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	Kommentare zu: Selbstbeschreibung und Wirklichkeit oder: Die (Selbst- und Fremd-)Dekonstruktion der Annalena Baerbock	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: James McMan		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-10202</link>

		<dc:creator><![CDATA[James McMan]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Sep 2023 06:03:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5863&quot;&gt;Colitis&lt;/a&gt;.

Dann biste auf der falschen Seite unterwegs... Tschau...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5863">Colitis</a>.</p>
<p>Dann biste auf der falschen Seite unterwegs&#8230; Tschau&#8230;</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Robert Schmidt		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-6218</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert Schmidt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jul 2021 13:00:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am 28.7. hat die FU eine weitere Anfrage beantwortet:

https://fragdenstaat.de/a/223403

Ich halte auch diese Antwort für nicht überzeugend:

1. Es wird in Bezug auf ihr Vordiplom in Politikwissenschaft in Verbindung mit ihrem Master of Laws (LL.M.) festgestellt, dass der Fachbereich Rechtswissenschaft &quot;[i]n der Gesamtschau dieser akademischen Qualifikationen [...] die Gleichwertigkeit mit einem juristischen Examen bejahen [konnte], soweit es um eine Zulassung zur Promotion ging.&quot;

2. Wenn, wie angegeben, die Promotionsakte aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen vernichtet wurde, ist es erstaunlich, dass die FU heute überhaupt zu einer so detaillierten Aussage wie der obigen kommen kann (es sein denn z.B. durch Befragungen von Beteiligten, die sich noch erinnern können – dies ist aber aus der Antwort nicht ersichtlich und stünde auch in Gegensatz zum bzgl. anderer Fragen behaupteten Nichtwissen).

3. Die Wertung im obigen Zitat steht in Widerspruch zu der impliziten Wertung der Promotionsordnung von 2007 selbst, die nämlich in § 4 Abs. 4 Nr. 1 lit. b) bzw. Nr. 2 lit. b) zusätzlich zu einem juristischen Examen einen am FB Rechtswissenschaft der FU erworbenen LL.M. als Zulassungsvoraussetzung fordert. Sie sieht einen LL.M. und ein juristisches Staatsexamen also als nicht gleichwertig an. Weiterhin ist ohne nähere Angaben schwer nachvollziehbar, warum ein Vordiplom in Politikwissenschaft für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungen oder Prüfungsleistungen mit einem juristischen Examen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 PromO) für die Zulassung relevant gewesen sein sollte. Die Promotionsordnung ist auch inkonsistent: Der in § 4 Abs. 5 Satz 1 erwähnte [§ 4] Abs. 2 Nr. 3 existiert nicht (vermutlich sollte es &quot;Nr. 1 und 2&quot; statt &quot;Nr. 3&quot; heißen).

4. Schließlich bleibt unklar, ob Frau Baerbock die gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bzw. Nr. 2 lit. a) erforderlichen zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht vorgelegt hat oder ob ihr diese erlassen wurden. Da sie in London ja lediglich eine juristische Zusatzqualifikation ohne entsprechende Grundqualifikation erworben hat, scheint fraglich, ob sie das zum Erwerb der Leistungsnachweise notwendige Wissen und die Fähigkeiten besaß.

5. Es wäre interessant zu erfahren, aufgrund welcher konkreter datenschutzrechtlicher Regelungen die Promotionsakte vernichtet wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 28.7. hat die FU eine weitere Anfrage beantwortet:</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://fragdenstaat.de/a/223403" rel="nofollow ugc">https://fragdenstaat.de/a/223403</a></p>
<p>Ich halte auch diese Antwort für nicht überzeugend:</p>
<p>1. Es wird in Bezug auf ihr Vordiplom in Politikwissenschaft in Verbindung mit ihrem Master of Laws (LL.M.) festgestellt, dass der Fachbereich Rechtswissenschaft &#8222;[i]n der Gesamtschau dieser akademischen Qualifikationen [&#8230;] die Gleichwertigkeit mit einem juristischen Examen bejahen [konnte], soweit es um eine Zulassung zur Promotion ging.&#8220;</p>
<p>2. Wenn, wie angegeben, die Promotionsakte aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen vernichtet wurde, ist es erstaunlich, dass die FU heute überhaupt zu einer so detaillierten Aussage wie der obigen kommen kann (es sein denn z.B. durch Befragungen von Beteiligten, die sich noch erinnern können – dies ist aber aus der Antwort nicht ersichtlich und stünde auch in Gegensatz zum bzgl. anderer Fragen behaupteten Nichtwissen).</p>
<p>3. Die Wertung im obigen Zitat steht in Widerspruch zu der impliziten Wertung der Promotionsordnung von 2007 selbst, die nämlich in § 4 Abs. 4 Nr. 1 lit. b) bzw. Nr. 2 lit. b) zusätzlich zu einem juristischen Examen einen am FB Rechtswissenschaft der FU erworbenen LL.M. als Zulassungsvoraussetzung fordert. Sie sieht einen LL.M. und ein juristisches Staatsexamen also als nicht gleichwertig an. Weiterhin ist ohne nähere Angaben schwer nachvollziehbar, warum ein Vordiplom in Politikwissenschaft für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungen oder Prüfungsleistungen mit einem juristischen Examen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 PromO) für die Zulassung relevant gewesen sein sollte. Die Promotionsordnung ist auch inkonsistent: Der in § 4 Abs. 5 Satz 1 erwähnte [§ 4] Abs. 2 Nr. 3 existiert nicht (vermutlich sollte es &#8222;Nr. 1 und 2&#8220; statt &#8222;Nr. 3&#8220; heißen).</p>
<p>4. Schließlich bleibt unklar, ob Frau Baerbock die gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bzw. Nr. 2 lit. a) erforderlichen zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht vorgelegt hat oder ob ihr diese erlassen wurden. Da sie in London ja lediglich eine juristische Zusatzqualifikation ohne entsprechende Grundqualifikation erworben hat, scheint fraglich, ob sie das zum Erwerb der Leistungsnachweise notwendige Wissen und die Fähigkeiten besaß.</p>
<p>5. Es wäre interessant zu erfahren, aufgrund welcher konkreter datenschutzrechtlicher Regelungen die Promotionsakte vernichtet wurde.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Moreh Nevukhim		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-6184</link>

		<dc:creator><![CDATA[Moreh Nevukhim]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2021 16:38:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-6184</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687&quot;&gt;Moreh Nevukhim&lt;/a&gt;.

