<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Das unzitierte Ab- und Umschreiben in den österreichischen Rechtswissenschaften: Was ist erlaubt, was nicht?	</title>
	<atom:link href="https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/</link>
	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
	<lastBuildDate>Sun, 04 Feb 2024 07:54:17 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: RandomJurist		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10362</link>

		<dc:creator><![CDATA[RandomJurist]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Feb 2024 07:54:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=6949#comment-10362</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10359&quot;&gt;RandomJurist&lt;/a&gt;.

Sie haben mich richtig verstanden. Die Rechtswissenschaft ist halt zirka 2000 Jahre alt (römisches Recht!). Da kommt man schnell in ein &quot;haben wir immer schon so gemacht&quot;, gerade in Österreich.  Spannend wäre eine hier eine Untersuchung der Veränderung der Zitierweise im Zeitverlauf. 

Zum Germanistikvergleich: Am Beginn einer rechtswissenschaftlichen steht idR das Gesetz, dann kommt oft eine Judikaturrecherche. Vielfach erst dann die Literatur. Insofern starte ich mit ungeschützten Texten und gehe erst dann zu den geschützten über. Da bleibt man dann oft bei der gleichen Zitierweise und wechselt nicht beim Arbeiten. Insofern hinkt ihr Vergleich etwas. Das ist aber kein Vorwurf an sie. Sie sind halt einfach kein Jurist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10359">RandomJurist</a>.</p>
<p>Sie haben mich richtig verstanden. Die Rechtswissenschaft ist halt zirka 2000 Jahre alt (römisches Recht!). Da kommt man schnell in ein &#8222;haben wir immer schon so gemacht&#8220;, gerade in Österreich.  Spannend wäre eine hier eine Untersuchung der Veränderung der Zitierweise im Zeitverlauf. </p>
<p>Zum Germanistikvergleich: Am Beginn einer rechtswissenschaftlichen steht idR das Gesetz, dann kommt oft eine Judikaturrecherche. Vielfach erst dann die Literatur. Insofern starte ich mit ungeschützten Texten und gehe erst dann zu den geschützten über. Da bleibt man dann oft bei der gleichen Zitierweise und wechselt nicht beim Arbeiten. Insofern hinkt ihr Vergleich etwas. Das ist aber kein Vorwurf an sie. Sie sind halt einfach kein Jurist.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Propädeutikum		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10361</link>

		<dc:creator><![CDATA[Propädeutikum]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Feb 2024 19:39:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=6949#comment-10361</guid>

					<description><![CDATA[@RandomJurist: Interessante These. Aber ich glaube nicht (hoffe nicht), dass diese Analyse generell für österreichische JuristInnen zutrifft (außerhalb Österreichs mit Sicherheit nicht). Aber wenn ich diese Spekulation fortführen darf: Vielleicht hängen solche Vorkommnisse auch damit zusammen, dass es in Österreich - in dieser Form wohl einzigartig in Europa - direkte Wege vom Gericht an die Universitäten gibt? (Mit den ganzen Honorarprofessuren und § 99- Professuren). Da werden dann wohl diese &quot;unschönen&quot; Praktiken, die Sie beschrieben haben, auf die universitäre Ebene übertragen?
Wirksame Kontrolle gibt es keine in Österreich (Ausnahme: Stefan Weber) und so bleiben diese ganzen Verfehlungen ungesühnt und mancher mag schon geneigt sein, darin lokales österreichisches Gewohnheitsrecht zu sehen...

