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	Kommentare zu: Nächster Etikettenschwindel bei Annalena Baerbock: Die &#8222;Doktorandin des Völkerrechts&#8220;, die seit 2015 keine mehr ist	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: HP		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-11111</link>

		<dc:creator><![CDATA[HP]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 May 2025 09:41:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Schon vor Amtsantritt bei der UNO erstellt Frau B. ein Selfie-Video in erbärmlichem Englisch, und fühlt sich offensichtlich besonders exponiert - peinlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon vor Amtsantritt bei der UNO erstellt Frau B. ein Selfie-Video in erbärmlichem Englisch, und fühlt sich offensichtlich besonders exponiert &#8211; peinlich.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Psychologe		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-11110</link>

		<dc:creator><![CDATA[Psychologe]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 May 2025 09:38:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[und solche Leute bekommen hohe 5stellige Beträge nebst Altersbezügen...  es ist unglaublich, wer in welche Positionen kommt, von den Medien auch noch bejubelt wird...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>und solche Leute bekommen hohe 5stellige Beträge nebst Altersbezügen&#8230;  es ist unglaublich, wer in welche Positionen kommt, von den Medien auch noch bejubelt wird&#8230;</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: HS		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-11109</link>

		<dc:creator><![CDATA[HS]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 May 2025 09:36:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Frau Baerbock ist ein Phänomen: mehrfach der &quot;besonderen Kreativität&quot; hinsichtlich Ihres CV und angeblicher Qualifikationen öffentlich überführt, lässt keine Peinlichkeit aus, mit erhobenem Zeigefinger undisplomatisch aufzutretn, beisst unte rmedialer Beachtng eine viel qualifiziertere Bewerberin bei der UNO weg, mal ganzzu schweigen von den mehr als erbärmloihen Englischkenntnissen (damit bekommt man Abitur? So spricht mannach längerem Studienaufenthalt in GB?)
Sie kann etwas, das ICH nicht kann, und ich bin in vielerlei Hinsicht definitiv besser qualifiziert....]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Baerbock ist ein Phänomen: mehrfach der &#8222;besonderen Kreativität&#8220; hinsichtlich Ihres CV und angeblicher Qualifikationen öffentlich überführt, lässt keine Peinlichkeit aus, mit erhobenem Zeigefinger undisplomatisch aufzutretn, beisst unte rmedialer Beachtng eine viel qualifiziertere Bewerberin bei der UNO weg, mal ganzzu schweigen von den mehr als erbärmloihen Englischkenntnissen (damit bekommt man Abitur? So spricht mannach längerem Studienaufenthalt in GB?)<br />
Sie kann etwas, das ICH nicht kann, und ich bin in vielerlei Hinsicht definitiv besser qualifiziert&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dr. Joachim T.K. Sitterle		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-5836</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Joachim T.K. Sitterle]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jul 2021 10:22:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Diese Baerbock  ist anscheinend völlig &quot;Schmerzfrei&quot; mit der schamlosen Kreativität,  mit der sie sich in die Wissenschaftliche Kompetenz reingepuscht hat.

Da stimmt nichts!

Man * Fru   muss sich doch die Frage stellen,  wenn diese Baerbock,  Annalena so viel Energie aufgebracht hat alles zu fälschen,  anders kann Man* Fru das doch nicht nennen, warum hat sie die gleiche Energie nicht in die behaupteten Aktivitäten gesteckt?

Die Antwort kann nur sein,  die ist  * war  zu faul oder zu dumm.  Eine Andere Begründung ginge nur ,dass das  listig blinzelnde &quot;Schweinz-Äuglein&quot; glaubte und glaubt noch die anderen seien zu dumm  das zu durchblicken.

JTKS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Baerbock  ist anscheinend völlig &#8222;Schmerzfrei&#8220; mit der schamlosen Kreativität,  mit der sie sich in die Wissenschaftliche Kompetenz reingepuscht hat.</p>
<p>Da stimmt nichts!</p>
<p>Man * Fru   muss sich doch die Frage stellen,  wenn diese Baerbock,  Annalena so viel Energie aufgebracht hat alles zu fälschen,  anders kann Man* Fru das doch nicht nennen, warum hat sie die gleiche Energie nicht in die behaupteten Aktivitäten gesteckt?</p>
<p>Die Antwort kann nur sein,  die ist  * war  zu faul oder zu dumm.  Eine Andere Begründung ginge nur ,dass das  listig blinzelnde &#8222;Schweinz-Äuglein&#8220; glaubte und glaubt noch die anderen seien zu dumm  das zu durchblicken.</p>
<p>JTKS</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: A.S.		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-5682</link>

		<dc:creator><![CDATA[A.S.]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jul 2021 18:08:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die LSE ist seit Jahr und Tag dazu da und dafür bekannt, dummen Kindern reicher Eltern Abschlüsse zu verkaufen, ohne das diese dafür irgendeine Gegenleistung erbringen müssten. Die Verleihung solcher Abschlüsse ist so eine Art &quot;Akademischer Ablasshandel&quot; für reiche, aber blöde Gören. Interessant wäre indes auch zu erfahren, wer die ca. 30 000 - 35 000 € für diese einjährige Qualifikationssimulation finanziert hat. Onkel Schwab vom WEF? Gut möglich.
Wer der Angabe Glauben schenkt, Frau Baerbock habe ihr &quot;Studium&quot; durch die Arbeit in &quot;einer Fabrik&quot; finanziert, deren Name genauso geheim bleibt wie der Inhalt ihrer Masterarbeit, der glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten oder Kobolde in Batterien leben, dass der Krieg bis 1946 gedauert hat, und dass die Sozialdemokraten die Soziale Marktwirtschaft erfunden haben. Die Frau weiß nix, kann nix, ist nix und dies beweist sie in jeder Äußerung, jedem Interview und jeder Rede.
Wenn ich in dieser bleiernen Zeit mal richtig herzhaft lachen möchte, dann höre ich mir entweder eine auf Englisch gehaltene Rede von Klaus Schwab an, oder eine deutsche Rede von Baerbock. Sehr zu empfehlen, ganz köstlich!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die LSE ist seit Jahr und Tag dazu da und dafür bekannt, dummen Kindern reicher Eltern Abschlüsse zu verkaufen, ohne das diese dafür irgendeine Gegenleistung erbringen müssten. Die Verleihung solcher Abschlüsse ist so eine Art &#8222;Akademischer Ablasshandel&#8220; für reiche, aber blöde Gören. Interessant wäre indes auch zu erfahren, wer die ca. 30 000 &#8211; 35 000 € für diese einjährige Qualifikationssimulation finanziert hat. Onkel Schwab vom WEF? Gut möglich.<br />
Wer der Angabe Glauben schenkt, Frau Baerbock habe ihr &#8222;Studium&#8220; durch die Arbeit in &#8222;einer Fabrik&#8220; finanziert, deren Name genauso geheim bleibt wie der Inhalt ihrer Masterarbeit, der glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten oder Kobolde in Batterien leben, dass der Krieg bis 1946 gedauert hat, und dass die Sozialdemokraten die Soziale Marktwirtschaft erfunden haben. Die Frau weiß nix, kann nix, ist nix und dies beweist sie in jeder Äußerung, jedem Interview und jeder Rede.<br />
Wenn ich in dieser bleiernen Zeit mal richtig herzhaft lachen möchte, dann höre ich mir entweder eine auf Englisch gehaltene Rede von Klaus Schwab an, oder eine deutsche Rede von Baerbock. Sehr zu empfehlen, ganz köstlich!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: annalena Bierbauch		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-5567</link>

