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	Kommentare zu: Textparallelen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Markus Jesgarz		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-12451</link>

		<dc:creator><![CDATA[Markus Jesgarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 20:13:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Meiner Auffassung nach sprechen die bislang dokumentierten Befunde deutlich für einen Plagiatsverdacht bei Frauke Brosius-Gersdorf. Maßgeblich sind dabei nicht allein die auffälligen Textparallelen zu Hubertus Gersdorf, sondern vor allem die Verbindung von sprachlicher Abhängigkeit und inhaltlicher Schwäche.

Besonders deutlich wird dies am Umgang mit dem Legitimationsmodell Böckenfördes. Böckenförde entwickelt seine Legitimationstheorie vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus und der Einsicht, dass formale Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit auseinanderfallen können. Seine Überlegungen stehen in engem Zusammenhang mit vorstaatlichen Voraussetzungen von Freiheit, Menschenwürde und Verantwortung. Ähnliche Gedanken prägten auch die Nürnberger Prozesse 1945/46, in denen Robert H. Jackson betonte, dass es grundlegende Rechtsprinzipien gibt, die staatlicher Gesetzgebung vorausliegen.

Bei Brosius-Gersdorf erscheint dieses Modell dagegen weitgehend auf ein technisches System von Legitimationsketten reduziert. Die normativen und historischen Voraussetzungen treten in den Hintergrund. Gleichzeitig finden sich erhebliche Parallelen zur Argumentationsstruktur, Literaturauswahl und Begrifflichkeit bei Hubertus Gersdorf. Gerade die Kombination aus starker textlicher Nähe und fehlender eigenständiger theoretischer Durchdringung begründet für mich den Eindruck, dass hier fremde gedankliche Konstruktionen übernommen wurden, ohne sie in ihrem ursprünglichen Bedeutungszusammenhang selbstständig zu erfassen und weiterzuentwickeln.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Auffassung nach sprechen die bislang dokumentierten Befunde deutlich für einen Plagiatsverdacht bei Frauke Brosius-Gersdorf. Maßgeblich sind dabei nicht allein die auffälligen Textparallelen zu Hubertus Gersdorf, sondern vor allem die Verbindung von sprachlicher Abhängigkeit und inhaltlicher Schwäche.</p>
<p>Besonders deutlich wird dies am Umgang mit dem Legitimationsmodell Böckenfördes. Böckenförde entwickelt seine Legitimationstheorie vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus und der Einsicht, dass formale Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit auseinanderfallen können. Seine Überlegungen stehen in engem Zusammenhang mit vorstaatlichen Voraussetzungen von Freiheit, Menschenwürde und Verantwortung. Ähnliche Gedanken prägten auch die Nürnberger Prozesse 1945/46, in denen Robert H. Jackson betonte, dass es grundlegende Rechtsprinzipien gibt, die staatlicher Gesetzgebung vorausliegen.</p>
<p>Bei Brosius-Gersdorf erscheint dieses Modell dagegen weitgehend auf ein technisches System von Legitimationsketten reduziert. Die normativen und historischen Voraussetzungen treten in den Hintergrund. Gleichzeitig finden sich erhebliche Parallelen zur Argumentationsstruktur, Literaturauswahl und Begrifflichkeit bei Hubertus Gersdorf. Gerade die Kombination aus starker textlicher Nähe und fehlender eigenständiger theoretischer Durchdringung begründet für mich den Eindruck, dass hier fremde gedankliche Konstruktionen übernommen wurden, ohne sie in ihrem ursprünglichen Bedeutungszusammenhang selbstständig zu erfassen und weiterzuentwickeln.</p>
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		<title>
		Von: Markus Jesgarz		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-12450</link>

		<dc:creator><![CDATA[Markus Jesgarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 20:27:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf den zweiten von Stefan Weber dokumentierten Verdachtsfall. Gerade dieser Fall ist wissenschaftlich besonders aufschlussreich, weil er nicht nur sprachliche oder strukturelle Überschneidungen erkennen lässt, sondern ein tieferes Problem offenbart: Offensichtlich wurde ein hochkomplexes demokratietheoretisches Legitimationsmodell übernommen, ohne dessen eigentliche Grundlagen wirklich verstanden zu haben.

Besonders verwunderlich ist dabei der Umgang mit Ernst-Wolfgang Böckenförde. Denn Böckenförde gehört zu den zentralen Architekten der modernen staatsrechtlichen Legitimationstheorie. Seine Ausführungen im Handbuch des Staatsrechts (Isensee/Kirchhof, HdbStR, § 24) sowie seine grundlegenden Arbeiten in „Staat, Gesellschaft, Freiheit“ (1976) zeigen gerade, dass demokratische Legitimation nicht als bloß formale „Legitimationskette“ verstanden werden kann. Böckenförde entwickelt das Modell ausdrücklich im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen, sittlichen und vorstaatlichen Voraussetzungen demokratischer Ordnung. Genau darin liegt der eigentliche theoretische Kern seines Ansatzes.

Frauke Brosius-Gersdorf reduziert dieses Legitimationsmodell dagegen nahezu vollständig auf einen formalisierten rechtspositivistischen Mechanismus: personelle Legitimation, sachlich-inhaltliche Legitimation, organisatorische Rückbindung. Die von Böckenförde selbst problematisierten Voraussetzungen demokratischer Legitimität verschwinden dabei nahezu vollständig aus der Argumentation.

Genau das ist der entscheidende Punkt: Wer Böckenförde wirklich gelesen und verstanden hat, hätte erkennen müssen, dass dieses Modell gerade nicht als rein technische oder schematische Legitimationsmechanik konstruiert wurde. Dass diese zentrale Dimension praktisch fehlt, obwohl zugleich auf Böckenförde Bezug genommen wird, ist wissenschaftlich außerordentlich auffällig.

Noch problematischer wird dies durch die massive Nähe zur Argumentationsstruktur und Literaturauswahl der Arbeit von Hubertus Gersdorf. Denn dadurch entsteht zunehmend der Eindruck, dass hier nicht eigenständig theoretisch gearbeitet wurde, sondern vorhandene Dogmatik und Literaturapparate übernommen wurden, ohne deren eigentliche verfassungstheoretische Grundlagen selbstständig zu durchdringen.

