Deutsche Bundesregierung plant bis zu zwei Jahre Haft auch für täuschend echte Politiker-Deepfakes

Das geplante Gesetz gegen Deepfakes geht weit über die Darstellung sexueller bzw. sexualisierter Inhalte hinaus. Im Gesetzesentwurf steht:

Quelle: Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes

Sofort fällt auf, dass die Formulierung „mit computertechnischen Mitteln“ juristisch Unfug ist, auch wenn ihr ein präzisierender Gliedsatz folgen soll: Ein „mit computertechnischen Mitteln“ hergestellter Medieninhalt wäre nicht nur ein KI-generierter, sondern auch einer, der mit einer normalen Foto-App eines Smartphones entstanden ist, denn jedes Smartphone ist ein Computer in mobiler Form. Wenn ich nun noch einen Bearbeitungsfilter einsetze, würde ich damit den „Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bildaufnahme“ erwecken und jedes explizite Foto der Realität würde unter das neue Gesetz fallen.

Die Tagesschau hat soeben berichtet, dass dieser bereits seit letztem Sommer vorliegende Gesetzesentwurf im Zuge der aktuellen Diskussion rund um den Fall Fernandes/Ulmen nun noch auf unerwünschte sexuell explizite Darstellungen wie etwa das Foto eines Pos in der Öffentlichkeit erweitert werden soll. Auch hier würde es dann Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geben.

Ob der geplante neue Paragraf umgeschrieben werden oder ein weiterer Tatbestand wie „Digitale (sexualisierte?) Gewalt“ geschaffen werden soll, ist mir nicht bekannt.

Die vor allem auf X so beliebten, oft täuschend echt wirkenden Politiker-Fake-Memes könnten dann allesamt verboten werden, wie etwa:

Quelle: X

Quelle: X

Eine gerichtliche Ermessensentscheidung dürfte der Spagat zwischen Kunstfreiheit (und damit Satirefreiheit) und neuem Deepfake-Verbot werden. Das sagt ChatGPT dazu:

Grenzfälle könnten auch Fotos aus dem öffentlichen Raum sein. Wenn ich etwa auf einer Aufnahme mehrerer Personen zufällig eine Frau erwische und das Bild in irgendeiner Form erotisch konnotiert ist, könnte dies eine Haft- oder Geldstrafe zur Folge haben. Fotos aus Diskotheken oder von Festivals wären somit häufig potenziell strafbar.

Regierungskritik wird damit schwieriger werden. Die Kontaktaufnahme zwischen Mann und Frau ebenso. Einer prüden, woken Welt würde weiter Vorschub geleistet werden. Generell würden Bilderwelten auf Social Media drastisch eingeschränkt werden. Vielleicht ist all das von den Sozialisten so gewollt und es wäre nur ein erster Schritt zu weiteren Einschränkungen.

Ich möchte hier den Fall Fernandes/Ulmen keinesfalls klein reden und weiß – wie wir alle — nichts davon. Aber es fällt doch auf, dass wegen eines einzigen Promi-Falls sofort alle Alarmglocken bei den linksgrünen Politikern schrillen, ein Gesetz vorangetrieben wird (Anlassgesetzgebung aus einem emotionalen Reflex heraus ist immer falsch) sowie eine Website und eine Demo aus dem Hut gezaubert werden, während parallel dazu reale Vergewaltigungen durch Migranten sogar unter den Tisch gekehrt werden.

5 Kommentare zu “Deutsche Bundesregierung plant bis zu zwei Jahre Haft auch für täuschend echte Politiker-Deepfakes

Neuen Kommentar verfassen

  1. Arne Hasse

    Sie sind ein erbärmlicher Lügner. Das ist nicht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern eineraus dem Bundesrat von 2025. Sie verschweigen Absatz 3, wonach umfangreiche Ausnahmen gelten unter anderem für Kunst, Wissenschaft, Forschung, Berichterstattung und so weiter

    Antworten
  2. Gerhard Fischer

    „… Wenn ich nun noch einen Bearbeitungsfilter einsetze, würde ich damit den „Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bildaufnahme“ erwecken und jedes explizite Foto der Realität würde unter das neue Gesetz fallen.“

    Nein, wie kommen Sie darauf? Die grundsätzliche Bedingung ist laut diesem Gesetzentwurf doch, dass das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt sein muss.

    Antworten
  3. Helena Winkler

    Ich gehe davon aus, dass nicht ein einziger Promi-Fall die Politiker zu den Maßnahmen bewegt sondern, dass Politiker auf einen Fall gewartet haben um ihre geplanten Maßnahmen umzusetzen.
    Ich Frage mich weshalb unsere „Vertreter“ uns kontrollieren und bestrafen, aber wir, der Souverän keine tatsächlich umfassende Kontroll- und Bestrafungsmöglichkeit haben?
    Ich denke an die unerlaubte Grenz-Öffnung, das Verteilen unserer Sozialbeiträge an Asylbetrüger, an Politiker welche Asylgewinnlern sind, an die Verursacher der unverhältnismäßigen, übergriffigen und schädlichen Maßnahmen bei Corona, an die Milliarden Steuer-Gelder an die Ukraine…
    Ungeklärt der Beitrag von Scholz bei WarburgBank und Wirecard Skandal…
    Seit 2016 beobachte ich politische Entscheidungen.
    Ich erkenne keine die dem Wohle der deutschen Bevölkerung dient, die deren Nutzen mehrt und Schaden von ihr abhält.
    Eher das Gegenteil.
    Wegen meiner kritischen Betrachtung wurde ich mehrfach von der Antifa attackiert, keine meiner Anzeigen hatte Erfolg.
    Ich erfuhr Ausgrenzung und mediale Hetzkampagnen,
    derzeit wird mir der kleine Waffenschein entzogen.
    Ich studiere sozusagen Politik im realen Leben.
    Meine persönliche Erkenntnis: In Regierungsverantwortung sitzen Verbrecher, die gegen das Wohl der deutschen Bevölkerung entscheiden.
    Und sie nutzen ihre vom Volk verliehene Macht um Kritiker aus der Bevölkerung zu bekämpfen.
    Garniert mit Regenbogen, Sonnenblume und Begriffen wie Toleranz und Vielfalt hat sich eine Art Terrorregime mit Hilfe von Justiz, Kirchen und anderen Institutionen installiert.
    Wer davor warnt, wird wie ich vom Staatsschutz angezeigt.
    Staatsschutz bzw. Schutz der Herrschenden funktioniert, Schutz der Bevölkerung vor den Herrschenden nicht.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Audiodateien. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen

Abschicken des Kommentars auch ohne Anhang möglich.
Von der Blog-Software akzeptierte Anhang-Dateiformate: .jpg, .jpeg, .gif, .png
Maximale Anhanggröße: Mehrere Dateien möglich, insgesamt 20 MB
In den Text integrierte Weblinks werden automatisch verlinkt.

Die Datenschutzerklärung für plagiatsgutachten.com finden Sie hier.