Von einer „ungewöhnlichen Schmierenkampagne“ war im SRF („Schweizer Radio und Fernsehen“) Mitte Juli 2026 die Rede, und das Urteil der SRF-Journalistin Sibilla Bondolfi war schnell gefällt:
„Die Vorwürfe haben sich nicht erhärtet.“
Es geht um die wissenschaftlichen Qualifikationsschriften der Schweizer Top-Juristin, Richterin am Bundesgericht und Professorin für Rechtsphilosophie an der Universität St. Gallen, Julia Franziska Hänni. Ein Anonymus hatte Plagiatsgerüchte zu Hänni gestreut und diverse Schweizer Redaktionen mit einem Dokument versorgt, das wohl auch angreifbar war (es liegt mir nur in Auszügen vor).
Doch der Schweizer öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der Causa Desinformation betrieben. Anstelle überhaupt erst eine tiefergehende Investigation durchzuführen, wurde die kritisierte Person sofort freigesprochen. Dieses Muster ereignet sich in letzter Zeit immer wieder. Meist sprechen Frauen Frauen frei, häufig sprechen Linksgrüne Linksgrüne frei (Frau Hänni entstammt jedoch dem konservativen Umfeld, sie wurde 2019 als Kandidatin der Schweizer CVP zur Bundesrichterin gewählt).
Es passiert mittlerweile ständig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Schulterschluss bildet, anstelle Kritik abzubilden und etwaige tatsächliche Missstände aufzudecken. Kritik an Akteuren des Systems wird sofort zur „beispiellosen Kampagne“ erklärt, oft auch zur „Hetzkampagne“, zur „Attacke“ oder zu einem „misogynen Angriff“. Da verzichtet wird, das Faktensubtrat zu überprüfen, wird die Bevölkerung so auch immer wieder schamlos angelogen.
Als ich Journalismus lernte, hätte man ein Dokument mit Plagiatsvorwürfen zum Anlass für eine Investigation genommen, ja nehmen müssen. Das hieß einmal investigativer Journalismus.
Allgemein gefragt: Wer will von einem Richter verurteilt werden, der Textdiebstahl begangen hat? Wer will von einem Richter verurteilt werden, der auch nur nicht korrekt zitiert hat, und dies wiederholt? Vielleicht betreibt dieser Richter so auch sein Aktenstudium, dreht Zitate um, hört gar nicht genau zu, prüft die Quellen nicht, geht nicht zurück zum Original. Die Kernfrage ist dabei: Was sagt die wissenschaftliche Arbeit über die (spätere) berufliche?
Die Zeitung Schweiz am Wochenende hat uns mit einer Untersuchung beauftragt und berichtet heute hier und hier ausführlich und exklusiv über unser neues Gutachten. Von einer Nicht-Erhärtung des Plagiatsvorwurfs kann aus unserer Sicht nicht die Rede sein. – Handelt es sich ausnahmslos um Zitierfehler, um Schlampereien? Wir verneinen das gutachterlich mit 20 Jahren Erfahrung in der Plagiatsdetektion und -dokumentation. Man muss nur genau hinsehen, dann sieht man mehr. Genau das ist das ureigenste Prinzip von Wissenschaft.
Der deutsche Philosoph Heiner Hastedt ist einer derjenigen, von denen Julia Hänni unzitiert abgeschrieben hat. Hastedt mailt:
Die präzise Arbeit des Plagiatsgutachters beeindruckt mich. Besonders markant sind die Nachweise der übernommenen Zitatkaskade und die gleiche Fehlerhaftigkeit beim Zitieren. Vor diesem Hintergrund fällt mir Freisprechendes für den Autor der „preisgekrönten Dissertation“ nicht auf – allemal, wenn die übersandten Passagen in ihrem Übernahmecharakter typisch für den ganzen Text sein sollten.
Die Habilitationsschrift von Prof. Dr. Julia Hänni haben wir noch nicht genau überprüft, aber nach kursorischer Prüfung ebenfalls rasch erste Plagiatsverdachtsfragmente gefunden. Eine Prüfung wäre für uns interessant, eine Finanzierung willkommen (siehe den Hinweiskasten rechts bzw. am Handy ganz unten im Blog)!
Hier noch ein rechtlich notwendiger Hinweis: An keiner Stelle sprechen wir davon, dass die Promotionsschrift von Frau Hänni ein Plagiat sei (in toto). Wir reden von Plagiats(verdachts)fragmenten auf Basis der Schweizer Lehrbuchliteratur Forstmoser/Ogorek und des DUDEN: „Die schriftliche Arbeit“.
Frau Hänni wurde um eine Stellungnahme gebeten. In der Automatic Reply heißt es jedoch, sie sei „vom 18. August bis zum 2. September ferienhalber abwesend“. Wir werden ihr Statement jederzeit tagesaktuell ergänzen.
Lesen Sie hier wie immer unser gesamten Plagiatsgutachten zur zweifach preisgekrönten Dissertation:







































