Gerade darin liegt der eigentliche Vorwurf: dass hier offenbar nicht eigenständig wissenschaftlich gearbeitet wurde, sondern Argumentationsstrukturen, Literaturauswahl und gedankliche Konstruktionen übernommen wurden, ohne sie selbst wirklich verstanden und eigenständig entwickelt zu haben. Genau das ist der Kern dessen, was man wissenschaftlich als ein Plagiat oder zumindest als eine schwerwiegende Form unselbstständiger wissenschaftlicher Arbeit bezeichnen muss.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf den zweiten von Stefan Weber dokumentierten Verdachtsfall. Gerade dieser Fall ist wissenschaftlich besonders aufschlussreich, weil er nicht nur sprachliche oder strukturelle Überschneidungen erkennen lässt, sondern ein tieferes Problem offenbart: Offensichtlich wurde ein hochkomplexes demokratietheoretisches Legitimationsmodell übernommen, ohne dessen eigentliche Grundlagen wirklich verstanden zu haben.</p>
<p>Besonders verwunderlich ist dabei der Umgang mit Ernst-Wolfgang Böckenförde. Denn Böckenförde gehört zu den zentralen Architekten der modernen staatsrechtlichen Legitimationstheorie. Seine Ausführungen im Handbuch des Staatsrechts (Isensee/Kirchhof, HdbStR, § 24) sowie seine grundlegenden Arbeiten in „Staat, Gesellschaft, Freiheit“ (1976) zeigen gerade, dass demokratische Legitimation nicht als bloß formale „Legitimationskette“ verstanden werden kann. Böckenförde entwickelt das Modell ausdrücklich im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen, sittlichen und vorstaatlichen Voraussetzungen demokratischer Ordnung. Genau darin liegt der eigentliche theoretische Kern seines Ansatzes.</p>
<p>Frauke Brosius-Gersdorf reduziert dieses Legitimationsmodell dagegen nahezu vollständig auf einen formalisierten rechtspositivistischen Mechanismus: personelle Legitimation, sachlich-inhaltliche Legitimation, organisatorische Rückbindung. Die von Böckenförde selbst problematisierten Voraussetzungen demokratischer Legitimität verschwinden dabei nahezu vollständig aus der Argumentation.</p>
<p>Genau das ist der entscheidende Punkt: Wer Böckenförde wirklich gelesen und verstanden hat, hätte erkennen müssen, dass dieses Modell gerade nicht als rein technische oder schematische Legitimationsmechanik konstruiert wurde. Dass diese zentrale Dimension praktisch fehlt, obwohl zugleich auf Böckenförde Bezug genommen wird, ist wissenschaftlich außerordentlich auffällig.</p>
<p>Noch problematischer wird dies durch die massive Nähe zur Argumentationsstruktur und Literaturauswahl der Arbeit von Hubertus Gersdorf. Denn dadurch entsteht zunehmend der Eindruck, dass hier nicht eigenständig theoretisch gearbeitet wurde, sondern vorhandene Dogmatik und Literaturapparate übernommen wurden, ohne deren eigentliche verfassungstheoretische Grundlagen selbstständig zu durchdringen.</p>
<p>Gerade darin liegt der eigentliche Vorwurf: dass hier offenbar nicht eigenständig wissenschaftlich gearbeitet wurde, sondern Argumentationsstrukturen, Literaturauswahl und gedankliche Konstruktionen übernommen wurden, ohne sie selbst wirklich verstanden und eigenständig entwickelt zu haben. Genau das ist der Kern dessen, was man wissenschaftlich als ein Plagiat oder zumindest als eine schwerwiegende Form unselbstständiger wissenschaftlicher Arbeit bezeichnen muss.</p>
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		<title>
		Von: Markus Jesgarz		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-12439</link>

		<dc:creator><![CDATA[Markus Jesgarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2026 02:42:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die von Stefan Weber angesprochene Problematik der Zitier- und Begründungspraxis berührt im Kern eine seit Jahrzehnten bekannte dogmatische Schieflage der deutschen Staatsrechtslehre: die Tendenz, hochkomplexe Theoriemodelle auf scheinbar selbsttragende Strukturformeln zu reduzieren.

Gerade die sogenannte „Legitimationskette“ ist kein abstrakt frei schwebendes Dogma, sondern historisch klar verortbar in der Staatsrechtslehre Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ausgangspunkt sind seine Arbeiten seit den 1970er Jahren zur demokratischen Legitimation staatlicher Herrschaft, insbesondere im Anschluss an seine Überlegungen zum Demokratieprinzip und zur „organisierten Herrschaft des Volkes“. Zentral ist dabei sein berühmter verfassungstheoretischer Befund, dass der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann (Böckenförde, 1967/1976). Genau aus dieser Spannung heraus entwickelt sich sein Verständnis demokratischer Legitimation: nicht als bloß technische Durchleitungskette, sondern als voraussetzungsgebundenes Ordnungsmodell.

Die spätere Ausarbeitung im staatsrechtlichen Schrifttum (u.a. im Handbuch des Staatsrechts, § 24) ist lediglich Systematisierung dieses Ansatzes. Wer heute mit der Formel der „ununterbrochenen Legitimationskette“ arbeitet, greift damit mittelbar auf Böckenfördes Theoriehintergrund zurück – und müsste diesen auch transparent ausweisen.

Auffällig ist daher, dass in neueren Arbeiten, wie sie etwa Frauke Brosius-Gersdorf vorlegt, diese Ursprungstiefe nur begrenzt sichtbar wird. Die Legitimationskette erscheint dort häufig als etabliertes dogmatisches Instrument, ohne dass die voraussetzungsreiche Genese bei Böckenförde systematisch entfaltet wird. Gerade die für Böckenförde zentrale Einsicht in die vorstaatlichen Voraussetzungen demokratischer Ordnung bleibt dabei oft unterbelichtet, obwohl sie für die Tragfähigkeit des Modells konstitutiv ist.

Vor diesem Hintergrund bestätigt sich die von Weber angesprochene methodische Kritik in zugespitzter Form: Wenn zentrale Strukturbegriffe der Staatsrechtslehre verwendet werden, ohne ihre theoriegeschichtliche Herkunft und ihre normativen Voraussetzungen explizit zu rekonstruieren, entsteht der Eindruck einer dogmatischen Verkürzung. Die Legitimationskette wird dann nicht mehr aus ihrer Begründungsstruktur heraus verstanden, sondern lediglich als formalisiertes Schema reproduziert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die von Stefan Weber angesprochene Problematik der Zitier- und Begründungspraxis berührt im Kern eine seit Jahrzehnten bekannte dogmatische Schieflage der deutschen Staatsrechtslehre: die Tendenz, hochkomplexe Theoriemodelle auf scheinbar selbsttragende Strukturformeln zu reduzieren.</p>
<p>Gerade die sogenannte „Legitimationskette“ ist kein abstrakt frei schwebendes Dogma, sondern historisch klar verortbar in der Staatsrechtslehre Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ausgangspunkt sind seine Arbeiten seit den 1970er Jahren zur demokratischen Legitimation staatlicher Herrschaft, insbesondere im Anschluss an seine Überlegungen zum Demokratieprinzip und zur „organisierten Herrschaft des Volkes“. Zentral ist dabei sein berühmter verfassungstheoretischer Befund, dass der freiheitliche Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann (Böckenförde, 1967/1976). Genau aus dieser Spannung heraus entwickelt sich sein Verständnis demokratischer Legitimation: nicht als bloß technische Durchleitungskette, sondern als voraussetzungsgebundenes Ordnungsmodell.</p>
<p>Die spätere Ausarbeitung im staatsrechtlichen Schrifttum (u.a. im Handbuch des Staatsrechts, § 24) ist lediglich Systematisierung dieses Ansatzes. Wer heute mit der Formel der „ununterbrochenen Legitimationskette“ arbeitet, greift damit mittelbar auf Böckenfördes Theoriehintergrund zurück – und müsste diesen auch transparent ausweisen.</p>
<p>Auffällig ist daher, dass in neueren Arbeiten, wie sie etwa Frauke Brosius-Gersdorf vorlegt, diese Ursprungstiefe nur begrenzt sichtbar wird. Die Legitimationskette erscheint dort häufig als etabliertes dogmatisches Instrument, ohne dass die voraussetzungsreiche Genese bei Böckenförde systematisch entfaltet wird. Gerade die für Böckenförde zentrale Einsicht in die vorstaatlichen Voraussetzungen demokratischer Ordnung bleibt dabei oft unterbelichtet, obwohl sie für die Tragfähigkeit des Modells konstitutiv ist.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund bestätigt sich die von Weber angesprochene methodische Kritik in zugespitzter Form: Wenn zentrale Strukturbegriffe der Staatsrechtslehre verwendet werden, ohne ihre theoriegeschichtliche Herkunft und ihre normativen Voraussetzungen explizit zu rekonstruieren, entsteht der Eindruck einer dogmatischen Verkürzung. Die Legitimationskette wird dann nicht mehr aus ihrer Begründungsstruktur heraus verstanden, sondern lediglich als formalisiertes Schema reproduziert.</p>
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		<title>
		Von: Markus Jesgarz		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-12437</link>

		<dc:creator><![CDATA[Markus Jesgarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 May 2026 20:21:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Auffällig ist in der Debatte um die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur die allgemeine thematische Nähe zur Arbeit ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf, sondern vor allem die konkrete Auswahl der verwendeten Literatur. Denn es handelt sich gerade nicht bloß um allgemein bekannte staatsrechtliche Standardwerke wie Dürig, Hesse oder Böckenförde, die nahezu jeder Bearbeiter des Demokratieprinzips heranziehen würde. Vielmehr greifen beide Arbeiten in bemerkenswert ähnlicher Weise auf spezialisierte Literatur zurück, die eher in wissenschaftlichen Spezialdiskussionen zur demokratischen Legitimation öffentlich-rechtlicher Körperschaften und kommunaler Organisationsformen verwendet wird.

