Vierjähriges Studium des „öffentlichen Rechts“ an der Universität Hamburg in Annalena Baerbocks Lebenslauf verschwunden und nun wieder da

Update vom 14.05.2021, 19:00 Uhr: Nun ist also fast alles gut. Ein Pressevertreter der „Grünen“ räumte gegenüber dem Fernsehsender PULS24 ein bloßes „Versehen“ beim Streichen des Nebenfachs „Öffentliches Recht“ aus Frau Baerbocks Lebenslauf ein, die Angabe wurde also bloß fehlerhaft gelöscht. Nun ist sie wieder da, da laut „Grünen“-Sprecher das Nebenfach von Frau Baerbock ja auch tatsächlich studiert wurde. Auch der Hinweis auf das „(Vordiplom)“ ist neu. Jetzt liest sich die akademische Vita korrekt (und mit dem Chefredakteur in der Folge 1 der „Piefke-Saga“ möchte man fragen: „Warum bitte ned glei?“):

Quelle: https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/05/CV_deutsch_2021_05-1.pdf

Fazit: Meine Freundin schimpft mich wegen anhaltender Prokrastination von Wichtigerem. Frau Baerbocks Mitarbeiter wollen nicht täglich einen neuen Lebenslauf hochladen müssen. Widmen wir uns also wieder den wirklich wichtigen Dingen in der Politik. Aber welche sind das?

Passiert in meinem Land gerade Wichtigeres? Man versucht, eine doppelte Negation des Bundeskanzlers (seine Antwort „Nein“ auf „nie“) in ein „Nein“ erster Ordnung umzumünzen, womit das Konstrukt seiner möglichen Falschaussage entsteht. Folge Rücktritt, Folge Neuwahlen – das hoffen die anderen Parteien, die schon das Geld klingeln hören.

Bei Baerbock wie bei Kurz sind wir bei Wittgenstein II und Mitterer angelangt: Verwende die Begriffe möglichst eindeutig und achte immer auf die Polysemien. Das ist eine Kunst: in der Kundenkommunikation, in der Politik und in der Wissenschaft.

Und ja, wir leben ohne Zweifel in strengen Parteiendemokratien. Das ist viel besser als in Diktaturen, aber es sind eben auch keine echten Demokratien. Die Macht geht nicht vom Volk, sondern von einem Teil des Volks aus: von den Parteien. Weder bei Aschbacher noch jetzt bei Baerbock habe ich mich aus irgendeiner Richtung in diesem (Plan-)Spiel der Eitelkeiten, Rachegelüste und Geldrochaden steuern lassen. Immerhin.


Wieder bemühe ich einen Vergleich: Seit nunmehr 25 Jahren gebe ich mein Studium im Wesentlichen so an: „Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Erstfach) und der Politikwissenschaft (Zweitfach) an der Universität Salzburg„. Daran gibt es fast nichts zu rütteln. Wer schlampig ist, schreibt vielleicht „Publizistik“ ohne Bindestrich und „Politikwissenschaften“, also Mehrzahl. Mehr ist da nicht. Und man könnte mich völlig zurecht einer Fälschung bezichtigen, wenn ich da etwa „sowie der Computerwissenschaften“ dazuschreiben würde. Und man könnte mich auch der Erschleichung einer Studienzulassung oder einer beruflichen Position bezichtigen, wenn ich diese durch eine solche Angabe erlangt hätte. Diese Maßstäbe sollten erst recht für SpitzenpolitikerInnen gelten.

Bis vor zwei Tagen war auf der persönlichen Website von Annalena Baerbock zu lesen, dass sie an der Universität Hamburg zwischen 2000 und 2004 „Politikwissenschaften“ (Mehrzahl!) und „öffentliches Recht“ studiert hätte (ohne Angabe, ob Haupt- oder Nebenfach). Des Weiteren war ein Masterstudium des „Völkerrechts“ in London vermerkt. Damit wird m.E. der Eindruck einer relativ linearen juristischen Ausbildung erweckt.

Quelle: https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/04/CV_deutsch_2021_04.pdf

In der neuen Fassung des Lebenslaufs ist das Hamburger Studienfach des „öffentlichen Rechts“ hingegen verschwunden, und auch der Terminus „Völkerrecht“ wurde ersetzt:

Quelle: https://annalena-baerbock.de/wp-content/uploads/2021/05/CV_deutsch_2021_05.pdf

Die Änderung bei der LSE mag man als Präzisierung dieses postgradualen einjährigen Universitätslehrgangs durchgehen lassen. Als sehr gravierend erachte ich aber die Änderung des früheren Studiums in Deutschland: Wollte Frau Baerbock hier zuvor den Eindruck erwecken, sie habe Rechtswissenschaft als zweites Hauptfach studiert?