Der korrekte Link zu der von Herrn Müller angegebenen Website per &quot;Wayback Machine&quot; ist: http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we3/professoren/Is_rudolf/index.html Dort findet sich der Eintrag für Frau Prof. Dr. Beate Rudolf, Juniorprofessor[in] für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht. Hier findet sich auch der Verweis auf ihre Einbindung am SFB 700 &quot;Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit&quot; als Projektleiterin im Teilprojekt A4 &quot;Völkerrechtliche Standards für &#039;Governance&#039; in schwachen und zerfallenden Staaten&quot; - ein überaus wichtiges und aktuelles Thema in der internationalen Politik, das allen auf den Nägeln brennt. Die Kooperation mit den ProfessorInnen des FB Politikwissenschaft Thomas Risse und Ursula Lehmkuhl im SFB 700 erschließt sich aus #43 ihrer Publikationsliste: &quot;Zwischen Kooperation und Intervention: Die Durchsetzung von Standards guten Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit,&quot; in: Thomas Risse/Ursula Lehmkuhl (Hrsg.), Regieren ohne Staat? - Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, Baden-Baden 2007, S. 331-353. Wie erinnerlich wurde auf die Kongruenz der Arbeitstitel der Dissertation von Herrn Matteo Garavoglio &quot;Humanitarian Aid and Natural Disasters&quot; mit jener von Frau Baerbock &quot;Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe&quot; im Kommentar von Herrn Joachim Marquardt vom 10.06.2021 hingewiesen, wo auch Prof. Dr. Thomas Risse als Erstgutachter genannt wird. In späteren Kommentaren wird dann ausgeführt, daß es trotz der Titelkongruenz keine inhaltlich nachweisbaren Zusammenhänge zwischen der Dissertation von Herrn Garavoglio und dem Dissertationsprojekt von Frau Baerbock gibt.  
Da nach dem Stand der bisherigen Informationen weder Herr Prof. Kunig noch Frau Prof. Heike Krieger als Betreuer der Dissertation von Frau Baerbock in Frage kommen, erscheint der Hinweis von Herrn Peter Müller vom 06.07.2021 zutreffend,  daß nur die damalige Juniorprofessorin Frau Dr. Beate Rudolf, welche seinerzeit auf ihrer Website am Fachbereich Rechtswissenschaft an der FU Berlin unter ihre Forschungsschwerpunkten auch &quot;Völkerrecht&quot; aufgelistet hatte, als Betreuerin der Dissertation von Frau Baerbock in Frage kommen kann. 
Insofern scheint wohl die umständliche Suche nach der Betreuerin der Dissertation von Frau Baerbock endlich zu einem Ergebnis geführt zu haben.  
Es steht außer Zweifel, daß Frau Prof. Rudolf bereits während ihrer Tätigkeit am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin eine durch zahlreiche Publikationen ausgewiesene (etwa: Frauen und Völkerrecht. Baden-Baden: Nomos, 2006; und Menschenrecht Wasser? Frankfurt/Main: Lang, 2007) und international renommierte Wissenschaftlerin war, die sich in ihrer Forschungsarbeit wichtigen Fragestellungen zugewandt hat. Insofern sollte man davon ausgehen können, daß ihrer Entscheidung, Frau Baerbock als Promovendin zu betreuen, eine fundierte Prüfung der Voraussetzungen vorausgegangen sein muß.   
Frau Prof. Beate Rudolf ist laut Wikipedia seit dem 01.01.2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin (https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Rudolf). 
Es stellt sich die Frage, ob Frau Rudolf nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Juniorprofessorin am FB Rechtwissenschaft der FU Berlin im Jahr 2009 und nach der Übernahme der Leitung des DIMR noch weiterhin als Betreuerin der Dissertation von Frau Baerbock tätig sein durfte oder konnte. Immerhin dürfte ihre Leitungstätigkeit am DIMR ihre volle Arbeitskraft in Anspruch genommen haben. Wurde die Betreuung von Frau Baerbock an eine andere Hochschullehrerpersönlichkeit übergeben oder wurde Frau Baerbock mit der Arbeit an ihrer Dissertation ab Januar 2010 allein gelassen? Diese Fragen könnte sicherlich am besten Frau Prof. Rudolf selbst beantworten. Man kann Frau Prof. Rudolf über die Website des DIMR (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/team) erreichen bzw. über die Email-Kontaktadresse: jank@institut-fuer-menschenrechte.de. Eine klärende Äußerung von dort würde sicherlich überaus hilfreich sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687">Moreh Nevukhim</a>.</p>
<p>Der korrekte Link zu der von Herrn Müller angegebenen Website per &#8222;Wayback Machine&#8220; ist: <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we3/professoren/Is_rudolf/index.html" rel="nofollow ugc">http://www.jura.fu-berlin.de/einrichtungen/we3/professoren/Is_rudolf/index.html</a> Dort findet sich der Eintrag für Frau Prof. Dr. Beate Rudolf, Juniorprofessor[in] für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht. Hier findet sich auch der Verweis auf ihre Einbindung am SFB 700 &#8222;Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit&#8220; als Projektleiterin im Teilprojekt A4 &#8222;Völkerrechtliche Standards für &#8218;Governance&#8216; in schwachen und zerfallenden Staaten&#8220; &#8211; ein überaus wichtiges und aktuelles Thema in der internationalen Politik, das allen auf den Nägeln brennt. Die Kooperation mit den ProfessorInnen des FB Politikwissenschaft Thomas Risse und Ursula Lehmkuhl im SFB 700 erschließt sich aus #43 ihrer Publikationsliste: &#8222;Zwischen Kooperation und Intervention: Die Durchsetzung von Standards guten Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit,&#8220; in: Thomas Risse/Ursula Lehmkuhl (Hrsg.), Regieren ohne Staat? &#8211; Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, Baden-Baden 2007, S. 331-353. Wie erinnerlich wurde auf die Kongruenz der Arbeitstitel der Dissertation von Herrn Matteo Garavoglio &#8222;Humanitarian Aid and Natural Disasters&#8220; mit jener von Frau Baerbock &#8222;Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe&#8220; im Kommentar von Herrn Joachim Marquardt vom 10.06.2021 hingewiesen, wo auch Prof. Dr. Thomas Risse als Erstgutachter genannt wird. In späteren Kommentaren wird dann ausgeführt, daß es trotz der Titelkongruenz keine inhaltlich nachweisbaren Zusammenhänge zwischen der Dissertation von Herrn Garavoglio und dem Dissertationsprojekt von Frau Baerbock gibt.<br />
Da nach dem Stand der bisherigen Informationen weder Herr Prof. Kunig noch Frau Prof. Heike Krieger als Betreuer der Dissertation von Frau Baerbock in Frage kommen, erscheint der Hinweis von Herrn Peter Müller vom 06.07.2021 zutreffend,  daß nur die damalige Juniorprofessorin Frau Dr. Beate Rudolf, welche seinerzeit auf ihrer Website am Fachbereich Rechtswissenschaft an der FU Berlin unter ihre Forschungsschwerpunkten auch &#8222;Völkerrecht&#8220; aufgelistet hatte, als Betreuerin der Dissertation von Frau Baerbock in Frage kommen kann.<br />
Insofern scheint wohl die umständliche Suche nach der Betreuerin der Dissertation von Frau Baerbock endlich zu einem Ergebnis geführt zu haben.<br />
Es steht außer Zweifel, daß Frau Prof. Rudolf bereits während ihrer Tätigkeit am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin eine durch zahlreiche Publikationen ausgewiesene (etwa: Frauen und Völkerrecht. Baden-Baden: Nomos, 2006; und Menschenrecht Wasser? Frankfurt/Main: Lang, 2007) und international renommierte Wissenschaftlerin war, die sich in ihrer Forschungsarbeit wichtigen Fragestellungen zugewandt hat. Insofern sollte man davon ausgehen können, daß ihrer Entscheidung, Frau Baerbock als Promovendin zu betreuen, eine fundierte Prüfung der Voraussetzungen vorausgegangen sein muß.<br />
Frau Prof. Beate Rudolf ist laut Wikipedia seit dem 01.01.2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin (<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Rudolf" rel="nofollow ugc">https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Rudolf</a>).<br />
Es stellt sich die Frage, ob Frau Rudolf nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Juniorprofessorin am FB Rechtwissenschaft der FU Berlin im Jahr 2009 und nach der Übernahme der Leitung des DIMR noch weiterhin als Betreuerin der Dissertation von Frau Baerbock tätig sein durfte oder konnte. Immerhin dürfte ihre Leitungstätigkeit am DIMR ihre volle Arbeitskraft in Anspruch genommen haben. Wurde die Betreuung von Frau Baerbock an eine andere Hochschullehrerpersönlichkeit übergeben oder wurde Frau Baerbock mit der Arbeit an ihrer Dissertation ab Januar 2010 allein gelassen? Diese Fragen könnte sicherlich am besten Frau Prof. Rudolf selbst beantworten. Man kann Frau Prof. Rudolf über die Website des DIMR (<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/team" rel="nofollow ugc">https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/team</a>) erreichen bzw. über die Email-Kontaktadresse: <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="mailto:jank@institut-fuer-menschenrechte.de">jank@institut-fuer-menschenrechte.de</a>. Eine klärende Äußerung von dort würde sicherlich überaus hilfreich sein.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Moreh Nevukhim		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-6168</link>