Besonders ins Auge fällt dabei die identische Kombination der Werke von Papenfuß, Schäfer, Ossenbühl, Hermes und Schmidt-Aßmann. Gerade Papenfuß („Die personellen Grenzen der Autonomie öffentlich-rechtlicher Körperschaften“) und Schäfer („Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften“) zählen keineswegs zu den typischen Standardzitaten des allgemeinen Staatsorganisationsrechts. Es handelt sich vielmehr um vergleichsweise spezielle Monographien und Untersuchungen, die nur in bestimmten vertieften Diskussionen zur institutionellen Legitimation herangezogen werden.

Umso auffälliger erscheint es, dass Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur dieselben Autoren benutzt wie Hubertus Gersdorf, sondern darüber hinaus dieselben Seitenzahlen, dieselben Fundstellen und nahezu dieselbe Reihenfolge der Nachweise verwendet. Hinzu kommt, dass beide Arbeiten an denselben argumentativen Punkten auf genau diese Literatur zurückgreifen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass nicht lediglich unabhängig dieselbe Forschungsliteratur ausgewertet wurde, sondern dass eine sehr enge strukturelle und gedankliche Nähe der Arbeiten besteht.

Gerade die Kombination aus spezieller Literaturauswahl, identischen Fundstellen und ähnlicher Argumentationsführung lässt die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf daher in erheblichem Maße an die Arbeit ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf angenähert erscheinen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auffällig ist in der Debatte um die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur die allgemeine thematische Nähe zur Arbeit ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf, sondern vor allem die konkrete Auswahl der verwendeten Literatur. Denn es handelt sich gerade nicht bloß um allgemein bekannte staatsrechtliche Standardwerke wie Dürig, Hesse oder Böckenförde, die nahezu jeder Bearbeiter des Demokratieprinzips heranziehen würde. Vielmehr greifen beide Arbeiten in bemerkenswert ähnlicher Weise auf spezialisierte Literatur zurück, die eher in wissenschaftlichen Spezialdiskussionen zur demokratischen Legitimation öffentlich-rechtlicher Körperschaften und kommunaler Organisationsformen verwendet wird.</p>
<p>Besonders ins Auge fällt dabei die identische Kombination der Werke von Papenfuß, Schäfer, Ossenbühl, Hermes und Schmidt-Aßmann. Gerade Papenfuß („Die personellen Grenzen der Autonomie öffentlich-rechtlicher Körperschaften“) und Schäfer („Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften“) zählen keineswegs zu den typischen Standardzitaten des allgemeinen Staatsorganisationsrechts. Es handelt sich vielmehr um vergleichsweise spezielle Monographien und Untersuchungen, die nur in bestimmten vertieften Diskussionen zur institutionellen Legitimation herangezogen werden.</p>
<p>Umso auffälliger erscheint es, dass Frauke Brosius-Gersdorf nicht nur dieselben Autoren benutzt wie Hubertus Gersdorf, sondern darüber hinaus dieselben Seitenzahlen, dieselben Fundstellen und nahezu dieselbe Reihenfolge der Nachweise verwendet. Hinzu kommt, dass beide Arbeiten an denselben argumentativen Punkten auf genau diese Literatur zurückgreifen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass nicht lediglich unabhängig dieselbe Forschungsliteratur ausgewertet wurde, sondern dass eine sehr enge strukturelle und gedankliche Nähe der Arbeiten besteht.</p>
<p>Gerade die Kombination aus spezieller Literaturauswahl, identischen Fundstellen und ähnlicher Argumentationsführung lässt die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf daher in erheblichem Maße an die Arbeit ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf angenähert erscheinen.</p>
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		<title>
		Von: Markus Jesgarz		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-12435</link>

		<dc:creator><![CDATA[Markus Jesgarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 May 2026 06:31:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Besonders die erste der dokumentierten möglichen Plagiatsstellen offenbart erhebliche wissenschaftliche Schwächen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf. Auffällig ist nicht nur die sprachliche und strukturelle Nähe zur Arbeit von Hubertus Gersdorf, sondern vor allem die nahezu identische Auswahl und Reihenfolge der Quellen. Gerade im Bereich des Staats- und Verfassungsrechts ist dies keineswegs selbstverständlich, weil zahlreiche bedeutende Staatsrechtslehrer dieselben Fragen aus wesentlich tieferen demokratietheoretischen und verfassungsphilosophischen Perspektiven behandelt haben.

Es wäre naheliegend gewesen, etwa Ernst-Wolfgang Böckenförde („Staat, Gesellschaft, Freiheit“, 1976), Konrad Hesse („Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland“), Peter Badura („Staatsrechtssystematik“), Ernst Forsthoff („Der Staat der Industriegesellschaft“) oder Josef Isensee („Das Grundrecht als Abwehrrecht und staatliche Schutzpflicht“) intensiver einzubeziehen. Gerade Böckenförde hätte die Arbeit entscheidend vertiefen können, weil er die Voraussetzungen demokratischer Legitimation nicht bloß technisch über Legitimationsketten erklärt, sondern nach den vorstaatlichen und sittlichen Grundlagen freiheitlicher Ordnung fragt. Hesse und Isensee hätten zudem die innere Konsistenz des entwickelten Legitimationsmodells kritisch hinterfragt.

Genau diese theoretische Vertiefung fehlt jedoch nahezu vollständig. Stattdessen reduziert Brosius-Gersdorf Legitimation weitgehend auf demokratische Rückbindung, organisatorische Zurechnung und institutionelle Steuerung. Doch genau an dieser Stelle gerät ihre Arbeit in einen massiven inneren Widerspruch: Obwohl ihr Modell Demokratie zum zentralen Maßstab erhebt, rechtfertigt sie die Unabhängigkeit der Zentralbank trotz offensichtlichen Demokratiedefizits plötzlich mit Geldwertstabilität, ökonomischer Vernunft und funktionaler Effizienz. Diese Werte folgen jedoch gerade nicht aus ihrem eigenen demokratischen Legitimationsmodell. Sie werden von außen eingeführt, weil das Modell selbst zur Lösung nicht ausreicht.