Der Pressesprecher der „Grünen“ präzisierte ja via Twitter: „In Hamburg hatte sie Politische Wissenschaft auf Diplom mit Nebenfach Öffentliches Recht/Europarecht studiert.Hier ist die damals gültige Studienordnung für Rechtswissenschaft als Nebenfach an der Universität Hamburg. Wenn im Lebenslauf nun dieses Nebenfach-Studium verschwindet, dann stellt sich die moralische Frage: Ab wie vielen absolvierten Prüfungen ist es redlich, ein Studienfach anzuführen? Und wenn das Fach, wie auch das Hauptfach Politische Wissenschaft, nie abgeschlossen wurde, warum wurde es dann jetzt ganz gelöscht?

Ich könnte sonst auch schreiben: „Studium der Computerwissenschaften, Genetik, Philosophie, Mathematik, Biologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft und Politikwissenschaft„. In allen erstgenannten Fächern war ich nämlich zwei Semester lang inskribiert, in einigen habe ich auch Prüfungen abgelegt – und nicht überall einen Fünfer kassiert.

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: Entweder Frau Baerbock hat im Nebenfach alle wichtigen Prüfungen oder gar alle absolviert. Dann hätte sie jetzt nicht den geringsten Grund gehabt, die Angabe zu löschen. Oder sie hat nur wenig oder noch weniger als wenig studiert. Dann war die bisherige Angabe falsch.

Fazit: Einerseits ist es überaus positiv, wenn Dinge so rasch richtiggestellt werden. Andererseits hielte ich die inkorrekte Angabe eines Studienfachs, das man offensichtlich nicht vollständig belegt hat, für sehr gravierend. Frau Baerbock wird sich jetzt jedenfalls erklären und Unterlagen offen legen müssen.

31 Kommentare zu “Vierjähriges Studium des „öffentlichen Rechts“ an der Universität Hamburg in Annalena Baerbocks Lebenslauf verschwunden und nun wieder da

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  1. Dart Anice

    Tatsache ist, dass an englischen Universitaeten generell der Grad LLM erworben werden kann, ohne dass jegliche Vorbildung notwendig ist. Die individuellen Hochschulen haben hierbei oft grossen Spielraum. So wird Studenten aus Europa im Rahemen eines Austauschverfahrens oft die Moeglichkeit gegeben, einen Master ohne abgeschlossenem Bachelor oder Equivanent zu absolvieren, insbesondere wenn davon auszugehen ist, dass diese Studenten in Kuerze an ihrer Heimatuniversitaet diese Qualifikation abschliessen. Obgleich ein LLM im Volksmund dem zweiten juristischen Staatsexamen in Deutschland oft gleichgesetzt wird, ist der Schlussueberhaupt nicht moeglich, dass man mit dem englischen Grad LLM zu irgendeiner juristischen Taetigkeit autorisiert waere. Es ist selbst so, dass jemand, der nur ein LLM hat, nicht einmal zum Solliciter Training zugelassen werden koennte. Hierzu ist ein LLB, d.h mindest 6 Semester dauerndes ‚completed undergraduate degree‘ in Jura, oder irgendein anderes mindestens 6 Semester dauerndes ‚completed undergraduate degree‘ plus 1 Jahr ‚conversion course‘ notwendig. Das britische Bildungssystem ist sehr unterschiedlich zu dem deutschen, weswegen die erworbenen Qualifikationen sich nur sehr schwer vergleichen lassen. Auf den Fall Annalena Baerbock nun bezogen, bedeuted dies, dass diese Dame in England nicht als ‚university graduate‘ angesehen wird. Sie mag ja gerne ein LLM habe, aber ihr fehlt das ‚completed undergraduate degree‘, weil sie ansonsten nur ein Vordiplom in was auch immer vorzuweisen hat. Das bedeuted, dass sie veilleicht gute Chancen haette, wenn Sie sich um eine SekretaerINNENstelle bei einer Anwaltskanzlei bewerben wuerde, weil dabei ihr erworbenes Wissen von der LSE eventuell interessant sein koennte, fuer die Ausuebung der Taetigkeit aber keine formale Qualifikation vorgeschrieben ist. Liest man weiter dieser Annalenas Lebenslauf, dann wird es kniffig: Sie hat doch mit dem Promotionsverfahren an der FU Berlin begonnen, obgleich sie KEIN abgeschlossenes vollwertiges Hochschulstudium vorzuweisen hat! Es kann nicht sein, dass die FU nicht nachprueft, welche im Ausland erworbenen Qualifikationen welchem deutschen Grad als gleichwertig anzusehen sind. So gibt es an vielen britischen Universitaeten die Moeglichkeit ein Master of Business Administration, MBA, in sehr kurzer Zeit und ohne jeglicher Vorbildung zu erwerben. Muss ich nun glauben, dass wenn jemand ein solches MBA hat, und als weiteren Abschluss einen Hauptschulabschluss, dieser dann an der FU mit einer Doktorarbeit in Betriebswirtschaft beginnen kann? Wohl kaum. Anders anscheinend bei unserer Annalena, die vielleicht aufgrund ihrer politischen Beziehungen einer solchen Ueberpruefung hinsichtlich der Vergleichbarkeit von im Ausland erworbenen Abschluessen leicht entschnappt. Dies muss man im Lichte des offensichtlich in Berlin herkoemmlichen Filzes sehen, d.h. Querverweis Franziska Giffey, bei welcher anscheinend auch des oefteren Fehler uebersehen wurden, bzw erst dann zugegeben wurden, als die Beweislage so erdrueckend war, dass jegliche weitere Diskussion noch mehr Schaden haette bedeutet. In a nutshell: Annalena Baerbock ist nach deutschen Massstaeben als Studienabbrecherin, ohne jegliche Berufsausbildung anzusehen, die in etablierter gruener Manier sich als Akademikerin verkaufen will und die entsprechenden Kontakte zu haben scheint, die sie dabei bestens, wenn auch gewissenlos, unterstuetzen.