		<dc:creator><![CDATA[Moreh Nevukhim]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2021 18:37:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-6168</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687&quot;&gt;Moreh Nevukhim&lt;/a&gt;.

Leider ist der von Herrn Peter Müller angegebene Link zur &quot;Wayback Machine&quot; - mit dem Hinweis auf die Person der Juniorprofessorin Frau Prof. Rudolf - nicht korrekt oder funktioniert nicht mehr. Jedenfalls ist Frau Prof. Rudolf nicht mehr auf der Website des FB Rechtswissenschaft aufzufinden, auch nicht in der Rubrik der ehemaligen Lehrenden des Instituts. Es wäre sehr hilfreich, wenn Herr Peter Müller entweder den korrekten Link bzw. den Vornamen der Juniorprofessorin angeben könnte. Diese müsste nach fünf oder sechs Jahren der Tätigkeit als Juniorprofessorin inzwischen einen Ruf an eine andere Universität erhalten haben. Inwiefern kann Herr Peter Müller belegen, daß Frau Prof. Rudolf &quot;eng verzahnt&quot; mit der Heinrich-Böll-Stiftung ist? Was bedeutet konkret die Formulierung &quot;eng verzahnt&quot; und woher bezieht Herr Müller diese Information? Eine Präzisierung der Quellen für diese Informationen ist unabdingbar für deren Glaubwürdigkeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687">Moreh Nevukhim</a>.</p>
<p>Leider ist der von Herrn Peter Müller angegebene Link zur &#8222;Wayback Machine&#8220; &#8211; mit dem Hinweis auf die Person der Juniorprofessorin Frau Prof. Rudolf &#8211; nicht korrekt oder funktioniert nicht mehr. Jedenfalls ist Frau Prof. Rudolf nicht mehr auf der Website des FB Rechtswissenschaft aufzufinden, auch nicht in der Rubrik der ehemaligen Lehrenden des Instituts. Es wäre sehr hilfreich, wenn Herr Peter Müller entweder den korrekten Link bzw. den Vornamen der Juniorprofessorin angeben könnte. Diese müsste nach fünf oder sechs Jahren der Tätigkeit als Juniorprofessorin inzwischen einen Ruf an eine andere Universität erhalten haben. Inwiefern kann Herr Peter Müller belegen, daß Frau Prof. Rudolf &#8222;eng verzahnt&#8220; mit der Heinrich-Böll-Stiftung ist? Was bedeutet konkret die Formulierung &#8222;eng verzahnt&#8220; und woher bezieht Herr Müller diese Information? Eine Präzisierung der Quellen für diese Informationen ist unabdingbar für deren Glaubwürdigkeit.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Robert Schmidt		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-6063</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert Schmidt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jul 2021 09:06:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-6063</guid>

					<description><![CDATA[Es gibt jetzt – auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer – eine offizielle Antwort des Berliner Senats auf diverse Fragen, die sich auf das Promotionsvorhaben von Frau Baerbock an der FU beziehen:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27800.pdf

Insbsd. in Bezug auf die Zulassung zur Promotion überzeugt die Antwort nicht; dort heißt es auf S. 5: &quot;Gemäß § 4 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft vom 14.02.2007 (FU-Mitteilungen S. 158) können auch Studienverläufe, die zum Teil nicht rechtswissenschaftlicher Art sind, zur Zulassung zur Promotion führen.&quot;

Das trifft auf den Fall Baerbock aber nicht zu, denn gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Promotionsordnung – der einschlägig ist, denn sie hat ein Studium im Ausland und keines im Inland abgeschlossen – hätte sie in diesem Fall einen nicht rechtswissenschaftlichen Hochschulgrad erworben haben müssen. Um einen solchen handelt es sich bei einem Master of Laws (LL.M.) jedoch nicht. Die Zulassung war daher rechtswidrig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt jetzt – auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer – eine offizielle Antwort des Berliner Senats auf diverse Fragen, die sich auf das Promotionsvorhaben von Frau Baerbock an der FU beziehen:</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27800.pdf" rel="nofollow ugc">https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27800.pdf</a></p>
<p>Insbsd. in Bezug auf die Zulassung zur Promotion überzeugt die Antwort nicht; dort heißt es auf S. 5: &#8222;Gemäß § 4 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft vom 14.02.2007 (FU-Mitteilungen S. 158) können auch Studienverläufe, die zum Teil nicht rechtswissenschaftlicher Art sind, zur Zulassung zur Promotion führen.&#8220;</p>
<p>Das trifft auf den Fall Baerbock aber nicht zu, denn gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Promotionsordnung – der einschlägig ist, denn sie hat ein Studium im Ausland und keines im Inland abgeschlossen – hätte sie in diesem Fall einen nicht rechtswissenschaftlichen Hochschulgrad erworben haben müssen. Um einen solchen handelt es sich bei einem Master of Laws (LL.M.) jedoch nicht. Die Zulassung war daher rechtswidrig.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: K. Bendix		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5936</link>

		<dc:creator><![CDATA[K. Bendix]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jul 2021 11:21:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5936</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687&quot;&gt;Moreh Nevukhim&lt;/a&gt;.

