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	Kommentare zu: Sprengstoff: Positionspapier regt Verjährung von Plagiaten nach zehn Jahren an	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Sabrina		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-2211</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabrina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Sep 2014 14:00:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo kann mal jemand die Prüfungsordnung social science von der Uni Siegen unter Bacheloraberkennung gucken ob das da auch nach fünf Jahren verjährt?  Würde mich mal stark interessieren.
&#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo kann mal jemand die Prüfungsordnung social science von der Uni Siegen unter Bacheloraberkennung gucken ob das da auch nach fünf Jahren verjährt?  Würde mich mal stark interessieren.<br />
&nbsp;</p>
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		<title>
		Von: Lukas		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1990</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lukas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jul 2013 00:04:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dem schließe ich mich an. Eine 10-jährige Verjährungsfrist halte ich für eine gute Idee. Zwar ist es einerseits unerträglich, dass sich Hochstapler durch ihre erschlichenen Titel die Karriereleiter noch oben klettern, aber andererseits bin ich auch der Meinung, dass man einen Menschen immer an dem messen sollte, was er in der Gegenwart ist und tut, und nicht an den Fehlern, die er vor (über) 10 Jahren begangen hat. 
Selbst Totschlag verjährt nach 20 Jahren. Da erscheint es mir unverhältnismäßig, wenn es für Plagiarismus überhaupt keine Verjährungsfrist gibt.

Gleichzeitig halte ich eine zentrale Prüfstelle für eine ausgesprochen gute Idee. Auch wenn Schlampereien in der Prüfung außer Acht gelassen werden, gehen die Vorstellungen darüber, was als Plagiat zu gelten hat und was nicht, an verschiedenen Universitäten doch recht stark auseinander. Da ist es nur fair, wenn alle Arbeiten nach demselben Maßstab überprüft werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem schließe ich mich an. Eine 10-jährige Verjährungsfrist halte ich für eine gute Idee. Zwar ist es einerseits unerträglich, dass sich Hochstapler durch ihre erschlichenen Titel die Karriereleiter noch oben klettern, aber andererseits bin ich auch der Meinung, dass man einen Menschen immer an dem messen sollte, was er in der Gegenwart ist und tut, und nicht an den Fehlern, die er vor (über) 10 Jahren begangen hat.<br />
Selbst Totschlag verjährt nach 20 Jahren. Da erscheint es mir unverhältnismäßig, wenn es für Plagiarismus überhaupt keine Verjährungsfrist gibt.</p>
<p>Gleichzeitig halte ich eine zentrale Prüfstelle für eine ausgesprochen gute Idee. Auch wenn Schlampereien in der Prüfung außer Acht gelassen werden, gehen die Vorstellungen darüber, was als Plagiat zu gelten hat und was nicht, an verschiedenen Universitäten doch recht stark auseinander. Da ist es nur fair, wenn alle Arbeiten nach demselben Maßstab überprüft werden.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: admin		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1947</link>

		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2013 12:39:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1946&quot;&gt;admin&lt;/a&gt;.

Ok, hier nun explizit:

https://www.uni-muenster.de/Rektorat/abuni/ab031204.htm#Par_18

Also, offenbar gibt es eine Verjährungsfrist bei Bachelor-, Master- und Diplomstudien bei im nachhinein entdeckten Täuschungen in Deutschland längst. In Österreich ist mir nichts Ähnliches bekannt, aber heute schließe ich nichts mehr aus ;-).

Das würde die ganze Debatte um die Verjährungsfrist bei Dissertationen in einem anderen Licht erscheinen lassen, und so gesehen müsste ich meine Meinung in der Tat korrigieren; es spräche dann im Prinzip nichts gegen eine doppelt so lange Verjährungsfrist bei Dissertationen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1946">admin</a>.</p>
<p>Ok, hier nun explizit:</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.uni-muenster.de/Rektorat/abuni/ab031204.htm#Par_18" rel="nofollow ugc">https://www.uni-muenster.de/Rektorat/abuni/ab031204.htm#Par_18</a></p>
<p>Also, offenbar gibt es eine Verjährungsfrist bei Bachelor-, Master- und Diplomstudien bei im nachhinein entdeckten Täuschungen in Deutschland längst. In Österreich ist mir nichts Ähnliches bekannt, aber heute schließe ich nichts mehr aus ;-).</p>
<p>Das würde die ganze Debatte um die Verjährungsfrist bei Dissertationen in einem anderen Licht erscheinen lassen, und so gesehen müsste ich meine Meinung in der Tat korrigieren; es spräche dann im Prinzip nichts gegen eine doppelt so lange Verjährungsfrist bei Dissertationen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: admin		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1946</link>

		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2013 12:30:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1945&quot;&gt;NatWiss&lt;/a&gt;.