		<dc:creator><![CDATA[annalena Bierbauch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2021 10:19:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Da nun weder Titel der &quot;Masterarbeit&quot;, noch die Arbeit selbst irgendwie zugänglich erscheint.(hatte im März mal eine Anfrage an die Hochschule geschickt), bleibt ein Frage besonders spannend. 
Was hat Frau Baerbock in den Zulassungsantrag für den LL.M. geschrieben. Denn auch der dortige 1 jährige &quot;Kauf&quot; Master für höhere Töchter forderte ein juristisches Grundstudium. Ein, zwei Scheine als Nebenfach wären auch dort nicht ausreichend gewesen. So besteht der Verdacht, dass die Dame angegeben hat, ein juristisches Vordiplom zu besitzen. Denn hier griff die Ausnahmeregel, das ein deutsches Vordiplom dem Bachelorabschluss gleichgesetzt werden kann. Da Frau Baerbock jedoch niemals ein juristisches Grundstudium absolvierte(lassen wir ein Vordiplom nach 7 Semstern mal unkommentiert), dürfte hier schon eine mögliche Aberkennung des LL.M. im Raume stehen können. Da wird eine Prüfung, ob die Masterarbeit von Frau Baerbock das Werk eines Ghostwriters ist, nicht mehr relevant sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da nun weder Titel der &#8222;Masterarbeit&#8220;, noch die Arbeit selbst irgendwie zugänglich erscheint.(hatte im März mal eine Anfrage an die Hochschule geschickt), bleibt ein Frage besonders spannend.<br />
Was hat Frau Baerbock in den Zulassungsantrag für den LL.M. geschrieben. Denn auch der dortige 1 jährige &#8222;Kauf&#8220; Master für höhere Töchter forderte ein juristisches Grundstudium. Ein, zwei Scheine als Nebenfach wären auch dort nicht ausreichend gewesen. So besteht der Verdacht, dass die Dame angegeben hat, ein juristisches Vordiplom zu besitzen. Denn hier griff die Ausnahmeregel, das ein deutsches Vordiplom dem Bachelorabschluss gleichgesetzt werden kann. Da Frau Baerbock jedoch niemals ein juristisches Grundstudium absolvierte(lassen wir ein Vordiplom nach 7 Semstern mal unkommentiert), dürfte hier schon eine mögliche Aberkennung des LL.M. im Raume stehen können. Da wird eine Prüfung, ob die Masterarbeit von Frau Baerbock das Werk eines Ghostwriters ist, nicht mehr relevant sein.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hans Gerhard		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4748</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hans Gerhard]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2021 10:39:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4748</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4468&quot;&gt;Jörg Gebauer&lt;/a&gt;.

&quot;Wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages ihr Londoner Master als gleichwertig einem deutschen Abschluß eines akademischen Studiums anerkannt, obwohl sie offenbar weder in Deutschland noch in England ein vollständiges Hauptstudium absolviert hatte?&quot;

Was? Universitätsabschlüsse von britischen Hochschulen (dubiose Institutionen vielleicht ausgeschlossen) sind automatisch als gleichwertig anerkannt. Einfach mal bei Anabin nachsehen. Die LSE hatte offenbar ihr Vordiplom als dem britischen Bachelor gleichwertige Studienqualifikation gesehen und sie für den LL.M-Studiengang zugelassen. Eine völlig übliche Vorgehensweise.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4468">Jörg Gebauer</a>.</p>
<p>&#8222;Wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages ihr Londoner Master als gleichwertig einem deutschen Abschluß eines akademischen Studiums anerkannt, obwohl sie offenbar weder in Deutschland noch in England ein vollständiges Hauptstudium absolviert hatte?&#8220;</p>
<p>Was? Universitätsabschlüsse von britischen Hochschulen (dubiose Institutionen vielleicht ausgeschlossen) sind automatisch als gleichwertig anerkannt. Einfach mal bei Anabin nachsehen. Die LSE hatte offenbar ihr Vordiplom als dem britischen Bachelor gleichwertige Studienqualifikation gesehen und sie für den LL.M-Studiengang zugelassen. Eine völlig übliche Vorgehensweise.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hand Gerhard		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4747</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hand Gerhard]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2021 10:31:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4747</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4505&quot;&gt;Peter Müller&lt;/a&gt;.

&quot;Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, den sie vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erworben hat.&quot;

Natürlich ist das ein Master-Abschluß, was denn sonst? Vor dem Brexit durfte sie auch einfach überall LL.M angeben, seit Januar muss aufgrund der Drittstaatenregelung der Herkunftsort hinzugefügt werden. Das kann sich aber jederzeit wieder ändern. An der Anerkennung des Abschlusses als Master ändert der Brexit aber gar nichts, denn die LSE ist (und war) eine durch die Kultusministerkonferenz anerkannte Universität, deren Abschlüße nicht durch ein gesondertes Anerkennungsverfahren gehen müssen. Ich kann übrigens nur empfehlen, mal einen Einjahresmaster an einer britischen Eliteuniversität zu machen. Gerade in der University of London geht es da richtig zur Sache. Der Arbeitsaufwand ist enorm. 

&quot;Dass Frau Baerbock diesen Titel formal falsch und irreführend führt, ist bereits mehrfach ausgeführt worden.&quot;

Gibt es irgendwo harte Fakten, dass sie selbst ihren Abschluß post-Brexit nicht aktiv als LL.M (London School of Economics) angibt? Denn in der ursprünglichen Form des Lebenslaufes stand ja, dass sie ihren Abschluß von dort hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4505">Peter Müller</a>.</p>
<p>&#8222;Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, den sie vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erworben hat.&#8220;</p>
<p>Natürlich ist das ein Master-Abschluß, was denn sonst? Vor dem Brexit durfte sie auch einfach überall LL.M angeben, seit Januar muss aufgrund der Drittstaatenregelung der Herkunftsort hinzugefügt werden. Das kann sich aber jederzeit wieder ändern. An der Anerkennung des Abschlusses als Master ändert der Brexit aber gar nichts, denn die LSE ist (und war) eine durch die Kultusministerkonferenz anerkannte Universität, deren Abschlüße nicht durch ein gesondertes Anerkennungsverfahren gehen müssen. Ich kann übrigens nur empfehlen, mal einen Einjahresmaster an einer britischen Eliteuniversität zu machen. Gerade in der University of London geht es da richtig zur Sache. Der Arbeitsaufwand ist enorm. </p>
<p>&#8222;Dass Frau Baerbock diesen Titel formal falsch und irreführend führt, ist bereits mehrfach ausgeführt worden.&#8220;</p>
<p>Gibt es irgendwo harte Fakten, dass sie selbst ihren Abschluß post-Brexit nicht aktiv als LL.M (London School of Economics) angibt? Denn in der ursprünglichen Form des Lebenslaufes stand ja, dass sie ihren Abschluß von dort hat.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: KLEMENS Augustinus Laschefski		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4745</link>

		<dc:creator><![CDATA[KLEMENS Augustinus Laschefski]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2021 10:07:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4687&quot;&gt;Dr. Wolfgang Kern&lt;/a&gt;.

