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	Kommentare zu: Fehler im System: Warum sind viele Habilitationsschriften der Öffentlichkeit nicht zugänglich?	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/fehler-im-system-warum-sind-viele-habilitationsschriften-der-oeffentlichkeit-nicht-zugaenglich/#comment-2245</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Mar 2018 11:34:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/fehler-im-system-warum-sind-viele-habilitationsschriften-der-oeffentlichkeit-nicht-zugaenglich/#comment-2244&quot;&gt;Debora Weber-Wulff&lt;/a&gt;.

Liebe Frau Weber-Wulff!

Danke für diese historische Rekonstruktion des Problems. 

Ich sehe hier zwei gegenläufige Tendenzen: Einerseits werden immer mehr Hochschulschriften (zumindest in Österreich: ab Magisterebene) auf Hochschulservern im Volltext online publiziert, auf Hausarbeitenbörsen monetarisiert, auf Plattformen wie ResearchGate oder Academia.edu oder eigenen Webseiten privat veröffentlicht; andererseits gibt es wie erwähnt den Trend zur Geheimhaltung. Nicht nur ich, auch Hermann Horstkotte und andere Spezialisten für akademische Integrität machten in der jüngsten Zeit vermehrt die Erfahrung, dass Dissertationen von osteuropäischen Universitäten (zuletzt konkret Budapest, Prag, Stettin) unter Hinweis auf nationale Copyright Acts nicht mehr an der Fernleihe teilnehmen. Manchmal war nicht einmal klar, ob überhaupt eine Lesesaalbenutzung vor Ort möglich wäre. Damit wird die Promotion wieder Privatsache zwischen Promovenden und Betreuern. Wie erwähnt, plädiere ich hier für eine Harmonisierung innerhalb der EU. Wir haben sonst bald zwei Klassen von Doktoren: Transparente und intransparente.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/fehler-im-system-warum-sind-viele-habilitationsschriften-der-oeffentlichkeit-nicht-zugaenglich/#comment-2244">Debora Weber-Wulff</a>.</p>
<p>Liebe Frau Weber-Wulff!</p>
<p>Danke für diese historische Rekonstruktion des Problems. </p>
<p>Ich sehe hier zwei gegenläufige Tendenzen: Einerseits werden immer mehr Hochschulschriften (zumindest in Österreich: ab Magisterebene) auf Hochschulservern im Volltext online publiziert, auf Hausarbeitenbörsen monetarisiert, auf Plattformen wie ResearchGate oder Academia.edu oder eigenen Webseiten privat veröffentlicht; andererseits gibt es wie erwähnt den Trend zur Geheimhaltung. Nicht nur ich, auch Hermann Horstkotte und andere Spezialisten für akademische Integrität machten in der jüngsten Zeit vermehrt die Erfahrung, dass Dissertationen von osteuropäischen Universitäten (zuletzt konkret Budapest, Prag, Stettin) unter Hinweis auf nationale Copyright Acts nicht mehr an der Fernleihe teilnehmen. Manchmal war nicht einmal klar, ob überhaupt eine Lesesaalbenutzung vor Ort möglich wäre. Damit wird die Promotion wieder Privatsache zwischen Promovenden und Betreuern. Wie erwähnt, plädiere ich hier für eine Harmonisierung innerhalb der EU. Wir haben sonst bald zwei Klassen von Doktoren: Transparente und intransparente.</p>
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		Von: Debora Weber-Wulff		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/fehler-im-system-warum-sind-viele-habilitationsschriften-der-oeffentlichkeit-nicht-zugaenglich/#comment-2244</link>

