana wird dabei als Tatsache offenbar längst nicht mehr geachtet. Die Frage, warum die öffentliche Hand solch eine äußerst destruktive Konstellation auch noch zuhauf mit Steuergeld finanziert, lässt der dafür zuständige Haushaltsgesetzgeber jedoch auch künftig unbeantwortet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es verstört in der Tat zutiefst, welche Beugung insbesondere das Plädoyer von Max Born inzwischen mit Macht erfährt, dass Wissenschaft stets ein &#8222;benefactor for human society&#8220; (in: Briefwechsel 1916-1955: 198) zu sein hat. Vor allem das, was als menschlich gilt, erscheint angesichts dessen zu einer völligen Beliebigkeit verkommen. Das Soziale als der Maßstab der conditio humana wird dabei als Tatsache offenbar längst nicht mehr geachtet. Die Frage, warum die öffentliche Hand solch eine äußerst destruktive Konstellation auch noch zuhauf mit Steuergeld finanziert, lässt der dafür zuständige Haushaltsgesetzgeber jedoch auch künftig unbeantwortet.</p>
]]></content:encoded>
		
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