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	Kommentare zu: &#8222;Generationenforscher&#8220; Rüdiger Maas erhielt wegen Titelmissbrauchs bereits eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen – und hat Einspruch eingelegt	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12312</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 18:10:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12309&quot;&gt;Andreas Slateff&lt;/a&gt;.

Ich beende diesen Thread mit Ihnen. Das steht genau &lt;strong&gt;nicht &lt;/strong&gt;auf Wikipedia (&quot;hinreichender Tatverdacht&quot;).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12309">Andreas Slateff</a>.</p>
<p>Ich beende diesen Thread mit Ihnen. Das steht genau <strong>nicht </strong>auf Wikipedia (&#8222;hinreichender Tatverdacht&#8220;).</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12311</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 18:09:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12310&quot;&gt;Dr. Markus Kühbacher&lt;/a&gt;.

Vienna International Studies angezeigt? Auf welcher Basis?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12310">Dr. Markus Kühbacher</a>.</p>
<p>Vienna International Studies angezeigt? Auf welcher Basis?</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Dr. Markus Kühbacher		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12310</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Markus Kühbacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 11:53:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12304&quot;&gt;Stefan Weber&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Dozent, ein kurzer Hinweis nur:

Ich las Dr. Söders Gesetz — diesmal jede Zeile, jede Spur.

Sie lasen den ersten Absatz, ich fand den siebten auch

und erstattete Anzeige. So ist das laut Kraus, der Brauch.

https://youtu.be/w4M7EDLxqm0?is=QJuwHmmHyM93vX5K]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12304">Stefan Weber</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Dozent, ein kurzer Hinweis nur:</p>
<p>Ich las Dr. Söders Gesetz — diesmal jede Zeile, jede Spur.</p>
<p>Sie lasen den ersten Absatz, ich fand den siebten auch</p>
<p>und erstattete Anzeige. So ist das laut Kraus, der Brauch.</p>
<p><iframe title="Was kostet ein Doktorgrad?" width="625" height="352" src="https://www.youtube.com/embed/w4M7EDLxqm0?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
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		<title>
		Von: Andreas Slateff		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12309</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas Slateff]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 11:34:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12308&quot;&gt;Stefan Weber&lt;/a&gt;.

Sie schreiben: &quot;Eine Strafe erfolgt doch nicht per se nach Anzeige…&quot;

Doch. Das steht so auch in der wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland) 
Der Strafbefehl wird alleine auf Verdacht erlassen, nicht aus Überzeugung des Gerichts. wikipedia schreibt: &quot;Nach aktuell herrschender Meinung muss die Schuld des Täters dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.&quot;

Ich kenne mich weder mit Deutschem Recht noch mit Strafrecht wirklich aus. In Österreich gibt es so etwas Ähnliches im zivilgerichtlichen Mahnverfahren mit einem sog. &quot;Zahlungsbefehl&quot;. Der wird einfach mal ausgeschickt, sobald jemand etwas vor Gericht behauptet. Im Zahlungsbefehl steht dann drinnen &quot;aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen...&quot;. Es handelt sich um stark vereinfachte Verfahren, die einem ordentlichen Verfahren vorgeschaltet sind. Damit Gerichte nicht mit Klein- und Kleinstfällen zugemüllt werden, wenn diese Sachen schnell und unbürokratisch erledigt werden können. Erst mit dem Einspruch beginnt dann das ordentliche Verfahren.

Zurück zum Strafbefehl in Deutschland: So ähnlich beschreibt es die wikipedia auch zum Strafbefehlsverfahren. Jemand erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft prüft formal &quot;könnte da etwas dran sein?&quot;, gibt das dem Richter, der Richter prüft formal &quot;könnte da etwas dran sein?&quot; und muss, damit es überhaupt danach zu einem ordentlichen Verfahren kommen kann, den Strafbefehl dann erlassen. Dh., ein Anfangsverdacht genügt. Der Beschuldigte kann erst mit dem Einspruch das ordentliche Verfahren einleiten. Und dann muss im ordentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft liefern, und der Beschuldigte muss sich verteidigen. Vor dem Strafbefehl gibt es - soweit ich das verstehe - keine Verteidigungsmöglichkeit.

