Nächster Etikettenschwindel bei Annalena Baerbock: Die „Doktorandin des Völkerrechts“, die seit 2015 keine mehr ist

Nun wagt es also doch noch ein großes deutsches Medium, die akademische Vita von Annalena Baerbock zu hinterfragen. Auf die jüngste Pointe weist der FOCUS-Redakteur allerdings noch nicht hin: Frau Baerbock hat ja die Online-Fassung ihres Lebenslaufs zuletzt mehrfach geändert, laut Metadaten des aktuellen PDF-Files zuletzt am 14.05.2021. Dabei änderte sie bekanntlich zweimal ihre Studienrichtungen in Hamburg. Was sie aber immer stehen ließ, ist diese Formulierung, pikanterweise die einzige in der Rubrik „Ausbildung & Beruf“ ohne zeitliche Angabe:

Quelle: https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/05/CV_deutsch_2021_05-1.pdf

Allerdings gab die FU Berlin in einer autorisierten E-Mail an den Blogger Hadmut Danisch gestern abend bekannt, dass Frau Baerbock der FU gegenüber „ausdrücklich mitgeteilt“ habe, dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht mehr weiter verfolgen werde und sich im Promotionsstudium exmatrikuliert habe. Und das war schon 2015!

Quelle: E-Mail der FU Berlin vom 20.05.2021, 19:54

Nun, wie passt das zusammen? Wie schon beim Begriff „Völkerrechtlerin“, der natürlich eine Juristin konnotiert, aber keine Politologin, betreibt Frau Baerbock ein Spiel, das ich die „semantische Ausnutzung“ nennen möchte. Es gibt ja kein Gesetz, das Frau Baerbock verbietet, sich nunmehr ein Leben lang Doktorandin an der FU Berlin zu nennen, obwohl sie das nicht mehr ist. Denn „Doktorandin“ ist kein akademischer Titel und keine Berufsbezeichnung, sonst wäre eine solche Angabe strafbar. Aber ist dies eine „Falschangabe“ im Lebenslauf, und wäre das damit ein möglicher Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis? Sehen wir genauer hin. Eine Definition auf academics.at scheint zunächst für Frau Baerbocks Lesart zu sprechen: Einmal Doktorandin, immer Doktorandin?

„Als Doktoranden, Promovenden oder Promovierende werden Personen bezeichnet, die den akademischen Grad des Doktors anstreben und eine schriftliche Bestätigung über die Annahme von einer zur Promotion berechtigenden Einrichtung erhalten haben.“

Quelle: https://www.academics.at/ratgeber/was-ist-ein-doktorand-berufsbild

Beides trifft auf Frau Baerbock ohne Zweifel zu. – Aber auf derselben Website heißt es wenig später:

„Wie aus der Promovierendenstatistik 2018 hervorgeht, wurden an den insgesamt 157 promotionsberechtigten Hochschulen in Deutschland für das Jahr 173.779 Doktoranden erfasst. Diese hatten zum Stichtag ihre Dissertation weder abgeschlossen noch abgebrochen oder unterbrochen.“

Das heißt jetzt aber: Jemand, der seine Dissertation abgebrochen hat, ist kein Doktorand mehr. Das wiegt nun meines Erachtens viel schwerer als die irreführende Bezeichung „Völkerrechtlerin“, die auch semantisch nicht korrekt war, weil Frau Baerbock nach deutschem Sprachgebrauch eben keine Juristin ist:

Quelle: Google Wörterbuch

Daher stellt sich die Frage: Warum schmückt sich Frau Baerbock mit zusätzlichem akademischen Chic? Wäre es nicht ausreichend und redlich gewesen, einfach das zu schreiben, was sie ‚wirklich‘ ist und war? Der Verdacht liegt nahe, dass „Völkerrechtlerin“ und „Doktorandin“ einfach viel intellektueller und besser klingen als „Politikwissenschaftlerin mit einem Abschluss als LL.M. (London)“. Das ist kein schöner Verdacht, denn in der Wissenschaft sollte es um Erkenntnis gehen und nicht um ein Upgraden des Lebenslaufs für andere Zwecke. Was Frau Baerbock gemacht hat, ist nicht verboten, aber es schrammt haarscharf am wissenschaftlichen Fehlverhalten vorbei. Laut dem deutschen Strafrechtler Albin Eser zählen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten insbesondere „Falschangaben“ wie etwa:

Hiermit nehme ich Wetten entgegen: Wann kommt das nächste Update des Lebenslaufs mit dann getilgtem Doktoratsstudium?