Die LSE hat gegenüber der dpa alles ofiziell bestätigt. Was brauchen sie mehr? Die Namen aller, die bei den Prüfungen dabei waren? Damit die ganzen hater auch diese mit falschen Anschuldigungen zumüllen können? Es isy ganz einfach eine Frage des Datenschutzes, der angesichts der Ereiferung darum durchaus angebracht ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4687">Dr. Wolfgang Kern</a>.</p>
<p>Die LSE hat gegenüber der dpa alles ofiziell bestätigt. Was brauchen sie mehr? Die Namen aller, die bei den Prüfungen dabei waren? Damit die ganzen hater auch diese mit falschen Anschuldigungen zumüllen können? Es isy ganz einfach eine Frage des Datenschutzes, der angesichts der Ereiferung darum durchaus angebracht ist.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dr. Wolfgang Kern		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4687</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Wolfgang Kern]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 22:25:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4687</guid>

					<description><![CDATA[Trotz hitziger Diskussionen und akribischen Nachforschungen bleibt -nicht nur- für mich noch vieles im Nebel und unklar.  Frau Baerbock könnte -wenn sie wollte und es ihr ein echtes Bedürfnis wäre- dieser  unsäglich peinlichen Situation  ganz leicht ein Ende bereiten, indem sie ihr Vordiplom in politischen Wissenschaften in einer vollständigen Kopie ins Netz stellen würde, mitsamt Datum ,Unterschriften, Siegel ,etc. Das gleich gilt für einen LLM, dessen Unterlagen  die englische Hochschule  angeblich nicht  mehr vorliegen hat. Jede Hochschule auf der ganzen Welt schickt einem frisch gebackenen  Master ein  Zeugnis über den bestandenen Abschluss , oder übergibt dieses wichtige  Dokument persönlich dem ernannten  Master im Rahmen einer Feier.  Sie selbst müsste  mit Sicherheit  dieses Dokument bei  bei sich zu Hause sicher aufbewahrt haben. 
Da beide Zeugnisse nicht  vollständig abgebildet worden sind , erübrigt sich meines Erachtens jede Diskussion  darüber, was Frau B. nun studiert und belegt hat und ob sie wirklich eine Völkerrechtlerin ist.  Es liegt also letztendlich nur an ihr, ob weiter auf sie eingedroschen wird oder nicht. Für die Wahrheitsfindung halte ich diesen Schritt von ihr oder ihren Beratern jetzt für unerlässlich, ansonsten wird ihre Person und ihr  Lebenslauf für immer mit einem Makel des Schummelns und der Unwahrheit  behaftet sein. Sich zu entschuldigen mit &quot;Mist gebaut zu haben&quot; , ist lachhaft  und  keine ehrliche Antwort  und kann die Situation nicht mehr retten. Das sollte auch ihr und ihrem völlig unprofessionellen Team  inzwischen klar geworden sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz hitziger Diskussionen und akribischen Nachforschungen bleibt -nicht nur- für mich noch vieles im Nebel und unklar.  Frau Baerbock könnte -wenn sie wollte und es ihr ein echtes Bedürfnis wäre- dieser  unsäglich peinlichen Situation  ganz leicht ein Ende bereiten, indem sie ihr Vordiplom in politischen Wissenschaften in einer vollständigen Kopie ins Netz stellen würde, mitsamt Datum ,Unterschriften, Siegel ,etc. Das gleich gilt für einen LLM, dessen Unterlagen  die englische Hochschule  angeblich nicht  mehr vorliegen hat. Jede Hochschule auf der ganzen Welt schickt einem frisch gebackenen  Master ein  Zeugnis über den bestandenen Abschluss , oder übergibt dieses wichtige  Dokument persönlich dem ernannten  Master im Rahmen einer Feier.  Sie selbst müsste  mit Sicherheit  dieses Dokument bei  bei sich zu Hause sicher aufbewahrt haben.<br />
Da beide Zeugnisse nicht  vollständig abgebildet worden sind , erübrigt sich meines Erachtens jede Diskussion  darüber, was Frau B. nun studiert und belegt hat und ob sie wirklich eine Völkerrechtlerin ist.  Es liegt also letztendlich nur an ihr, ob weiter auf sie eingedroschen wird oder nicht. Für die Wahrheitsfindung halte ich diesen Schritt von ihr oder ihren Beratern jetzt für unerlässlich, ansonsten wird ihre Person und ihr  Lebenslauf für immer mit einem Makel des Schummelns und der Unwahrheit  behaftet sein. Sich zu entschuldigen mit &#8222;Mist gebaut zu haben&#8220; , ist lachhaft  und  keine ehrliche Antwort  und kann die Situation nicht mehr retten. Das sollte auch ihr und ihrem völlig unprofessionellen Team  inzwischen klar geworden sein.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Helmut Vester		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4681</link>

		<dc:creator><![CDATA[Helmut Vester]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 18:43:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zur Vita von Frau Baerbock.  
Anspruch und Wirklichkeit, das ist die Frage!
Es geht letzthin nicht darum welche Ausbildung einer hat, nur die Angaben im Lebenslauf dazu müssen der Wahrheit entsprechen, da gibt es kein vertuen. Wer hier schönt, verliert an Vertrauen.
Wenn jemand das Amt eines Kanzlerkandidaten einer Kanzlerkandidatin anstrebt, muss er/sie es aushalten, dass in den Lebensläufen oder andere Gegebenheiten recherchiert wird, das ist keine parteipolitische Verunglimpfung, sondern prüfen auf Wahrheit!
Bei Frau Annalena Baerbock scheint hier einiges durcheinander zu gehen und es scheint etwas von Ihr oder von anderen schöngeredet zu sein. Ein Vorexamen ist kein Abschluss, ein Jahr London School of Economist ist in unserem Verständnis kein Masterabschluss
Sie meldet erst nachtäglich Einkünfte der Bundestagsverwaltung an, das initiiert sofort und es ist klar, das hier generell nachgebohrt wird. Sie will den Querdenker der Grünen Herrn Boris Palmer aus der Partei drängen und nun der Vorwurf gegen sie über eine geschönte Vita.
Es geht nicht um Hass im Netz, sondern um die Richtigstellung der Vita von Frau Baerbock.