Es stellen sich auch Fragen wie, ob denn bei einem Promtionsstipendium dieser Art nicht &quot;ab und zu&quot; auch Zwischenberichte angefertigt werden müssten, von denen die Weitergewährung abhängig ist. Bei uns früher war es außerdem so, dass wir vor Beginn der Dissertation zuerst einmal die Verzeichnisse der Hochschulschriften durchsehen mussten, ob nicht vielleicht schon eine Arbeit zu unserem Thema vorlag. War ein ziemlicher Aufwand. Nun wirklich absurd ist, dass die Kandidatin, zwar nicht mit den nötigen Zulassungsvoraussetzungen ausgestatet, jedoch mit einer Dokormutter oder einem Vater versehen, und es keinem bekannt war, dass gleichzeiitg eine andere Person an eben jenem Thema ebenfalls als Promotionsprojekt an der FU arbeitete, der sie dann auch 2013, als Baerbock das Stipendium schon aufgegessen hatte, einreichte.  uswuswusw. 

Konstantin Bendix
(ohne Stipendium promoviert)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687">Moreh Nevukhim</a>.</p>
<p>Es stellen sich auch Fragen wie, ob denn bei einem Promtionsstipendium dieser Art nicht &#8222;ab und zu&#8220; auch Zwischenberichte angefertigt werden müssten, von denen die Weitergewährung abhängig ist. Bei uns früher war es außerdem so, dass wir vor Beginn der Dissertation zuerst einmal die Verzeichnisse der Hochschulschriften durchsehen mussten, ob nicht vielleicht schon eine Arbeit zu unserem Thema vorlag. War ein ziemlicher Aufwand. Nun wirklich absurd ist, dass die Kandidatin, zwar nicht mit den nötigen Zulassungsvoraussetzungen ausgestatet, jedoch mit einer Dokormutter oder einem Vater versehen, und es keinem bekannt war, dass gleichzeiitg eine andere Person an eben jenem Thema ebenfalls als Promotionsprojekt an der FU arbeitete, der sie dann auch 2013, als Baerbock das Stipendium schon aufgegessen hatte, einreichte.  uswuswusw. </p>
<p>Konstantin Bendix<br />
(ohne Stipendium promoviert)</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Quando		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5928</link>

		<dc:creator><![CDATA[Quando]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jul 2021 18:25:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5928</guid>

					<description><![CDATA[Der Hinweis von Peter Jkoljaiczek auf die Heinrich Boell Stiftung ist möglicherweise auch zielführend im Hinblick auf die ungeklärte Frage , wie AB aufgrund ihrer dürftigen akademischen Qualifikation zum Promotionsstudium zugelassen worden ist, dessen Zulassung Voraussetzung für die Promotionsfördeung seitens der Stiftung ist. Nach Presseberichten hat AB - ihre bisherige &quot; Betonkopfverteidigung&quot; wohlweislich auf flexible &quot; Vorwärtsverteidigung umstellend - bei der Stiftung beantragt, ihre monatliche Förderung im Hinblick auf gleichzeitige regelmäßige Einkünfte zu überprüfen. Dies ist m.E. nur ein nebensächlicher Schauplatz, der von der eigentlichen Frage der materiellen Zulassung zur Förderung und damit zur Promotion ablenkt.
Schaut man sich die Fördervoraussetzung für ein Promotionsvorhaben - hier lasse ich die persönlichen Angaben der Bewerberin außer Acht-  an,  dann ist der Fragebogen an den Erst-und Zweitbetreuer (Fachgutachten zur Bewerbung um ein Promotionsstipendium 
https://www.boell.de/sites/default/files/2021-02/A2-3_FG_Prom_02_21_ani.pdf?dimension1=division_sw ) sehr aufschlussreich im Hinblick auf ABs akademische Qualifikationen und Möglichkeiten, eine Fördeung zu erlangen, was wiederum Rückschlüsse auf die Zulassung zur Promotion zulässt.

Vorausgeschickt seien ABs Funktionen und Tätigkeiten von 2009-2012( nach Wikipedia AB)
a.) Vorstandsmitglied der Europäischen Partei 2009-2012 (Der Vorstand ist zuständig für das Tagesgeschäft und die ständige Repräsentation, nach wikipedia aaO). Auch als lediglich Mitglied des Vorstandes dürfte die zeitliche Beanspruchung nicht unwesentlich gewesen sein.
b.) Landesvorsitzende der Brandenburger Grünen 2009-2013(nach Wikipedia AB)
c.) Bundestagswahl 2009 Direktkandidatin BT Wahlkreis Frankfurt/Oder (nach Wikipedia AB)

Zwar begrüßt und verlangt die Stiftung gesellschafliches Engagement, allerdings ist dieses Engagement der Bewerberin AB im Lichte der Förderung eines Promotionsstipendium zu betrachten, wie sie sich im Fragebogen zum Fachgutachten darstellen.

Zum Beispiel folgende Fragen an die Betreuer der Promotion( nicht ausführlich übernommen, sondern inhaltlich wiedergegeben):
-Aus welchem Zusammenhang kennen Sie die Bewerberin und auf welchen Zeitraum und welche Situation (Begegnungen/Seminare/Kolloquien)  stützt sich Ihr Urteil?
-Welche Betreuung bieten Sie an?
- Ist die Bewerberin durch schriftliche  Arbeiten oder sonstige Mitarbeit aufgefallen, daß sie 
&quot;überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistungen&quot; erbringen wird
- Baut das Vorhaben auf fachlichen Voraussetzungen....... z. B. aus der Studienabschlussarbeit auf?
Wenn nein, wie wird sich die Bewerberin die notwendige Fachkompetenz  aneignen können. Welche Unterstützung wird sie dafür bekommen.?
- Wird die Bewerberin Ihrer Auffassung nach mit einem Stipendium ihre volle Arbeitskraft dem wissenschaftlichen Vorhaben widmen können?

Die Fragen an die Betreuer sind zugeschnitten auf die normale Situation , daß eine Promovierende dem Betreuer aus der Studienzeit ( Seminare/Kolloquien/ Studienleistung) für ihre wissenschaftliche Qualifikation bekannt ist, wissenschaftlich anderweitig publiziert hat oder aber eine Studienabschlussarbeit( auch einer anderen Universität) hingelegt hat, die an der Durchführung einer erfolgreichen Promotion keine Zweifel lassen.

Bei AB ist die Situation aber eine andere, nämlich a)  keine Fortsetzung des Diplomstudienganges Politische Wissenschaft( Universität Hamburg) nach Vordiplom, daher als Studienabbruch zu bezeichnen ( schon damals und später kein Bacheloräquivalent, durch LSE lediglich angenommen ), b) Erlangung einer magistra legum, LLM (London),  nach zweisemestriger Studienzeit an der LSE, c) ausgefüllte Zeit durch oben dargestellte Tätigkeiten.