28 Kommentare zu “Nächster Etikettenschwindel bei Annalena Baerbock: Die „Doktorandin des Völkerrechts“, die seit 2015 keine mehr ist

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  1. Dr. Joachim T.K. Sitterle

    Diese Baerbock ist anscheinend völlig „Schmerzfrei“ mit der schamlosen Kreativität, mit der sie sich in die Wissenschaftliche Kompetenz reingepuscht hat.

    Da stimmt nichts!

    Man * Fru muss sich doch die Frage stellen, wenn diese Baerbock, Annalena so viel Energie aufgebracht hat alles zu fälschen, anders kann Man* Fru das doch nicht nennen, warum hat sie die gleiche Energie nicht in die behaupteten Aktivitäten gesteckt?

    Die Antwort kann nur sein, die ist * war zu faul oder zu dumm. Eine Andere Begründung ginge nur ,dass das listig blinzelnde „Schweinz-Äuglein“ glaubte und glaubt noch die anderen seien zu dumm das zu durchblicken.

    JTKS

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  2. A.S.

    Die LSE ist seit Jahr und Tag dazu da und dafür bekannt, dummen Kindern reicher Eltern Abschlüsse zu verkaufen, ohne das diese dafür irgendeine Gegenleistung erbringen müssten. Die Verleihung solcher Abschlüsse ist so eine Art „Akademischer Ablasshandel“ für reiche, aber blöde Gören. Interessant wäre indes auch zu erfahren, wer die ca. 30 000 – 35 000 € für diese einjährige Qualifikationssimulation finanziert hat. Onkel Schwab vom WEF? Gut möglich.
    Wer der Angabe Glauben schenkt, Frau Baerbock habe ihr „Studium“ durch die Arbeit in „einer Fabrik“ finanziert, deren Name genauso geheim bleibt wie der Inhalt ihrer Masterarbeit, der glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten oder Kobolde in Batterien leben, dass der Krieg bis 1946 gedauert hat, und dass die Sozialdemokraten die Soziale Marktwirtschaft erfunden haben. Die Frau weiß nix, kann nix, ist nix und dies beweist sie in jeder Äußerung, jedem Interview und jeder Rede.
    Wenn ich in dieser bleiernen Zeit mal richtig herzhaft lachen möchte, dann höre ich mir entweder eine auf Englisch gehaltene Rede von Klaus Schwab an, oder eine deutsche Rede von Baerbock. Sehr zu empfehlen, ganz köstlich!

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  3. annalena Bierbauch

    Da nun weder Titel der „Masterarbeit“, noch die Arbeit selbst irgendwie zugänglich erscheint.(hatte im März mal eine Anfrage an die Hochschule geschickt), bleibt ein Frage besonders spannend.
    Was hat Frau Baerbock in den Zulassungsantrag für den LL.M. geschrieben. Denn auch der dortige 1 jährige „Kauf“ Master für höhere Töchter forderte ein juristisches Grundstudium. Ein, zwei Scheine als Nebenfach wären auch dort nicht ausreichend gewesen. So besteht der Verdacht, dass die Dame angegeben hat, ein juristisches Vordiplom zu besitzen. Denn hier griff die Ausnahmeregel, das ein deutsches Vordiplom dem Bachelorabschluss gleichgesetzt werden kann. Da Frau Baerbock jedoch niemals ein juristisches Grundstudium absolvierte(lassen wir ein Vordiplom nach 7 Semstern mal unkommentiert), dürfte hier schon eine mögliche Aberkennung des LL.M. im Raume stehen können. Da wird eine Prüfung, ob die Masterarbeit von Frau Baerbock das Werk eines Ghostwriters ist, nicht mehr relevant sein.

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  4. Dr. Wolfgang Kern

    Trotz hitziger Diskussionen und akribischen Nachforschungen bleibt -nicht nur- für mich noch vieles im Nebel und unklar. Frau Baerbock könnte -wenn sie wollte und es ihr ein echtes Bedürfnis wäre- dieser unsäglich peinlichen Situation ganz leicht ein Ende bereiten, indem sie ihr Vordiplom in politischen Wissenschaften in einer vollständigen Kopie ins Netz stellen würde, mitsamt Datum ,Unterschriften, Siegel ,etc. Das gleich gilt für einen LLM, dessen Unterlagen die englische Hochschule angeblich nicht mehr vorliegen hat. Jede Hochschule auf der ganzen Welt schickt einem frisch gebackenen Master ein Zeugnis über den bestandenen Abschluss , oder übergibt dieses wichtige Dokument persönlich dem ernannten Master im Rahmen einer Feier. Sie selbst müsste mit Sicherheit dieses Dokument bei bei sich zu Hause sicher aufbewahrt haben.
    Da beide Zeugnisse nicht vollständig abgebildet worden sind , erübrigt sich meines Erachtens jede Diskussion darüber, was Frau B. nun studiert und belegt hat und ob sie wirklich eine Völkerrechtlerin ist. Es liegt also letztendlich nur an ihr, ob weiter auf sie eingedroschen wird oder nicht. Für die Wahrheitsfindung halte ich diesen Schritt von ihr oder ihren Beratern jetzt für unerlässlich, ansonsten wird ihre Person und ihr Lebenslauf für immer mit einem Makel des Schummelns und der Unwahrheit behaftet sein. Sich zu entschuldigen mit „Mist gebaut zu haben“ , ist lachhaft und keine ehrliche Antwort und kann die Situation nicht mehr retten. Das sollte auch ihr und ihrem völlig unprofessionellen Team inzwischen klar geworden sein.

