Schweizer Bundesrichterin Julia Hänni gesteht „handwerkliche Mängel“ in ihrer Dissertation – doch mit diesen hat sie an einem Höchstgericht nichts verloren
Die Schweizer Höchstrichterin Julia Hänni gesteht zumindest indirekt „handwerkliche Mängel“ in ihrer Dissertation, indem sie Schweiz am Wochenende sagte: “ Wer handwerkliche Mängel als Plagiate bezeichnet, missbraucht den Plagiatsbegriff.“ Aber auch mit diesen hätte sie sich für ihr Amt disqualifiziert.
Das Schweizerische Bundesgericht ist das Höchstgericht der Schweiz, die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. […]