Spätestens an diesem Punkt hätte eine vertiefte Auseinandersetzung mit Böckenförde, Hesse oder Isensee erfolgen müssen. Genau dies unterbleibt jedoch. Dadurch entsteht der Eindruck einer auffälligen wissenschaftlichen Verengung und mangelnden eigenständigen Reflexion. Die massive Nähe zur Argumentationsstruktur und Literaturauswahl von Hubertus Gersdorf verstärkt zusätzlich den Eindruck erheblicher gedanklicher Abhängigkeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Besonders die erste der dokumentierten möglichen Plagiatsstellen offenbart erhebliche wissenschaftliche Schwächen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf. Auffällig ist nicht nur die sprachliche und strukturelle Nähe zur Arbeit von Hubertus Gersdorf, sondern vor allem die nahezu identische Auswahl und Reihenfolge der Quellen. Gerade im Bereich des Staats- und Verfassungsrechts ist dies keineswegs selbstverständlich, weil zahlreiche bedeutende Staatsrechtslehrer dieselben Fragen aus wesentlich tieferen demokratietheoretischen und verfassungsphilosophischen Perspektiven behandelt haben.</p>
<p>Es wäre naheliegend gewesen, etwa Ernst-Wolfgang Böckenförde („Staat, Gesellschaft, Freiheit“, 1976), Konrad Hesse („Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland“), Peter Badura („Staatsrechtssystematik“), Ernst Forsthoff („Der Staat der Industriegesellschaft“) oder Josef Isensee („Das Grundrecht als Abwehrrecht und staatliche Schutzpflicht“) intensiver einzubeziehen. Gerade Böckenförde hätte die Arbeit entscheidend vertiefen können, weil er die Voraussetzungen demokratischer Legitimation nicht bloß technisch über Legitimationsketten erklärt, sondern nach den vorstaatlichen und sittlichen Grundlagen freiheitlicher Ordnung fragt. Hesse und Isensee hätten zudem die innere Konsistenz des entwickelten Legitimationsmodells kritisch hinterfragt.</p>
<p>Genau diese theoretische Vertiefung fehlt jedoch nahezu vollständig. Stattdessen reduziert Brosius-Gersdorf Legitimation weitgehend auf demokratische Rückbindung, organisatorische Zurechnung und institutionelle Steuerung. Doch genau an dieser Stelle gerät ihre Arbeit in einen massiven inneren Widerspruch: Obwohl ihr Modell Demokratie zum zentralen Maßstab erhebt, rechtfertigt sie die Unabhängigkeit der Zentralbank trotz offensichtlichen Demokratiedefizits plötzlich mit Geldwertstabilität, ökonomischer Vernunft und funktionaler Effizienz. Diese Werte folgen jedoch gerade nicht aus ihrem eigenen demokratischen Legitimationsmodell. Sie werden von außen eingeführt, weil das Modell selbst zur Lösung nicht ausreicht.</p>
<p>Spätestens an diesem Punkt hätte eine vertiefte Auseinandersetzung mit Böckenförde, Hesse oder Isensee erfolgen müssen. Genau dies unterbleibt jedoch. Dadurch entsteht der Eindruck einer auffälligen wissenschaftlichen Verengung und mangelnden eigenständigen Reflexion. Die massive Nähe zur Argumentationsstruktur und Literaturauswahl von Hubertus Gersdorf verstärkt zusätzlich den Eindruck erheblicher gedanklicher Abhängigkeit.</p>
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		<item>
		<title>
		Von: Markus Jesgarz		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-12434</link>

		<dc:creator><![CDATA[Markus Jesgarz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 16:42:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf den ersten der von Stefan Weber dokumentierten 23 Verdachtsfälle. Gerade dieser erste Fall ist besonders aufschlussreich, weil dort nicht nur einzelne Begriffe ähnlich sind, sondern der gesamte gedankliche Aufbau, die Fachsprache und sogar die Quellenstruktur auffallend eng übereinstimmen.

Frauke Brosius-Gersdorf schreibt: „Mit der Länge der Kette individueller Berufungsakte … nimmt der legitimationsvermittelnde Gehalt der personellen Legitimation kontinuierlich ab.“ Fast dieselbe Argumentationslinie, dieselben Fachbegriffe und nahezu dieselbe Struktur finden sich später in der Habilitationsschrift ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf wieder. Hinzu kommt, worauf Stefan Weber völlig zu Recht hinweist: gleiche Literatur, gleiche Seitenangaben, gleiche Reihenfolge.

Das ist nicht bloß eine zufällige Überschneidung allgemeiner Dogmatik, sondern wirkt wie die Reproduktion eines bereits vorgezeichneten Argumentationsschemas. Besonders problematisch ist dabei, dass beide Arbeiten fast ausschließlich denselben engen positivistisch-dogmatischen Literaturkanon reproduzieren, ohne die tieferen verfassungstheoretischen Grundlagen ernsthaft einzubeziehen.

Gerade hier wäre Ernst-Wolfgang Böckenförde zentral gewesen, insbesondere sein Aufsatz „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ (1967) sowie „Staat, Gesellschaft, Freiheit“ (1976). Dort formuliert Böckenförde den grundlegenden Gedanken, dass „der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann“. Dieses Denken geht weit über die rein technische Legitimationskette hinaus. Es zeigt, dass demokratische Legitimation nicht allein aus institutioneller Zurechnung entsteht, sondern auf vorstaatlichen moralischen und gesellschaftlichen Bindungen beruht.

Genau dadurch hätte die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf erheblich an Tiefe gewonnen. Ihr Legitimationsmodell hätte reflektieren müssen, dass Legitimität nicht nur quantitativ von der Länge einer Berufungskette abhängt. Stattdessen bleibt die Arbeit weitgehend im formalen Abarbeiten etablierter Standardliteratur stecken. Dass dabei ausgerechnet dieselben Quellen und dieselbe Argumentationslogik wie bei Hubertus Gersdorf auftauchen, verstärkt den Eindruck einer problematischen wissenschaftlichen Nähe zusätzlich erheblich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich beziehe mich hier ausdrücklich auf den ersten der von Stefan Weber dokumentierten 23 Verdachtsfälle. Gerade dieser erste Fall ist besonders aufschlussreich, weil dort nicht nur einzelne Begriffe ähnlich sind, sondern der gesamte gedankliche Aufbau, die Fachsprache und sogar die Quellenstruktur auffallend eng übereinstimmen.</p>
<p>Frauke Brosius-Gersdorf schreibt: „Mit der Länge der Kette individueller Berufungsakte … nimmt der legitimationsvermittelnde Gehalt der personellen Legitimation kontinuierlich ab.“ Fast dieselbe Argumentationslinie, dieselben Fachbegriffe und nahezu dieselbe Struktur finden sich später in der Habilitationsschrift ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf wieder. Hinzu kommt, worauf Stefan Weber völlig zu Recht hinweist: gleiche Literatur, gleiche Seitenangaben, gleiche Reihenfolge.</p>
<p>Das ist nicht bloß eine zufällige Überschneidung allgemeiner Dogmatik, sondern wirkt wie die Reproduktion eines bereits vorgezeichneten Argumentationsschemas. Besonders problematisch ist dabei, dass beide Arbeiten fast ausschließlich denselben engen positivistisch-dogmatischen Literaturkanon reproduzieren, ohne die tieferen verfassungstheoretischen Grundlagen ernsthaft einzubeziehen.</p>
<p>Gerade hier wäre Ernst-Wolfgang Böckenförde zentral gewesen, insbesondere sein Aufsatz „Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation“ (1967) sowie „Staat, Gesellschaft, Freiheit“ (1976). Dort formuliert Böckenförde den grundlegenden Gedanken, dass „der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann“. Dieses Denken geht weit über die rein technische Legitimationskette hinaus. Es zeigt, dass demokratische Legitimation nicht allein aus institutioneller Zurechnung entsteht, sondern auf vorstaatlichen moralischen und gesellschaftlichen Bindungen beruht.</p>
<p>Genau dadurch hätte die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf erheblich an Tiefe gewonnen. Ihr Legitimationsmodell hätte reflektieren müssen, dass Legitimität nicht nur quantitativ von der Länge einer Berufungskette abhängt. Stattdessen bleibt die Arbeit weitgehend im formalen Abarbeiten etablierter Standardliteratur stecken. Dass dabei ausgerechnet dieselben Quellen und dieselbe Argumentationslogik wie bei Hubertus Gersdorf auftauchen, verstärkt den Eindruck einer problematischen wissenschaftlichen Nähe zusätzlich erheblich.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: F. Drebin		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11949</link>

		<dc:creator><![CDATA[F. Drebin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2025 06:40:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Meine vorige Anfrage hat sich erledigt. Ich hatte nur in diesem thread nachgesehen und nicht bemerkt, dass hier schon das Gefragte steht:
https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-verdacht-brosius-gersdorf/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine vorige Anfrage hat sich erledigt. Ich hatte nur in diesem thread nachgesehen und nicht bemerkt, dass hier schon das Gefragte steht:</p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="cD4hlbCSsf"><p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-verdacht-brosius-gersdorf/">SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität Potsdam stellten sich schützend vor sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted" style="position: absolute; visibility: hidden;" title="&#8222;SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität Potsdam stellten sich schützend vor sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug&#8220; &#8212; DOZ. DR. STEFAN WEBER" src="https://plagiatsgutachten.com/blog/ghostwriting-verdacht-brosius-gersdorf/embed/#?secret=Mr24gDpSxt#?secret=cD4hlbCSsf" data-secret="cD4hlbCSsf" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: F. Drebin		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11948</link>