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  2. Michael Thimm

    Ich finde diese ständigen Versuche die grüne Kandidatin zu demontieren lächerlich. Die Aussagen zum Nebenfach und Wahpflichtfach hätte ich auch nicht gewusst. Ich kenne den Unterschied gar nicht und ich halte das auch für vollkommen irrelevant. Bei mir im Lebenslauf steht „Nebenfach Informatik“. Wenn da jemand so einen Hermann drum machen würde, würde ich ihm einen Vogel zeigen. Ich besitze Expertise in Informatik und darauf kommt es an.

    Was soll denn der Kiosk-Bildzeitungsverkäufer da erst drüber denken? Kennt sich Annalena jetzt mit Völkerrecht aus oder nicht?

    Das sieht für mich alles wie eine Kampagne aus. Interessanter ist, wie sie es schaffen möchte die Wirtschaft zu stützen und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen. Oder wie sie in der Rentenpolitik vorgehen möchte.

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    1. Ulrich Thomas

      Baerbock ist eine Kunstfigur eine Hülle.
      Alles um sie herum ist aufgebauscht und erfinden. Es geistert aber immer noch durch die Presse Sie hätte einen Master Abschluss.
      In keinem Bundesland darf man einen ausländischen Abschluss einfach übersetzen.
      Außerdem hat sie in England ja auch gelogen sonst wäre sie ja gar nicht von der Universität aufgenommen worden.

  3. Joachim Marquardt

    @Robert Schmidt, das wäre auch eine Möglichkeit, stimmt. Dann wäre die Angabe

    „Studium an der Universität Hamburg 2000-2004: Politische Wissenschaft (Vordiplom), Nebenfach: Öffentliches Recht“, bzw. im englischen LL: „Studies of Political Science (Vordiplom) and Public Law (minor subject)“

    aber ziemlich frech „frisiert“. Ein Wahlpflichtfach ist eben kein Nebenfach.
    Man kann nicht einen Studiengang „in einem Wahlflichtfach studieren“. Und man kann nicht sagen: Ich habe ein Jurastudium absolviert – in einem Wahlpflichtfach. Dagegen kann man sehr wohl sagen: Ich habe Jura studiert – im Nebenfach.

    Die Antwort weiss nur das vollständige Vordiplomzeugnis…

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  4. Robert Schmidt

    @ Joachim Marquardt
    Grundsätzlich wäre denkbar, dass Frau Baerbock zunächst Politikwissenschaft auf Magister mit Rechtswissenschaft als Nebenfach studiert hat und später in den Diplomstudiengang Politikwissenschaft gewechselt ist. Eine andere Möglichkeit nach meiner Interpretation der DPO wäre noch, dass sie Rechtswissenschaft nicht als Nebenfach, sondern im Diplomstudiengang als Wahlpflichtfach studiert hat. Zwar sind Leistungen im Wahlpflichtfach erst für die Diplomprüfung nachzuweisen, aber die könnte sie ja (zum Teil) auch schon erbracht haben, während sie noch im Grundstudium war bzw. nach Erlangung des Vordiploms, ohne sich zur Diplomprüfung angemeldet zu haben.

    Etwas seltsam ist, dass in der DPO zwar von einem Wahlpflichtfach – das anscheinend kein Teilbereich der Politikwissenschaft sein soll bzw. darf – die Rede ist, aber nicht, welche Fächer konkret gewählt werden können … Rechtswissenschaft dürfte hierbei aber ohne Weiteres in Frage kommen.

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    1. Bockbaer

      Das ist sehr lustig, wie Zeit verschwendet wird, was denkbar wäre, weil eine Bundeskanzlerkandidatin Nebelkerzen schmeißt… Und zwar nicht nur, seit sie Kandidatin ist… Das sind doch alles Männeranalysen hier. Wenn man Frau Baerbock ins Gesicht sieht und sie dabei auch noch sprechen sieht und hört, weiß man, was sie für ein Typ ist. Ich würde sie als Kollegin meiden und als Chefin auflaufen lassen (das hat Unterhaltungswert).

