Archiv für den Monat: April 2017

Veröffentlichung oder Geheimhaltung von Plagiaten und Titelaberkennungen? Zur überholten „Amtsverschwiegenheit“ in Österreich

Als der deutschen Ex-Bildungsministerin Annette Schavan 2013 der Doktorgrad aberkannt wurde, begab sich der Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf, Bruno Bleckmann, nicht nur in die Öffentlichkeit, um den Verfahrensstand mitzuteilen, sondern auch, um forsch das Ergebnis des Verfahrens samt Abstimmungsdetails vor laufenden Kameras zu verkünden. […]

Erschleichungsabsicht und Wesentlichkeit eines Plagiats: Grobe Defizite im österreichischen Universitätsgesetz

Es ist ein vergleichsweise kurzer Absatz im österreichischen Universitätsgesetz. § 89 normiert:

Widerruf inländischer akademischer Grade
Der Verleihungsbescheid ist vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ aufzuheben und einzuziehen, wenn sich nachträglich ergibt, dass der akademische Grad insbesondere durch gefälschte Zeugnisse erschlichen worden ist.“

Quelle: § 89 UG (Analog heißt es auch in Bezug auf die Nichtigerklärung der Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit nach § 74 Abs. […]

Plagiat, Widerruf des Grades und das intervenierende Moment

Ob ein Plagiat vorliegt oder nicht, hat in Österreich offenbar nicht wirklich viel mit dem Text selbst zu tun.
Ob ein akademischer Grad widerrufen wird oder nicht, hat in Österreich offenbar nicht wirklich viel mit dem Plagiat selbst zu tun.
Anders als in Form dieser beiden Arbeitshypothesen kann ich mir im Moment folgende Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre nicht erklären:
* Ein Magister der Universität Salzburg plagiiert mehr als ein Drittel seiner Diplomarbeit von einer ungenannten Quelle, er behält seinen Grad. […]