Über die Rolle der Plagiatsdoktorin Felor Badenberg bei der Einstufung der AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

NIUS hatte gestern exklusiv berichtet, mittlerweile schreibt auch die ansonsten eher Badenberg-freundliche BILD vom Plagiatsverdacht gegen die Berliner Justizsenatorin von der CDU. Das ganze Gutachten, das 83 Plagiatsstellen in der Doktorarbeit vom Dankeswort bis zum Schlusswort dokumentiert, finden Sie hier.

Welche Rolle spielte die mit dem Nachnamen Haghighi-Niat geborene Iranerin Felor Badenberg bei der Einstufung der AfD als rechtextremistischen Verdachtsfall während ihrer Laufbahn beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)?

Wikipedia schreibt Badenberg eine führende Rolle zu, belegt diese Aussage aber nicht:

Quelle: Wikipedia-Eintrag zu Felor Badenberg

Laut ChatGPT Work übernahm Badenberg die BfV-Abteilung „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ im Januar 2020, also genau zu Beginn der Corona-Pandemie. Mit 22. Februar 2021 datiert dann ein „Folgegutachten“ zur AfD, das die Partei zum „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ hochstuft, nachdem sie im Januar 2019 zunächst als „Prüffall“ eingestuft wurde. Das mehr als 1.000 Seiten umfassende „Folgegutachten“ aus dem Jahr 2021 ist hier nachzulesen und fällt damit eindeutig in die Verantwortung Badenbergs.

Das Wording „gesichert rechtsextremistisch“, das vorher unbekannt war und in Deutschland kein Legalbegriff ist, fällt auch in diese Zeit. Der Begriff wurde zunächst nur für die Identitäre Bewegung verwendet und auf die AfD erstmals am 12. März 2020 angewandt.

Welche Rolle spielte nun Badenberg in diesem Prozess, war sie nur eine Marionette im Spiel übergeordneter Kräfte (als Juristin mit Migrationshintergrund das perfekte role model) und war sie doch auch eine treibende Kraft? Dazu wieder ChatGPT:

Badenberg war als Abteilungsleiterin fachlich verantwortlich; ihre rund 60 Personen umfassende Einheit erarbeitete das 1.001-seitige Gutachten.

Wie kann man sich die Arbeit im BfV vorstellen? Eine Chefin von rund 60 Personen, die so schwer plagiiert hat, und niemand sieht sich die Doktorarbeit dieser Dame genauer an? Stattdessen beobachtet man den ganzen Tag Social Media-Aktivitäten der AfD.

Jedenfalls machte Badenberg nach diesem Gutachten eine Turbo-Karriere in der Partei der Plagiatoren: Vorstandsmitglied der Konrad-Adenauer-Stiftung, stellvertretendes Mitglied des Bundesrates, Mitglied im Bundesvorstand der CDU, schließlich Justizsenatorin in Berlin. Schon zuvor war sie externe Lehrbeauftragte der Universität zu Köln und gab mit dem Rechtswissenschaftler Markus Ogorek einen juristischen Kommentar heraus.

Erst jüngst sprach sich Badenberg erneut für AfD-Verbote zumindest auf Bundesländer-Ebene aus. 2024 forderte ausgerechnet sie, flankiert von einem modelartigen Bild, dass Desinformation unter Strafe gestellt werden müsse.

28 Kommentare zu “Über die Rolle der Plagiatsdoktorin Felor Badenberg bei der Einstufung der AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz”

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  1. Christiane Neidhardt

    Felor Badenberg, wann und wie oft reiste sie in den Iran?

    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://report24.news/felor-badenberg-wann-und-wie-oft-reiste-die-afd-jaegerin-in-den-iran/&ved=2ahUKEwi-rMeRj7iWAxWwQvEDHX74B08QFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw1BdhFiVyiYJ2kKP3a_HTQZ

    Felor Badenberg, ihre „merkwürdigen Begegnungen mit dem iranischen Geheimdienst, ihr Besuch unter einem Tarnnamen in einer iranischen, diplomatischen Vertretung, die AFD und Prinz Reuß u.a.“. oder Felor plaudert wieder wie im Interview mit RBB Radio Berlin Brandenburg