  5. Joachim Marquardt

    @ Robert Schmidt (leider funktioniert die Antwortfunktion nicht…)

    Auch ich habe keinen Hinweis gefunden, daß der Diplomstudiengang Politische Wissenschaften in Hamburg jemals in Haupt- und Nebenfach aufgeteilt werden konnte. Allerdings: Man konnte in dieser Übergangszeit in Hamburg Politikwissenschaften auch auf Magister (= nicht gleich Master) studieren statt auf Diplom. Und dort GAB es ein Nebenfach! Nicht nur eines, sondern zwei. Oder aber zwei Hauptfächer. Im Magisterstudium gab es kein Vordiplom, nur eine Zwischenprüfung ohne Noten (Bestanden oder nicht bestanden). Um Rechtswissenschaften als Nebenfach oder zweites Hauptfach wählen zu können, mußte man einen von drei Rechtsbereichen auswählen:

    1. Zivilrecht 2. Öffentliches Recht 3. Strafrecht.

    Kann es sein, daß Frau Baerbock Politikwissenschaften anfangs auf Magister studiert hat, und „Rechtswissenschaften/Öffentliches Recht“ als zweites Hauptfach oder eines von zwei Nebenfächern gewählt hat? Und dann, als die Idee mit dem Wechsel nach London zu reifen begann, umschwenkte auf ein Diplomstudium? Und die benoteten Prüfungen für das (zur Zulassung an die LSE benötigte) Vordiplom nachholte und darum 6 statt 4 Semester dafür brauchte? Dann hätte sie das von der LSE geforderte Vordiplom plus die (ebenfalls geforderten) 2 Zusatzsemester mit juristischen Lehrveranstaltungen (allerdings unbenotet) nachgewiesen. Das „Nebenfach“ wäre dann auf dem Vordiplomszeugnis nicht erwähnt ( da, wie gesagt, der Diplomstudiengang kein Nebenfach erlaubt), aber sie könnte immer noch (formal ungelogen) behaupten, sie habe ( jedenfalls 2 Semester lang) „Öffentliches Recht “ im Nebenfach studiert. Und das wäre dann auch eine Erklärung dafür, daß der Grünen-Sprecher nur einen Ausschnitt (ohne Auflistung der Fächer) des Zeugnisses veröffentlichte…

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  6. Robert Schmidt

    Laut der DPO von 1998 gab es im Diplom-Studiengang Politische Wissenschaft überhaupt kein Nebenfach. Baerbocks auch in ihrem aktuellen Lebenslauf vorhandene Angabe, sie habe Öffentliches Recht im Nebenfach studiert, wird man dann wohl als […] qualifizieren müssen – selbst wenn sie „nebenher“ ÖR studiert haben sollte, so doch nicht als Nebenfach im Diplom-Studiengang Politische Wissenschaft.

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  7. Achim_RH

    Hier im Interview (ab 06:00) äußert sich Frau Baerbock zu ihrer Motivation der Bewerbung an der LSE – als „Nicht-Juristin“ wäre ihr In Deutschland der Weg zum Master-Studium mit völkerrechtlichem Schwerpunkt (und zum LL.M.) versperrt gewesen, daher die Abkürzung via London.

    Das ist natürlich legitim aber es ist zumindest erstaunlich daß Frau Baerbock in der Selbstwahrnehmung und in der Außendarstellung durch ein zweisemestriges Studium von der „Nicht-Juristin“ zur „Völkerrechtlerin“ avanciert.

    Transskript:

    „…nach London weil man dort auch als Nicht-Juristin – in Deutschland ist das ja mit Rechtswissenschaften alles sehr streng geteilt – weiter noch einen Master machen konnte in Public International Law also auf deutsch Völkerrecht..“

    https://www.youtube.com/watch?v=v5ubWA7ThbE
     

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  8. Patrick

    Es gibt übrigens eine spezielle Untergruppe von Studenten aller Fachrichtungen, für die eine Kombination von deutschem Vordiplom bzw. Transcript of Records mit einem verwandten Studiengang im Ausland durchaus üblich ist – sie rekrutiert sich aus all jenen, die hierzulande wegen eklatanter Fristüberschreitungen oder endgültig nicht bestandener Prüfung den Prüfungsanspruch verloren haben.

    Nicht, dass ich Frau B. ernstlich dieses Motiv unterstellen würde – aber der Abbruch des auch im Hauptstudium nicht übermäßig aufwendigen Politikstudiums im vierten Semester nach dem mutmaßlichen Absolvieren zweier Hauptseminare ist ein sehr ungewöhnlicher Move.

    Ob das Prüfungsamt ähnlich intensive Amnesieerscheinungen plagen wie den von der FAZ interviewten Professor, der noch vor einigen Tagen überzeugt war, Frau B. hätte das Studium in HH regulär abgeschlossen?

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  9. Johannes

    Nun ja, grundsätzlich stimme ich Sebastian zu. Trotzdem erwarte ich von meinen gewählten Vertretern, dass sie keine Wahrheiten hinbiegen wie es gerade passt.

