Wieder einmal steht eine Website-Änderung bei Annalena Baerbock bevor: Sie führt den Grad „LL.M.“ auf eine „untersagte“ Art
Von einem Leser dieses Blogs wurde ich auf diesen interessanten Artikel hingewiesen:
Quelle: https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/ausland-hochschulgrad-titel-fuehren-international-brexit-englische-eliteuniversitaeten
Aus dem Artikel geht jedoch nicht klar genug hervor, ob diese Post-Brexit-Regel auch rückwirkend für LL.M.-Grade gilt, die zu einem Zeitpunkt erworben wurden, als Großbritannien noch Mitglied der EU und Teil des EWR war. Diese Frage hat mir die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der bundesdeutschen Kultusministerkonferenz (KMK) in einem Brief mit heutigem Posteingang beantwortet. Im Schreiben heißt es:
„Der Zeitpunkt des Graderwerbs ist nicht erheblich.“ – Nun, nachdem ich keine diesbezügliche […]