Wer muss sich „stellen“?

In einigen Blogs und Massenmedien wird nun die Forderung erhoben, die anonymen „Jäger“ im Netz müssten sich „stellen“, müssten ihre Anonymität auf- und ihre wahre Identität preisgeben. Das ist Humbug, man nennt dieses Denken „Opfer-Täter-Umkehr“. Musste sich in der Vergangenheit denn jemals ein im klassischen Reviewing-Prozess anonym bleibender Gutachter „stellen“? Wer sich in Wahrheit stellen müsste, sind jene, die auf Grund der Dokumentationen auf VroniPlag und GuttenPlag längst wissen, dass sie auch so vorgegangen sind und nun in ernstlicher ‚Sorge‘ sein müssen, bald enttarnt zu werden. Nicht die Plagiatsjäger, die Plagiatoren müssten sich stellen: wenn schon nicht öffentlich, dann zumindest an den Universitäten, die ihnen die Doktortitel verliehen haben. Und die Doktorgrade sollten bis zur Aberkennung ganz schnell aus dem öffentlichen Diskurs, gerade auch von Wahlplakaten und Webseiten, verschwinden. Man wird jeden weiteren Fund auch in diesem Licht sehen müssen: Längst weiß nun jeder Plagiator, worum es geht und wie man ihm auf die Schliche kommen kann.

2 Kommentare zu “Wer muss sich „stellen“?

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  1. Guttengate

    “Opfer-Täter-Umkehr” – so ist es! Das ist eigentlich eine Sauerei. Die „Täter“ müssen sich doch an die eigene Nase fassen, ganz egal wer, warum oder wann herausfindet und publik macht, dass betrogen wurde. Der Versuch die Schuld oder die Verantwortung auf andere abzuwälzen ist kindisch.

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