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  10. Alexander Warren

    In einigen Beiträgen war zu lesen, dass eine Masterarbeit an einer britischen Universität, die einen Umfang von 10.000 Wörtern hat, nicht dem Standard anderer Länder entspricht. Das kann ich nicht beurteilen. Was ich allerdings beurteilen kann, ist dass die Durchführung einer empirischen Studie zur Erlangung des akademischen Grads Master of Arts unabhängig von der geforderten Zeichenzahl dieselbe Arbeit bedeutet und genau so lange dauert. Den Stand der Forschung abbilden zu können, erfordert dasselbe Wissen und tiefe Kenntnis des Fachgebietes — entsprechend lang ist die Literaturliste. Wenn Sie in einer qualitativen Studie Interviews durchführen, so sind diese mit derselben ethischen Sorgfalt und langwierigen thematischen Auswertung durchzuführen. Die Herausforderung beim Schreiben besteht darin, das empirisch gewonnene Wissen in nur 10,000 Wörtern zu präsentieren. Sinnvoll und prägnant zu kürzen, ist weitaus schwieriger als zu elaborieren. Ich sehe es analog zum Zitat: Ich wollte dir einen kurzen Brief schreiben, aber ich hatte keine Zeit, also habe ich dir einen langen geschrieben.

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  11. Fabian

    Korrektheit, Redlichkeit und Glaubwürdigkeit sind doch Eigenschaften, die man von einem Spitzenpolitiker erwarten können sollte, solange man noch Hoffnung hat, dass so etwas möglich sein könnte.

    Dass sie alle angesichts der Komplexität ihrer Aufgaben überfordert sind ist offensichtlich. Dass das nicht durch ein Studium oder einen Titel vermieden werden kann auch.

    Dennoch kann eine gute Allgemeinbildung und ein abgeschlossenes Studium hilfreich dabei sein, das Schlimmste abzuwenden.

    Was das nun aber wohl bedeutet, dass alle so tun, als ob sie von den Aufgaben nicht überfordert wären?

     

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    1. jean-pierre

      Ja, so sind wir im Lande der Scheine !! Was du kannst spielt keine rolle du muss nur den Schein habe!! Wer macht sich wirklich 100% Gedanken über jedes Wort was in seinem Lebenslauf steht?? Und ist es einem wirklich Wichtig?? Wer hat mehr Kompetenz der Arzt in einem schönen Weißen sehr sehr gepflegtem Äußerem oder der Arzt der im grünen Opanzug entgegen kommt.

      Gehen sie mal zu einem Job Coach und haben einen nicht so ganz runden Lebenslauf. Der wird ihnen den schon Rund machen. Es ist nichts gelogen, aber schöner Formuliert.

      Was man sich fragen muss, welche Dilettanten haben die Grünen die ihrer Leute auf solche Sachen vorbereiten.

  12. Markus Hofmann

    Nach den Bologna Kriterien kann man für ein Promotionsstudium nach Abschluss eines Studiums mit insgesamt 360 ECTS zugelassen werden. Diese Dame bietet ein Vordiplom und zwei Semester Masterstudium an.  Wie kommt die FU Berlin auf 360 ECTS? Das Masterstudium in London konnte der Völkerrechtlerin maximal 60 ECTS einbringen.

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  13. Dr. Günther Sander

    Auch die Angaben zum Promotionsstudium sind fragwürdig.
    Laut der seinerzeit geltenden Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ist die Voraussetzung zur Zulassung die Erste oder die Zweite juristische Staatsprüfung. Antragstellerinnen oder Antragsteller, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, müssen eine gleichwertige juristische Prüfung bestanden und an einer Universität zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht erworben haben. Diese Zulassungsvoraussetzungen waren bei Frau Baerbock offensichtlich nicht gegeben. Wie konnte sie dann zugelassen werden? Oder ist sie nie zugelassen worden? Nach Angabe von Frau Baerbock war sie seit 2009 Doktorandin des Völkerrechts an der FU und musste auf Grund ihrer Belastung als Politikerin 2013 ihr Promotionsstudium „unterbrechen“. Laut Promotionsordnung soll die Promotion innerhalb der Regelzeit von vier Jahren abgeschlossen sein, eine Fristverlängerung ist möglich, von einer „Unterbrechung“ ist nicht die Rede.

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  14. BSt

    Inzwischen wird jede Kritik an Frau Baerbocks beispielloser akademischen Qualifikation als „Falschmeldung“ bezeichnet, die Presse hält an ihr […] fest.

    Die Falschmeldungen stammten, so der Berliner Tagesspiegel, vor allem aus rechten Netzwerken, und freilich ist Frau Baerbock ein Opfer, wie viele der Grünen Wähler bekanntlich vielfach Opfer ausmachen: […] und nun Annalena, laut Spiegel die „Frau für alle Fälle“.  00Annalena übernehmen Sie!