    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.ksta.de/politik/ex-afd-jaegerin-badenberg-ist-fuer-ein-verbot-der-jungen-alternative-750087&ved=2ahUKEwjG–PBj7iWAxXcQ_EDHXJXB5kQFnoECEwQAQ&usg=AOvVaw3BeRfj7KfkFof7wxsHUlbg

    Die Sache mit dem Besuch in einer iranischen, diplomatischen Vertretung unter Tarnnamen ist besonders witzig und zeigt die offensichtliche Naivität dieser ehemaligen, hochrangigen Mitarbeiterin eines deutschen Geheimdienst 😂

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  2. Quo Vadis

    Wenn der Vater stirbt, dann reist man als „Leiterin BfV-Abteilung „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“ mal eben privat in den Iran, um Erbschaftsangelegenheiten zu regeln:

    https://www.iranintl.com/en/202207086319
    https://www.focus-magazin.de/exklusivmeldungen/16425/neue-verfassungsschutz-vizepraesidentin-felor-badenberg-flog-trotz-strengen-verbots-in-den-iran

    Focus titelt da: „Neue Verfassungsschutz-Vizepräsidentin Felor Badenberg flog trotz strengen Verbots in den Iran“ und folgert:
    „Ein hoher Regierungsbeamter zu FOCUS: „Die iranische Spionageabwehr wird sehr genau registriert haben, wen sie wo getroffen hat. Dieser Personenkreis gilt jetzt als vertraut mit der Frau, die in Deutschland iranische Agenten jagt. Das heißt, dass Badenbergs Kontakte in Teheran in große Gefahr geraten könnten.““
    und
    „Die promovierte Juristin Badenberg kam als 12-Jährige nach Köln. Da ein Teil ihrer Familie weiter in Teheran lebte und die Islamische Republik sie nicht aus der Staatsangehörigkeit entließ, hätte der Verfassungsschutz sie nach Meinung eines früheren Innen-Staatssekretär nicht einstellen dürfen. Das Risiko einer Erpressung sei zu hoch.

    Der Bundesverfassungsschutz wollte auf Anfrage nicht mitteilen, wer Badenbergs Iran-Reise genehmigt hat und ob der Vorgang disziplinarische Folgen hat.“

    Eine Witzbehörde – da ist ein etwaiges Plagiat ein Lercherl….

    SO macht man Karriere, statt gefeuert zu werden.

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  3. Adolf Maier

    Nachtrag: Bei allem Unterschied (!), dieser doch politische Blog erinnert mich-assoziativ- an die Hetzkampagne gegen Bernhard Weiss, den damaligen Leiter der Politischen Polizei in Berlin.

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  4. Adolf Maier

    Warum wird der Plagiatsvorwurf gegen Fr.Badenberg mit deren Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall in Zusammenhang gebracht ? Letzteres ist mittlerweile verwaltungsgerichtlich für best. Einheiten bestätigt. Für mich ist die amtliche Einstufung dieser Partei irrelevant, nicht dagegen die lfd. strafrechtlichen Ermittlungen u. Verurteilung einiger deren Mandats- u.Funktionsträger.

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  5. Christiane Neidhardt

    Interview RBB Radio Berlin Brandenburg mit Felor Badenberg anlässlich des Angriffkrieges der USA und Israel gegen den Iran

    https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/03/felor-badenberg-berlin-lage-iran-usa-israel-situation.html&ved=2ahUKEwjC3uDzqrKWAxU1SfEDHaG3HrMQFnoECBwQAQ&usg=AOvVaw0IWa5jtAVdsdYFpS-HQ8W6

    Klingt alles sehr naiv. Badenberg erklärt in dem Interview, Verwandtschaft und Bekanntschaft im Iran zu haben, mit denen telefoniert sie auch. Badenberg äußert und positioniert sich nicht nur in diesem Interview dezidiert pro US amerikanisch, pro israelisch und anti iranisch gegen das Mullah Regime im Iran, sondern sie tut dies auch ansonsten öffentlich. Sie gibt da auch Äußerungen von im Iran lebenden Menschen -Verwandtschaft oder Bekanntschaft- wieder, die das iranische Mullah Regime als absolut feindlich werten muß.

