Schweizer Bundesrichterin Julia Hänni gesteht „handwerkliche Mängel“ in ihrer Dissertation – doch mit diesen hat sie an einem Höchstgericht nichts verloren

Die Schweizer Höchstrichterin Julia Hänni gesteht zumindest indirekt „handwerkliche Mängel“ in ihrer Dissertation, indem sie Schweiz am Wochenende sagte: „Wer handwerkliche Mängel als Plagiate bezeichnet, missbraucht den Plagiatsbegriff.“ Aber auch mit diesen hätte sie sich für ihr Amt disqualifiziert.

Das Schweizerische Bundesgericht ist das Höchstgericht der Schweiz, die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. Es steht über dem Bundesstrafgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und den obersten kantonalen Gerichten. Julia Hänni ist eine seiner Richterinnen. Eine Top-Juristin an den obersten Schalthebeln der Justiz also.


Damit hier die Werte nicht endgültig verschoben oder in Abrede gestellt werden, die seit mehr als 500 Jahren, seit der frühen Neuzeit, gelten: Es gibt das Ad-Fontes-Prinzip in der Wissenschaft. Von einer Höchstrichterin erwarte ich mir keine mehr als 50 „handwerkliche Mängel“ auf 193 Seiten Doktorarbeit. Das geht nicht. Denn wie viele „handwerkliche Mängel“ haben dann ihre Urteile? Alle vier Seiten ein Mangel?

Höchstgerichte fällen Entscheidungen auf Leben und Tod von Personen. Sie entscheiden über Karrieren und deren Enden. Sie können sogar die Parteienlandschaft beeinflussen, siehe die Debatte in Deutschland um ein Verbot der AfD. In Österreich kam es zuletzt im Bereich der Wissenschaft zu fragwürdigen höchstgerichtlichen Urteilen, ja aus meiner Sicht zu Fehlurteilen.

In solchen Schlüsselpositionen kann keine Person tätig sein, bei der der Verdacht besteht, dass sie Nicolai Hartmann oder Edmund Husserl nicht im Original konsultiert hat, wenn sie diese Denker in deren „eigenen“ Worten zitiert. Wir hatten dieses Problem schon massiv bei Robert Habeck. Da kann man es noch als Spinnerei in der ohnedies weitgehend irrelevanten Germanistik abtun. Aber in den Rechtswissenschaften ist Schluss mit lustig. Da geht es via Rechtsprechung um handfeste Konsequenzen für die Realität.

Die Fälle zuletzt gleichen sich:

  • Einen noch schwereren und bedeutenderen Fall werden wir Mitte September präsentieren.

Nach der Erosion des Vertrauens in die staatliche Wissenschaft, die immer wieder Plagiatoren freispricht und in die Politik, die scheinbar nur noch aus plagiierenden Sesselklebern wie Mario Voigt oder Wolfram Weimer besteht, wird wohl nun auch das Vertrauen in die Justiz erodieren.

Man kann es nicht oft genug schreiben: Die Wurzel allen Übels sind die Universitäten. Sie haben all diese Personen zu falschem wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet, es toleriert oder übersehen. Sie haben Werte über Bord geworfen, die seit Erasmus von Rotterdam und Martin Luther in unserer Kultur gelten. Sie haben Quellenarbeit durch Quellensimulation ersetzt.

15 Kommentare zu “Schweizer Bundesrichterin Julia Hänni gesteht „handwerkliche Mängel“ in ihrer Dissertation – doch mit diesen hat sie an einem Höchstgericht nichts verloren”

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    1. anonym

      Das liegt an der Cancel Culture, die hier betrieben wird. Ich hatte zum Beispiel auch versucht unter einem anderen Blogeintrag auf die völkischen Kommentare von Frauke Brösel-Gerstenkorn zu antworten. Das Ergebnis nach 3 Versuchen: alle wurden geblockt, wodurch der völkische Schwachsinn jetzt noch immer unkommentiert dort steht.

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  1. Hauke Brösel-Gerstenkorn

    Juristerei… Eine einzige Scharlatanerie mit dem Deckmäntelchen „Wissenschaft“ und ein Sammelbecken für inkompetente Blender, Psychopathen, Soziopathen und Narzissten! Gibt es übrigens eine einzige juristische Dissertation, die einer Überprüfung standhält?

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  2. Adolf Maier

    Lt.Weber liegen ‚Plagiatsfragmente‘ vor. Deren Auswirkungen auf den Inhalt und den wissenschaftlichen Erkenntniswert der Arbeit er als ‚ Kommunikationswissenschaftler‘ mit formalistischer Methodik gar nicht beurteilen kann. Jetzt stellt er generell die richterliche Qualifikation der Autorin in Frage.

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  3. Friedbert

    ohne Hänni vertedigen zu wollen, stelle ich mir die Frage, wie hoch die Anzahl „handwerklicher“ Mängel ist, die in der durchschnittlichen insb. geisteswissenschaftlichen Dissertation zu finden sind.

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  4. Dr. Markus Kühbacher

    Geht es bei dem von Ihnen angekündigten Fall („Einen noch schwereren und bedeutenderen Fall werden wir Mitte September präsentieren.“) um einen Professor oder um einen Honorarprofessor?

    Spoiler Alarm: Wurde dem betroffenen Juristen die Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Zahlung eines Schweigegeldes eingeräumt?

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  5. anonym

    „Denn wie viele „handwerkliche Mängel“ haben dann ihre Urteile? Alle vier Seiten ein Mangel?“

    Gibt es denn Beweise oder wenigstens Indizien, dass es Mängel in Frau Hännis Urteilen gibt?
    Generell gibt es natürlich auch in der Schweiz die Möglichkeit in Revision zu gehen.

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      1. anonym

        Ja, in Revision beim Bundesgericht und zwar durch Art. 121 BGG „Verletzung von Verfahrensvorschriften“:

        „Die Revision eines Entscheids des Bundesgerichts kann verlangt werden, wenn:
        a. die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts oder über den Ausstand verletzt worden sind;
        b. das Gericht einer Partei mehr oder, ohne dass das Gesetz es erlaubt, anderes zugesprochen hat, als sie selbst verlangt hat, oder weniger als die Gegenpartei anerkannt hat;
        c. einzelne Anträge unbeurteilt geblieben sind;
        d. das Gericht in den Akten liegende erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt hat.“
        Quelle: https://justement.ch/doc/act/ch/173_110/chap_7/sec_1/art_121

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          1. anonym

            Darüber entscheidet das Bundesgericht nach nochmaliger Prüfung. Und es kommt zwar selten vor, aber manchmal werden so sogar vorherige Urteile aufgehoben. Hier ist ein Beispiel, das ich mit der KI gefunden habe:
            https://www.streichenberg.ch/en/node/185

            Haben Sie denn Anhaltspunkte die darauf hindeuten, dass Frau Hänni ein falsches Urteil gesprochen hat? Diese Anhaltspunkte müssten Sie ja eigentlich haben, da man ansonsten den Eindruck bekommen könnte, dass Sie einfach nur die Justiz diskreditieren wollen.

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              1. Netor

                Es liegen wohl tatsächlich Zitiermängel vor. Die aufgezeigten Beispiele scheinen jedoch hauptsächlich allgemeine Ausführungen zu betreffen und belegen keine Aneignung der intellektuellen Kernleistung der Dissertation. Eine öffentliche Medienkampagne, die den Eindruck eines umfassenden wissenschaftlichen Fehlverhaltens erweckt, erscheint mir allein auf dieser Grundlage unverhältnismässig. In der Schweiz verfassen die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts die Urteile nicht persönlich.

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