Im Lichte der o.a Fragen an die Betreuer für das Fachgutachten für die Förderung einer rechtswissenschaftlichen(!) Promotion auf dem Gebiet des Völkerrechtes &quot; Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht &quot;(wie AB immer betont: Völkerrechtlerin(!)) und nicht auf dem Gebiet der Politischen Wissenschaft  und der o. dargestellten akademischen  vita und den ehrenamtliche Tätigkeiten stellen sich doch kritische Fragen, wie es zu einem positiven votum der Betreuer kommen konnte.
Was waren die Begegnungen und schriftliche Arbeiten, sonstige Mitarbeit, die zur Überzeugung für das Erbringen einer überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Leistung Anlaß gaben? Wohl kaum eine Masterarbeit nach einem zweisemestrigen Studium an der LSE( so hochkarätig die LSE sonst auch sein mag).
Wo und wie hat sich AB die notwendige rein rechtswissenschaftliche Kompetenz aneignen können? Von der Teilnahme an Seminaren/Kolloquien der rechtswissenschaftlichen Fakultät hat AB nie gesprochen, was ja schon etwas wäre.
Wichtig: Wie aber konnte die Frage beantwortet werden ( durch AB selbst oder auf Rückfrage durch die Betreuer), daß sie gerade &quot; mit einem Stipendium ihre volle Arbeitskraft dem wissenschaftlichen Vorhaben widmen könne&quot;, wenn man ihre mannigfaltigen Aktivitäten ansieht, die sich ja nicht nur in einer &quot;frühstücksähnlichendirektorinnen &quot; Tätigkeit erschöpft haben dürfte.
Wer von der Stiftung oder der Betreuer hat nach der Förderungszusage die  weiter anhaltenden Voraussetzungen für ein Promotionsstipendium regelmäßig überprüft. Eine solche Überprüfung bei anderen Stiftungen, die auch im wesentlichen von der öffentlichlichen Hand gefördert werden, ist mir bekannt.
Ist die Förderung von AB auf die max .Förderungszeit von 3 Jahren gerade wegen ihrer vielen Tätigkeiten ausgedehnt worden und wer hat das Hinblick auf den Fortgang des eigentlichen Promotionsvorhabens überprüft

Jetzt will die Boell Stiftung lediglich die Frage der Förderung im Kontext etwaiger sonstiger Einkünfte auf Aufforderung ABs prüfen. Das so formulierte und von AB eingegrenzte Thema  wird als Feigenblatt der Korrektheit der Förderung ausschließlich verwendet werden.

Die Boell Stiftung sollte sich eher den Fragen widmen, wie es überhaupt zu der Förderung einer geforderten &quot;überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Leistung &quot; im Lichte der  akademischen vita ABs kommen konnte und zu welchem Zeitpunkt man in Kenntnis der mannigfaltigen Tätigkeiten ABs eine entsprechende  Überprüfung oder Erklärung der Bewerberin hätte vornehmen bzw verlangen müssen, ob und inwieweit sie noch ihre volle Arbeitskraft dem Promotionsvorhaben widmen könne.