    Im Hinblick auf den Angriffskrieg der USA und Israel gegen den Iran gefährdet sie durch ihre Aussagen in dem Interview doch eklatant die Verwandtschaft und Bekanntschaft, die sie nach eigenen Angaben dort immer noch hat. Sie selbst gefährdet sich und ihre Verwandtschaft in Deutschland dadurch doch ebenfalls. Wenn ihre Verwandtschaft und Bekanntschaft im Iran wegen ihres Interviews und Telefonaten in den Kerker kommen, dann kann sie dadurch auch erpressbar werden. Wie konnte so eine Person, die sich so eklatant naiv verhält, in Deutschland in hochrangigen Positionen im Verfassungsschutz tätig sein? Wie kann Badenberg als amtierende Justizministerin des Bundeslandes Berlin sich öffentlich so eklatant fahrlässig äußern und damit Menschen im Iran, deren negative Meinungen über das Mullah Regime sie im Interview wiedergibt, in Lebensgefahr bringen. Schon aus diesem Grund sollte sie schleunigst zurücktreten und sich ins Privatleben zurückziehen.

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  6. Rico Brick

    Eine Schande, wie jemand in höchste Ämter der Justiz gelangen kann, der mit seiner Dissertation nachweislich betrogen hat.
    Dass ausgerechnet so eine Person sich für eine Bestrafung wegen Desinformation einsetzt, ist an Hinterfotzigkeit nicht zu überbieten.

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  7. Ralf Rath

    Die damals noch amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser behauptete am 2. Mai 2025 zuletzt noch vor der Presse bekanntlich: „Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 des Grundgesetzes“. Sollte es sich heute bewahrheiten, dass verantwortliche Ersteller des Gutachtens nicht zu eigenständigen Leistungen fähig sind, wäre es bloß eine hohle Phrase, wenn weiterhin von „gesichert rechtsextremistisch“ geredet wird. Äußerst verstörend wäre aber vor allem, dass damit in Deutschland zuvörderst die ausführende Gewalt (Exekutive) im Staat womöglich einem schieren Relativismus huldigt. Hindern würde es dabei besonders die wissenschaftliche Diskussion zur Frage, was das Recht in Wirklichkeit begründet. Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sähen sich dann vollends ad absurdum geführt.

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  8. anonym

    „Welche Rolle spielte die mit dem Nachnamen Haghighi-Niat geborene Iranerin Felor Badenberg…“
    Frau Badenberg ist keine Iranerin. Da sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist sie Deutsche. Gegebenenfalls könnte sie zwar zusätzlich die iranische Staatsbürgerschaft haben, ich habe aber nichts dazu gefunden.

    Und generell: Welche tatsächlich inhaltliche Kritik an der Arbeit von Frau Badenberg haben Sie? Und wie hängt diese Kritik mit den mutmaßlichen Plagiaten zusammen, die aufgrund Ihrer Prüfung jetzt sicherlich auch durch die entsprechende Universität kontrolliert werden? Und bitte keine allgemeinen Antworten à la „die Einstufung als gesichert rechtsextrem ist wegen diesem und jenem falsch“, sondern tatsächliche Sachargumente, die sich explizit auf die Arbeit von Frau Badenberg beziehen. Ansonsten könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass es sich nur um politische Stimmungsmache handeln könnte. Und das wäre ausgesprochen unehrlich für einen Blog für Ehrlichkeit. 🙂

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      1. anonym

        Und doch ist sie eben Deutsche, GG_Andersohn. Man könnte sie höchstens noch als Deutsch-Iranerin bezeichnen. Das entsprechende Zitat deutet ggfls. unabsichtlich an, dass sie eben keine Deutsche wäre, was aber eben sachlich falsch ist. Sie ist genauso deutsch wie Weidel, Chrupalla, Merz, Klingbeil, ich und die anderen 83,5 Mio. deutschen Staatsbürger. Das Grundgesetz kennt nämlich keine Deutschen zweiter Klasse.

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    1. Konrad

      Die „inhaltliche Kritik“ ist eine ganz andere Baustelle. Weber geht es um den Nachweis der Existenz von nicht offen gelegten Plagiatstellen. Das ist – nicht nur bei der Berliner Justizsenatorin – sein Arbeitsgebiet. Ob er inhaltlich mit der Arbeit von Badenberg übereinstimmt oder nicht ist hier gänzlich irrelevant.