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    1. KLEMENS Augustinus Laschefski

      Die LSE hat gegenüber der dpa alles ofiziell bestätigt. Was brauchen sie mehr? Die Namen aller, die bei den Prüfungen dabei waren? Damit die ganzen hater auch diese mit falschen Anschuldigungen zumüllen können? Es isy ganz einfach eine Frage des Datenschutzes, der angesichts der Ereiferung darum durchaus angebracht ist.

  5. Helmut Vester

    Zur Vita von Frau Baerbock.
    Anspruch und Wirklichkeit, das ist die Frage!
    Es geht letzthin nicht darum welche Ausbildung einer hat, nur die Angaben im Lebenslauf dazu müssen der Wahrheit entsprechen, da gibt es kein vertuen. Wer hier schönt, verliert an Vertrauen.
    Wenn jemand das Amt eines Kanzlerkandidaten einer Kanzlerkandidatin anstrebt, muss er/sie es aushalten, dass in den Lebensläufen oder andere Gegebenheiten recherchiert wird, das ist keine parteipolitische Verunglimpfung, sondern prüfen auf Wahrheit!
    Bei Frau Annalena Baerbock scheint hier einiges durcheinander zu gehen und es scheint etwas von Ihr oder von anderen schöngeredet zu sein. Ein Vorexamen ist kein Abschluss, ein Jahr London School of Economist ist in unserem Verständnis kein Masterabschluss
    Sie meldet erst nachtäglich Einkünfte der Bundestagsverwaltung an, das initiiert sofort und es ist klar, das hier generell nachgebohrt wird. Sie will den Querdenker der Grünen Herrn Boris Palmer aus der Partei drängen und nun der Vorwurf gegen sie über eine geschönte Vita.
    Es geht nicht um Hass im Netz, sondern um die Richtigstellung der Vita von Frau Baerbock.

    Helmut Vester Meerbusch, 08.06.2021

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  6. Peter Müller

    Die Voraussetzungen für die Befähigung zum höheren Dienst sind gesetzlich geregelt, siehe etwa im jeweiligen Beamtengesetz oder in der jeweiligen Laufbahnverordnung. Behauptungen zu EQF/DRQ-Level sind irrelevant für die Beurteilung dieser Frage., ebenso die weiteren Nebelkerzen im Beitrag von Herrn Berg. Frau Baerbock fehlt ein abgeschlossenes Studium, sie besitzt weder einen Bachelor noch ein Diplom. Deswegen kann ihr vor Umsetzung der Bolognareform durch Deutschland im Ausland erworbener isolierter Mastertitel niemals zur Befähigung zum höheren Dienst ausreichen. Was Herr Berg schreibt, könnte allenfalls eine Rolle spielen, wenn Frau Baerbock den LLM zeitlich nach Umsetzung der Bolognareform erworben hätte. Hat sie aber nicht.
    Als Referentin bei der Fraktion die Grünen musste Frau Baerbock die Qualifikation für den höheren Dienst besitzen, um danach bezahlt werden zu können. Dass Frau Baerbock keine Beamtin war, ist irrelevant, weil nach dem Stellenprofil für ihre Angestelltentätigkeit eine Qualifikation im beamtenrechtlichen Sinne für den höheren Dienst erforderlich war. Ob Frau Baerbock darüber aktiv getäuscht hat oder die für ihre Einstellung Verantwortlichen sich nur keine Gedanken über ihre Qualifikation gemacht haben, ist unklar.