Die selben Fragen kann man ohne weiteres auch an diejenigen Bundesministerien stellen, die die Boell Stiftung finanziell im wesenlichen aus Steuermittel fördern. Mögliche objektive Zweckentfremdung von Steuermittel sollte dort schon eine Überlegung wert sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Hinweis von Peter Jkoljaiczek auf die Heinrich Boell Stiftung ist möglicherweise auch zielführend im Hinblick auf die ungeklärte Frage , wie AB aufgrund ihrer dürftigen akademischen Qualifikation zum Promotionsstudium zugelassen worden ist, dessen Zulassung Voraussetzung für die Promotionsfördeung seitens der Stiftung ist. Nach Presseberichten hat AB &#8211; ihre bisherige &#8220; Betonkopfverteidigung&#8220; wohlweislich auf flexible &#8220; Vorwärtsverteidigung umstellend &#8211; bei der Stiftung beantragt, ihre monatliche Förderung im Hinblick auf gleichzeitige regelmäßige Einkünfte zu überprüfen. Dies ist m.E. nur ein nebensächlicher Schauplatz, der von der eigentlichen Frage der materiellen Zulassung zur Förderung und damit zur Promotion ablenkt.<br />
Schaut man sich die Fördervoraussetzung für ein Promotionsvorhaben &#8211; hier lasse ich die persönlichen Angaben der Bewerberin außer Acht-  an,  dann ist der Fragebogen an den Erst-und Zweitbetreuer (Fachgutachten zur Bewerbung um ein Promotionsstipendium<br />
<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.boell.de/sites/default/files/2021-02/A2-3_FG_Prom_02_21_ani.pdf?dimension1=division_sw" rel="nofollow ugc">https://www.boell.de/sites/default/files/2021-02/A2-3_FG_Prom_02_21_ani.pdf?dimension1=division_sw</a> ) sehr aufschlussreich im Hinblick auf ABs akademische Qualifikationen und Möglichkeiten, eine Fördeung zu erlangen, was wiederum Rückschlüsse auf die Zulassung zur Promotion zulässt.</p>
<p>Vorausgeschickt seien ABs Funktionen und Tätigkeiten von 2009-2012( nach Wikipedia AB)<br />
a.) Vorstandsmitglied der Europäischen Partei 2009-2012 (Der Vorstand ist zuständig für das Tagesgeschäft und die ständige Repräsentation, nach wikipedia aaO). Auch als lediglich Mitglied des Vorstandes dürfte die zeitliche Beanspruchung nicht unwesentlich gewesen sein.<br />
b.) Landesvorsitzende der Brandenburger Grünen 2009-2013(nach Wikipedia AB)<br />
c.) Bundestagswahl 2009 Direktkandidatin BT Wahlkreis Frankfurt/Oder (nach Wikipedia AB)</p>
<p>Zwar begrüßt und verlangt die Stiftung gesellschafliches Engagement, allerdings ist dieses Engagement der Bewerberin AB im Lichte der Förderung eines Promotionsstipendium zu betrachten, wie sie sich im Fragebogen zum Fachgutachten darstellen.</p>
<p>Zum Beispiel folgende Fragen an die Betreuer der Promotion( nicht ausführlich übernommen, sondern inhaltlich wiedergegeben):<br />
-Aus welchem Zusammenhang kennen Sie die Bewerberin und auf welchen Zeitraum und welche Situation (Begegnungen/Seminare/Kolloquien)  stützt sich Ihr Urteil?<br />
-Welche Betreuung bieten Sie an?<br />
&#8211; Ist die Bewerberin durch schriftliche  Arbeiten oder sonstige Mitarbeit aufgefallen, daß sie<br />
&#8222;überdurchschnittliche wissenschaftliche Leistungen&#8220; erbringen wird<br />
&#8211; Baut das Vorhaben auf fachlichen Voraussetzungen&#8230;&#8230;. z. B. aus der Studienabschlussarbeit auf?<br />
Wenn nein, wie wird sich die Bewerberin die notwendige Fachkompetenz  aneignen können. Welche Unterstützung wird sie dafür bekommen.?<br />
&#8211; Wird die Bewerberin Ihrer Auffassung nach mit einem Stipendium ihre volle Arbeitskraft dem wissenschaftlichen Vorhaben widmen können?</p>
<p>Die Fragen an die Betreuer sind zugeschnitten auf die normale Situation , daß eine Promovierende dem Betreuer aus der Studienzeit ( Seminare/Kolloquien/ Studienleistung) für ihre wissenschaftliche Qualifikation bekannt ist, wissenschaftlich anderweitig publiziert hat oder aber eine Studienabschlussarbeit( auch einer anderen Universität) hingelegt hat, die an der Durchführung einer erfolgreichen Promotion keine Zweifel lassen.</p>
<p>Bei AB ist die Situation aber eine andere, nämlich a)  keine Fortsetzung des Diplomstudienganges Politische Wissenschaft( Universität Hamburg) nach Vordiplom, daher als Studienabbruch zu bezeichnen ( schon damals und später kein Bacheloräquivalent, durch LSE lediglich angenommen ), b) Erlangung einer magistra legum, LLM (London),  nach zweisemestriger Studienzeit an der LSE, c) ausgefüllte Zeit durch oben dargestellte Tätigkeiten.</p>
<p>Im Lichte der o.a Fragen an die Betreuer für das Fachgutachten für die Förderung einer rechtswissenschaftlichen(!) Promotion auf dem Gebiet des Völkerrechtes &#8220; Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht &#8222;(wie AB immer betont: Völkerrechtlerin(!)) und nicht auf dem Gebiet der Politischen Wissenschaft  und der o. dargestellten akademischen  vita und den ehrenamtliche Tätigkeiten stellen sich doch kritische Fragen, wie es zu einem positiven votum der Betreuer kommen konnte.<br />
Was waren die Begegnungen und schriftliche Arbeiten, sonstige Mitarbeit, die zur Überzeugung für das Erbringen einer überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Leistung Anlaß gaben? Wohl kaum eine Masterarbeit nach einem zweisemestrigen Studium an der LSE( so hochkarätig die LSE sonst auch sein mag).<br />
Wo und wie hat sich AB die notwendige rein rechtswissenschaftliche Kompetenz aneignen können? Von der Teilnahme an Seminaren/Kolloquien der rechtswissenschaftlichen Fakultät hat AB nie gesprochen, was ja schon etwas wäre.<br />
Wichtig: Wie aber konnte die Frage beantwortet werden ( durch AB selbst oder auf Rückfrage durch die Betreuer), daß sie gerade &#8220; mit einem Stipendium ihre volle Arbeitskraft dem wissenschaftlichen Vorhaben widmen könne&#8220;, wenn man ihre mannigfaltigen Aktivitäten ansieht, die sich ja nicht nur in einer &#8222;frühstücksähnlichendirektorinnen &#8220; Tätigkeit erschöpft haben dürfte.<br />
Wer von der Stiftung oder der Betreuer hat nach der Förderungszusage die  weiter anhaltenden Voraussetzungen für ein Promotionsstipendium regelmäßig überprüft. Eine solche Überprüfung bei anderen Stiftungen, die auch im wesentlichen von der öffentlichlichen Hand gefördert werden, ist mir bekannt.<br />
Ist die Förderung von AB auf die max .Förderungszeit von 3 Jahren gerade wegen ihrer vielen Tätigkeiten ausgedehnt worden und wer hat das Hinblick auf den Fortgang des eigentlichen Promotionsvorhabens überprüft</p>
<p>Jetzt will die Boell Stiftung lediglich die Frage der Förderung im Kontext etwaiger sonstiger Einkünfte auf Aufforderung ABs prüfen. Das so formulierte und von AB eingegrenzte Thema  wird als Feigenblatt der Korrektheit der Förderung ausschließlich verwendet werden.</p>
<p>Die Boell Stiftung sollte sich eher den Fragen widmen, wie es überhaupt zu der Förderung einer geforderten &#8222;überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Leistung &#8220; im Lichte der  akademischen vita ABs kommen konnte und zu welchem Zeitpunkt man in Kenntnis der mannigfaltigen Tätigkeiten ABs eine entsprechende  Überprüfung oder Erklärung der Bewerberin hätte vornehmen bzw verlangen müssen, ob und inwieweit sie noch ihre volle Arbeitskraft dem Promotionsvorhaben widmen könne.</p>
<p>Die selben Fragen kann man ohne weiteres auch an diejenigen Bundesministerien stellen, die die Boell Stiftung finanziell im wesenlichen aus Steuermittel fördern. Mögliche objektive Zweckentfremdung von Steuermittel sollte dort schon eine Überlegung wert sein.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Don Pepe		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5915</link>

		<dc:creator><![CDATA[Don Pepe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jul 2021 23:08:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5915</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5759&quot;&gt;Peter Jkoljaiczek&lt;/a&gt;.

Hallo Peter,

Du bist nicht auf dem heutigen Stand der Dinge!
HEINRICH BÖLL HAT SICH IM GRABE UMGEDREHT!
Danach hat Donna Verde ihr Vorhaben zu promovieren beendet!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5759">Peter Jkoljaiczek</a>.</p>
<p>Hallo Peter,</p>
<p>Du bist nicht auf dem heutigen Stand der Dinge!<br />
HEINRICH BÖLL HAT SICH IM GRABE UMGEDREHT!<br />
Danach hat Donna Verde ihr Vorhaben zu promovieren beendet!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Flora Winter		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5881</link>

		<dc:creator><![CDATA[Flora Winter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2021 23:29:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5881</guid>

					<description><![CDATA[Wie hat sie die Zugangsvoraussetzungen für den Master of Laws erfüllt, wenn sie vorher PoWi im Hauptfach studiert hat?

&#039;A very good undergraduate degree in law, LLB or equivalent..&#039;

https://www.lse.ac.uk/study-at-lse/Graduate/degree-programmes-2021/LLM

Das stelle ich mir mit ÖRecht im Nebenfach recht spannend vor. 
Mich würde auch der ursprüngliche Studiengang, bzw. geplante Abschluss interessieren, da Bachelorstudiengänge in D erst 2002 eingeführt wurden. Sie muss ja zwangsläufig zwischendurch gewechselt haben (von Diplom/Magister und entsprechend anderer Fächerkombination).

In London macht sie dann einfach mal so den LLW in Human Rights Law (juristischer Aufbaustudiengang!) und wird damit wiederum von der Rechtswissenschaft der FU Berlin als Doktorandin angenommen!? Welcher Prof betreut so jemanden? Und wieso bekam sie gleich noch ein Stipendium obendrauf?