		<dc:creator><![CDATA[F. Drebin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Sep 2025 06:05:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11948</guid>

					<description><![CDATA[Gibt es die Möglichkeit für ein Update?
Laut Presseberichten der Zeit und des Stern vom jeweils 5. August 2025 sollen Sie, Herr Dr. Weber, angeblich 91 Stellen für &quot;Ghostwriting&quot; gefunden haben (Zitat Stern), was die Universität Hamburg inzwischen zu einem Prüfverfahren veranlasst habe. 
Oben in Ihrem Blog ist von 23 Verdachtsstellen die Rede. Hat die Presse jede einzelne (farbliche) Übereinstimmung als &quot;Stelle&quot; gezählt oder gibt es eine Ergänzung Ihrerseits?
Hat die Kanzlei Quaas inzwischen ihre Stellungnahme veröffentlicht oder Ihnen zur Verfügung gestellt?
Können Sie aus Ihrer Erfahrung im Umgang mit derartigen Prüfverfahren der Universitäten etwas zu der in diesem Blog aufgeworfenen Frage der &quot;Quantität&quot; der problematischen Stellen im Hinblick auf die Erheblichkeit für die Entziehung der Doktorwürde sagen? Gibt es hierzu einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es die Möglichkeit für ein Update?<br />
Laut Presseberichten der Zeit und des Stern vom jeweils 5. August 2025 sollen Sie, Herr Dr. Weber, angeblich 91 Stellen für &#8222;Ghostwriting&#8220; gefunden haben (Zitat Stern), was die Universität Hamburg inzwischen zu einem Prüfverfahren veranlasst habe.<br />
Oben in Ihrem Blog ist von 23 Verdachtsstellen die Rede. Hat die Presse jede einzelne (farbliche) Übereinstimmung als &#8222;Stelle&#8220; gezählt oder gibt es eine Ergänzung Ihrerseits?<br />
Hat die Kanzlei Quaas inzwischen ihre Stellungnahme veröffentlicht oder Ihnen zur Verfügung gestellt?<br />
Können Sie aus Ihrer Erfahrung im Umgang mit derartigen Prüfverfahren der Universitäten etwas zu der in diesem Blog aufgeworfenen Frage der &#8222;Quantität&#8220; der problematischen Stellen im Hinblick auf die Erheblichkeit für die Entziehung der Doktorwürde sagen? Gibt es hierzu einschlägige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: I.		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11943</link>

		<dc:creator><![CDATA[I.]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Sep 2025 06:59:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11943</guid>

					<description><![CDATA[Anton Freundlich
5. August 2025 um 16:14
Also ob das 0,2 oder 20% ausmacht ist irrelevant. 

Tja, leider sind hier wenige Wissende oder Profis unterwegs. Mit Rechtsgutachten und der epikritischen Interpretation von Befunden, Belegen oder Indizien kennen sich halt die Wenigsten aus.
Aus diesem Grund sind solche Blogs im Internet vollkommen fehl am Platz. Die Leute plaudern munter ihre Meinung raus ohne Substanz. Im Übrigen wäre ein zurückhaltender Schreibstil angebracht, insbesondere wenn Leute so unfassbar unklug sind, auch noch unter ihrem Klarnamen Äußerungen zu tätigen, die durchaus als beleidigend (&quot;kastrierte Rechtsauffassung&quot;) interpretiert werden können. Leute gibt&#039;s!?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anton Freundlich<br />
5. August 2025 um 16:14<br />
Also ob das 0,2 oder 20% ausmacht ist irrelevant. </p>
<p>Tja, leider sind hier wenige Wissende oder Profis unterwegs. Mit Rechtsgutachten und der epikritischen Interpretation von Befunden, Belegen oder Indizien kennen sich halt die Wenigsten aus.<br />
Aus diesem Grund sind solche Blogs im Internet vollkommen fehl am Platz. Die Leute plaudern munter ihre Meinung raus ohne Substanz. Im Übrigen wäre ein zurückhaltender Schreibstil angebracht, insbesondere wenn Leute so unfassbar unklug sind, auch noch unter ihrem Klarnamen Äußerungen zu tätigen, die durchaus als beleidigend (&#8222;kastrierte Rechtsauffassung&#8220;) interpretiert werden können. Leute gibt&#8217;s!?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Harald Röcker		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11687</link>

		<dc:creator><![CDATA[Harald Röcker]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Aug 2025 23:41:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11687</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11386&quot;&gt;I.&lt;/a&gt;.

Ganz einfach: 2+2=4  und der Vollmond ist rund. 
Für das Offensichtliche brauche ich kein Akademiker zu sein.
Die markierten Textstellen erschließen sich selbst meiner Person.
Besonders traurig stimmt mich als ehemaliger Angehöriger der Bundesbank, dass hier &quot;meine&quot; Institution besprochen wurde und mittelbar durch diese Arbeiten einen Rufschaden erleidet.
Hätte ich als Beamter bei der Bank gelogen / betrogen, wäre ich entlassen worden,  unter Verlust der Altersversorgung. 
Das trifft auf so ein Power-Paar natürlich nicht zu, die stehen da drüber!+
&quot;OBEN, das wissen auch die Vögel,  fliegts sich einfach viel entspannter, da laufen die Dinge wie von selbst.&quot;  sinngemäß zitiert von Rainald Grebe, 
also immer brav Zitate kennzeichnen, gelle?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11386">I.</a>.</p>
<p>Ganz einfach: 2+2=4  und der Vollmond ist rund.<br />
Für das Offensichtliche brauche ich kein Akademiker zu sein.<br />
Die markierten Textstellen erschließen sich selbst meiner Person.<br />
Besonders traurig stimmt mich als ehemaliger Angehöriger der Bundesbank, dass hier &#8222;meine&#8220; Institution besprochen wurde und mittelbar durch diese Arbeiten einen Rufschaden erleidet.<br />
Hätte ich als Beamter bei der Bank gelogen / betrogen, wäre ich entlassen worden,  unter Verlust der Altersversorgung.<br />
Das trifft auf so ein Power-Paar natürlich nicht zu, die stehen da drüber!+<br />
&#8222;OBEN, das wissen auch die Vögel,  fliegts sich einfach viel entspannter, da laufen die Dinge wie von selbst.&#8220;  sinngemäß zitiert von Rainald Grebe,<br />
also immer brav Zitate kennzeichnen, gelle?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dr. Henning Castorf		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11675</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Henning Castorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Aug 2025 13:56:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11675</guid>

					<description><![CDATA[Wenn ich den zeitlichen Ablauf der Promotion von Frauke B.-Gersdorf und der Habilitation von Hubertus Gersdorf richtig sehe, dann hat Hubertus Gersdorf seine Habilitationsschrift bei Prof. Peter Selmer eingereicht in dem Wissen, dass sich wortgleiche Formulierungen in der zuvor eingereichten und bereits begutachteten Promotion seiner Frau finden. Von wem diese Formulierungen letztendlich stammen, ist dabei unerheblich. Hubertus Gersdorf hat offensichtlich darauf  vertraut, dass weder Prof. Horst Dreier, der Doktorvater seiner Frau, noch der  Betreuer seiner Habilitation, Prof. Peter Selmer, die beiden Arbeiten nebeneinander legen und vergleichen werden. Mit diesem fragwürdigen Vorgehen wird meines Erachtens die Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf vor allem in moralischer Hinsicht sehr fragwürdig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich den zeitlichen Ablauf der Promotion von Frauke B.-Gersdorf und der Habilitation von Hubertus Gersdorf richtig sehe, dann hat Hubertus Gersdorf seine Habilitationsschrift bei Prof. Peter Selmer eingereicht in dem Wissen, dass sich wortgleiche Formulierungen in der zuvor eingereichten und bereits begutachteten Promotion seiner Frau finden. Von wem diese Formulierungen letztendlich stammen, ist dabei unerheblich. Hubertus Gersdorf hat offensichtlich darauf  vertraut, dass weder Prof. Horst Dreier, der Doktorvater seiner Frau, noch der  Betreuer seiner Habilitation, Prof. Peter Selmer, die beiden Arbeiten nebeneinander legen und vergleichen werden. Mit diesem fragwürdigen Vorgehen wird meines Erachtens die Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf vor allem in moralischer Hinsicht sehr fragwürdig.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Manfred		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11651</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manfred]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2025 12:38:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11651</guid>