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  7. Achim_RH

    Die von der FU Berlin an Herrn Dr. Kühbacher erteilte Auskunft macht offensichtlich, daß die Voraussetzungen der Zulassung zur Promotion nicht erfüllt waren. Selbst wenn Frau Baerbock die bei einem im Ausland abgeschlossenen Studium zusätzlich erforderlichen Scheine an einer deutschen Hochschule erworben hätte (wozu sich die FU nicht äußert) kann das an der LSE absolvierte 1-jährige Studium mit dem Abschluß als LL.M. keinesfalls akademisch gleichwertig mit einem ersten juristischen Staatsexamen gewertet werden. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester – die Anforderungen zur Erlangung des Examens sind hoch (ca. 1/3 Durchfallquote), ein Prädikatsexamen (wie in der Promotionsordnung verlangt) erreicht nur ein Anteil von < 10% aller Kandidaten. Eine Laufbahn im höheren Dienst, geschweige denn eine Tätigkeit als Richterin, Staats- oder Rechtsanwältin wäre Frau Baerbock nicht möglich. Die Zulassung von Frau Baerbock zur Promotion ist unter Mißachtung der Promotionsordnung der FU Berlin erfolgt.

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  8. Peter Müller

    Frau Baerbock hat keinen Master nach EQF/DQR Level 7. Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt. Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise. Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vorher vergeben wurden, ist nicht möglich (https://www.dqr.de/content/60.php).
    Stattdessen gilt folgendes: Die gegenseitige Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist prinzipiell bereits 1997 im Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vereinbart worden. Dieses Abkommen ist von Deutschland allerdings erst im Jahre 2007 ratifiziert worden (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region Vom 16. Mai 2007, BGBl. II S. 712). Grund dafür war, dass die Umsetzung der Bologna-Reform einen hinreichenden Vorlauf erforderte, um europaweit vergleichbare Qualitätsstandards zu etablieren (ECTS).
    Frau Baerbock verfügt über ein deutsches Vordiplom in Politikwissenschaften. Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, den sie vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erworben hat. Sie konnte damit nicht in den Genuss einer automatischen Anerkennung als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss kommen. Bezogen auf das Führen dieses Titels ergeben sich die Anforderungen aus § 30 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Dass Frau Baerbock diesen Titel formal falsch und irreführend führt, ist bereits mehrfach ausgeführt worden.
    Davon zu unterscheiden ist Wirkungskraft des ausländischen Masters in allen Bereichen, in denen eine formale Qualifikation erforderlich ist. Gemessen daran fehlt Frau Baerbock augenscheinlich die formale Qualifikation für den höheren Dienst. Selbst wenn man zur Vereinfachung annehmen würde, dass auf Frau Baerbocks Ausbildung das ECTS-System anwendbar wäre, sind für den höheren Dienst 300 ECTS erforderlich. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium/Diplomstudium wird idR mit 240 ECTS bewertet, ein konsekutiver Master von einem Jahr Dauer mit 60 ECTS. Frau Baerbock hätte nach dieser Rechnung 60 ECTS für ihren Master geltend machen können, und für das Vordiplom 120 ECTS. Fehlen also 120 ECTS für die Befähigung zum höheren Dienst. 180 ECTS entsprechen rechnerisch etwa einem Bachelor. Allerdings hätte es nie eine formale Anerkennung der erbrachten Leistungen in diesem Sinne geben können, weil die Abschlüsse in unterschiedlichen Bereichen erworben worden sind. Zumal Frau Baerbock nie eine formale Anerkennung beantragt hat.
    Fazit: keine formale Qualifikation für den höheren Dienst.
    Welche Konsequenzen dies hat für ihre Tätigkeit als Referentin/Büroleiterin in den Jahren 2005-2008, vermag ich nicht richtig einzuschätzen. Frau Baerbock war wohl privat Angestellte der jeweiligen Abgeordneten, sodass die bekannten Konsequenzen wie bei der Ernennung zum Beamten nicht greifen. Möglicherweise liegt ein nur haushaltsrechtlicher Verstoß vor, weil die jeweilige Abgeordnete eine Erstattung des Gehaltes in einer Höhe beantragt und erhalten hat, die angesichts der formalen Qualifikation von Frau Baerbock nicht gerechtfertigt war. Dass dies den Beteiligten in den Jahren 2005-2008 bewusst war, vermag ich mir nicht vorzustellen.

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    1. Peter Berg

      Kompletter Blödsinn.

      Die EQF/DRQ-Level gelten selbstverständlich völlig unabhängig davon, ob sie auf einem Zeugnis ausgewiesen (aufgedruckt) werden oder nicht. Ggf. muss die Zuordnung überkommener Qualifiaktionen im Einzellfall, d.h. nachträglich, vorgenommen werden, das ändert nichts an der Gültigkeit der Level. Ich empfehle Ihnen dringen, den Begriff „ausweisen“ nachzulesen.

      „Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, …“ Ein Master ist kein Master. Irrer kann man nicht argumentieren.