Helmut Vester							Meerbusch, 08.06.2021]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Vita von Frau Baerbock.<br />
Anspruch und Wirklichkeit, das ist die Frage!<br />
Es geht letzthin nicht darum welche Ausbildung einer hat, nur die Angaben im Lebenslauf dazu müssen der Wahrheit entsprechen, da gibt es kein vertuen. Wer hier schönt, verliert an Vertrauen.<br />
Wenn jemand das Amt eines Kanzlerkandidaten einer Kanzlerkandidatin anstrebt, muss er/sie es aushalten, dass in den Lebensläufen oder andere Gegebenheiten recherchiert wird, das ist keine parteipolitische Verunglimpfung, sondern prüfen auf Wahrheit!<br />
Bei Frau Annalena Baerbock scheint hier einiges durcheinander zu gehen und es scheint etwas von Ihr oder von anderen schöngeredet zu sein. Ein Vorexamen ist kein Abschluss, ein Jahr London School of Economist ist in unserem Verständnis kein Masterabschluss<br />
Sie meldet erst nachtäglich Einkünfte der Bundestagsverwaltung an, das initiiert sofort und es ist klar, das hier generell nachgebohrt wird. Sie will den Querdenker der Grünen Herrn Boris Palmer aus der Partei drängen und nun der Vorwurf gegen sie über eine geschönte Vita.<br />
Es geht nicht um Hass im Netz, sondern um die Richtigstellung der Vita von Frau Baerbock.</p>
<p>Helmut Vester							Meerbusch, 08.06.2021</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Müller		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4628</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jun 2021 11:22:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Voraussetzungen für die Befähigung zum höheren Dienst sind gesetzlich geregelt, siehe etwa im jeweiligen Beamtengesetz oder in der jeweiligen Laufbahnverordnung. Behauptungen zu EQF/DRQ-Level sind irrelevant für die Beurteilung dieser Frage., ebenso die weiteren Nebelkerzen im Beitrag von Herrn Berg. Frau Baerbock fehlt ein abgeschlossenes Studium, sie besitzt weder einen Bachelor noch ein Diplom.  Deswegen kann ihr vor Umsetzung der Bolognareform durch Deutschland im Ausland erworbener isolierter Mastertitel niemals zur Befähigung zum höheren Dienst ausreichen. Was Herr Berg schreibt, könnte allenfalls eine Rolle spielen, wenn Frau Baerbock den LLM zeitlich nach Umsetzung der Bolognareform erworben hätte. Hat sie aber nicht. 
Als Referentin bei der Fraktion die Grünen musste Frau Baerbock die Qualifikation für den höheren Dienst besitzen, um danach bezahlt werden zu können. Dass Frau Baerbock keine Beamtin war, ist irrelevant, weil nach dem Stellenprofil für ihre Angestelltentätigkeit eine Qualifikation im beamtenrechtlichen Sinne für den höheren Dienst erforderlich war. Ob Frau Baerbock darüber aktiv getäuscht hat oder die für ihre Einstellung Verantwortlichen sich nur keine Gedanken über ihre Qualifikation gemacht haben, ist unklar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Voraussetzungen für die Befähigung zum höheren Dienst sind gesetzlich geregelt, siehe etwa im jeweiligen Beamtengesetz oder in der jeweiligen Laufbahnverordnung. Behauptungen zu EQF/DRQ-Level sind irrelevant für die Beurteilung dieser Frage., ebenso die weiteren Nebelkerzen im Beitrag von Herrn Berg. Frau Baerbock fehlt ein abgeschlossenes Studium, sie besitzt weder einen Bachelor noch ein Diplom.  Deswegen kann ihr vor Umsetzung der Bolognareform durch Deutschland im Ausland erworbener isolierter Mastertitel niemals zur Befähigung zum höheren Dienst ausreichen. Was Herr Berg schreibt, könnte allenfalls eine Rolle spielen, wenn Frau Baerbock den LLM zeitlich nach Umsetzung der Bolognareform erworben hätte. Hat sie aber nicht.<br />
Als Referentin bei der Fraktion die Grünen musste Frau Baerbock die Qualifikation für den höheren Dienst besitzen, um danach bezahlt werden zu können. Dass Frau Baerbock keine Beamtin war, ist irrelevant, weil nach dem Stellenprofil für ihre Angestelltentätigkeit eine Qualifikation im beamtenrechtlichen Sinne für den höheren Dienst erforderlich war. Ob Frau Baerbock darüber aktiv getäuscht hat oder die für ihre Einstellung Verantwortlichen sich nur keine Gedanken über ihre Qualifikation gemacht haben, ist unklar.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Achim_RH		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4538</link>

		<dc:creator><![CDATA[Achim_RH]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 May 2021 14:06:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4538</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4537&quot;&gt;Achim_RH&lt;/a&gt;.

https://twitter.com/Kuehbacher/status/1398334405337403398]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4537">Achim_RH</a>.</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/Kuehbacher/status/1398334405337403398" rel="nofollow ugc">https://twitter.com/Kuehbacher/status/1398334405337403398</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Achim_RH		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4537</link>

		<dc:creator><![CDATA[Achim_RH]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 May 2021 14:05:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4537</guid>

					<description><![CDATA[Die von der FU Berlin an Herrn Dr. Kühbacher erteilte Auskunft macht offensichtlich, daß die Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion nicht erfüllt waren. Selbst wenn Frau Baerbock die bei einem im Ausland abgeschlossenen Studium zusätzlich erforderlichen Scheine an einer deutschen Hochschule erworben hätte (wozu sich die FU nicht äußert) kann das an der LSE absolvierte 1-jährige Studium mit dem Abschluß als LL.M. keinesfalls akademisch gleichwertig mit einem ersten juristischen Staatsexamen gewertet werden.  Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester - die Anforderungen zur Erlangung des Examens sind hoch (ca. 1/3 Durchfallquote), ein Prädikatsexamen (wie in der Promotionsordnung verlangt) erreicht nur ein Anteil von &#060; 10% aller Kandidaten. Eine Laufbahn im höheren Dienst, geschweige denn eine Tätigkeit als Richterin, Staats- oder Rechtsanwältin wäre Frau Baerbock nicht möglich. Die Zulassung von Frau Baerbock zur Promotion ist unter Mißachtung der Promotionsordnung der FU Berlin erfolgt.