		<dc:creator><![CDATA[Debora Weber-Wulff]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Mar 2018 18:17:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dissertationen sind nur deswegen veröffentlichungspflichtig, weil Theodor Mommsen das so durchgesetzt hat in Preußen. Siehe dazu&lt;blockquote&gt;Mommsen, T. (1876). Die Promotionsreform. In: &lt;em&gt;Preußische Jahrbücher,&lt;/em&gt; Vol. 37,April, pp. 335–352. Digital version of a reprint available at http://archive.org/stream/DieReformDerDoctorpromotion#page/n39/mode/2up &quot;Indem die Fakultät die Schrift eines in der Regel bis dahin der gelehrten Welt schlechthin unbekannten Anfängers unter seinem und ihrem Namen der Öffentlichkeit übergiebt, unterwirft sie sich dem Urteil der beikommenden gelehrten Kreise, und darin liegt eine sehr ernste und sehr wirksame Garantie. [...] Das Wortturnier, [...] in welchem der Schüler unter Assistenz seines speziellen Meisters wissenschaftliche Fragesätze gegen alle und jedermann, vor allen Dingen gegen seine und seines Meisters Collegen vertheidigt, wird heutzutage naturgemäss durch den Druck der Abhandlung ersetzt,  der einem jeden Collegen die Gelegenheit und das Recht giebt, die Unfähigkeit und die Unwürdigkeit des neuen Gelehrten öffentlich darzulegen und damit nicht bloss ihn, sondern vor allen Dingen die promovirende Facultät auf das empfindlichste zu treffen, ja die letztere bei Stetigkeit der unerlaubten Connivenz geradezu wissenschaftlich zu discreditiren. Darum ist die obligatorische Publikation der Promotionsschrift die schlechthin unerlässliche Vorbedingung jeder Reform des Promotionswesens und bis sie eintritt, jede andere Besserung, wie zu m Beispiel die Beseitigung der Promotion in absentia, nichts als eine Abschlagszahlung.&quot;&lt;/blockquote&gt;Damals gab es noch keine Habilitation, die ist später dazugekommen. Und bei der Gelegenheit haben die wenigsten Habilitationsordnungen daran gedacht, eine Veröffentlichungspflicht mit aufzunehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dissertationen sind nur deswegen veröffentlichungspflichtig, weil Theodor Mommsen das so durchgesetzt hat in Preußen. Siehe dazu</p>
<blockquote><p>Mommsen, T. (1876). Die Promotionsreform. In: <em>Preußische Jahrbücher,</em> Vol. 37,April, pp. 335–352. Digital version of a reprint available at <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://archive.org/stream/DieReformDerDoctorpromotion#page/n39/mode/2up" rel="nofollow ugc">http://archive.org/stream/DieReformDerDoctorpromotion#page/n39/mode/2up</a> &#8222;Indem die Fakultät die Schrift eines in der Regel bis dahin der gelehrten Welt schlechthin unbekannten Anfängers unter seinem und ihrem Namen der Öffentlichkeit übergiebt, unterwirft sie sich dem Urteil der beikommenden gelehrten Kreise, und darin liegt eine sehr ernste und sehr wirksame Garantie. [&#8230;] Das Wortturnier, [&#8230;] in welchem der Schüler unter Assistenz seines speziellen Meisters wissenschaftliche Fragesätze gegen alle und jedermann, vor allen Dingen gegen seine und seines Meisters Collegen vertheidigt, wird heutzutage naturgemäss durch den Druck der Abhandlung ersetzt,  der einem jeden Collegen die Gelegenheit und das Recht giebt, die Unfähigkeit und die Unwürdigkeit des neuen Gelehrten öffentlich darzulegen und damit nicht bloss ihn, sondern vor allen Dingen die promovirende Facultät auf das empfindlichste zu treffen, ja die letztere bei Stetigkeit der unerlaubten Connivenz geradezu wissenschaftlich zu discreditiren. Darum ist die obligatorische Publikation der Promotionsschrift die schlechthin unerlässliche Vorbedingung jeder Reform des Promotionswesens und bis sie eintritt, jede andere Besserung, wie zu m Beispiel die Beseitigung der Promotion in absentia, nichts als eine Abschlagszahlung.&#8220;</p></blockquote>
<p>Damals gab es noch keine Habilitation, die ist später dazugekommen. Und bei der Gelegenheit haben die wenigsten Habilitationsordnungen daran gedacht, eine Veröffentlichungspflicht mit aufzunehmen.</p>
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