      Die „entsprechende Universität“ wird sicherlich oder zumindest hoffentlich in ihrem Gutachten auch erläutern, warum den Gutachtern seinerzeit die „mutmaßlichen“ Plagiatstellen in der Doktorarbeit von Badenberg nicht auffielen.

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      1. anonym

        „Die „inhaltliche Kritik“ ist eine ganz andere Baustelle. Weber geht es um den Nachweis der Existenz von nicht offen gelegten Plagiatstellen. Das ist – nicht nur bei der Berliner Justizsenatorin – sein Arbeitsgebiet. Ob er inhaltlich mit der Arbeit von Badenberg übereinstimmt oder nicht ist hier gänzlich irrelevant.“

        Ich habe bewusst unter diesem Blogeintrag und nicht unter dem mit den dargestellten, mutmaßlichen Plagiatsstellen kommentiert. Denn bei diesem Blogeintrag wird gar nicht mehr wirklich auf die Plagiate, sondern auf Badenbergs Arbeit eingegangen.

        „Die „entsprechende Universität“ wird sicherlich oder zumindest hoffentlich in ihrem Gutachten auch erläutern, warum den Gutachtern seinerzeit die „mutmaßlichen“ Plagiatstellen in der Doktorarbeit von Badenberg nicht auffielen.“

        Das wir die Universität sicherlich machen bzw. wurde die Prüfung ja bereits angekündigt. Und wenn die Universität keine schwerwiegenden/relevanten Plagiate feststellt, sollte man die Entscheidung auch akzeptieren. Denn manchmal wird eben trotz des Verdachts festgestellt, dass die Plagiate bzw. die Verdachtsstellen eben nicht für den Entzug des Doktortitels ausreichen (siehe z.B. Brosius-Gersdorf oder Weidel).

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    2. Christiane Neidhardt

      Der Iran erlässt bekanntermaßen seine Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft. Daran würde auch nichts ändern, wenn Badenberg oder ihre Eltern während ihrer Kindheit für sie als Erziehungsberechtigte in Deutschland erklärt hätten, keine iranischen Staatsbürger mehr sein zu wollen oder erklärt hätten, die iranische Staatsbürgerschaft abgelegt zu haben. De facto ist Badenberg mithin weiter iranische Staatsbürgerin, könnte jederzeit einen iranischen Pass in der iranischen Botschaft in Berlin beantragen etc. Wie Deutschland dies rechtlich beurteilt, ob also de facto eine Doppelstaatsbürgerschaft besteht oder ggf durch deutsches Recht, die iranische Staatsbürgerschaft, die nach Rechtslage des Irans weiterhin besteht, in Deutschland irrelevant ist und nicht anerkannt wird, ist mir nicht bekannt.

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    3. Anon

      „Frau Badenberg ist keine Iranerin. Da sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist sie Deutsche.“

      Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Wie breite Teile der Bevölkerung bin ich nicht der Meinung, dass man direkt zur Deutschen wird, nur weil man die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommt. Ein separater Volksbegriff ist auch nicht „gesichert rechtsextrem“, wie der Blick ins Grundgesetz belegt:

      Art 116 (1) GG: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

      Das Grundgesetz selbst erkennt also an, dass es neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine deutsche Volkszugehörigkeit gibt, und nimmt nicht in Anspruch, dass beide Kategorien identisch sein oder als deckungsgleich angesehen werden müssten. Es bündelt sie jedoch unter „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes“. Wenn also im GG steht „Jeder Deutsche hat das Recht…“, ist genau diese Definition gemeint. Mehr nicht.
      Man könnte freilich argumentieren, dass dieser Artikel die Staatsgewalten und ihr angehörenden Personen bindet, unter „Deutscher“ genau „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ zu verstehen. Das halte ich bereits für verfehlt, weil der Artikel selbst den Geltungsbereich dieser Definition auf den Kontext des Grundgesetzes eingrenzt. Sollte sie allgemeingültig sein stünde da schlicht „Deutscher ist“. Dabei wird man sich einiges gedacht haben. Der Artikel stammt noch aus der Anfangszeit, in der Gesetze mit höchster sprachlicher Präzision kompakt und allgemeinverständlich formuliert wurden.
      Und um das ganz klar zu stellen: Diese Definition bindet in keinem Fall den allgemeinen Sprachgebrauch abseits des Staatswesens. Wer reguläre Bürger, die von Passdeutschen reden, von der Staatsgewalt politisch verfolgen lässt, ist selbst ein krimineller Verfassungsfeind.

