Tatsächlich: „Kein Anfangsverdacht“ für die Staatsanwaltschaft bei „kein Anfangsverdacht“ der Universität
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bernhard Fügenschuh, Vizerektor der Universität Innsbruck, abgesehen. Begründet wird dies mit „keinem Anfangsverdacht“.
Damit geht ein Studienjahr zu Ende, das durch folgende negative bis schauderhafte Entwicklungen gekennzeichnet war:
- Endloser Gesetzesmurks in den österreichischen Hochschulgesetzen