    Es ist nicht das erste Mal, dass sich Baerbock im Netz Falschmeldungen, Hass und auch Sexismus ausgesetzt sieht.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/reaktion-auf-falschmeldungen-im-netz-annalena-baerbock-legt-akademische-zeugnisse-vor/27180342.html

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  15. Torsten

    Jetzt stellt sich aber trotzdem die Frage, warum Frau Baerbock mit einem Vordiplom in was auch immer an einer so renommierten Uni wie der LSE überhaupt angenommen wurde, wo eigentlich höchste Ansprüche an die akademischen Noten gestellt werden, außer man heißt Saif al-Islam Ghaddafi und zahlt 1,5 Mio £ für einen Platz.

    Weiterhin gab es bis 2008 keine eigenen degrees der LSE sondern es gab nur solche der University of London. Aber die LSE ist natürlich wesentlich prestigeträchtiger.

    Aber daran wird ihre Wahl kaum scheitern, viel größer ist die Gefahr eines kühlen und verregneten Sommers, da zieht die Klimapanik halt nicht so gut.

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  16. Jörg F. Zinke

     
    Kommentar zur Causa „Annalena Baerbock Vita“
    Es ist möglich, dass die LSE (London School Of Economics) irrtümlich die von Annalena Baerbock vorgelegten (siehe Baerbock´s ursprünglichen Lebenslauf vor dem 14.05.2021) Studienangaben als ein abgeschlossenes Rechtswissenschaftliches Studium, hier (Bachelor/LLB) Examen,  gewertet haben und so Baerbock zum „Postgraduate“ Studiengang mit dem Zertifikat Master (LLM) in Völkerrecht (Public International Law) zugelassen haben.
    Tatsächlich hat Baerbock inzwischen eingeräumt, dass sie an der Universität Hamburg kein Studium in Jura (Öffentliches Recht) absolviert hat. Eine entsprechende Korrektur in ihrer Vita hat Baerbock seit 14.05.2021 inzwischen vorgenommen. Auch hat Baerbock keinen akademischen Abschluss (Bachelor) der Universität Hamburg erlangt. Vielmehr hat Baerbock lediglich während eines Zeitraums von vier Jahren (2000 – 2004) das Grundstudium in Politikwissenschaft absolviert und hierfür den Nachweis erbracht. Von einer vorgelegten Abschlussarbeit ist nichts bekannt. Mit dem absolvierten Grundstudium erhielt Baerbock ein Zeugnis über das bestandene Vordiplom (Vorprüfung zum Diplom), welches jedoch keinem akademischen Abschluss entspricht  sondern lediglich als Nachweis dient, die Voraussetzung zur Fortsetzung des Studiums erbracht zu haben,  mit dem Hauptstudium das Ziel, den Abschlusses zum Diplom-Politologen zu erlangen.
    Wenig beeindruckend ist hierbei die Tatsache, dass das Grundstudium mit dem Vordiplom, welches i.d.R. die Hälfte der Regelstudienzeit des Gesamtstudiums von 8 Semestern, also 4 Semester = 2 Jahre in Anspruch nimmt, von Baerbock erst nach einer Studiendauer von 4 Jahren (2000 – 2004) erreicht wurde.
    Ein rechtswissenschaftliches Studium hat Baerbock an der Universität Hamburg weder absolviert noch überhaupt vorgenommen. Nach der inzwischen infolge des Drucks erfolgten Korrektur seitens Baerbocks, hat diese gem. ihrer jetzigen Aussage lediglich im Rahmen des politikwissenschaftlichen Studiums das Fach „Öffentliches Recht“ im Nebenfach studiert. Ob dies tatsächlich als Nebenfach erfolgte oder lediglich Bestandteil des Grundstudiums war, bleibt zu klären. Nach den aktuell zugänglichen Informationen über das Jurastudium an der Universität Hamburg ist jedoch ein Nebenfach-Studium im Öffentlichen Recht nicht vorgesehen. Ob dies zum damaligen Zeitpunkt (2000 – 2004) der Fall war, wäre zu prüfen. Ein Nebenfach des Öffentlichen Rechts im Rahmen des Studiums der Politikwissenschaft ist derzeit ebenfalls nicht vorgesehen. Etwaige fachspezifische Vorlesungsbesuche, die nicht einem offiziellen Studienmodul entsprechen, sind nicht geeignet als ein Studium (im Sinne eines Studienmoduls mit offiziellem Abschluss) mit dem Hinweis auf das Fachgebiet ausgelobt zu werden.
    Nach allem bleibt festzuhalten, dass das lediglich einjährige (2004 – 2005) angegebene „Masterstudium“ der Annalena Baerbock keinem  Vollstudium wie einem Diplomstudium oder dem Jura-Studium mit dem Abschluss des 1. Jur. Staatsexamen entspricht sondern lediglich als „Postgraduate Study“ in Ergänzung zu einem bereits abgeschlossen Vollstudium zu werten ist. Einem „Postgraduate Study“ liegt üblicherweise (siehe jeweilige Prüfungsordnungen) die Erfüllung der Voraussetzungen eines Vollstudiums mit akademischem Abschluss zugrunde. Diese Voraussetzungen sind jedoch nach bisher vorliegenden Erkenntnissen und Nachweisen nicht erfüllt (s.o.).
    Wie es aufgrund der dargestellten Vorgeschichte bzw. der von Annalena Baerbock tatsächlich erbrachten Studienleistungen möglich war, als Doktorandin des Rechts (Dr.iur.) an der Freien Universität Berlin – wie Baerbock dies in ihrer Vita glauben machen will – zugelassen zu werden, bleibt im Dunkeln. Ein Doktorgrad in Völkerrecht ist nicht vorgesehen. Vermutlich bezieht sich Baerbock mit diesem Hinweis auf ein Thema der zu fertigenden Dissertation welches dem Bereich des Völkerrechts zuzuordnen ist.
    Gem. §4 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion geregelt. Demnach hat Baerbock keine der erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Vermutlich ist der Hinweis in der Vita „Doktorandin des Völkerrechts“ der Absicht von Annalena Baerbock ein Promotionsvorhaben anzugehen, zuzuschreiben, welches dann wahrscheinlich wegen Versagens der Zulassung zur Promotion jedoch nicht realisiert und damit auch nicht abgeschlossen werden konnte.
    Jörg F. Zinke