      Ein Bachelor wird regelmäßig mit 180 ECTS bewertet, nicht mit 240. Für eine Promotion sind – wenn überhaupt – 300 ETCS (= 2. Zyklus) erforderlich, nicht 360. Davon ab sind regelmäßig überhaupt keine ECTS nötig, sondern nur die wissenschaftliche Qualifikation, die nachgewiesen werden muss. Man kann eine Universität auch direkt mit einem Doktor verlassen, das war immer üblich, bevor Dinge wie ein Magister eingeführt wurden, und ist nach wie vor möglich, das nur am Rande. An der LSE herrschen faktisch Trimester, deshalb wertet die LSE selbst ihren Master mit 80-90 ECTS Workload. Lustigerweise ergibt das also nur ca. 180+80-90 = 260-270 ECTS, also weniger als 300. 360 sind aber so oder so irrelevant.

      Die formale Qualifikation für den höheren Dienst knüpft in keiner Weise an ECTS oder konsekutive Abschlüsse an. Es wird einzig ein wissenschaftliches Hochschulstudium (= Diplom oder Master Uni statt FH) benötigt, FH-Master sind mittlerweile gleichgestellt, je nach Land. FH steht aber hier eh nicht zur Debatte. Baerbock hat einen Level-7-Master einer britischen Universität, damit auch prinzipiell die Qualifikation für den höheren Dienst (ggf. nötigen Vorbereitungsdienst außen vor).

      Die vorgenannte Qualifikation ist für BESCHÄFTIGTE völlig irrelevant, ihre Ausführungen zum Haushaltsrecht grotesk.

    2. Hand Gerhard

      „Sie verfügt weiter über einen ausländischen LLM ohne Master, den sie vor Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes erworben hat.“

      Natürlich ist das ein Master-Abschluß, was denn sonst? Vor dem Brexit durfte sie auch einfach überall LL.M angeben, seit Januar muss aufgrund der Drittstaatenregelung der Herkunftsort hinzugefügt werden. Das kann sich aber jederzeit wieder ändern. An der Anerkennung des Abschlusses als Master ändert der Brexit aber gar nichts, denn die LSE ist (und war) eine durch die Kultusministerkonferenz anerkannte Universität, deren Abschlüße nicht durch ein gesondertes Anerkennungsverfahren gehen müssen. Ich kann übrigens nur empfehlen, mal einen Einjahresmaster an einer britischen Eliteuniversität zu machen. Gerade in der University of London geht es da richtig zur Sache. Der Arbeitsaufwand ist enorm.

      „Dass Frau Baerbock diesen Titel formal falsch und irreführend führt, ist bereits mehrfach ausgeführt worden.“

      Gibt es irgendwo harte Fakten, dass sie selbst ihren Abschluß post-Brexit nicht aktiv als LL.M (London School of Economics) angibt? Denn in der ursprünglichen Form des Lebenslaufes stand ja, dass sie ihren Abschluß von dort hat.

  9. Jörg Gebauer

    In dem englischen sowie dem deutschen Fließtext-Lebenslauf von Frau Baerbock taucht ihr Studium in Hamburg nicht auf. Auch ihre Tätigkeit in dem British Institute of Comparative and Public International Law (sie gibt an anderen Stellen an, dass sie dort entweder als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Trainee Anfang JULI (!!) 2005 gearbeitet habe) findet in den beiden Fließtext-Lebensläufen keinerlei Erwähnung. Zudem bezeichnet sie in den beiden englischen Lebensläufen ihre Tätigkeit als „Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik der Bundestagsfraktion“ (Zitat deutscher Lebenslauf) nun aber als „Advisor“. Advisor ist nicht die Übersetzung von Referent. Wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages ihr Londoner Master als gleichwertig einem deutschen Abschluß eines akademischen Studiums anerkannt, obwohl sie offenbar weder in Deutschland noch in England ein vollständiges Hauptstudium absolviert hatte? Das muss so gewesen sein, denn der Status „Fraktionsreferent“ verlangt einen vollwertigen akademischen Abschluß (hin und wieder kann man lesen, dass erforderlich ist die Befähigung zum sogenannten „höheren Dienst“). Auch wird in dem deutschen Fließtext-Lebenslauf der Eindruck erweckt (zumindest wird mißverständlich formuliert), sie sei als Journalistin für die Hannoversche Allgemeine Zeitung erst nach dem Londoner Studium tätig gewesen. Im englischen Fließtext-Lebenslauf hingegen wird die Arbeit als Journalistin gar nicht erwähnt. Man gewinnt insgesamt den Eindruck, dass Frau Baerbock das eine oder andere Detail (je nach Lage, Lust, Laune und situativer Erfordernis) ihrer beruflichen Stationen äußerst variabel und „flexibel“ darstellt.

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    1. Torsten B.