Nur der Vollständigkeit/der Sicherheit halber: Urheberrechtverletzungen und GWP-Verstöße/Plagiate sind zwei völlig verschiedene Dinge, auch wenn es Überschneidungen geben kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@RandomJurist: Interessante These. Aber ich glaube nicht (hoffe nicht), dass diese Analyse generell für österreichische JuristInnen zutrifft (außerhalb Österreichs mit Sicherheit nicht). Aber wenn ich diese Spekulation fortführen darf: Vielleicht hängen solche Vorkommnisse auch damit zusammen, dass es in Österreich &#8211; in dieser Form wohl einzigartig in Europa &#8211; direkte Wege vom Gericht an die Universitäten gibt? (Mit den ganzen Honorarprofessuren und § 99- Professuren). Da werden dann wohl diese &#8222;unschönen&#8220; Praktiken, die Sie beschrieben haben, auf die universitäre Ebene übertragen?<br />
Wirksame Kontrolle gibt es keine in Österreich (Ausnahme: Stefan Weber) und so bleiben diese ganzen Verfehlungen ungesühnt und mancher mag schon geneigt sein, darin lokales österreichisches Gewohnheitsrecht zu sehen&#8230;</p>
<p>Nur der Vollständigkeit/der Sicherheit halber: Urheberrechtverletzungen und GWP-Verstöße/Plagiate sind zwei völlig verschiedene Dinge, auch wenn es Überschneidungen geben kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10360</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Feb 2024 19:15:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=6949#comment-10360</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10359&quot;&gt;RandomJurist&lt;/a&gt;.

Vielen Dank. Sie leiten also das (vermeintliche) Zitierproblem der Juristen von der Tatsache ab, dass Normtexte kein Urheberrecht genießen. Also hätten sich auch keine Kenntlichmachungsregeln herausgebildet. Und das sei dann also auf die wissenschaftliche juristische Literatur übergesprungen? Interessante Hypothese, sofern ich sie richtig verstanden habe. Aber auch komisch, oder? Würde ein Germanist auf die Idee kommen, zu sagen: Die Literatur, die Belletristik, mit der ich mich beschäftige, kennt diese und jene Regeln nicht. Also gelten diese Regeln auch in der Germanistik nicht. Wie geschrieben: Ein tolles Thema für ein Symposium, denke ich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10359">RandomJurist</a>.</p>
<p>Vielen Dank. Sie leiten also das (vermeintliche) Zitierproblem der Juristen von der Tatsache ab, dass Normtexte kein Urheberrecht genießen. Also hätten sich auch keine Kenntlichmachungsregeln herausgebildet. Und das sei dann also auf die wissenschaftliche juristische Literatur übergesprungen? Interessante Hypothese, sofern ich sie richtig verstanden habe. Aber auch komisch, oder? Würde ein Germanist auf die Idee kommen, zu sagen: Die Literatur, die Belletristik, mit der ich mich beschäftige, kennt diese und jene Regeln nicht. Also gelten diese Regeln auch in der Germanistik nicht. Wie geschrieben: Ein tolles Thema für ein Symposium, denke ich.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: RandomJurist		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10359</link>

		<dc:creator><![CDATA[RandomJurist]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Feb 2024 06:30:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=6949#comment-10359</guid>

					<description><![CDATA[Herr Weber, es ist relativ simpel (und für Sie als Nichtjurist kulturell wahrscheinlich schwer verständlich): Juristen interessieren sich nicht für korrektes Zitieren. Richter kopieren 1:1 aus Schriftsätzen der Parteien, Anwälte wiederum nahezu wortident aus der Literatur, die Literatur aus Urteilen usw. Es hat nichts mit der Rechtswissenschaft per se zu tun, sondern mit den Juristen. Ihr Verweis auf die AZR zeigt dies sehr schön. Das mag ua am fehlenden Urheberrecht für Gesetze und behördliche Entscheidungen liegen (§ 7 UrhG). Daher besteht hier kein rechtliches Risiko bei unkorrekten Zitaten.

Andererseits ist der Zitierstil der Juristen sowieso tlw fragwürdig. Zwei Kommentare zu einem bestimmten Paragraphen nennen sich gegenseitig als Quelle. Da kann etwas nicht stimmen... Umgekehrt sind Juristen sehr penibel, wenn es um die Fundstellen geht. Ein Buch ohne Seitenangabe angeben ist ein no-go (anders als in der Sozialwissenschaft).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Weber, es ist relativ simpel (und für Sie als Nichtjurist kulturell wahrscheinlich schwer verständlich): Juristen interessieren sich nicht für korrektes Zitieren. Richter kopieren 1:1 aus Schriftsätzen der Parteien, Anwälte wiederum nahezu wortident aus der Literatur, die Literatur aus Urteilen usw. Es hat nichts mit der Rechtswissenschaft per se zu tun, sondern mit den Juristen. Ihr Verweis auf die AZR zeigt dies sehr schön. Das mag ua am fehlenden Urheberrecht für Gesetze und behördliche Entscheidungen liegen (§ 7 UrhG). Daher besteht hier kein rechtliches Risiko bei unkorrekten Zitaten.</p>
<p>Andererseits ist der Zitierstil der Juristen sowieso tlw fragwürdig. Zwei Kommentare zu einem bestimmten Paragraphen nennen sich gegenseitig als Quelle. Da kann etwas nicht stimmen&#8230; Umgekehrt sind Juristen sehr penibel, wenn es um die Fundstellen geht. Ein Buch ohne Seitenangabe angeben ist ein no-go (anders als in der Sozialwissenschaft).</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf Rath		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/abschreiben-rechtswissenschaften/#comment-10353</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf Rath]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Jan 2024 15:40:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=6949#comment-10353</guid>

