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	Kommentare zu: Neue Geschäftsfelder für die Plagiatsprüfung: Jenseits der Dissertationsautopsie	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		Von: Matthias_H		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias_H]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Mar 2014 15:40:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Off topic und aus reiner Neugier: kommt die Erteilung einer ISSN mit weitergehenden Auflagen einher? Hier scheinen gelegentlich Artikel zu verschwinden, was in &quot;traditionellen&quot; Publikationen ja doch eher unüblich ist. Konkret glaube ich mich ich an einen zu erinnern, zeitlich zwischen diesem und der &quot;Krassen Fehlentscheidung&quot; gelegen, in dem Sie eine seltsame 180-Grad-Wende bezüglich Bauernopfer-Plagiaten vollzogen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Off topic und aus reiner Neugier: kommt die Erteilung einer ISSN mit weitergehenden Auflagen einher? Hier scheinen gelegentlich Artikel zu verschwinden, was in &#8222;traditionellen&#8220; Publikationen ja doch eher unüblich ist. Konkret glaube ich mich ich an einen zu erinnern, zeitlich zwischen diesem und der &#8222;Krassen Fehlentscheidung&#8220; gelegen, in dem Sie eine seltsame 180-Grad-Wende bezüglich Bauernopfer-Plagiaten vollzogen.</p>
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		Von: MitigationMeasure		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-geschaeftsfelder-fuer-die-plagiatspruefung/#comment-2153</link>

		<dc:creator><![CDATA[MitigationMeasure]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2014 22:04:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Aufgabe und ihre Dimension ist immens. Chapeau! Diese Unart des c&#038;p erstreckt sich bis in Zeitschriften und wird noch zusätzlich gefördert, wie dann Institutionen, wie die TU Dresden,  gegen jede hRm dann eine Art &quot;Kernbestand&quot; definieren, der Arbeiten dann trotzdem &quot;höhere Weihen&quot; verschafft oder sie ihnen belässt. Über Ihre schätzenswerte Arbeit hinaus - &quot;das Imperium schlägt zurück&quot;, derzeit jedenfalls - bleibt es aus meiner Sicht dabei: &lt;strong&gt;NN (Name vom Administrator gelöscht)&lt;/strong&gt; und &lt;strong&gt;NN (Name vom Administrator gelöscht)&lt;/strong&gt; haben plagiiert. Jedenfalls nach allen geltenden Kriterien &quot;guter wissenschaftlicher Praxis&quot;. 

&quot;Zwei plus zwei ist gleich vier&quot;, selbst wenn alle Kommissionen dieser Welt feststellen würden, dies sei fünf. Oder jenes krude Gesetz in Indiana (USA), welches zum Recht erklärt, die Kreiszahl Pi sei gleich vier (Indiana-Pi-Bill).

Und ich gehe davon aus, dass meine ganz persönliche Meinung - und deren Veröffentlichung - weder von irgendwelchen Unterlassungsansprüchen gedeckt ist (die sich auf mich ohnehin nicht erstrecken können), noch etwa, auch Sie nicht, an deren Veröffentlichung hindern (was dann die Einführung von Inquisition bedeuten würde): Das ist eine, meine, nach Art. 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

&quot;Wehret den Anfängen&quot;, Bertolt Brecht lässt grüßen.
Bleiben Sie stark!

Ihr MitigationMeasure.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufgabe und ihre Dimension ist immens. Chapeau! Diese Unart des c&amp;p erstreckt sich bis in Zeitschriften und wird noch zusätzlich gefördert, wie dann Institutionen, wie die TU Dresden,  gegen jede hRm dann eine Art &#8222;Kernbestand&#8220; definieren, der Arbeiten dann trotzdem &#8222;höhere Weihen&#8220; verschafft oder sie ihnen belässt. Über Ihre schätzenswerte Arbeit hinaus &#8211; &#8222;das Imperium schlägt zurück&#8220;, derzeit jedenfalls &#8211; bleibt es aus meiner Sicht dabei: <strong>NN (Name vom Administrator gelöscht)</strong> und <strong>NN (Name vom Administrator gelöscht)</strong> haben plagiiert. Jedenfalls nach allen geltenden Kriterien &#8222;guter wissenschaftlicher Praxis&#8220;. </p>
<p>&#8222;Zwei plus zwei ist gleich vier&#8220;, selbst wenn alle Kommissionen dieser Welt feststellen würden, dies sei fünf. Oder jenes krude Gesetz in Indiana (USA), welches zum Recht erklärt, die Kreiszahl Pi sei gleich vier (Indiana-Pi-Bill).</p>
<p>Und ich gehe davon aus, dass meine ganz persönliche Meinung &#8211; und deren Veröffentlichung &#8211; weder von irgendwelchen Unterlassungsansprüchen gedeckt ist (die sich auf mich ohnehin nicht erstrecken können), noch etwa, auch Sie nicht, an deren Veröffentlichung hindern (was dann die Einführung von Inquisition bedeuten würde): Das ist eine, meine, nach Art. 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.</p>
<p>&#8222;Wehret den Anfängen&#8220;, Bertolt Brecht lässt grüßen.<br />
Bleiben Sie stark!</p>
<p>Ihr MitigationMeasure.</p>
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