Wirklich hochinteressant. Das stammt oft sogar schon aus den neunziger Jahren, siehe etwa:

http://www.mathematik.uni-tuebingen.de/mi/studium/prord4.html

Ärgerlicherweise bin ich im Moment überfragt, ob die schriftliche Bachelor- oder Diplomarbeit formaljuristisch auch als Prüfung definiert wird. Ich gehe auch davon aus, aber man erlebt bei den Juristen immer wieder Überraschungen. Ich werde dem bei einer Hochschulrechtlerin nachgehen. Vielleicht kann auch hier jemand eine verbindliche Auskunft geben, würde mich freuen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1945">NatWiss</a>.</p>
<p>Wirklich hochinteressant. Das stammt oft sogar schon aus den neunziger Jahren, siehe etwa:</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.mathematik.uni-tuebingen.de/mi/studium/prord4.html" rel="nofollow ugc">http://www.mathematik.uni-tuebingen.de/mi/studium/prord4.html</a></p>
<p>Ärgerlicherweise bin ich im Moment überfragt, ob die schriftliche Bachelor- oder Diplomarbeit formaljuristisch auch als Prüfung definiert wird. Ich gehe auch davon aus, aber man erlebt bei den Juristen immer wieder Überraschungen. Ich werde dem bei einer Hochschulrechtlerin nachgehen. Vielleicht kann auch hier jemand eine verbindliche Auskunft geben, würde mich freuen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: NatWiss		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1945</link>

		<dc:creator><![CDATA[NatWiss]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2013 12:03:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Beispiel habe ich diese BPO herausgesucht:

http://www.uni-kl.de/fileadmin/ha-4/42-Pruefung/Pruefungsordnungen/ABPO.pdf

Dort gibt es den § 24 Absatz (4). Im letzten Satz ist die Frist erwähnt. Da meines Wissens nach eine Bachelor/Master-Arbeit als Teilprüfung eingestuft wird und Plagiate üblicherweise als Täuschungsversuche/Täuschungen behandelt werden, müsste sich daraus die Verjährung ergeben. Den entsprechenden letzten Satz von Absatz (4) findet man in ähnlicher Form bei einer Google-Suche in zahlreichen Prüfungsordnungen (Diplom, Bachelor, Master). Es ist natürlich möglich, dass ich das falsch interpretiere, für mich ergibt sich daraus eine Verjährung.

Es gab auch kürzlich einen Spiegel-Online Artikel zum Thema Plagiieren, in dem die Verjährung auch erwähnt wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Beispiel habe ich diese BPO herausgesucht:</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.uni-kl.de/fileadmin/ha-4/42-Pruefung/Pruefungsordnungen/ABPO.pdf" rel="nofollow ugc">http://www.uni-kl.de/fileadmin/ha-4/42-Pruefung/Pruefungsordnungen/ABPO.pdf</a></p>
<p>Dort gibt es den § 24 Absatz (4). Im letzten Satz ist die Frist erwähnt. Da meines Wissens nach eine Bachelor/Master-Arbeit als Teilprüfung eingestuft wird und Plagiate üblicherweise als Täuschungsversuche/Täuschungen behandelt werden, müsste sich daraus die Verjährung ergeben. Den entsprechenden letzten Satz von Absatz (4) findet man in ähnlicher Form bei einer Google-Suche in zahlreichen Prüfungsordnungen (Diplom, Bachelor, Master). Es ist natürlich möglich, dass ich das falsch interpretiere, für mich ergibt sich daraus eine Verjährung.</p>
<p>Es gab auch kürzlich einen Spiegel-Online Artikel zum Thema Plagiieren, in dem die Verjährung auch erwähnt wurde.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: admin		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1944</link>

		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2013 05:38:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1942&quot;&gt;NatWiss&lt;/a&gt;.

Interessanter Hinweis, danke! Haben Sie Links zu den Ihnen bekannten Bachelor- und Masterprüfungsordnungen? Auf die Schnelle habe ich die &quot;absolute Verjährungsfrist&quot; von fünf Jahren in nur einer einzigen Prüfungsordnung aus dem Jahr 2012 gefunden:

http://www.iubh-fernstudium.de/files/Downloads/Pr%C3%BCfungsordnungMBA%28Fernstudium%29-90ECTS.pdf

Interessant wäre auch ein Hinweis, ob das irgendwo bereits vor dem öffentlichen Anrollen der Plagiatsdebatte 2011 eingeführt wurde oder erst in Reaktion darauf.

LG
sw]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1942">NatWiss</a>.</p>
<p>Interessanter Hinweis, danke! Haben Sie Links zu den Ihnen bekannten Bachelor- und Masterprüfungsordnungen? Auf die Schnelle habe ich die &#8222;absolute Verjährungsfrist&#8220; von fünf Jahren in nur einer einzigen Prüfungsordnung aus dem Jahr 2012 gefunden:</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.iubh-fernstudium.de/files/Downloads/Pr%C3%BCfungsordnungMBA%28Fernstudium%29-90ECTS.pdf" rel="nofollow ugc">http://www.iubh-fernstudium.de/files/Downloads/Pr%C3%BCfungsordnungMBA%28Fernstudium%29-90ECTS.pdf</a></p>
<p>Interessant wäre auch ein Hinweis, ob das irgendwo bereits vor dem öffentlichen Anrollen der Plagiatsdebatte 2011 eingeführt wurde oder erst in Reaktion darauf.</p>
<p>LG<br />
sw</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: NatWiss		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/sprengstoff-positionspapier-fordert-verjahrung-von-plagiaten-nach-zehn-jahren/#comment-1942</link>

		<dc:creator><![CDATA[NatWiss]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2013 19:14:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/blog.php/?p=1384#comment-1942</guid>

					<description><![CDATA[Das Thema Verjährung ist bei anderen Abschlussarbeiten doch eigentlich schon geregelt. In den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen, die mir bekannt sind, ist eine Aberkennung des Abschlusses nur innerhalb von 5 Jahren möglich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Verjährung ist bei anderen Abschlussarbeiten doch eigentlich schon geregelt. In den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen, die mir bekannt sind, ist eine Aberkennung des Abschlusses nur innerhalb von 5 Jahren möglich.</p>
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