      Was reiten Sie eigentlich alle auf einem „Hautstudium“ herum? Sie hat einen Master nach EQF/DQR Level 7, fertig. Es gibt keinen Zwang, vorher einen anderen Abschluss gehabt zu haben, das ist eine Chimäre/Propaganda. Mit einem L7-Master ist/war sie natürlich auch für den höheren Dienst qualifiziert, wobei das eh nur für die Verbeamtung relevant ist/wäre, nicht für TVöD-Beschäftigte.
      Advisor ist eine ganz übliche Übersetzung von (Fach-)Referent.
      Meine Güte, die ganzen Korinthenkacker hier, die noch nicht mal Recht haben. Erinnert mich an deutsche Juristen mit ihrer versnobbten Haltung gegenüber allen anderen. Übertroffen nur noch vom Stereotyp des BWL-Justus.

    2. Hans Gerhard

      „Wurde von der Verwaltung des Deutschen Bundestages ihr Londoner Master als gleichwertig einem deutschen Abschluß eines akademischen Studiums anerkannt, obwohl sie offenbar weder in Deutschland noch in England ein vollständiges Hauptstudium absolviert hatte?“

      Was? Universitätsabschlüsse von britischen Hochschulen (dubiose Institutionen vielleicht ausgeschlossen) sind automatisch als gleichwertig anerkannt. Einfach mal bei Anabin nachsehen. Die LSE hatte offenbar ihr Vordiplom als dem britischen Bachelor gleichwertige Studienqualifikation gesehen und sie für den LL.M-Studiengang zugelassen. Eine völlig übliche Vorgehensweise.

  10. Rainer Thesen

    Wieso konnte Frau Barbock ohne abgeschlossenes juristisches Studium überhaupt als Doktorandin an der jur. Fakultät zugelassen werden? Die Promotionsordnung des Fachbereichs Recht an der FU verlangt doch ein abgeschlossenes jur. Studium? Förderung von Parteifreunden?

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  11. Joachim Marquardt

    @Peter Müller, zum Thema „Trainee“ – Annalena Baerbock scheint die einzige Person auf der Welt zu sein, die jemals als Trainee bei diesem Institut tätig gewesen ist. Ich bin alle Einträge der ersten 10 Seiten auf Google mit den beiden Begriffen „Trainee + British Institute of Comparative and Public International Law“ durchgegangen. Niemand, kein Absolvent irgendeiner Law school, kein Professor, kein Rechtsanwalt gibt das in seinem CV an. Trainee waren einige, ja: in Kanzleien oder in Unternehmen, sogar bei der EU. Niemals beim BICPL. Die einzigen Einträge mit dieser Kombi, die google ausspuckt, sind Seiten mit dem CV einer gewissen Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin in Deutschland.

    Auf den Seiten des Instituts selbst werden viele Stellen angeboten, aber keine Traineeships. Es gibt Fellowships (aber nicht für Berufsanfänger), es gibt Internships (Praktika – aber nur für Absolventen einer australischen Uni), es gibt volunteers (unbezahlte Praktika) und es gibt etwas, das sich „Training“ nennt – das sind mehrtägige Seminare, die ca. 600 Euro kosten. Es gibt und es gab anscheinend niemals Traineeprogramme beim BICPL.

    Das soll nicht heißen, daß sie in strengem Sinne gelogen hat mit diesem Ausdruck – Trainee kann auch einfach nur Praktikantin heißen. Aber im Deutschen verbindet sich halt mit dem Ausdruck die Vorstellung eines 1-2jährigen bereits relativ gut bezahlten Berufseinstiegsprogramms bei einem Unternehmen. Da lag die erste Version „Wissenschaftliche Mitarbeiterin“ vermutlich noch näher an der Realität. Noch ein Stück treffender wäre dann wohl nur noch „Praktikantin“ gewesen.

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  12. Sextus Empirikus

    Warum die Aufregung? Es sind schon andere sogar ganz ohne Schulabschluss deutsche Kanzler geworden.

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    1. Torsten B.

      Ein abgeschlossenes juristisches Studium hatte sie ja. Nicht im Stundenumfang eines Volljuristen, klar, aber das ist ja auch irrelevant, das es nur auf das Level der Gleichwertigkeit an kommt (EQF/DQR 2nd cycle usw.). Im Völkerrecht ergänzen politikwissenschaftliche Kenntnisse auch besonders gut, während sich dort niemand für das Zivilrecht interessiert, den Löwenanteil (50%, 4 Semester) der Staatsexamen-Jurastudiengänge.