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  17. Margit K.

    Ich kann mich irren, aber mir ist nicht bekannt, dass es in D. in Diplomstudiengängen Haupt- und Nebenfächer gegeben hätte. Das kenne ich nur aus Magister-Studiengängen. Ich habe einen Diplomstudiengang in Wirtschaftswissenschaften absolviert. Hierbei musste zum Abschluss des Grundstudiums in vier Fachgebieten eine Diplom-Vorpüfung abgelegt werden: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaft. Das war jeweils eine vierstündige Klausur, untergliedert in weitere Teilgebiete (in Rechtswissenschaft: öffentliches und privates Recht). Formal waren diese Fächer gleichrangig, auch wenn vielleicht Sozial- und Rechtswissenschaft eher als Nebenfächer betrachtet wurden. Mag sein, dass später mit der Einführung des Leistungspunktesystems eine Gewichtung vorgenommen wurde. Im Hauptstudium gab es dann zwei Pflichtfächer und drei Wahl(pflicht)fächer, somit insgesamt fünf Prüfungen zur Diplomprüfung (die ebenfalls formal gleichrangig waren).

    Eine Studienordnung der Uni Hamburg zum damaligen Diplomstudiengang Politikwissenschaften konnte ich in einer ersten Suche nicht finden (der auf der Webseite der Uni verfügbaren Prüfungsordnung konnte ich die entsprechenden Informationen über die Diplom-Vorprüfung nicht entnehmen).

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  18. Thomas Morus

    In jedem Personalauswahlverfahren wäre sie rausgeflogen. Erstmal die Falschangabe eines Bachelorabschlusses, den es nicht gibt. Dann eine Herumgeschwurbel, was sie nun eigentlich in Hamburg studiert hat. Dann werden Ausschnitte ihrer Zeugnisse veröffentlicht – ohne die inhaltlichen Leistungen und ohne Datumsangaben. Für ein Vordiplom halte ich das für relevant, da es kein Studienabschluß ist, sondern die Leistungen und Inhalte auflistet – vor dem Studienabbruch. Wenn eine Kandidatin für das Bundeskanzleramt schon an der Stelle nicht in der Lage ist die Wahrheit zu sagen und alles offenzulegen, ist sie in meinen Augen ungeeignet. Sie gibt an eine „Völkerrechtsexpertin“ zu sein, was immer das nach zwei Semestern bedeuten mag. Auch wenn es eine renommierte Universität ist, an die man ca. 17.000 Pfund gezahlt hat. Immerhin kann man nicht vorhandenen wissenschaftlichen Abschlussarbeiten keinen Plagiatsvorwurf machen.

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  19. Patrick

    Trotz der etwas euphemistischen Darstellung des Studienverlaufes käme man ohne tiefere Kenntnisse des Europäischen Referenzrahmens für die Anerkennung von Studienleistungen zunächst kaum auf den Gedanken, dass Frau Baerbocks ziemlich ungewöhnliche akademische Vita noch weiteren Anlass zur Kritik geben könnte – denn in der Tat gab es während der Umsetzung des Bologna-Prozesses prinzipiell die Möglichkeit, mit einem Vordiplom oder einer Bescheinigung über die Zwischenprüfung ein begonnenes Diplomstudium im Ausland fortzusetzen.

    Dafür wurden über die anerkennbaren Studienleistungen hinaus in der Regel weitere Studienbemühungen notwendig, und zwar oft in nicht geringem Umfang.