					<description><![CDATA[Wie schön, dann ist die Hexenjagd nun endlich vorbei. Und alle ja, auch die christlich, sozialen Politiker, können sich zurücklehnen und sich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Und sich selber sagen was für tolle Demmokraten sie sind. Leider war der Wagen, von den ganzen Dummschwätzern und Blendern, vor den man sich hat spannen lassen für einige Hochintellektuelle etwas zu schnell unterwegs. Und das sind volkes Vertreter - mir wird Angst und Bange.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie schön, dann ist die Hexenjagd nun endlich vorbei. Und alle ja, auch die christlich, sozialen Politiker, können sich zurücklehnen und sich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Und sich selber sagen was für tolle Demmokraten sie sind. Leider war der Wagen, von den ganzen Dummschwätzern und Blendern, vor den man sich hat spannen lassen für einige Hochintellektuelle etwas zu schnell unterwegs. Und das sind volkes Vertreter &#8211; mir wird Angst und Bange.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Schlaumeier		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11636</link>

		<dc:creator><![CDATA[Schlaumeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Aug 2025 20:53:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11636</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11144&quot;&gt;Tillmann&lt;/a&gt;.

&quot; andererseits lässt sich eine noch nicht veröffentlichte Arbeit auch nicht zitieren, d.h. man hätte gar nicht gewusst, wie man die (noch nicht veröffentlichte) Arbeit des jeweils anderen hätte sauber zitieren sollen/können.&quot;
Doch, ganz einfach so wie sonst auch mit dem Zusatz (noch) nicht veröffentlicht. Möglicherweise müßte man bei den Seitenzahlen vorsichtig sein, ja nach Reifegrad der anderen Arbeit.
Viel schwieriger sind mündliche Aussagen in einem Vortrag oder gar in einem privaten Gespräch zu zitieren. Aber auch das geht, man muß nur wollen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11144">Tillmann</a>.</p>
<p>&#8220; andererseits lässt sich eine noch nicht veröffentlichte Arbeit auch nicht zitieren, d.h. man hätte gar nicht gewusst, wie man die (noch nicht veröffentlichte) Arbeit des jeweils anderen hätte sauber zitieren sollen/können.&#8220;<br />
Doch, ganz einfach so wie sonst auch mit dem Zusatz (noch) nicht veröffentlicht. Möglicherweise müßte man bei den Seitenzahlen vorsichtig sein, ja nach Reifegrad der anderen Arbeit.<br />
Viel schwieriger sind mündliche Aussagen in einem Vortrag oder gar in einem privaten Gespräch zu zitieren. Aber auch das geht, man muß nur wollen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Schall und Rauch		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11635</link>

		<dc:creator><![CDATA[Schall und Rauch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Aug 2025 20:48:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11635</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11427&quot;&gt;I. (Namen sind Privatsache)&lt;/a&gt;.

Wieso soll man sich durch 500 Seiten schlecht geschriebenes Juristendeutsch quälen, wenn hier bereits eindeutig und hinreichend belegt wurde, dass es zahlreiche Textparallelen bis hin zur Übernahme von Zitierfehlern zwischen zwei Arbeiten gibt, die es bei eigenständiger Arbeit oder wenigstens doch bei Einhaltung wissenschaftlicher Zitiervorgaben (nach dem Motto &quot;auch mein Mann hat in seiner Schrift vom xxxxx [Fußnote] schon festgestellt dass.....&quot;) nicht hätte geben dürfen.
Dass die Frau darüber hinaus auch noch die Tendenz zu haben scheint, Verfassungsrecht setzen statt auslegen zu wollen, ist zwar der dringendere Grund, sie abzulehnen, aber die hier fundiert aufgeworfene Frage von Ehrlichkeit, Authentizität und regelkonformen Handeln wäre besonders in früheren Zeiten auch schon durchschlagend gewesen. Heutzutage wird das angesichts der vielen Plagiatsfälle gerade im politischen Bereich offenbar als Kavaliersdelikt abgetan. Diesem Verfall moralischer Sitten und des Anstands zusehen zu müssen ist traurig und erschütternd.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11427">I. (Namen sind Privatsache)</a>.</p>
<p>Wieso soll man sich durch 500 Seiten schlecht geschriebenes Juristendeutsch quälen, wenn hier bereits eindeutig und hinreichend belegt wurde, dass es zahlreiche Textparallelen bis hin zur Übernahme von Zitierfehlern zwischen zwei Arbeiten gibt, die es bei eigenständiger Arbeit oder wenigstens doch bei Einhaltung wissenschaftlicher Zitiervorgaben (nach dem Motto &#8222;auch mein Mann hat in seiner Schrift vom xxxxx [Fußnote] schon festgestellt dass&#8230;..&#8220;) nicht hätte geben dürfen.<br />
Dass die Frau darüber hinaus auch noch die Tendenz zu haben scheint, Verfassungsrecht setzen statt auslegen zu wollen, ist zwar der dringendere Grund, sie abzulehnen, aber die hier fundiert aufgeworfene Frage von Ehrlichkeit, Authentizität und regelkonformen Handeln wäre besonders in früheren Zeiten auch schon durchschlagend gewesen. Heutzutage wird das angesichts der vielen Plagiatsfälle gerade im politischen Bereich offenbar als Kavaliersdelikt abgetan. Diesem Verfall moralischer Sitten und des Anstands zusehen zu müssen ist traurig und erschütternd.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Schlaumeier		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11633</link>

		<dc:creator><![CDATA[Schlaumeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Aug 2025 20:30:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11633</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11268&quot;&gt;Philipp Ellermeier&lt;/a&gt;.

Erst informieren, dann denken und ganz zum Schluß tippen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11268">Philipp Ellermeier</a>.</p>
<p>Erst informieren, dann denken und ganz zum Schluß tippen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Manfred		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11567</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manfred]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 18:57:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11567</guid>

					<description><![CDATA[Ey, was ist los?
Sind denn alle schon am Ende mit ihrer Meinungsbilder über Verschwörung, Links und Rechts, Täuschungen und was noch alles.
Und immer noch läuft die Frau frei herum. Ist das nicht schön! In den USA hätte man sie wahrscheinlich nicht anders behandelt als hier, zumindest durch den Präsidenten. In der Türkei ( die ja rechtsstaatlich ist) wäre sie schon im Gefängnis. Also, wenn man bedenkt, dass Einige hier ja, zwischen den Zeilen, schon die Todesstrafe gefordert haben.  Und wie immer gehen wir in die Sommerpause oder vergessen ganz schnell. Ihr seit so Demokraten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ey, was ist los?<br />
Sind denn alle schon am Ende mit ihrer Meinungsbilder über Verschwörung, Links und Rechts, Täuschungen und was noch alles.<br />
Und immer noch läuft die Frau frei herum. Ist das nicht schön! In den USA hätte man sie wahrscheinlich nicht anders behandelt als hier, zumindest durch den Präsidenten. In der Türkei ( die ja rechtsstaatlich ist) wäre sie schon im Gefängnis. Also, wenn man bedenkt, dass Einige hier ja, zwischen den Zeilen, schon die Todesstrafe gefordert haben.  Und wie immer gehen wir in die Sommerpause oder vergessen ganz schnell. Ihr seit so Demokraten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anton Freundlich		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11550</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anton Freundlich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 14:14:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11550</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11485&quot;&gt;I.&lt;/a&gt;.