https://twitter.com/Kuehbacher/status/1398334407245709316]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die von der FU Berlin an Herrn Dr. Kühbacher erteilte Auskunft macht offensichtlich, daß die Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion nicht erfüllt waren. Selbst wenn Frau Baerbock die bei einem im Ausland abgeschlossenen Studium zusätzlich erforderlichen Scheine an einer deutschen Hochschule erworben hätte (wozu sich die FU nicht äußert) kann das an der LSE absolvierte 1-jährige Studium mit dem Abschluß als LL.M. keinesfalls akademisch gleichwertig mit einem ersten juristischen Staatsexamen gewertet werden.  Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester &#8211; die Anforderungen zur Erlangung des Examens sind hoch (ca. 1/3 Durchfallquote), ein Prädikatsexamen (wie in der Promotionsordnung verlangt) erreicht nur ein Anteil von &lt; 10% aller Kandidaten. Eine Laufbahn im höheren Dienst, geschweige denn eine Tätigkeit als Richterin, Staats- oder Rechtsanwältin wäre Frau Baerbock nicht möglich. Die Zulassung von Frau Baerbock zur Promotion ist unter Mißachtung der Promotionsordnung der FU Berlin erfolgt.</p>
<blockquote class="twitter-tweet" data-width="550" data-dnt="true">
<p lang="de" dir="ltr">Aus der Antwort des Pressesprechers der <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/FU_Berlin?ref_src=twsrc%5Etfw">@FU_Berlin</a> kann ich nur eine Schlussfolgerung ziehen:</p>
<p>Die Zulassung von Frau <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/ABaerbock?ref_src=twsrc%5Etfw">@ABaerbock</a> zur Promotion im Fachbereich Rechtswissenschaft war eindeutig rechtswidrig und basierte offensichtlich auf Rechtsbeugung.</p>
<p>&mdash; Markus Kühbacher (@Kuehbacher) <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/Kuehbacher/status/1398334407245709316?ref_src=twsrc%5Etfw">May 28, 2021</a></p></blockquote>
<p><script async src="https://platform.twitter.com/widgets.js" charset="utf-8"></script></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Berg		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4525</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Berg]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2021 13:23:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4525</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4505&quot;&gt;Peter Müller&lt;/a&gt;.

Kompletter Blödsinn.

Die EQF/DRQ-Level gelten selbstverständlich völlig unabhängig davon, ob sie auf einem Zeugnis ausgewiesen (aufgedruckt) werden oder nicht. Ggf. muss die Zuordnung überkommener Qualifiaktionen im Einzellfall, d.h. nachträglich, vorgenommen werden, das ändert nichts an der Gültigkeit der Level. Ich empfehle Ihnen dringen, den Begriff &quot;ausweisen&quot; nachzulesen.

&quot;Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, ...&quot; Ein Master ist kein Master. Irrer kann man nicht argumentieren.

Ein Bachelor wird regelmäßig mit 180 ECTS bewertet, nicht mit 240. Für eine Promotion sind - wenn überhaupt - 300 ETCS (= 2. Zyklus) erforderlich, nicht 360. Davon ab sind regelmäßig überhaupt keine ECTS nötig, sondern nur die wissenschaftliche Qualifikation, die nachgewiesen werden muss. Man kann eine Universität auch direkt mit einem Doktor verlassen, das war immer üblich, bevor Dinge wie ein Magister eingeführt wurden, und ist nach wie vor möglich, das nur am Rande.  An der LSE herrschen faktisch Trimester, deshalb wertet die LSE selbst ihren Master mit 80-90 ECTS Workload. Lustigerweise ergibt das also nur ca. 180+80-90 = 260-270 ECTS, also weniger als 300. 360 sind aber so oder so irrelevant.

Die formale Qualifikation für den höheren Dienst knüpft in keiner Weise an ECTS oder konsekutive Abschlüsse an. Es wird einzig ein wissenschaftliches Hochschulstudium (= Diplom oder Master Uni statt FH) benötigt, FH-Master sind mittlerweile gleichgestellt, je nach Land. FH steht aber hier eh nicht zur Debatte. Baerbock hat einen Level-7-Master einer britischen Universität, damit auch prinzipiell die Qualifikation für den höheren Dienst (ggf. nötigen Vorbereitungsdienst außen vor).

Die vorgenannte Qualifikation ist für BESCHÄFTIGTE völlig irrelevant, ihre Ausführungen zum Haushaltsrecht grotesk.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4505">Peter Müller</a>.</p>
<p>Kompletter Blödsinn.</p>
<p>Die EQF/DRQ-Level gelten selbstverständlich völlig unabhängig davon, ob sie auf einem Zeugnis ausgewiesen (aufgedruckt) werden oder nicht. Ggf. muss die Zuordnung überkommener Qualifiaktionen im Einzellfall, d.h. nachträglich, vorgenommen werden, das ändert nichts an der Gültigkeit der Level. Ich empfehle Ihnen dringen, den Begriff &#8222;ausweisen&#8220; nachzulesen.</p>
<p>&#8222;Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, &#8230;&#8220; Ein Master ist kein Master. Irrer kann man nicht argumentieren.</p>
<p>Ein Bachelor wird regelmäßig mit 180 ECTS bewertet, nicht mit 240. Für eine Promotion sind &#8211; wenn überhaupt &#8211; 300 ETCS (= 2. Zyklus) erforderlich, nicht 360. Davon ab sind regelmäßig überhaupt keine ECTS nötig, sondern nur die wissenschaftliche Qualifikation, die nachgewiesen werden muss. Man kann eine Universität auch direkt mit einem Doktor verlassen, das war immer üblich, bevor Dinge wie ein Magister eingeführt wurden, und ist nach wie vor möglich, das nur am Rande.  An der LSE herrschen faktisch Trimester, deshalb wertet die LSE selbst ihren Master mit 80-90 ECTS Workload. Lustigerweise ergibt das also nur ca. 180+80-90 = 260-270 ECTS, also weniger als 300. 360 sind aber so oder so irrelevant.</p>
<p>Die formale Qualifikation für den höheren Dienst knüpft in keiner Weise an ECTS oder konsekutive Abschlüsse an. Es wird einzig ein wissenschaftliches Hochschulstudium (= Diplom oder Master Uni statt FH) benötigt, FH-Master sind mittlerweile gleichgestellt, je nach Land. FH steht aber hier eh nicht zur Debatte. Baerbock hat einen Level-7-Master einer britischen Universität, damit auch prinzipiell die Qualifikation für den höheren Dienst (ggf. nötigen Vorbereitungsdienst außen vor).</p>
<p>Die vorgenannte Qualifikation ist für BESCHÄFTIGTE völlig irrelevant, ihre Ausführungen zum Haushaltsrecht grotesk.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: RoMie		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4516</link>

		<dc:creator><![CDATA[RoMie]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 May 2021 22:52:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4516</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4440&quot;&gt;Joe&lt;/a&gt;.