    Die ECTS-Punktäquivalente waren an der Universität Hamburg bereits seit den späten 90ern in nahezu allen Fachbereichen festgelegt – abgesehen von den propädeutischen Veranstaltungen entsprach bei Vorlesungen und Seminare eine Semesterwochenstunde 2cp (Creditpoints), die wiederum den später eingeführten ECTS-Punkten entsprechen.

    Die maximal möglichen SWS der Prüfungsleistungen des Vordiploms in Politikwissenschaften dürften für die letzten Jahrgänge bei maximal 60 gelegen haben, mithin also 120cp.

    Als zweisemestriger Aufbaustudiengang hat der von der LSE im Studienjahr 2004/05 angebotene LL.M.-Studiengang einen Leistungsumfang von 90 ECTS, was angesichts des relativ geringen Workloads als großzügig gelten darf.

    Es ergeben sich also zusammen mit den Studienleistungen des Vorstudiums 210 ECTS; das entspricht insgesamt einem siebensemestrigen Bachelorabschluss – obwohl im vorliegenden Fall insgesamt nur 6 Semester absolviert wurden.

    Eine reguläre Promotionsberechtigung wird üblicherweise mit 300 ECTS und je nach Fachbereich gutem bis herausragendem Abschluss erworben.

    Anstatt ihr Studium in einem vergleichbaren Bachelorstudiengang oder einem passenden, konsekutiven (und üblicherweise viersemestrigen) Masterprogramm fortzusetzen, hat Frau Baerbock schlichten Sinnes ihr Studium in Hamburg abgebrochen und (offenbar unter Anerkennung der Leistungen des Vordiploms) einen neuen, fachfremden Master begonnen.

    Dieser Abschluss ist keinesfalls als Fortsetzung des in Hamburg begonnenen Studiums zu sehen, und er stellt auch keine grundständige Berufsqualifikation dar. Der LL.M. ist per definitionem ein Postgraduierten-Studiengang, allerdings grundsätzlich kein konsekutiver – er kann deshalb auch kein grundständiger Abschluss sein, und zwar unabhängig von der Art der vorausgehenden Studienleistungen und etwaiger Abschlüsse.

    Wie Frau Baerbock überdies auf Grundlage von vier Semestern Grundstudium und zwei Semestern Postgraduate-Masterprogramm eine Promotion an der FU beginnen konnte, ist mir ein absolutes Rätsel – die Promotionsordnung lässt zwar Spielraum für Ermessensentscheidungen, aber hier muss der Promotionsausschuss alle Augen zugedrückt haben. Oder massiv getäuscht worden sein. Wer weiss.

    Antworten
  20. Michael Wendmann

    Ich verstehe hier nicht ganz, ob das zweite Fazit ganz unten auf der Seite jetzt nach dem Update noch aktuell ist oder nicht. Es gibt ja vorher auch schon ein Fazit. Also hat das Update vom 14.05. das Fazit ganz unten relativiert oder ist der Autor weiterhin der Ansicht, dass Frau Baerbock alle Zeugnisse offenlegen und sich erklären muss. Eine kurze Antwort wäre nett.

    Antworten
  21. Kevn

    Ihr fehlt der Bachelor of Laws (LL.B.) der Voraussetzung für Ihren Master of Laws (LL.M.) in London wäre. Ihren mit LL.B vergleichbaren Hochschulabschluss in „Öffentlichen Recht“ hat Sie vor wenigen Tagen aus Ihrem Lebenslauf entfernt!

    Damit ist sich gar NICHT zum Master zugelassen gewesen!

    https://i.imgur.com/vXK1vrA.png

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  22. Robert Hagen

    „Palmer“ müßte sie heißen! Dann wäre diese Recherche in allen Zeitungen, von Flensburg bis München-Berg-am-Laim, kommentiert, „Frauer Palmer“ auf das schärfste kritisiert worden.
    Danke aber für einen weiteren Beweis für die Verluderung der Sitten bei Teilen unserer „politischen Eliten“

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  23. Sebastian

    Diese Maßstäbe sollten erst recht für SpitzenpolitikerInnen gelten.

    Warum eigentlich?
    Die Positionen und das Vorankommen von Wissenschaftlern basieren auf ihren akademischen Titeln. Wer die Uni verlässt, benutzt seinen Titel meist nur noch selten. Ich kenne drei nicht-med. Dr. und einen Prof. die alle lieber ohne Titel angesprochen werden und diese auch eher selten verwenden. Nur unter Medizinern gehört der Dr. dazu. Das ist natürlich nicht repräsentativ, aber warum sollten ausgerechnet für Politiker, deren Job rein gar nichts mit wissenschaftlicher Forschung zu tun hat, ein besonders hoher Maßstab gelten?
    Wichtiger als vor 17 Jahren belegte und nicht belegte Kurse ist doch beispielsweise, ob sie in der Maskenbeschaffung käuflich war oder wie sie in der Pandemie agiert hat.

    Antworten
    1. Jean-Pierre

      Danke, wir sind halt im Land der Scheine und nicht im Land des Wissens!!!

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