Also ob das 0,2 oder 20% ausmacht ist irrelevant. Geklaut ist geklaut, ob viel oder weniger spielt keine Rolle. Ich mag diese Relativierung nicht. Entweder man arbeitet sauber oder nicht. Punkt. Wir reden von einer Person die letztinstanzlich über Recht und Unrecht entscheiden kann. Was haben sie nur für ein kastriertes Rechtsverständnis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11485">I.</a>.</p>
<p>Also ob das 0,2 oder 20% ausmacht ist irrelevant. Geklaut ist geklaut, ob viel oder weniger spielt keine Rolle. Ich mag diese Relativierung nicht. Entweder man arbeitet sauber oder nicht. Punkt. Wir reden von einer Person die letztinstanzlich über Recht und Unrecht entscheiden kann. Was haben sie nur für ein kastriertes Rechtsverständnis.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: PaulKehl		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11523</link>

		<dc:creator><![CDATA[PaulKehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2025 05:29:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11523</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11508&quot;&gt;I.&lt;/a&gt;.

Leider habe ich erst jetzt Ihre Nachricht erhalten. Die Wörter &quot;Schranken&quot; und &quot;Schranken-Schranken&quot; habe ich ironisch in der Erinnerung an die Studienzeit gebraucht., zu Zeiten der richtigen Bundesrepublik. BG als sich selbst schreibende Wissenschaftlerin sollte deren Bedeutung bekannt sein. Sie &quot;haut&quot; allerdings apodiktisch Ansichten heraus, nach dem Motto &quot;Das verstößt gegen das Grundgesetz, bzw. Art xy&quot; ohne diese Ansicht mit den entsprechenden Schranken und Schranken-Schranken einzuordnen. . Schauen Sie mal wie Vosgerau argumentiert. Das ist geschliffene Prosa. - Keineswegs will ich mit meinem Wissen prahlen, vor allem nicht gegenüber anonym agierenden Foristen. Dieses Forum ist öffentlich und jeder kann sich äußern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11508">I.</a>.</p>
<p>Leider habe ich erst jetzt Ihre Nachricht erhalten. Die Wörter &#8222;Schranken&#8220; und &#8222;Schranken-Schranken&#8220; habe ich ironisch in der Erinnerung an die Studienzeit gebraucht., zu Zeiten der richtigen Bundesrepublik. BG als sich selbst schreibende Wissenschaftlerin sollte deren Bedeutung bekannt sein. Sie &#8222;haut&#8220; allerdings apodiktisch Ansichten heraus, nach dem Motto &#8222;Das verstößt gegen das Grundgesetz, bzw. Art xy&#8220; ohne diese Ansicht mit den entsprechenden Schranken und Schranken-Schranken einzuordnen. . Schauen Sie mal wie Vosgerau argumentiert. Das ist geschliffene Prosa. &#8211; Keineswegs will ich mit meinem Wissen prahlen, vor allem nicht gegenüber anonym agierenden Foristen. Dieses Forum ist öffentlich und jeder kann sich äußern.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marc Zimmerling		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11512</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marc Zimmerling]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2025 16:34:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11512</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11508&quot;&gt;I.&lt;/a&gt;.

@I.:
Die Kommentarfunktion dieses Blogs eignet sich nicht für Diskussionen. Selbstverständlich sollte sich eine Verfassungsrechtlerin bei der Erörterung von Grundrechtseingriffen auch der Grenzen des Eingriffs („Schranken-Schranke“) bewusst sein. Hat aber mit den Textparallelen in der Doktorarbeit nichts zu tun.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11508">I.</a>.</p>
<p>@I.:<br />
Die Kommentarfunktion dieses Blogs eignet sich nicht für Diskussionen. Selbstverständlich sollte sich eine Verfassungsrechtlerin bei der Erörterung von Grundrechtseingriffen auch der Grenzen des Eingriffs („Schranken-Schranke“) bewusst sein. Hat aber mit den Textparallelen in der Doktorarbeit nichts zu tun.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: I.		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11508</link>

		<dc:creator><![CDATA[I.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2025 13:40:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11508</guid>

					<description><![CDATA[PaulKehl
24. Juli 2025 um 09:09

Danke für das komisch anmutende juristische Seminar. Er hat sich sehr bemüht sein &quot;Wissen&quot; zu vermitteln. Grundrechtsschranken sind in einem Atemzug/Satz mit &quot;Schranken-Schranken&quot; aufgeführt ?! Sorry, wie bitte? Das ist ja wohl bitteschön nicht gleichzusetzen. Ein Beispiel für eine Grundrechtsschranke ist klassisch Artikel 5(2) GG.
Des Weiteren sind Ihre schwer bemühten &quot;Schranken-Schranken&quot;  in der Rechtspraxis wohl sowas von unrelevant. Wem wollen Sie das denn verkaufen? Diese Rechtstermini sind ausschließlich von akademischer/verfassungsrechtlicher Relevanz im Bereich der Rechtswissenschaften oder am Bundesverfassungsgericht. Echt ridiculous! Bitte nicht weiterplappern, wenn´s geht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>PaulKehl<br />
24. Juli 2025 um 09:09</p>
<p>Danke für das komisch anmutende juristische Seminar. Er hat sich sehr bemüht sein &#8222;Wissen&#8220; zu vermitteln. Grundrechtsschranken sind in einem Atemzug/Satz mit &#8222;Schranken-Schranken&#8220; aufgeführt ?! Sorry, wie bitte? Das ist ja wohl bitteschön nicht gleichzusetzen. Ein Beispiel für eine Grundrechtsschranke ist klassisch Artikel 5(2) GG.<br />
Des Weiteren sind Ihre schwer bemühten &#8222;Schranken-Schranken&#8220;  in der Rechtspraxis wohl sowas von unrelevant. Wem wollen Sie das denn verkaufen? Diese Rechtstermini sind ausschließlich von akademischer/verfassungsrechtlicher Relevanz im Bereich der Rechtswissenschaften oder am Bundesverfassungsgericht. Echt ridiculous! Bitte nicht weiterplappern, wenn´s geht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: PaulKehl		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11506</link>

		<dc:creator><![CDATA[PaulKehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2025 07:09:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11506</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11427&quot;&gt;I. (Namen sind Privatsache)&lt;/a&gt;.