					<description><![CDATA[Walter Jens deutet die gleich eingangs der Präambel der Charta der Vereinten Nationen gewählte Formulierung bekanntlich mit den Worten: &quot;Die Würde des Menschen beruht auf ewigen, einem Jeden von Natur aus eigenen Rechten&quot; (Vorwort, in: Brinkmann (Hrsg.), 1988: X). Insofern zumindest das elementare Wirkungsquantum erwiesenermaßen keine fiktive Größe ist, herrscht &quot;Verbrennungsgefahr&quot; (Schumann, in: SOFI-Mitteilungen 33/2005: 11), falls darauf zugegriffen werden sollte, als ob es bloß eine Meinung und keine Tatsache ist. Wenn man so will, ließe sich daraus der Schluss ziehen, dass allen voran Juristen mit der von ihnen insbesondere in Österreich zuhauf bemühten Zitierweise sich daran ihre eigenen Finger verbrennen mit der Folge, danach &quot;buchstäblich nichts&quot; (Adorno, 1966: 185) mehr begreifen zu können. Sich selbst den Tastsinn zu ruinieren, der für eine Annäherung an die Gegenstände unverzichtbar bleibt, wenn noch ein Interesse daran besteht, das &quot;innre Band aufzuspüren&quot; (Marx, 1883: XVIII, 3. Aufl.) bzw. den &quot;rote(n) Faden&quot; (Goethe, SW, Bd. 15, 1840: 161) nicht zu verlieren, könnte daher erklärungsbedürftiger nicht sein. Fraglich angesichts dessen, weswegen auf den Offenen Brief vom Januar 2022 bislang Herrn Weber dennoch ungebrochen ein geradezu ohrenbetäubend laut dröhnendes Schweigen entgegenschlägt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Walter Jens deutet die gleich eingangs der Präambel der Charta der Vereinten Nationen gewählte Formulierung bekanntlich mit den Worten: &#8222;Die Würde des Menschen beruht auf ewigen, einem Jeden von Natur aus eigenen Rechten&#8220; (Vorwort, in: Brinkmann (Hrsg.), 1988: X). Insofern zumindest das elementare Wirkungsquantum erwiesenermaßen keine fiktive Größe ist, herrscht &#8222;Verbrennungsgefahr&#8220; (Schumann, in: SOFI-Mitteilungen 33/2005: 11), falls darauf zugegriffen werden sollte, als ob es bloß eine Meinung und keine Tatsache ist. Wenn man so will, ließe sich daraus der Schluss ziehen, dass allen voran Juristen mit der von ihnen insbesondere in Österreich zuhauf bemühten Zitierweise sich daran ihre eigenen Finger verbrennen mit der Folge, danach &#8222;buchstäblich nichts&#8220; (Adorno, 1966: 185) mehr begreifen zu können. Sich selbst den Tastsinn zu ruinieren, der für eine Annäherung an die Gegenstände unverzichtbar bleibt, wenn noch ein Interesse daran besteht, das &#8222;innre Band aufzuspüren&#8220; (Marx, 1883: XVIII, 3. Aufl.) bzw. den &#8222;rote(n) Faden&#8220; (Goethe, SW, Bd. 15, 1840: 161) nicht zu verlieren, könnte daher erklärungsbedürftiger nicht sein. Fraglich angesichts dessen, weswegen auf den Offenen Brief vom Januar 2022 bislang Herrn Weber dennoch ungebrochen ein geradezu ohrenbetäubend laut dröhnendes Schweigen entgegenschlägt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