  13. Peter Müller

    Merkwürdig ist auch die Änderung des Lebenslaufs an anderer Stelle. 2011 gab sie an, beim Europarat in Straßburg und im Jahre 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim British Institute of International and Comparative Law in London gearbeitet zu haben (https://web.archive.org/web/20110822121258/http://www.annalena-baerbock.de/ueber-annalena/. Aus der wissenschaftlichen Mitarbeiterin wurde dann im Jahr 2018 eine Tätigkeit als Trainee bei diesem Institut. Was steckt denn hinter der Änderung dieser Angaben? 2011 versuchte sich Frau Baerbock noch an einer Dissertation, 2018 ging es eher um die Darstellung praktischer Erfahrungen. Je nach Situation wird so aus einer angeblichen akademischer Reputation eben praktische Erfahrung. 

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  14. Ohrwaschlkaktus

    Es macht das Verhalten dieser Frau nicht besser, aber Lebensläufe werden in ähnlicher Manier häufig geschönt. Dass zB ein Studium nicht abgeschlossen wurde, lässt man – meiner Beobachtung nach – als Politiker besonders gerne unter den Tisch fallen.  Ich empfehle diesbezüglich einmal die Lebensläufe unserer Abgeordneten zu überprüfen, die voller schwammiger Formulierungen sind.

    Da haben es jene Politiker leichter, die zwar nur eine AHS-Matura vorweisen können, aber mit gutem Aussehen sehr viele Wähler beeindrucken bzw blenden können.

    Antworten
  15. Peter Berg

    1)

    2) Wer einen juristischen Studiengang absolviert, ist Jurist, gleichwohl nicht unbedingt Volljurist. Klar, die meisten Juristen in Deutschland haben ein Staatsexamen gemacht, ein Gutteil aber nicht, wie Diplom-Wirtschaftsjuristen, LL.B + LL.M  diverer FH, Uni Siegen, Fernuni Hagen usw.

    Es ist erstaunlich, dass Sie wohl wirklich nicht merken, wer hier eigentlich der Geisterfahrer ist. Sie sehen sich, wie schon bei der haltlosen Verleumdung Drostens, ernsthaft als den Guten, oder?

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  16. Joe

    Auf Frau Baerbocks offizieller Seite steht im Lebenslauf weiterhin, oder schon wieder, Nebenfach: Völkerrecht.

    Beim Diplomstudiengang Politische Wissenschaften gab es jedoch kein Nebenfach. Nur beim Magisterstudium gab es ein Hauptfach und zwei andere Nebenfächer, wobei das Hauptfach aufgeteilt werden konnte, so dass dann nur ein anderes Nebenfach nötig war. Die von dem Wahlhelfer der Grünen vorgelegte Bescheinigung ihrer Vordiplomprüfung weist die einzelnen erbrachten Leistungen nicht auf, Datum fehlt. Zudem gab es eine Ordnung…. vom 20.5.1998, aufgehoben erst 2013. Eine von 21.5.1999 ?? –  gibt es nach meiner Recherche nicht, wurde auch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    Diplom- /Magisterarbeiten werden im Allgemeinen aufbewahrt und in den Fachbibliotheken zur Einsicht für jedermann hinterlegt. Ausnahme, wenn diese Abschlussarbeiten zu einer Dissertation ausgeweitet werden, dann werden diese auf Antrag für die Öffentlichkeit gesperrt. Beim Prüfungsbüro verbleibt aber immer ein Exemplar

    Von seiten der LSE ist zu hören, dass die Magisterarbeit (gefordert 30 Seiten, in Deutschland allenfalls Umfang einer Hauptseminarbeit) verloren gegangen sei. Komisch, renommierte Uni und dann ausgerechnet die der Frau Baerbock?

    Im Fall der Frau Baerbock sehr viele Ungereimtheiten. Ich stimme zwar den Meinungen zu, dass eine Kanzlerkandidatinweder einen Abschluss haben, noch Zeugnisse u.a. vorlegen muss. Da Frau Baerbock jedoch ihren Lebenslauf nach berechtigter Kritik und Nachfrage zigmal geändert hat, ist es verständlich, nun von ihr  vollständige Transparenz zu verlangen und zu erhalten – komplette Zeugnisse, Abschlussarbeit (sie wird ja wohl noch ein Exemplar besitzen!?). Zudem soll Sie bitte genauer bekanntgeben, wo und bei wem Sie denn Doktorandin in Völkerrecht an der FU Berlin war/ist? Nicht aus Neugierde, doch Absolventen der Uni Hamburg, der LSE und der FU Berlin dürften durch Frau Baerbocks wie sich herausstellte aufgeplusterte, unkorrekte Angaben zu ihrer Ausbildung schon geschädigt worden sein und werden.