Hallo lieber Joe,
Hallo an alle Mitleser,

auf der Seite &quot;https://www.rnd.de/politik/debatte-um-die-studienleistungen-von-annalena-baerbock-das-sind-die-fakten-GGBDQH76CVDVLJLVAWPSZ44RKM.html&quot; wird auf einen Eintrag bei Twitter verwiesen, in dem ein Foto der Bescheinigung der bestandenen Diplom-Vorprüfung gezeigt wird.
In dieser Bescheinigung wird auch die zugrundeliegende Prüfungsordnung genannt &quot;...in der Fassung vom 21.05.1999...&quot;.
Eine solche Prüfungsordnung scheint es dann doch einmal gegeben zu haben.
Hier der Link zu dem Twitter-Eintrag mit dem Foto: &quot;https://twitter.com/GruenSprecher/status/1392057544034619396&quot;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4440">Joe</a>.</p>
<p>Hallo lieber Joe,<br />
Hallo an alle Mitleser,</p>
<p>auf der Seite &#8222;https://www.rnd.de/politik/debatte-um-die-studienleistungen-von-annalena-baerbock-das-sind-die-fakten-GGBDQH76CVDVLJLVAWPSZ44RKM.html&#8220; wird auf einen Eintrag bei Twitter verwiesen, in dem ein Foto der Bescheinigung der bestandenen Diplom-Vorprüfung gezeigt wird.<br />
In dieser Bescheinigung wird auch die zugrundeliegende Prüfungsordnung genannt &#8222;&#8230;in der Fassung vom 21.05.1999&#8230;&#8220;.<br />
Eine solche Prüfungsordnung scheint es dann doch einmal gegeben zu haben.<br />
Hier der Link zu dem Twitter-Eintrag mit dem Foto: &#8222;https://twitter.com/GruenSprecher/status/1392057544034619396&#8220;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Müller		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4505</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2021 21:19:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4505</guid>

					<description><![CDATA[Frau Baerbock hat keinen Master nach EQF/DQR Level 7. Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt. Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise. Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vorher vergeben wurden, ist nicht möglich (https://www.dqr.de/content/60.php). 
Stattdessen gilt folgendes: Die gegenseitige Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist prinzipiell bereits 1997 im Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vereinbart worden. Dieses Abkommen ist von Deutschland allerdings erst im Jahre 2007 ratifiziert worden (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Vom 16. Mai 2007, BGBl. II S. 712). Grund dafür war, dass die Umsetzung der Bologna-Reform einen hinreichenden Vorlauf erforderte, um europaweit vergleichbare Qualitätsstandards zu etablieren (ECTS). 
Frau Baerbock verfügt über ein deutsches Vordiplom in Politikwissenschaften. Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, den sie vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erworben hat. Sie konnte damit nicht in den Genuss einer automatischen Anerkennung als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss kommen. Bezogen auf das Führen dieses Titels ergeben sich die Anforderungen aus § 30 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Dass Frau Baerbock diesen Titel formal falsch und irreführend führt, ist bereits mehrfach ausgeführt worden.
Davon zu unterscheiden ist Wirkungskraft des ausländischen Masters in allen Bereichen, in denen eine formale Qualifikation erforderlich ist. Gemessen daran fehlt Frau Baerbock augenscheinlich die formale Qualifikation für den höheren Dienst. Selbst wenn man zur Vereinfachung annehmen würde, dass auf Frau Baerbocks Ausbildung das ECTS-System anwendbar wäre, sind für den höheren Dienst 300 ECTS erforderlich. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium/Diplomstudium wird idR mit 240 ECTS bewertet, ein konsekutiver Master von einem Jahr Dauer mit 60 ECTS. Frau Baerbock hätte nach dieser Rechnung 60 ECTS für ihren Master geltend machen können, und für das Vordiplom 120 ECTS. Fehlen also 120 ECTS für die Befähigung zum höheren Dienst. 180 ECTS entsprechen rechnerisch etwa einem Bachelor. Allerdings hätte es nie eine formale Anerkennung der erbrachten Leistungen in diesem Sinne geben können, weil die Abschlüsse in unterschiedlichen Bereichen erworben worden sind. Zumal Frau Baerbock nie eine formale Anerkennung beantragt hat. 
Fazit: keine formale Qualifikation für den höheren Dienst.
Welche Konsequenzen dies hat für ihre Tätigkeit als Referentin/Büroleiterin in den Jahren 2005-2008, vermag ich nicht richtig einzuschätzen. Frau Baerbock war wohl privat Angestellte der jeweiligen Abgeordneten, sodass die bekannten Konsequenzen wie bei der Ernennung zum Beamten nicht greifen. Möglicherweise liegt ein nur haushaltsrechtlicher Verstoß vor, weil die jeweilige Abgeordnete eine Erstattung des Gehaltes in einer Höhe beantragt und erhalten hat, die angesichts der formalen Qualifikation von Frau Baerbock nicht gerechtfertigt war. Dass dies den Beteiligten in den Jahren 2005-2008 bewusst war, vermag ich mir nicht vorzustellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Baerbock hat keinen Master nach EQF/DQR Level 7. Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt. Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise. Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vorher vergeben wurden, ist nicht möglich (<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.dqr.de/content/60.php" rel="nofollow ugc">https://www.dqr.de/content/60.php</a>).<br />
Stattdessen gilt folgendes: Die gegenseitige Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist prinzipiell bereits 1997 im Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vereinbart worden. Dieses Abkommen ist von Deutschland allerdings erst im Jahre 2007 ratifiziert worden (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Vom 16. Mai 2007, BGBl. II S. 712). Grund dafür war, dass die Umsetzung der Bologna-Reform einen hinreichenden Vorlauf erforderte, um europaweit vergleichbare Qualitätsstandards zu etablieren (ECTS).<br />
Frau Baerbock verfügt über ein deutsches Vordiplom in Politikwissenschaften. Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, den sie vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erworben hat. Sie konnte damit nicht in den Genuss einer automatischen Anerkennung als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss kommen. Bezogen auf das Führen dieses Titels ergeben sich die Anforderungen aus § 30 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Dass Frau Baerbock diesen Titel formal falsch und irreführend führt, ist bereits mehrfach ausgeführt worden.<br />
Davon zu unterscheiden ist Wirkungskraft des ausländischen Masters in allen Bereichen, in denen eine formale Qualifikation erforderlich ist. Gemessen daran fehlt Frau Baerbock augenscheinlich die formale Qualifikation für den höheren Dienst. Selbst wenn man zur Vereinfachung annehmen würde, dass auf Frau Baerbocks Ausbildung das ECTS-System anwendbar wäre, sind für den höheren Dienst 300 ECTS erforderlich. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium/Diplomstudium wird idR mit 240 ECTS bewertet, ein konsekutiver Master von einem Jahr Dauer mit 60 ECTS. Frau Baerbock hätte nach dieser Rechnung 60 ECTS für ihren Master geltend machen können, und für das Vordiplom 120 ECTS. Fehlen also 120 ECTS für die Befähigung zum höheren Dienst. 180 ECTS entsprechen rechnerisch etwa einem Bachelor. Allerdings hätte es nie eine formale Anerkennung der erbrachten Leistungen in diesem Sinne geben können, weil die Abschlüsse in unterschiedlichen Bereichen erworben worden sind. Zumal Frau Baerbock nie eine formale Anerkennung beantragt hat.<br />
Fazit: keine formale Qualifikation für den höheren Dienst.<br />
Welche Konsequenzen dies hat für ihre Tätigkeit als Referentin/Büroleiterin in den Jahren 2005-2008, vermag ich nicht richtig einzuschätzen. Frau Baerbock war wohl privat Angestellte der jeweiligen Abgeordneten, sodass die bekannten Konsequenzen wie bei der Ernennung zum Beamten nicht greifen. Möglicherweise liegt ein nur haushaltsrechtlicher Verstoß vor, weil die jeweilige Abgeordnete eine Erstattung des Gehaltes in einer Höhe beantragt und erhalten hat, die angesichts der formalen Qualifikation von Frau Baerbock nicht gerechtfertigt war. Dass dies den Beteiligten in den Jahren 2005-2008 bewusst war, vermag ich mir nicht vorzustellen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Torsten B.		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4502</link>