Sie haben dazu sicherlich bessere Recherchemöglichkeiten als ich, vielleicht finden Sie dazu noch mehr heraus oder es kommentieren fachkundige Juristen aus Deutschland.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12308">Stefan Weber</a>.</p>
<p>Sie schreiben: &#8222;Eine Strafe erfolgt doch nicht per se nach Anzeige…&#8220;</p>
<p>Doch. Das steht so auch in der wikipedia <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)" rel="nofollow ugc">https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)</a><br />
Der Strafbefehl wird alleine auf Verdacht erlassen, nicht aus Überzeugung des Gerichts. wikipedia schreibt: &#8222;Nach aktuell herrschender Meinung muss die Schuld des Täters dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.&#8220;</p>
<p>Ich kenne mich weder mit Deutschem Recht noch mit Strafrecht wirklich aus. In Österreich gibt es so etwas Ähnliches im zivilgerichtlichen Mahnverfahren mit einem sog. &#8222;Zahlungsbefehl&#8220;. Der wird einfach mal ausgeschickt, sobald jemand etwas vor Gericht behauptet. Im Zahlungsbefehl steht dann drinnen &#8222;aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen&#8230;&#8220;. Es handelt sich um stark vereinfachte Verfahren, die einem ordentlichen Verfahren vorgeschaltet sind. Damit Gerichte nicht mit Klein- und Kleinstfällen zugemüllt werden, wenn diese Sachen schnell und unbürokratisch erledigt werden können. Erst mit dem Einspruch beginnt dann das ordentliche Verfahren.</p>
<p>Zurück zum Strafbefehl in Deutschland: So ähnlich beschreibt es die wikipedia auch zum Strafbefehlsverfahren. Jemand erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft prüft formal &#8222;könnte da etwas dran sein?&#8220;, gibt das dem Richter, der Richter prüft formal &#8222;könnte da etwas dran sein?&#8220; und muss, damit es überhaupt danach zu einem ordentlichen Verfahren kommen kann, den Strafbefehl dann erlassen. Dh., ein Anfangsverdacht genügt. Der Beschuldigte kann erst mit dem Einspruch das ordentliche Verfahren einleiten. Und dann muss im ordentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft liefern, und der Beschuldigte muss sich verteidigen. Vor dem Strafbefehl gibt es &#8211; soweit ich das verstehe &#8211; keine Verteidigungsmöglichkeit.</p>
<p>Sie haben dazu sicherlich bessere Recherchemöglichkeiten als ich, vielleicht finden Sie dazu noch mehr heraus oder es kommentieren fachkundige Juristen aus Deutschland.</p>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12308</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 10:51:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12306&quot;&gt;Andreas Slateff&lt;/a&gt;.

Lieber Herr Slateff!
1. Wenn, dann irre nicht ich mich (ich hinterfrage nur), sondern der Augsburger Richter hat sich geirrt.
2. Sie meinen, dass in Deutschland ein Strafbefehl ohne vorgeschaltetes Ermittlungsverfahren einfach so verschickt wird? Das würde doch gegen ein rechtsstaatliches Grundprinzip verstoßen, oder? Eine Strafe erfolgt doch nicht per se nach Anzeige...
3. In Deutschland wie ein Österreich ist man beim Sanktionieren von Titelmissbrauch sehr zurückhaltend. Wir haben schon einige Fälle recherchiert und begleitet (Fall Axel Spörl in Österreich, Fälle Uwe Gill und Thomas E. Bauer in Deutschland). Daher gehe ich davon aus, dass der Augsburger Richter gewissenhaft recherchiert hat (bis zum Gegenbeweis).
Bitte, ich bin kein Jurist, aber hier verirren sich nun schon sehr abartige Auffassungen.
Und ich betone, dass ich es für nicht unmöglich halte, dass den bayerischen Legisten bei Art. 100 ein Formulierungsfehler unterlaufen ist. Dann würde der Fall Maas ja auch zu einer Gesetzesreparatur führen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12306">Andreas Slateff</a>.</p>
<p>Lieber Herr Slateff!<br />
1. Wenn, dann irre nicht ich mich (ich hinterfrage nur), sondern der Augsburger Richter hat sich geirrt.<br />
2. Sie meinen, dass in Deutschland ein Strafbefehl ohne vorgeschaltetes Ermittlungsverfahren einfach so verschickt wird? Das würde doch gegen ein rechtsstaatliches Grundprinzip verstoßen, oder? Eine Strafe erfolgt doch nicht per se nach Anzeige&#8230;<br />
3. In Deutschland wie ein Österreich ist man beim Sanktionieren von Titelmissbrauch sehr zurückhaltend. Wir haben schon einige Fälle recherchiert und begleitet (Fall Axel Spörl in Österreich, Fälle Uwe Gill und Thomas E. Bauer in Deutschland). Daher gehe ich davon aus, dass der Augsburger Richter gewissenhaft recherchiert hat (bis zum Gegenbeweis).<br />
Bitte, ich bin kein Jurist, aber hier verirren sich nun schon sehr abartige Auffassungen.<br />
Und ich betone, dass ich es für nicht unmöglich halte, dass den bayerischen Legisten bei Art. 100 ein Formulierungsfehler unterlaufen ist. Dann würde der Fall Maas ja auch zu einer Gesetzesreparatur führen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12307</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 10:43:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12305&quot;&gt;Gunter Meschede&lt;/a&gt;.

