Deutsche Bundesregierung plant bis zu zwei Jahre Haft auch für täuschend echte Politiker-Deepfakes
Das geplante Gesetz gegen Deepfakes geht weit über die Darstellung sexueller bzw. sexualisierter Inhalte hinaus. Im Gesetzesentwurf steht:

Sofort fällt auf, dass die Formulierung „mit computertechnischen Mitteln“ juristisch Unfug ist, auch wenn ihr ein präzisierender Gliedsatz folgen soll: Ein „mit computertechnischen Mitteln“ hergestellter Medieninhalt wäre nicht nur ein KI-generierter, sondern auch einer, der mit einer normalen Foto-App eines Smartphones entstanden ist, denn jedes Smartphone ist ein Computer in mobiler Form. […]