		<dc:creator><![CDATA[Torsten B.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2021 12:14:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4502</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4468&quot;&gt;Jörg Gebauer&lt;/a&gt;.

Was reiten Sie eigentlich alle auf einem &quot;Hautstudium&quot; herum? Sie hat einen Master nach EQF/DQR Level 7, fertig. Es gibt keinen Zwang, vorher einen anderen Abschluss gehabt zu haben, das ist eine Chimäre/Propaganda. Mit einem L7-Master ist/war sie natürlich auch für den höheren Dienst qualifiziert, wobei das eh nur für die Verbeamtung relevant ist/wäre, nicht für TVöD-Beschäftigte.
Advisor ist eine ganz übliche Übersetzung von (Fach-)Referent.
Meine Güte, die ganzen Korinthenkacker hier, die noch nicht mal Recht haben. Erinnert mich an deutsche Juristen mit ihrer versnobbten Haltung gegenüber allen anderen. Übertroffen nur noch vom Stereotyp des BWL-Justus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4468">Jörg Gebauer</a>.</p>
<p>Was reiten Sie eigentlich alle auf einem &#8222;Hautstudium&#8220; herum? Sie hat einen Master nach EQF/DQR Level 7, fertig. Es gibt keinen Zwang, vorher einen anderen Abschluss gehabt zu haben, das ist eine Chimäre/Propaganda. Mit einem L7-Master ist/war sie natürlich auch für den höheren Dienst qualifiziert, wobei das eh nur für die Verbeamtung relevant ist/wäre, nicht für TVöD-Beschäftigte.<br />
Advisor ist eine ganz übliche Übersetzung von (Fach-)Referent.<br />
Meine Güte, die ganzen Korinthenkacker hier, die noch nicht mal Recht haben. Erinnert mich an deutsche Juristen mit ihrer versnobbten Haltung gegenüber allen anderen. Übertroffen nur noch vom Stereotyp des BWL-Justus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Torsten B.		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4501</link>

		<dc:creator><![CDATA[Torsten B.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2021 12:01:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4501</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4452&quot;&gt;Sextus Empirikus&lt;/a&gt;.

Ein abgeschlossenes juristisches Studium hatte sie ja.  Nicht im Stundenumfang eines Volljuristen, klar, aber das ist ja auch irrelevant, das es nur auf das Level der Gleichwertigkeit an kommt (EQF/DQR 2nd cycle usw.). Im Völkerrecht ergänzen politikwissenschaftliche Kenntnisse auch besonders gut, während sich dort niemand für das Zivilrecht interessiert, den Löwenanteil (50%, 4 Semester) der Staatsexamen-Jurastudiengänge.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4452">Sextus Empirikus</a>.</p>
<p>Ein abgeschlossenes juristisches Studium hatte sie ja.  Nicht im Stundenumfang eines Volljuristen, klar, aber das ist ja auch irrelevant, das es nur auf das Level der Gleichwertigkeit an kommt (EQF/DQR 2nd cycle usw.). Im Völkerrecht ergänzen politikwissenschaftliche Kenntnisse auch besonders gut, während sich dort niemand für das Zivilrecht interessiert, den Löwenanteil (50%, 4 Semester) der Staatsexamen-Jurastudiengänge.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nachbar Paffrath		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4493</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nachbar Paffrath]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 May 2021 17:10:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4493</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4466&quot;&gt;Franz Schmidt&lt;/a&gt;.

Nö,warum auch? Wir machen die Augen auf. Und Sie so?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4466">Franz Schmidt</a>.</p>
<p>Nö,warum auch? Wir machen die Augen auf. Und Sie so?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jörg Gebauer		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4468</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jörg Gebauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 May 2021 13:55:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4468</guid>

					<description><![CDATA[In dem englischen sowie dem deutschen Fließtext-Lebenslauf von Frau Baerbock taucht ihr Studium in Hamburg nicht auf. Auch ihre Tätigkeit in dem British Institute of Comparative and Public International Law (sie gibt an anderen Stellen an, dass sie dort entweder als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Trainee Anfang JULI (!!) 2005 gearbeitet habe) findet in den beiden Fließtext-Lebensläufen keinerlei Erwähnung. Zudem bezeichnet sie in den beiden englischen Lebensläufen ihre Tätigkeit als &quot;Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik der Bundestagsfraktion&quot; (Zitat deutscher Lebenslauf) nun aber als &quot;Advisor&quot;. Advisor ist nicht die Übersetzung von Referent. Wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages ihr Londoner Master als gleichwertig einem deutschen Abschluß eines akademischen Studiums anerkannt, obwohl sie offenbar weder in Deutschland noch in England ein vollständiges Hauptstudium absolviert hatte? Das muss so gewesen sein, denn der Status &quot;Fraktionsreferent&quot; verlangt einen vollwertigen akademischen Abschluß (hin und wieder kann man lesen, dass erforderlich ist die Befähigung zum sogenannten &quot;höheren Dienst&quot;). Auch wird in dem deutschen Fließtext-Lebenslauf der Eindruck erweckt (zumindest wird mißverständlich formuliert), sie sei als Journalistin für die Hannoversche Allgemeine Zeitung erst nach dem Londoner Studium tätig gewesen. Im englischen Fließtext-Lebenslauf hingegen wird die Arbeit als Journalistin gar nicht erwähnt. Man gewinnt insgesamt den Eindruck, dass Frau Baerbock das eine oder andere Detail (je nach Lage, Lust, Laune und situativer Erfordernis) ihrer beruflichen Stationen äußerst variabel und &quot;flexibel&quot; darstellt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem englischen sowie dem deutschen Fließtext-Lebenslauf von Frau Baerbock taucht ihr Studium in Hamburg nicht auf. Auch ihre Tätigkeit in dem British Institute of Comparative and Public International Law (sie gibt an anderen Stellen an, dass sie dort entweder als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Trainee Anfang JULI (!!) 2005 gearbeitet habe) findet in den beiden Fließtext-Lebensläufen keinerlei Erwähnung. Zudem bezeichnet sie in den beiden englischen Lebensläufen ihre Tätigkeit als &#8222;Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik der Bundestagsfraktion&#8220; (Zitat deutscher Lebenslauf) nun aber als &#8222;Advisor&#8220;. Advisor ist nicht die Übersetzung von Referent. Wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages ihr Londoner Master als gleichwertig einem deutschen Abschluß eines akademischen Studiums anerkannt, obwohl sie offenbar weder in Deutschland noch in England ein vollständiges Hauptstudium absolviert hatte? Das muss so gewesen sein, denn der Status &#8222;Fraktionsreferent&#8220; verlangt einen vollwertigen akademischen Abschluß (hin und wieder kann man lesen, dass erforderlich ist die Befähigung zum sogenannten &#8222;höheren Dienst&#8220;). Auch wird in dem deutschen Fließtext-Lebenslauf der Eindruck erweckt (zumindest wird mißverständlich formuliert), sie sei als Journalistin für die Hannoversche Allgemeine Zeitung erst nach dem Londoner Studium tätig gewesen. Im englischen Fließtext-Lebenslauf hingegen wird die Arbeit als Journalistin gar nicht erwähnt. Man gewinnt insgesamt den Eindruck, dass Frau Baerbock das eine oder andere Detail (je nach Lage, Lust, Laune und situativer Erfordernis) ihrer beruflichen Stationen äußerst variabel und &#8222;flexibel&#8220; darstellt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Franz Schmidt		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4466</link>

