Die Universitäten sind am Nullpunkt angekommen, wie Norbert Bolz in einem wunderbaren Podcast kürzlich sagte. Teile des Plans, das Paradigma „Diversität statt Qualität“ flächendeckend durchzusetzen, waren die Abschaffung des Diskurses um akademische Integrität und die Folgenlosigkeit wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Studierbarkeit löste Studierfähigkeit ab.
So hat man 2024 in Österreich eine „Plagiatsverjährung“ nach zehn Jahren bis zur zweiten Bologna-Stufe, also bis zur Master/Magister/Diplom-Ebene eingeführt. Begrüßt wurde die Regelung unter anderem von der Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, deren Ziel es bekanntlich war, mich arbeitslos zu machen.
Aus diesem Grund bleibt das hier dokumentierte Plagiat studienrechtlich folgenlos. Und genau deshalb dokumentieren wir es. Um aufzuzeigen, dass die neue Gesetzeslage eine Situation geschaffen hat, in der Plagiatoren und ehrliche Absolventen ex post gleich behandelt werden.
Der Verfasser der hier dokumentierten plagiatsinfizierten Diplomarbeit hat dann später auch in seiner Doktorarbeit plagiiert, wie wir hier bereits im Detail nachgewiesen haben. Auch dieses Plagiat blieb nach einer Verfahrenseinstellung seitens der WU Wien offensichtlich folgenlos.
Der Plagiator ist Beamter in Liechtenstein. – Sie finden das Plagiatsgutachten wie immer hier im Blog und hier zum Downloaden (PDF-File, 65 Seiten, 21,7 MB).
Linksgrün wollte den Untergang der Universitäten, und die Schwarzen haben wie immer alles abgenickt. Ich hoffe auf eine radikale Trendwende ab spätestens 2029.
































































