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	Kommentare zu: Was haben die deutschen Universitäten eigentlich aus den Plagiatsfällen gelernt? Offenbar nichts!	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Erbloggtes		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2026</link>

		<dc:creator><![CDATA[Erbloggtes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Aug 2013 16:10:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer &quot;alles prima&quot; ausdrücken will, schreibt übrigens sowas wie Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Universität Freiburg:

&lt;blockquote&gt;&quot;Die Regeln für die Promotion gehören hierzulande zu den strengsten in Europa. Wer seine Doktorarbeit noch nicht veröffentlicht hat, darf den Titel nicht führen. Wer die Publikationsfrist versäumt, verliert die Doktorwürde. Die Veröffentlichungspflicht sorgt für eine gläserne Qualifikationsschrift, deren Inhalte in der Scientific Community, in Rezensionen und Internetforen diskutiert werden. Unredliches Verhalten kommt nur in einer Minderzahl der Fälle zum Vorschein.&quot;&lt;/blockquote&gt;

http://www.helmholtz.de/artikel/der-streit-um-den-dr-1691/

Schön, dass die Differenzierung zwischen &quot;kommt nicht zum Vorschein&quot; und &quot;gibt es nicht&quot; von Schiewer bereits vorgenommen wird. Die Hauptsache ist, dass keiner merkt, wo plagiiert wird. Dazu kann man natürlich am besten beitragen, wenn ... naja, ist klar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer &#8222;alles prima&#8220; ausdrücken will, schreibt übrigens sowas wie Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Universität Freiburg:</p>
<blockquote><p>&#8222;Die Regeln für die Promotion gehören hierzulande zu den strengsten in Europa. Wer seine Doktorarbeit noch nicht veröffentlicht hat, darf den Titel nicht führen. Wer die Publikationsfrist versäumt, verliert die Doktorwürde. Die Veröffentlichungspflicht sorgt für eine gläserne Qualifikationsschrift, deren Inhalte in der Scientific Community, in Rezensionen und Internetforen diskutiert werden. Unredliches Verhalten kommt nur in einer Minderzahl der Fälle zum Vorschein.&#8220;</p></blockquote>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.helmholtz.de/artikel/der-streit-um-den-dr-1691/" rel="nofollow ugc">http://www.helmholtz.de/artikel/der-streit-um-den-dr-1691/</a></p>
<p>Schön, dass die Differenzierung zwischen &#8222;kommt nicht zum Vorschein&#8220; und &#8222;gibt es nicht&#8220; von Schiewer bereits vorgenommen wird. Die Hauptsache ist, dass keiner merkt, wo plagiiert wird. Dazu kann man natürlich am besten beitragen, wenn &#8230; naja, ist klar.</p>
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		<title>
		Von: Erbloggtes		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2008</link>

		<dc:creator><![CDATA[Erbloggtes]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Jul 2013 21:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das ist super! Ombudsleute sind einfach für nichts zuständig - oder für alles, je nachdem, was grad benötigt wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist super! Ombudsleute sind einfach für nichts zuständig &#8211; oder für alles, je nachdem, was grad benötigt wird.</p>
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		<title>
		Von: Leguleius		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2007</link>

		<dc:creator><![CDATA[Leguleius]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Jul 2013 17:43:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Also die einschlägige Richtlinie findet man mit drei Schlagwörtern bei einer gängigen Suchmaschine und ich denke, Sie werden sie wohl selbst schon gefunden haben, wahrscheinlich (und hoffentlich) bevor Sie Herrn Krüger die Mail geschrieben haben. Dort ist in § 4 (iVm Anlage 1) recht detailliert beschrieben, was die LMU unter wissenschaftlichem Fehlverhalten versteht, und - wie Sie ja selbst vermuten (oder wissen) - fällt der geschilderte Sachverhalt nicht darunter. Und genau dies hat Herr Krüger Ihnen ja mitgeteilt. Über moralische Verantwortung und deren Wahrnehmung (im doppelten Sinne) kann man sicher ewig diskutieren; ebenso, ob man im Detail erläutern muss, warum man NICHT zuständig ist, oder nicht vielmehr derjenige, der ein Anliegen an jemand anderen heranträgt, (substantiiert) begründen muss, warum dieser andere zuständig ist. Ohne konkreten Vorwurf ist es immer schwierig, die Zuständigkeit zu begründen. Zuständig für die Rücknahme (bzw. den Widerruf) eines Titels ist diejenige Instanz, die ihn verliehen hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Also die einschlägige Richtlinie findet man mit drei Schlagwörtern bei einer gängigen Suchmaschine und ich denke, Sie werden sie wohl selbst schon gefunden haben, wahrscheinlich (und hoffentlich) bevor Sie Herrn Krüger die Mail geschrieben haben. Dort ist in § 4 (iVm Anlage 1) recht detailliert beschrieben, was die LMU unter wissenschaftlichem Fehlverhalten versteht, und &#8211; wie Sie ja selbst vermuten (oder wissen) &#8211; fällt der geschilderte Sachverhalt nicht darunter. Und genau dies hat Herr Krüger Ihnen ja mitgeteilt. Über moralische Verantwortung und deren Wahrnehmung (im doppelten Sinne) kann man sicher ewig diskutieren; ebenso, ob man im Detail erläutern muss, warum man NICHT zuständig ist, oder nicht vielmehr derjenige, der ein Anliegen an jemand anderen heranträgt, (substantiiert) begründen muss, warum dieser andere zuständig ist. Ohne konkreten Vorwurf ist es immer schwierig, die Zuständigkeit zu begründen. Zuständig für die Rücknahme (bzw. den Widerruf) eines Titels ist diejenige Instanz, die ihn verliehen hat.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: admin		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2005</link>

		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2013 19:46:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2004&quot;&gt;Leguleius&lt;/a&gt;.

