Prüfung von Gerichtsgutachten und Privatgutachten auf Qualität und methodische Korrektheit

Sie möchten ein Gerichtsgutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten oder eines sonstigen Sachverständigen auf seine wissenschaftliche Qualität, auf Methodengenauigkeit und die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) überprüfen lassen? Freilich überprüfen wir für Sie auch Privatgutachten auf Plagiat, methodische Akkuranz und sonstige wissenschaftliche Qualität.

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Wir überprüfen für Sie die Aussagekraft und die wissenschaftliche Qualität eines Gerichtsgutachtens. Größeres Medienecho erhielt der von uns aufgedeckte Fall des einzigen Afghanistan-Gutachters Österreichs, Karl Mahringer (siehe etwa hier und hier). Karl Mahringer verlor in Folge seine Zulassung als Gutachter.

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige können bei nachgewiesenem Fehlverhalten ihre Zertifizierung verlieren. Zudem können die Landes-Hauptverbände der Gerichtssachverständigen je nach Bundesländer-Statut Mitglieder nach Disziplinarverfahren ausschließen. Vergehen können also von uns sowohl dem zertifizierenden Gericht als auch der zuständigen Landesstelle des Hauptverbands gemeldet werden.

Unser Experte im Team für die Prüfung von Sachverständigen-Gutachten, für mögliche Rechtsfolgen nach der Feststellung grober Mängel und die Durchsetzung dieser ist Ing. Peter Pokorny, E-Mail-Adresse . Wir kooperieren hier eng mit einem Salzburger Anwalt.

"Die Frage der Vertrauenswürdigkeit eines Sachverständigen [...] betrifft seine persönlichen Eigenschaften. Es kommt darauf an, ob jemand in einem solchen Maße vertrauenswürdig ist, wie es die rechtssuchende Bevölkerung von jemandem erwarten darf, der in die Liste der Sachverständigen eingetragen ist. In Ansehung der bedeutsamen Funktion, die dem Sachverständigen bei der Wahrheitsfindung im gerichtlichen und behördlichen Verfahren obliegt, darf daher nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an
seinem Pflichtbewusstsein bestehen; bei dieser Beurteilung ist ein strenger Maßstab anzulegen; auch ein einmaliges – gravierendes – Fehlverhalten kann Vertrauensunwürdigkeit begründen
."

(Quelle: Rechtssatz des VwGH)

Laut österreichischem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) müssen Gerichtsgutachten schlüssig und nachvollziehbar sein. Das SDG normiert auch, dass der Sachverständige vertrauenswürdig sein muss (§ 2 Abs 2 Z 1 lit e SDG).

Der Sachverständigen-Eid verlangt, dass Gutachten nach den Regeln der Wissenschaft erstellt werden müssen. Hier die kompletten Standesregeln für Gerichtssachverständige in Österreich.

Unwissenschaftliche, methodisch falsche oder gar den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis widersprechende Gutachten (Datenmanipulation, Datenfälschung, Plagiat, unethische Autorschaft) können bei Gerichtsprozessen einen großen Schaden anrichten und im schlimmsten Fall zu juristischen Fehlurteilen mit gesellschaftsschädigenden Folgen führen.

Wir treten für eine Schärfung des Sachverständigen-Eids, der Standesregeln der Sachverständigen und des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes ein, das auch Kriterien für Gute Sachverständigen-Praxis benennen muss. Diesbezügliche Vorschläge von Stefan Weber liegen dem Hauptverband der Gerichtssachverständigen seit 2018 vor.

Aufgrund unserer Aufdeckungen kam es in Österreich zu parlamentarischen Anfragen zur Gutachter-Qualität und zu mehreren Reaktionen von Parteien, siehe etwa hier und hier.

Quelle: Pixabay
© Pixabay
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