Ist schon etwas dubios..]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie hat sie die Zugangsvoraussetzungen für den Master of Laws erfüllt, wenn sie vorher PoWi im Hauptfach studiert hat?</p>
<p>&#8218;A very good undergraduate degree in law, LLB or equivalent..&#8216;</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.lse.ac.uk/study-at-lse/Graduate/degree-programmes-2021/LLM" rel="nofollow ugc">https://www.lse.ac.uk/study-at-lse/Graduate/degree-programmes-2021/LLM</a></p>
<p>Das stelle ich mir mit ÖRecht im Nebenfach recht spannend vor.<br />
Mich würde auch der ursprüngliche Studiengang, bzw. geplante Abschluss interessieren, da Bachelorstudiengänge in D erst 2002 eingeführt wurden. Sie muss ja zwangsläufig zwischendurch gewechselt haben (von Diplom/Magister und entsprechend anderer Fächerkombination).</p>
<p>In London macht sie dann einfach mal so den LLW in Human Rights Law (juristischer Aufbaustudiengang!) und wird damit wiederum von der Rechtswissenschaft der FU Berlin als Doktorandin angenommen!? Welcher Prof betreut so jemanden? Und wieso bekam sie gleich noch ein Stipendium obendrauf?</p>
<p>Ist schon etwas dubios..</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Colitis		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5863</link>

		<dc:creator><![CDATA[Colitis]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2021 12:03:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5863</guid>

					<description><![CDATA[Alter, seid ihr aber schräg drauf hier! Sandkörnerzählen ist auch ein Hobby, das Euch liegen könnte. Schon mal probiert?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Alter, seid ihr aber schräg drauf hier! Sandkörnerzählen ist auch ein Hobby, das Euch liegen könnte. Schon mal probiert?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Achim_RH		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5812</link>

		<dc:creator><![CDATA[Achim_RH]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2021 21:17:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5812</guid>

					<description><![CDATA[Ist das dieselbe Böll-Stiftung die Frau Baerbock bis vor kurzem „aufgrund eines Übersetzungsfehlers“ zuschrieb einen Abschluß als Bachelor erworben zu haben ? 

https://us.boell.org/en/2011/06/13/annalena-baerbock-our-visitors]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist das dieselbe Böll-Stiftung die Frau Baerbock bis vor kurzem „aufgrund eines Übersetzungsfehlers“ zuschrieb einen Abschluß als Bachelor erworben zu haben ? </p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://us.boell.org/en/2011/06/13/annalena-baerbock-our-visitors" rel="nofollow ugc">https://us.boell.org/en/2011/06/13/annalena-baerbock-our-visitors</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Müller		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5809</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2021 17:51:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5809</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687&quot;&gt;Moreh Nevukhim&lt;/a&gt;.

Ich habe Zweifel, ob wirklich Frau Krieger die Betreuerin war. Die ist doch 2007 auf CDU-Ticket Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Berlin geworden. Ich hätte mir eher jemanden vorgestellt, der von vornherein mit den Grünen oder der Heinrich-Böll-Stiftung in Verbindung steht. Wenn man die wayback machine (http://www.jura.fu-berlin.de/lehrkoerper/index.html) bemüht, sieht man für das Jahr 2009 auch noch Frau Prof. Rudolf. Die war auch als Juniorprofessorin promotionsberechtigt. Sie ist eng verzahnt mit der Heinrich-Böll-Stiftung. Ich bin ganz gespannt, ob sich wirklich klären lässt, wer damals Betreuer von Frau Baerbock war. Nach dem Skandal um Frau Giffey will man damit sicher nicht ans Licht der Öffentlichkeit geraten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687">Moreh Nevukhim</a>.</p>
<p>Ich habe Zweifel, ob wirklich Frau Krieger die Betreuerin war. Die ist doch 2007 auf CDU-Ticket Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Berlin geworden. Ich hätte mir eher jemanden vorgestellt, der von vornherein mit den Grünen oder der Heinrich-Böll-Stiftung in Verbindung steht. Wenn man die wayback machine (<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.jura.fu-berlin.de/lehrkoerper/index.html" rel="nofollow ugc">http://www.jura.fu-berlin.de/lehrkoerper/index.html</a>) bemüht, sieht man für das Jahr 2009 auch noch Frau Prof. Rudolf. Die war auch als Juniorprofessorin promotionsberechtigt. Sie ist eng verzahnt mit der Heinrich-Böll-Stiftung. Ich bin ganz gespannt, ob sich wirklich klären lässt, wer damals Betreuer von Frau Baerbock war. Nach dem Skandal um Frau Giffey will man damit sicher nicht ans Licht der Öffentlichkeit geraten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Müller		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5802</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2021 16:00:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5802</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5759&quot;&gt;Peter Jkoljaiczek&lt;/a&gt;.

Frau Baerbock erfüllte mangels Studienabschluss nie die formalen Anforderungen der Stiftung an eine Förderung. Dass Frau Baerbock den Bewerbungsbogen (https://web.archive.org/web/20090521004828/http://www.boell.de/downloads/stipendien/A1-2_Bewerbungsbogen_Studierende_1.pdf)  wahrheitsgemäß ausfüllen konnte, wo es um die Frage des Hochschulabschlusses ging, und auch noch eine Kopie des Studienabschlusses vorlegen konnte, erschließt sich mir nicht. Wenn man dann auf der Homepage der Grünen Heinrich-Böll-Stiftung nachliest, dass nur 5-10 % der Bewerber um ein Promotionsstipendium angenommen werden (way back machine http://www.boell.de/stipendien/bewerbung/bewerbung-1080.html) ist klar, dass dahinter nichts anderes stand als die parteipolitisch motivierte Finanzierung des eigentlich ehrenamtlichen Parteivorsitzes in Brandenburg von 2009 bis 2013 aus öffentlichen Mitteln unter Inkaufnahme eines Verstoßes gegen die Förderbedingungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5759">Peter Jkoljaiczek</a>.</p>
<p>Frau Baerbock erfüllte mangels Studienabschluss nie die formalen Anforderungen der Stiftung an eine Förderung. Dass Frau Baerbock den Bewerbungsbogen (<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://web.archive.org/web/20090521004828/http://www.boell.de/downloads/stipendien/A1-2_Bewerbungsbogen_Studierende_1.pdf" rel="nofollow ugc">https://web.archive.org/web/20090521004828/http://www.boell.de/downloads/stipendien/A1-2_Bewerbungsbogen_Studierende_1.pdf</a>)  wahrheitsgemäß ausfüllen konnte, wo es um die Frage des Hochschulabschlusses ging, und auch noch eine Kopie des Studienabschlusses vorlegen konnte, erschließt sich mir nicht. Wenn man dann auf der Homepage der Grünen Heinrich-Böll-Stiftung nachliest, dass nur 5-10 % der Bewerber um ein Promotionsstipendium angenommen werden (way back machine <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.boell.de/stipendien/bewerbung/bewerbung-1080.html" rel="nofollow ugc">http://www.boell.de/stipendien/bewerbung/bewerbung-1080.html</a>) ist klar, dass dahinter nichts anderes stand als die parteipolitisch motivierte Finanzierung des eigentlich ehrenamtlichen Parteivorsitzes in Brandenburg von 2009 bis 2013 aus öffentlichen Mitteln unter Inkaufnahme eines Verstoßes gegen die Förderbedingungen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Jkoljaiczek		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5759</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Jkoljaiczek]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jul 2021 09:50:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5759</guid>