Lieber Leguleius,

ein kommunikativer Mindeststandard wäre, wie erwähnt, dann eine &lt;strong&gt;Begründung &lt;/strong&gt;für die Nicht-Zuständigkeit gewesen. Dazu könnte man z. B. die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis an der LMU attachen und begründen, warum mein Problem, sofern es eines ist, nicht unter wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne dieser Richtlinien fällt (ein wissenschaftliches Fehlverhalten habe ich ja auch nicht dem Absolventen unterstellt, ich habe vielmehr höchstens auf eine mögliche Rechtswidrigkeit der Fakultät hingewiesen!). Gleichzeitig hätte man mir Ansprechpartner für mein Problem an der zuständigen Fakultät nennen können. Dass das alles unterlassen wurde und auch noch signaturfrei geantwortet wurde, deutet - sorry - so dermaßen offensichtlich darauf hin, dass Herr Krüger mit der Causa nichts zu tun haben wollte, dass es kaum klarer sein könnte. Ich finde ein solches Verhalten für einen Professor, der zwischen 5.000 und 10.000 Euro monatlich (oder mehr mit Zulagen) verdient und als Ombudsman auch eine besondere ethische Verantwortung haben sollte, absolut indiskutabel.

LG
sw]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2004">Leguleius</a>.</p>
<p>Lieber Leguleius,</p>
<p>ein kommunikativer Mindeststandard wäre, wie erwähnt, dann eine <strong>Begründung </strong>für die Nicht-Zuständigkeit gewesen. Dazu könnte man z. B. die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis an der LMU attachen und begründen, warum mein Problem, sofern es eines ist, nicht unter wissenschaftliches Fehlverhalten im Sinne dieser Richtlinien fällt (ein wissenschaftliches Fehlverhalten habe ich ja auch nicht dem Absolventen unterstellt, ich habe vielmehr höchstens auf eine mögliche Rechtswidrigkeit der Fakultät hingewiesen!). Gleichzeitig hätte man mir Ansprechpartner für mein Problem an der zuständigen Fakultät nennen können. Dass das alles unterlassen wurde und auch noch signaturfrei geantwortet wurde, deutet &#8211; sorry &#8211; so dermaßen offensichtlich darauf hin, dass Herr Krüger mit der Causa nichts zu tun haben wollte, dass es kaum klarer sein könnte. Ich finde ein solches Verhalten für einen Professor, der zwischen 5.000 und 10.000 Euro monatlich (oder mehr mit Zulagen) verdient und als Ombudsman auch eine besondere ethische Verantwortung haben sollte, absolut indiskutabel.</p>
<p>LG<br />
sw</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Leguleius		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/was-haben-die-deutschen-universitaten-eigentlich-aus-den-plagiatsfallen-gelernt-offenbar-nichts/#comment-2004</link>

		<dc:creator><![CDATA[Leguleius]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2013 15:06:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/blog.php/?p=1449#comment-2004</guid>

					<description><![CDATA[Herr Krüger hat sich lediglich für unzuständig erklärt, was durchaus nachvollziehbar ist, denn warum sollte er sich als Ombudsman und Fakultätsfremder über die Auslegung einer Promotionsordnung in irgendeiner Weise äußern?

Unabhängig von der Zuständigkeit haben Sie keine konkrete Frage gestellt, auf die man hätte antworten können. Sie bitten &quot;um Klärung des Sachverhalts&quot; und &quot;Rückmeldung&quot;. Was soll er darauf anworten? Ein Jurist wird Ihnen - nachdem er Ihre Frage für sich konkretisiert hat - antworten, dass Ihre Auslegung der Promotionsordnung vertretbar erscheint.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Krüger hat sich lediglich für unzuständig erklärt, was durchaus nachvollziehbar ist, denn warum sollte er sich als Ombudsman und Fakultätsfremder über die Auslegung einer Promotionsordnung in irgendeiner Weise äußern?</p>
<p>Unabhängig von der Zuständigkeit haben Sie keine konkrete Frage gestellt, auf die man hätte antworten können. Sie bitten &#8222;um Klärung des Sachverhalts&#8220; und &#8222;Rückmeldung&#8220;. Was soll er darauf anworten? Ein Jurist wird Ihnen &#8211; nachdem er Ihre Frage für sich konkretisiert hat &#8211; antworten, dass Ihre Auslegung der Promotionsordnung vertretbar erscheint.</p>
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