Sie manipulieren, tricksen und lügen zur (ausbleibenden!) Schwächung der AfD, und dies jeden Tag. Heute: t-online

Nun berichtet auch das sonderbare Portal t-online über einen „Wirbel um Uniabschluss von AfD-Spitzenkandidaten“. Erneut sind im Artikel subkutan zumindest zwei Falschbehauptungen enthalten, die Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD für Sachsen-Anhalt, nach derzeitigem Wissensstand völlig zu Unrecht wohl als Hochschulbetrüger „framen“ sollen. Die erste Stelle:

Der markierte Satz ist zwar isoliert betrachtet eine wahre Tatsachenbehauptung, aber im Kontext („allerdings“) streut er Zweifel an der Echtheit der gestern veröffentlichten Urkunden von Siegmund. Eine Recherche mit der Wayback Machine hätte genügt, um zu erkennen, dass der „Bachelor of Arts“ (B.A.) und nicht der „Bachelor of Science“ (B.Sc.) im relevanten Jahr 2016 und im relevanten Studiengang sehr wohl verliehen wurde:

Quelle: https://web.archive.org/web/20131211024109/http://www.euro-fh.de


Im selben Artikel bedient sich t-online noch eines Tricks:

Jetzt wird gar nahegelegt, dass eine unklare Angabe über seinen Hochschulabschluss Siegmunds Karriere stoppen könnte, zumal dies in der Vergangenheit auch schon Politikern passiert wäre.

Diese Tatsachenbehauptung ist objektiv falsch. Noch nie haben in Deutschland unklare Angaben über einen Hochschulabschluss eine Politikerkarriere beendet. Das ist das Ergebnis meiner Tiefenrecherche mit ChatGPT Work 5.6 Sol Max. Der einzige bekannt gewordene Fall ist jener der SPD-Politikerin Petra Hinz aus dem Jahr 2016. Die Sozialistin hatte aber keine „unklaren Angaben“ gemacht, sondern schlichtweg ihr Jurastudium und ihr Abitur erfunden.


Ich freue mich und es ist ganz in meinem Sinne, dass Lebenslauf-Angaben und Hochschulabschlüsse von Spitzenkandidaten genau unter der Lupe genommen werden – und es waren ja ich und Hadmut Danisch, die bei Annalena Baerbock 2021 damit angefangen hatten. Aber bei der Wahrheit bleiben wäre keine so schlechte Idee.

Update: Keine 15 Minuten, nachdem dieser Blogbeitrag live gegangen war, kam der „Transparenzhinweis“:

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