Bitte entschuldigen Sie, Herr Meschede, der jahrelange sinnlose gerichtliche Move ging von Herrn Kühbacher aus, nicht von mir. Auch hier gibt es übrigens bereits ein erstinstanzliches Urteil, gegen das Herr Kühbacher Einspruch eingelegt hat. Wenn er das Geld hat...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12305">Gunter Meschede</a>.</p>
<p>Bitte entschuldigen Sie, Herr Meschede, der jahrelange sinnlose gerichtliche Move ging von Herrn Kühbacher aus, nicht von mir. Auch hier gibt es übrigens bereits ein erstinstanzliches Urteil, gegen das Herr Kühbacher Einspruch eingelegt hat. Wenn er das Geld hat&#8230;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas Slateff		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-titelmissbrauch/#comment-12306</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas Slateff]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 10:05:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=12109#comment-12306</guid>

					<description><![CDATA[In diesem Fall denke auch ich, dass Sie möglicherweise irren, Herr Weber.  
Die Rechtslage in Bayern kenne ich nicht im Detail, aber ich verstehe sie so: Es gibt eine allgemeine Regelung für alle Staaten weltweit. Wenn es ein akademischer Grad ist, der von einer akkreditierten Hochschule stammt, dann kann er erstens geführt werden, wird aber nicht mit einem deutschen akademischem Grad gleichgesetzt, auch nicht sprachlich übertragen, und die Herkunftsuni ist mit anzugeben. 
Zusätzlich gibt es aber Regelungen für EU-Staaten, dass im Rahmen der EU-Bildungssysteme die Herkunftsuni nicht mit angegeben werden muss, sofern diese Uni gewisse Voraussetzungen erfüllt.
Die Details zu diesem Fall werden jetzt eben die Juristen klären.

Die Formulierung der Augsburger Allgemeine, die Sie eingangs zitieren mit:

&quot;Gegen einen bereits erlassenen Strafbefehl des Gerichts mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen hat Maas Einspruch eingelegt. Daher kommt es nun laut Amtsgericht Mitte April zum öffentlichen Strafprozess.“&quot;

finde ich heikel. Auch hier sollte die Unschuldsvermutung gelten (wie für alle). Der Satz macht den Eindruck, als wäre Maas bereits verurteilt worden und hätte erst dann Einspruch eingelegt. Tatsächlich wird aber - so verstehe ich das - zuerst völlig ohne Verfahren der Strafbefehl verschickt, und erst mit dem Einspruch geht das ordentliche Verfahren los. Dh. ein solcher Strafbefehl wird ohne jegliche Verteidigungsmöglichkeit zuerst erlassen und verschickt, sozusagen zur Verfahrenseinleitung, und erst danach beginnt die Verteidigung.
Ich finde die Maas&#039;sche Selbstinszenierung - soweit in den Medien geschildert - sehr bedenklich. Dennoch hat auch Herr Maas das Recht auf ein faires Verfahren. Wir werden sehen, was die Gerichte entscheiden.
Den falschen Diplom-Psychologen hat er jedenfalls inzwischen auf den Rehabilitationsdiplompsychologen (FH) korrigiert, also hat er hier ein Fehlverhalten meiner Ansicht nach zumindest mal operativ eingestanden...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Fall denke auch ich, dass Sie möglicherweise irren, Herr Weber.<br />
Die Rechtslage in Bayern kenne ich nicht im Detail, aber ich verstehe sie so: Es gibt eine allgemeine Regelung für alle Staaten weltweit. Wenn es ein akademischer Grad ist, der von einer akkreditierten Hochschule stammt, dann kann er erstens geführt werden, wird aber nicht mit einem deutschen akademischem Grad gleichgesetzt, auch nicht sprachlich übertragen, und die Herkunftsuni ist mit anzugeben.<br />
Zusätzlich gibt es aber Regelungen für EU-Staaten, dass im Rahmen der EU-Bildungssysteme die Herkunftsuni nicht mit angegeben werden muss, sofern diese Uni gewisse Voraussetzungen erfüllt.<br />
Die Details zu diesem Fall werden jetzt eben die Juristen klären.</p>
<p>Die Formulierung der Augsburger Allgemeine, die Sie eingangs zitieren mit:</p>
<p>&#8222;Gegen einen bereits erlassenen Strafbefehl des Gerichts mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen hat Maas Einspruch eingelegt. Daher kommt es nun laut Amtsgericht Mitte April zum öffentlichen Strafprozess.“&#8220;</p>
<p>finde ich heikel. Auch hier sollte die Unschuldsvermutung gelten (wie für alle). Der Satz macht den Eindruck, als wäre Maas bereits verurteilt worden und hätte erst dann Einspruch eingelegt. Tatsächlich wird aber &#8211; so verstehe ich das &#8211; zuerst völlig ohne Verfahren der Strafbefehl verschickt, und erst mit dem Einspruch geht das ordentliche Verfahren los. Dh. ein solcher Strafbefehl wird ohne jegliche Verteidigungsmöglichkeit zuerst erlassen und verschickt, sozusagen zur Verfahrenseinleitung, und erst danach beginnt die Verteidigung.<br />
Ich finde die Maas&#8217;sche Selbstinszenierung &#8211; soweit in den Medien geschildert &#8211; sehr bedenklich. Dennoch hat auch Herr Maas das Recht auf ein faires Verfahren. Wir werden sehen, was die Gerichte entscheiden.<br />
Den falschen Diplom-Psychologen hat er jedenfalls inzwischen auf den Rehabilitationsdiplompsychologen (FH) korrigiert, also hat er hier ein Fehlverhalten meiner Ansicht nach zumindest mal operativ eingestanden&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
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