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      1. Adolf Maier

        Anon, na ja, die ‚dt.Volkszugehörigkeit‘ ist ein beliebiger Begriff; das Halten eines dt.Schäferhundes mag dies schon begründen.

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    4. Frauke Brösel-Gerstenkorn

      Falsch! Die deutsche Staatsbürgerschaft (lediglich ein von Menschen gemachtes Papier) oder einen natürlichen germanischen Genpool zu besitzen, sind zwei Paar Stiefel. Wenn ein Esel in einem Pferdestall geboren wird und einen Pferdepass bekommt, so bleibt es doch ein Esel…

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      1. anonym

        1. Der Vergleich ist absolut unpassend. Und zwar sowohl inhaltlich (ein Esel und ein Pferd sind unterschiedliche Arten, während eine im Iran und eine in Deutschland geborene Person zur gleichen Art (homo sapiens) gehören), als auch generell (der Vergleich von Ausländern mit Eseln ist schon mehr als grenzwertig).

        2. Was soll denn dieser ominöse „germanische Genpool“ sein?

        3. Ich akzeptiere, dass das Ihre Meinung ist. Allerdings ist diese nicht vom Grundgesetz abgedeckt, da auch ein „Passdeutscher“ ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist.

        P.S. Eigentlich hatte ich ursprünglich vor allem inhaltliche Rückfragen gestellt. Es tut mir leid, dass ich Sie und andere offensichtlich mit meinem Korrekturhinweis so getriggert habe.

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        1. Frauke Brösel-Gerstenkorn

          Herr Dunning Kruger-Effekt,

          ein Araber beispielsweise besitzt einen anderen Genpool als ein autochthoner Deutscher, oder sind Sie eventuell blind, dass Sie den Unterschied nicht auf den ersten Blick erkennen können?! Und das Grundgesetz ist von 🤡, äh, Juristen geschrieben worden.
          „Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.
          Er kümmerte sich nicht um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren.“
          Ludwig Thoma
          https://de.wikisource.org/wiki/Der_Vertrag

          Alle Vögel sind gleich, sagte der Spatz zum Adler… 😉

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      2. Adolf Maier

        Wenn Sie tatsächlich ‚Frauke Brösel-Gerstenkorn‘ heissen und der Name keine plagiierende Verbalhornung ist, ist das kein Nachweis, “ einen natürlichen germanischen Genpool zu besitzen“. – Wenn Sie die Schriften der deutschen Klassiker u. Humanisten in Originalsprache gelesen und verstanden hätten, dann würden Sie solche zoologischen Vergleiche jedenfalls unterlassen.

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        1. Frauke Brösel-Gerstenkorn

          Adolf, Sie sind aber auch ein gebildeter Fuchs, das merkt man schon im ersten Satz! Natürlich heiße ich so, die Echtheit meines Namens kann u. a. die Universität Hamburg bestätigen, wobei aus datenrechtlichen Gründen die Details natürlich unter Verschluss bleiben!
          Ich grübel gerade wahnsinnig nach und frage mich, welche der ca. 7000 Sprachen weltweit wohl die Originalsprache der Schriften der deutschen Klassiker und Humanisten sein könnte…?… 🤔 Ich bin schon ganz hibbelig, Sie klären mich doch bestimmt auf, oder? Sie sind aber nicht zufällig mit dem Herrn Dunning Kruger-Effekt verwandt, oder? Dem habe ich bereits den germanischen Genpool, der übrigens bis auf die Kelten zurückgeht, kurz erklärt… 🙂

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          1. Adolf Maier

            Frauke: Dt.Klassiker und Humanisten haben ihre Schriften in deutsch, lateinisch u.griechisch geschrieben. Das können Sie ! Lesenswert: Nicolaus von Kues, De docta ignorantia..