    Antworten
    1. RoMie

      Hallo lieber Joe,
      Hallo an alle Mitleser,

      auf der Seite „https://www.rnd.de/politik/debatte-um-die-studienleistungen-von-annalena-baerbock-das-sind-die-fakten-GGBDQH76CVDVLJLVAWPSZ44RKM.html“ wird auf einen Eintrag bei Twitter verwiesen, in dem ein Foto der Bescheinigung der bestandenen Diplom-Vorprüfung gezeigt wird.
      In dieser Bescheinigung wird auch die zugrundeliegende Prüfungsordnung genannt „…in der Fassung vom 21.05.1999…“.
      Eine solche Prüfungsordnung scheint es dann doch einmal gegeben zu haben.
      Hier der Link zu dem Twitter-Eintrag mit dem Foto: „https://twitter.com/GruenSprecher/status/1392057544034619396“.

  17. Joachim Marquardt

    Naja, das Doktoratsstudium als solches muß sie nicht tilgen – es gab ja eine Zeit in ihrem Leben, in der sie den von der FU Berlin bestätigten Status einer Promovendin innehatte.

    In der Tat irreführend ist jedoch, wie Sie bemerken, die fehlende Angabe des Zeitraums in ihrem Lebenslauf.  Da sie bei allen anderen Ausbildungstationen die Zeiträume angibt, kann man eigentlich nur den Eindruck gewinnen, daß dieser Zeitraum (im Gegensatz zu den vorherigen) noch nicht abgeschlossen sei und sie sich immer noch im Status einer Promovierenden im Fach Völkerrecht befände. Dieser Zeitraum des Promovierens ist  begonnen, und befindet sich gegenwärtig in der Phase des Fortführens in Erwartung einer in der Zukunft liegenden Phase des Abschließens.

    Dazu kommt: Es handelt sich um den wichtigsten, von ihr selbst auf ihrer Website veröffentlichten Lebenslauf. In den anderen im Umlauf befindlichen Werdegängen ist die Angabe des Zeitraums enthalten (2009 – 2013), allerdings verwirrenderweise nicht übereinstimmend mit der Angabe der FU in der Mail an Herrn Danisch (Abbruch 2015). Ein Überblick:

    1. Seite der Grünen:

    https://www.gruene.de/leute/annalena-baerbock

    2009 – 2013: Doktorandin des Völkerrechts, Freie Universität Berlin, Promotion nicht beendet

    2. Seite des Bundestages:

    https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/B/baerbock_annalena-518092

    2009 bis 2013 Doktorandin im Völkerrecht, Freie Universität Berlin (nicht beendet)

    3. Wikipedia:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Annalena_Baerbock#Werdegang

    2009 begann Baerbock eine Dissertation zum Thema Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht an der Freien Universität Berlin. Nach ihrer Wahl als Abgeordnete der Grünen und dem Einzug in den 18. Deutschen Bundestag im Jahr 2013 gab sie an, ihr Promotionsvorhaben sei „in den letzten Zügen“, ruhe jedoch aufgrund ihrer politischen Tätigkeit.[7][18][19] Später brach sie die Promotion nach eigenen Angaben ab, um sich ganz auf ihr Mandat konzentrieren zu können.[14]

    4. Eigene Webseite:

    https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/05/CV_deutsch_2021_05-1.pdf

    Doktorandin des Völkerrechts, Freie Universität Berlin, Promotion nicht abgeschlossen

    Fazit: Es bleibt verwirrend. Mir stellt sich eigentlich nur die Frage: Warum ist es Frau Baerbock eigentlich überhaupt so wichtig, einen nicht beendeten Ausbildungsschritt im tabellarischen Lebenslauf zu erwähnen? In welchen beruflichen Bewerbungsverfahren ist das üblich? Oder soll nur das Wort „Völkerrecht“ nochmal schwarz auf weiß irgendwo auftauchen?

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  18. Hans Steiner

    es sind schon Politikerinnen und Politiuker aus weit geringeren Verdachtsmomenten und Anlässen heraus […] zurückgetreten, ein gewisser Restanstand war seinerzeit noch vorhanden.
    Heute sind die Herr- und Damschaften offensichtlich schmerzfrei.
    Ob „großzügige“ semantische Auslegung irgendwelcher scheinbarere Titel oder falsche Begrifflichkeiten in der Ausbildungs- und Berufsbezeichnung, ob „vergessene“ Einkünfte in vielfacher Höhe eines allgemeinen Durchschnittseinkommens, welches ebendieselbe Partei und ihre Gesinnungsgenossen ja so gerne auf unter überlebensfähig besteuern und beschneiden wollen (natürlich nur für die Anderen)…. diese Dame ist als Bundeskanzlerin mehr als ungeeignet. Und sie ist leider nicht die Einzige – wo ist die liberale Demokratie geblieben, für die meine Generation in den 70er Jahren auf der Strasse war???

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