&quot;Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt.&quot; Dieser Fall belegt doch, daß die Juristerei sehr wohl politisch ist.  Das BVerfG entscheidet in staatsrechtlichen Fällen. Politischer geht es nicht. Deshalb haben auch Politiker die Kandidatinnen vorgeschlagen. Und gerade in der SPD sind mir keine &quot;ausgewiesenen Rechtsexperten&quot; bekannt, allenfalls Antifa´s. Deshalb kann hier auch jeder Laie seine Meinung äußern, wie auf der Agora. Zudem wird in diesem Forum grober Unsinn sicherlich wegmoderiert. - Zu den &quot;persönlichen Anmaßungen&quot;.  Ich halte BG für fachlich schlecht. Sie benutzt das GG zur Disziplinierung und Einschüchterung der Bürger. Von den Grundrechten als Abwehrrechten hat sie noch gehört. Das hatten wir in der Oberstufe (allerdings CDU-Bundesland und in den 70igern).  Auch die Grundrechtsschranken und &quot;Schranken-Schranken&quot; sind ihr unbekannt.  Sie bezieht sich auf irgendein Grundrecht und plaudert los, nicht einmal in guter juristischer Sprache.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11427">I. (Namen sind Privatsache)</a>.</p>
<p>&#8222;Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt.&#8220; Dieser Fall belegt doch, daß die Juristerei sehr wohl politisch ist.  Das BVerfG entscheidet in staatsrechtlichen Fällen. Politischer geht es nicht. Deshalb haben auch Politiker die Kandidatinnen vorgeschlagen. Und gerade in der SPD sind mir keine &#8222;ausgewiesenen Rechtsexperten&#8220; bekannt, allenfalls Antifa´s. Deshalb kann hier auch jeder Laie seine Meinung äußern, wie auf der Agora. Zudem wird in diesem Forum grober Unsinn sicherlich wegmoderiert. &#8211; Zu den &#8222;persönlichen Anmaßungen&#8220;.  Ich halte BG für fachlich schlecht. Sie benutzt das GG zur Disziplinierung und Einschüchterung der Bürger. Von den Grundrechten als Abwehrrechten hat sie noch gehört. Das hatten wir in der Oberstufe (allerdings CDU-Bundesland und in den 70igern).  Auch die Grundrechtsschranken und &#8222;Schranken-Schranken&#8220; sind ihr unbekannt.  Sie bezieht sich auf irgendein Grundrecht und plaudert los, nicht einmal in guter juristischer Sprache.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hagen		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11500</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hagen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 17:04:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11500</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin ja mal gespannt, ob die Propagandaorgane die Stellungnahme der Rechtsanwältin Reisig-Emden erwähnen werden,  wie das die Junge Freiheit getan hat. Das bestelle &quot;Gutachten&quot; der Frau Brosig wurde ja sofort durch das Dorf getrieben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin ja mal gespannt, ob die Propagandaorgane die Stellungnahme der Rechtsanwältin Reisig-Emden erwähnen werden,  wie das die Junge Freiheit getan hat. Das bestelle &#8222;Gutachten&#8220; der Frau Brosig wurde ja sofort durch das Dorf getrieben.</p>
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		<title>
		Von: Karl Ransayer		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11499</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karl Ransayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 16:22:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11499</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11485&quot;&gt;I.&lt;/a&gt;.

In den Promotionsverfahren sind - wenn ich mich recht erinnere - Erklärungen über die Eigenleistung abzugeben. Wahrscheinlich also eine Erklärung an Eides statt oder Ähnliches. Diese ist dahingehend zu verstehen, dass die Erklärung vollständig ist. Wenn man also schreiben würde: &quot;Ich versichere, 99,8 Prozent meiner Arbeit selbst als Verfasserin erstellt zu haben.&quot;, würde dies Fragen der Uni nach den fehlenden &quot;0,2%&quot; nach sich ziehen. Bei der Abgabe der Erklärung dürfte man noch gewusst haben, ob Teile der Überschriften bzw. des Fließtextes eine alleinige Eigenleistung sind oder nicht. 
Und noch etwas zum &quot;Strafrecht&quot;: Falls es dazu kommen sollte, dass einige der Kommentare in diesem Blog als beleidigend empfunden werden sollten, könnte dies aufgrund der Fallkonstellation zu kuriosen Konsequenzen führen. Es könnte nämlich sein, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung einer der Betroffenen nach Karlsruhe geht. Dann müsste einer der Senate darüber entscheiden, ob Kommentare in diesem Blog im Hinblick auf die Kandidatin noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. So peinlich sollte man es eigentlich nicht werden lassen.
Mir ist auch unklar, warum Sie tendenziell eine Person des öffentlichen Interesses in Schutz nehmen. Ich nehme an, dass es hier wohl einige überschaubare Lager gibt. Die einen empfinden die aufgezeigten Übereinstimmungen als skandalös, ob sie nun selbst Juristen oder andere Bürger sind und kommentieren hier. Die anderen verfolgen politisch-taktische Ziele gegen die Kandidatin. Wieder andere wollen die Kandidatin um jeden Preis durchbringen. Ein geringer Anteil wird &quot;ohne Ansehen der Person&quot; auf die Unschuldsvermutung pochen.  Wir haben hier also so etwas wie eine Debatte im Bundestag. Dort ist auch nicht jeder Beitrag im Interesse anderer Fraktionen. 
Und falls es Sie tröstet: Ich empfinde die Vorlage teilgeschwärzter Gutachten als genauso skandalös wie textliche Übereinstimmungen mit anderen Arbeiten. Da spielen Parteien für mich keine Rolle.
Hier geht es wohl vor allem um Deutungshoheit und Definitionsmacht nach dem Motto: Wenn es den Richtigen trifft, ist eine Pressekampagne okay, wenn es den Falschen trifft, darf außer Rechtsexperten niemand mehr mitreden, vor allem nicht der Steuerzahler.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11485">I.</a>.</p>
<p>In den Promotionsverfahren sind &#8211; wenn ich mich recht erinnere &#8211; Erklärungen über die Eigenleistung abzugeben. Wahrscheinlich also eine Erklärung an Eides statt oder Ähnliches. Diese ist dahingehend zu verstehen, dass die Erklärung vollständig ist. Wenn man also schreiben würde: &#8222;Ich versichere, 99,8 Prozent meiner Arbeit selbst als Verfasserin erstellt zu haben.&#8220;, würde dies Fragen der Uni nach den fehlenden &#8222;0,2%&#8220; nach sich ziehen. Bei der Abgabe der Erklärung dürfte man noch gewusst haben, ob Teile der Überschriften bzw. des Fließtextes eine alleinige Eigenleistung sind oder nicht.<br />
Und noch etwas zum &#8222;Strafrecht&#8220;: Falls es dazu kommen sollte, dass einige der Kommentare in diesem Blog als beleidigend empfunden werden sollten, könnte dies aufgrund der Fallkonstellation zu kuriosen Konsequenzen führen. Es könnte nämlich sein, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung einer der Betroffenen nach Karlsruhe geht. Dann müsste einer der Senate darüber entscheiden, ob Kommentare in diesem Blog im Hinblick auf die Kandidatin noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. So peinlich sollte man es eigentlich nicht werden lassen.<br />
Mir ist auch unklar, warum Sie tendenziell eine Person des öffentlichen Interesses in Schutz nehmen. Ich nehme an, dass es hier wohl einige überschaubare Lager gibt. Die einen empfinden die aufgezeigten Übereinstimmungen als skandalös, ob sie nun selbst Juristen oder andere Bürger sind und kommentieren hier. Die anderen verfolgen politisch-taktische Ziele gegen die Kandidatin. Wieder andere wollen die Kandidatin um jeden Preis durchbringen. Ein geringer Anteil wird &#8222;ohne Ansehen der Person&#8220; auf die Unschuldsvermutung pochen.  Wir haben hier also so etwas wie eine Debatte im Bundestag. Dort ist auch nicht jeder Beitrag im Interesse anderer Fraktionen.<br />
Und falls es Sie tröstet: Ich empfinde die Vorlage teilgeschwärzter Gutachten als genauso skandalös wie textliche Übereinstimmungen mit anderen Arbeiten. Da spielen Parteien für mich keine Rolle.<br />
Hier geht es wohl vor allem um Deutungshoheit und Definitionsmacht nach dem Motto: Wenn es den Richtigen trifft, ist eine Pressekampagne okay, wenn es den Falschen trifft, darf außer Rechtsexperten niemand mehr mitreden, vor allem nicht der Steuerzahler.</p>
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		<title>
		Von: Dr. Robert Grünewald		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11496</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Robert Grünewald]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 11:47:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=9734#comment-11496</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11427&quot;&gt;I. (Namen sind Privatsache)&lt;/a&gt;.

Dass dieser Blog &quot;politisiert&quot; wird, wie Sie sagen, sieht man in der Tat an Ihrer über die Maßen bemühten und offensichtlich interessengeleiteten Verteidigung der mit den Textübereinstimmungen konfrontierten beiden Autoren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/dissertation-frauke-brosius-gersdorf/#comment-11427">I. (Namen sind Privatsache)</a>.</p>
<p>Dass dieser Blog &#8222;politisiert&#8220; wird, wie Sie sagen, sieht man in der Tat an Ihrer über die Maßen bemühten und offensichtlich interessengeleiteten Verteidigung der mit den Textübereinstimmungen konfrontierten beiden Autoren.</p>
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