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  9. Eril

    Es ist schon erstaunlich mit welcher Selbstwahrnehmung Badenberg, Gutenberg u.a. Ämter annehmen und denken Sie werden nicht erwischt. es ist schlichtweg Betrug! dafür gehen kleine Bürger in der Knast!

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  10. T. L.

    Hallo Herr Weber,

    mich interessiert, wie die Dame zum Namen Badenberg kam, auf Wiki steht nichts genaues, wissen Sie das was?
    Offensichtlich fängt hier schon die Täuschung an.

    MfG
    T.L.

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      1. Christiane Neidhardt

        Ist das gesichert? Also laut Wikipedia soll sie „den Namen Badenberg in den 90-ziger Jahren angenommen haben“. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, daß das mit einer Heirat mit einem Mann mit dem Nachnamen Badenberg zu tun hat. Es besteht auch die Möglichkeit, daß das mit einer Namensänderung zu tun hat, die auf ihren Antrag hin erfolgte, um den ursprünglichen ausländisch-iranischen Nachnamen abzulegen. Dies ist unter bestimmten Umständen in Deutschland möglich. Ihren Sohn soll sie laut Internet 2005 geboren haben, da hat sie laut Wikipedia noch ihr Referendariat beim OLG Köln abgeleistet. Unmittelbar danach soll sie beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Dafür sind spezielle Sicherheitsüberprüfungen notwendig. In einem vor kurzem erschienenen Interview mit ihr anlässlich des Krieges im Iran mit RBB hat sie erklärt, noch Verwandtschaft und Bekanntschaft im Iran zu haben. Das ist im Hinblick auf ihre jahrzehntelange Tätigkeit beim Verfassungsschutz verwunderlich, weil damit immerhin enorme Sicherheitsrisiken verbunden waren und immer noch sind- und zwar nicht nur für sie selbst, sondern im Hinblick auf den Krieg und die Sicherheitslage im Iran und die Gefährdung für ihre Verwandtschaft und Bekanntschaft, die Verbindungen zu einer hochrangigen deutschen Politikerin haben, die sich öffentlich pro israelisch und anti iranisch äußert und positioniert.

        Über den Ehemann von Badenberg ist absolut nichts bekannt, absolut Top Secret Tabu. Warum? Es ist nicht gesichert recherchierbar, ob der Ehemann von Felor Badenberg tatsächlich den Nachnamen Badenberg hat, wie beschrieben, im Internet wird formuliert „sie hätte in den neunziger Jahren den Namen Badenberg angenommen“. Pikanterweise hat sich Badenberg laut Recherchen im Internet mit der rechtlichen Problematik „der anonymen Geburt“ beschäftigt. Wie kommt jemand auf so ein Thema? Das ist überhaupt nicht „Verfassungsschutzrelevant“. Also, die Herkunft ihres Ehemannes und dessen Biographie ist gänzlich unbekannt, auch dessen Verwandtschaft, sein Beruf, sonstige Verbindungen etc.

        Erstaunlich ist auch, daß alles, was mit ihrem Ehemann, den in den neunziger Jahren „angenommen Namen Badenberg etc zu tun hat, von der Presse nie hinterfragt und geklärt wird, Fragen werden Felor Badenberg diesbezüglich, soweit bekannt, auch nicht gestellt. Warum wohl? Immerhin ist sie als Persönlichkeit des Öffentlichen Lebens in einem politischen Amt im Fokus der Öffentlichkeit und der Bevölkerung und hätte demzufolge Erklärungen abzugeben, wer ihr Ehemann ist und wie es sich mit der „Annahme des Namens Badenberg in den neunziger Jahren“ verhält, so die Angaben im Internet Wikipedia stimmen sollte.

        Und dann diese merkwürdige Beschäftigung mit der rechtlichen Problematik der anonymen Geburt.

        Hinweis: Im Blog „Danisch.de“ beschäftigt man sich intensiv mit dem Thema Felor Badenberg, da gibt es interessante Beiträge

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        1. Stefan Weber Beitragsautor

          Im Vorwort der Dissertation dankt Frau Badenberg ihrem Mann „Sebastian Badenberg“. Wenn Sie auf LinkedIn nachschauen, gibt es diese Person, sie hat auch zeitgleich in Köln studiert.

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