Nach dem Glyphosat-Plagiat weiter keine Antworten auf konkrete Fragen: Was hat das BfR zu verschweigen?

Nun ist also ‚die Katze aus dem Sack‘. Der Prüfbericht, an dem Helmut Burtscher-Schaden und ich, unterstützt durch ein kleines Profi-Team, über mehrere Wochen tage- und auch nächtelang gearbeitet haben, ist heute im EU-Parlament in Straßburg den anwesenden 22 JournalistInnen vorgestellt worden. Als erste haben, gleich nach dem Termin, Addendum und Le Monde über die neuen Vorwürfe berichtet. Es folgten zahlreiche Berichte und Politiker-Originaltext-Meldungen (Sammlung am Ende des Beitrags).

Worum geht es im Kern?

Anträge der Hersteller bei Prüfbehörden zur Neu- oder Wiederzulassung von Pestiziden in der EU müssen sich seit einigen Jahren nicht nur mit den eigenen Industriestudien, sondern auch mit publizierter Literatur beschäftigen. Es gibt einen kategorialen Unterschied zwischen beiden Studientypen: Industriestudien sind ausnahmslos jene meist unveröffentlichten Studien, die der Antragsteller bzw. der Hersteller selbst bei Laboratorien beauftragt hat, weil er dazu verpflichtet ist. Industriestudien sind so gesehen nicht Teil des Wissenschaftssystems im engeren Sinne, sie sind vor allem so gut wie nie Teil der Wissenschaftspublizistik. Otto Normalverbraucher kennt sie gar nicht, aber er kann sich in der Regel auf die Gute Labor-Praxis (Good Laboratory Practice, GLP) verlassen, der sich alle führenden Laboratorien schon vor einigen Jahrzehnten verschrieben haben. Die derzeitige Diskussion um Rohdaten-Transparenz betrifft genau diese Kategorie von Studien.

Die zweite Kategorie von Studien ist die publizierte Literatur: Das sind die genuinen wissenschaftlichen Studien, die in der Regel keine bloße industrienahe Auftragsforschung darstellen. Diese Arbeiten wurden peer-reviewed und sind in einschlägigen Fachzeitschriften wie etwa Cancer veröffentlicht worden. Die Arbeiten sind also bekannt.

Die Aufgabe des Antragstellers ist es nun, auch zu diesen Studien, nicht nur zu seinen eigenen Industriestudien, „Dossiers“ zu erstellen. Die Prüfbehörde hat wiederum die Aufgabe, diese „Dossiers“ zu „evaluieren“. (Siehe „Submission of scientific peer-reviewed open literature for the approval of pesticide active substances under Regulation (EC) No 1107/2009“, p. 1)

Auch wenn sich „Plagiat“ auf „Glyphosat“ reimt: Evaluieren heißt nicht plagiieren!

Das im Fall von Glyphosat zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung hat allerdings diese Dossiers wissenschaftlicher Studien nicht evaluiert. Es hat die Einstufungen  wissenschaftlicher Literatur (mit Hilfe der hier ohnedies fragwürdigen „Klimisch Evaluations“), die Begründungen dieser Einstufungen („Additional Comments“) sowie zahlreiche Absätze und Seiten Fließtext mit vergleichender Literaturanalyse von Monsanto et al. plagiiert. Und zwar so, dass man es jedem Studierenden zurückschmeißen müsste: Da wurden absatz- und seitenweise in den besonders sensiblen Kapiteln zu Kanzerogenität, Reproduktionstoxizität und Genotoxizität nicht nur die Darstellungen der Antragsteller plagiiert (also Plagiat einer Metaanalyse), es wurden auch genau dieselben Studien mit denselben Scorings und Begründungen versehen. So gelang die systematische Abwertung von fast allen 58 wissenschaftlichen Studien zu den möglichen toxischen Wirkungen von Glyphosat auf Tiere und Menschen. In Summe lautet der Vorwurf gegenüber dem BfR ganz konkret:

  • Plagiat einer Literatur-Metaanalyse
  • Plagiat einer Literaturbewertungsserie mitsamt Plagiat der Begründungen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht sich seit vergangenem Freitag mit folgenden konkreten Fragen von uns und einigen JournalistInnen konfrontiert. Beantwortet hat es diese bisher allerdings nicht:

  • Warum hat das BfR selbst den in der Zwischenüberschrift so bezeichneten „approach taken by RMS“, also den „Ansatz des Berichterstatter-Mitgliedsstaates“ (Deutschland) zu wesentlichen Teilen von Monsanto et al. geklaut, nämlich eben dort, wo es die Vorgangsweise bei wissenschaftlicher Literatur „beschreibt“?
  • Warum hat das BfR alle 58 Klimisch-Evaluationen wissenschaftlicher Literatur wortwörtlich von Monsanto et al. übernommen und damit etwa zahlreiche Studien als „not reliable“ aus der Diskussion herausgenommen?
  • Warum hat das BfR nach den Klimisch-Evaluationen wissenschaftlicher Literatur Angaben über Autorschaft aus dem Antrag von Monsanto et al. gestrichen und die entsprechenden Texte mit „Additional comments“ (22 mal) ohne Autornennungen (mehrfach) neu betitelt?
  • Warum hat das BfR Aussagen zu Krebsrisiken in späteren Versionen verändert und sogar eine paradoxe Aussage publiziert? Was soll etwa bedeuten: “The evidence for carcinogenicity is conclusive but not sufficient for classification.” (Glyphosate-Addendum 1, S. 44)?

Das riecht ein wenig nach politischem und juristischem Aufklärungsbedarf, würde ich sagen.

 

Freie Downloads:

„Detailed Expert Report on Plagiarism and superordinated Copy Paste in the Renewal Assessment Report (RAR) on Glyphosate“ von Stefan Weber und Helmut Burtscher-Schaden, 2019, 2 x 59 Seiten Querformat englisch, Design: Hannes Fuß

PowerPoint-File von Stefan Weber auf der Pressekonferenz am 15.01.2019 im EU-Parlament, Straßburg, 15 Slides englisch

Key Visual für JournalistInnen, Visualisierung: Hannes Fuß

Die verglichenen Berichte und Berichtsteile sowie die acht Files mit allen Rohdaten (= Text-Klassifikationen)

 

Ausgewählte Medienberichterstattung (bis 18.01.2019, 10:00 Uhr):

ÖSTERREICH

DEUTSCHLAND

EU

INTERNATIONAL

 

 

Politische Reaktionen (bis 15.01.2019, 15:30 Uhr):

 

NGO-Reaktionen:

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