		<dc:creator><![CDATA[Franz Schmidt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 May 2021 11:07:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4466</guid>

					<description><![CDATA[Habt ihr keine besseren Hobbys?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Habt ihr keine besseren Hobbys?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rainer Thesen		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4462</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rainer Thesen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 May 2021 09:21:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4462</guid>

					<description><![CDATA[Wieso konnte Frau Barbock ohne abgeschlossenes juristisches Studium überhaupt als Doktorandin an der jur. Fakultät zugelassen werden? Die Promotionsordnung des Fachbereichs Recht an der FU verlangt doch ein abgeschlossenes jur. Studium? Förderung von Parteifreunden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieso konnte Frau Barbock ohne abgeschlossenes juristisches Studium überhaupt als Doktorandin an der jur. Fakultät zugelassen werden? Die Promotionsordnung des Fachbereichs Recht an der FU verlangt doch ein abgeschlossenes jur. Studium? Förderung von Parteifreunden?</p>
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		<title>
		Von: Joachim Marquardt		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/baerbock-keine-doktorandin-mehr/#comment-4453</link>

		<dc:creator><![CDATA[Joachim Marquardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2021 20:03:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3740#comment-4453</guid>

					<description><![CDATA[@Peter Müller, zum Thema &quot;Trainee&quot; - Annalena Baerbock scheint die einzige Person auf der Welt zu sein, die jemals als Trainee bei diesem Institut tätig gewesen ist. Ich bin alle Einträge der ersten 10 Seiten auf Google mit den beiden Begriffen &quot;&lt;strong&gt;Trainee + British Institute of Comparative and Public International Law&lt;/strong&gt;&quot; durchgegangen. Niemand, kein Absolvent irgendeiner Law school, kein Professor, kein Rechtsanwalt gibt das in seinem CV an. Trainee waren einige, ja: in Kanzleien oder in Unternehmen, sogar bei der EU. Niemals beim BICPL. Die einzigen Einträge mit dieser Kombi, die google ausspuckt, sind Seiten mit dem CV einer gewissen Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin in Deutschland.

Auf den Seiten des Instituts selbst werden viele Stellen angeboten, aber keine Traineeships. Es gibt &lt;strong&gt;Fellowships&lt;/strong&gt; (aber nicht für Berufsanfänger), es gibt &lt;strong&gt;Internships&lt;/strong&gt; (Praktika - aber nur für Absolventen einer australischen Uni), es gibt &lt;strong&gt;volunteers&lt;/strong&gt; (unbezahlte Praktika) und es gibt etwas, das sich &quot;&lt;strong&gt;Training&lt;/strong&gt;&quot; nennt - das sind mehrtägige Seminare, die ca. 600 Euro kosten. Es gibt und es gab anscheinend niemals Traineeprogramme beim BICPL.

Das soll nicht heißen, daß sie in strengem Sinne gelogen hat mit diesem Ausdruck - Trainee kann auch einfach nur Praktikantin heißen. Aber im Deutschen verbindet sich halt mit dem Ausdruck die Vorstellung eines 1-2jährigen bereits relativ gut bezahlten Berufseinstiegsprogramms bei einem Unternehmen. Da lag die erste Version &quot;Wissenschaftliche Mitarbeiterin&quot; vermutlich noch näher an der Realität. Noch ein Stück treffender wäre dann wohl nur noch &quot;Praktikantin&quot; gewesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Peter Müller, zum Thema &#8222;Trainee&#8220; &#8211; Annalena Baerbock scheint die einzige Person auf der Welt zu sein, die jemals als Trainee bei diesem Institut tätig gewesen ist. Ich bin alle Einträge der ersten 10 Seiten auf Google mit den beiden Begriffen &#8222;<strong>Trainee + British Institute of Comparative and Public International Law</strong>&#8220; durchgegangen. Niemand, kein Absolvent irgendeiner Law school, kein Professor, kein Rechtsanwalt gibt das in seinem CV an. Trainee waren einige, ja: in Kanzleien oder in Unternehmen, sogar bei der EU. Niemals beim BICPL. Die einzigen Einträge mit dieser Kombi, die google ausspuckt, sind Seiten mit dem CV einer gewissen Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin in Deutschland.</p>
<p>Auf den Seiten des Instituts selbst werden viele Stellen angeboten, aber keine Traineeships. Es gibt <strong>Fellowships</strong> (aber nicht für Berufsanfänger), es gibt <strong>Internships</strong> (Praktika &#8211; aber nur für Absolventen einer australischen Uni), es gibt <strong>volunteers</strong> (unbezahlte Praktika) und es gibt etwas, das sich &#8222;<strong>Training</strong>&#8220; nennt &#8211; das sind mehrtägige Seminare, die ca. 600 Euro kosten. Es gibt und es gab anscheinend niemals Traineeprogramme beim BICPL.</p>
<p>Das soll nicht heißen, daß sie in strengem Sinne gelogen hat mit diesem Ausdruck &#8211; Trainee kann auch einfach nur Praktikantin heißen. Aber im Deutschen verbindet sich halt mit dem Ausdruck die Vorstellung eines 1-2jährigen bereits relativ gut bezahlten Berufseinstiegsprogramms bei einem Unternehmen. Da lag die erste Version &#8222;Wissenschaftliche Mitarbeiterin&#8220; vermutlich noch näher an der Realität. Noch ein Stück treffender wäre dann wohl nur noch &#8222;Praktikantin&#8220; gewesen.</p>
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