					<description><![CDATA[Vielleicht kann ja die Heinrich Böll Stiftung zur ominösen Dissertation Auskunft geben, schließlich haben sie das nach eigenen Angaben durch ein Stipendium finanziert.

https://www.boell.de/de/navigation/europa-nordamerika-kommission-zukunft-europa-mitglieder-11542.html

Annalena Baerbock, Sprecherin BAG Europa

Annalena Baerbock ist Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa und im Vorstand der Europäischen Grünen Partei. Sie war Mitglied der Autorengruppe des Grünen Europawahlprogramms und schrieb unter anderem federführend an dem sozialen Positionspapier der Europagrünen mit. Im November 2009 wurde Annalena Baerbock als Brandenburger Landesvorsitzende gewählt. Zudem promoviert sie derzeit als Stipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung im Völkerrecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielleicht kann ja die Heinrich Böll Stiftung zur ominösen Dissertation Auskunft geben, schließlich haben sie das nach eigenen Angaben durch ein Stipendium finanziert.</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.boell.de/de/navigation/europa-nordamerika-kommission-zukunft-europa-mitglieder-11542.html" rel="nofollow ugc">https://www.boell.de/de/navigation/europa-nordamerika-kommission-zukunft-europa-mitglieder-11542.html</a></p>
<p>Annalena Baerbock, Sprecherin BAG Europa</p>
<p>Annalena Baerbock ist Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Europa und im Vorstand der Europäischen Grünen Partei. Sie war Mitglied der Autorengruppe des Grünen Europawahlprogramms und schrieb unter anderem federführend an dem sozialen Positionspapier der Europagrünen mit. Im November 2009 wurde Annalena Baerbock als Brandenburger Landesvorsitzende gewählt. Zudem promoviert sie derzeit als Stipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung im Völkerrecht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Moreh Nevukhim		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5687</link>

		<dc:creator><![CDATA[Moreh Nevukhim]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jul 2021 21:44:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5687</guid>

					<description><![CDATA[Der Kommentar von Achim_RH am 30. Juni regt nun doch zu einigen weiteren Gedanken an. Er verweist auf einen Twitter-Eintrag von Markus Klarnamen vom 23. Juni 2021, in dem dieser die Antworten des FB Rechtswissenschaft an der FU auf eine Reihe von Fragen zum Promotionsprojekt von Frau Baerbaum im Wortlaut wiedergibt, wobei allerdings nicht ersichtlich ist, auf welchem Weg und an welchem Datum dies erfolgt ist. Sofern diese Textwiedergabe authentisch ist, ergeben sich einige interessante Aspekte. Hier nun erst einmal die erste Frage und die Antwort darauf: &quot;1. Wer hat die Betreuung von Frau Baerbocks Dissertationsvorhaben vorgenommen? - Weitergehende Informationen zur Person der Betreuerin (sic!) können wir aus Gründen vordringlicher schützenswerter Interessen nicht geben. Wir bitten insofern zu berücksichtigen, dass weder Annalena Baerbock diese Person öffentlich gemacht hat, noch die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren zum WS 2008/2009 durch den/die Betreuer/in erfolgte. Soweit es nun um die Aufklärung eines ordnunggemäßen Verfahrens geht, erachten wir daher die Information als ausreichend, dass es sich bei der Person des Betreuers/der Betreuerin um eine/n Hochschullehrer/in des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit einer venia legendi im Völkerrecht handelt. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt nimmt die Freie Universität unsachliche Anfeindungen aus der Öffentlichkeit wahr, die sich auf abstrakter Ebene gegen den/die Betreuer/in richten.&quot; 
Der aufmerksamen Leserin wird es nicht entgangen sein, dass im Antworttext eingangs nur von einer &quot;Betreuerin&quot; die Rede ist, erst im weiteren Verlauf wird dann die korrekte Wendung &quot;Betreuer/in&quot; verwendet. Sollte dies ein indirekter Hinweis auf die Person des Betreuers/der Betreuerin mit der venia legendi im Völkerrecht sein? Herr Joachim Marquuardt hat in seinem Kommentar vom 12. Juni 2021 um 13.57 darauf hingewiesen, dass aufgrund seiner Recherche damit nur drei ProfessorInnen des Fachbereichs in Frage kommen: Prof. Dr. Christian Calliess (Öffentliches Recht, Europarecht) - Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Philp Kunig (Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht unter Einschluß des Umweltschutzrechts) - Frau Prof. Dr. Heike Krieger (Öffentliches Recht, Völkerrecht). Herr Prof. Calliess verfügt nun ausweislich seiner Website im Fachvereich Rechtswissenschaft nicht über eine venia legendi im &quot;Völkerrecht&quot;, nur &quot;Öffentliches Recht und Europarecht&quot;. Insofern kommt er, sofern die Auskunft des Fachbereichs korrekt ist, als Betreuer der Dissertation von Frau Baerbock mit dem Titel &quot;Naturkatstrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht&quot; nicht in Frage. Prof. Dr. Philip Kunig ist seit dem 01.10.2016 im Ruhestand, jedoch seither ordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Türkisch-Deutschen Universität in Instanbul, wo er seit September 2013 Öffentliches Recht und Völkerrecht unterrichtet. Herr Prof. Kunig käme eigentlich angesichts seiner kombinierten Expertise in &quot;Völkerrecht unter Einschluß des Umweltschutzrechts&quot; am ehesten als Betreuer in Frage. Es wäre also denkbar, dass Frau Baerbock im Mai 2015 ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgte und sich exmatrikulierte, weil Prof. Kunig, sofern er ihr Betreuer gewesen sein sollte, ein Jahr später in den Ruhestand ging und insofern evtl. nicht mehr in der Lage war, die Promotion bis zum Ende zu betreuen. Dagegen spricht allerdings, dass er weiter als Professor tätig ist (wenn auch nun in Istanbul) und ProfessorInnen in der Regel die bei ihnen begonnenen Promotionsvorhaben bis zum Abschluß auch im Ruhestand weiterhin betreuen. Angesichts der Eingangsformulierung in der Antwort des FB Rechtswissenschaft der FU Berlin (&quot;Betreuerin&quot;) und dem Ruhestand von Herrn Prof. Kunig bleibt eigentlich nur Frau Prof. Heike Krüger als Betreuerin übrig, zumal weder Herr Calliess noch Herr Kunig im Zusammenhang von &quot;unsachlichen Anfeindungen aus der Öffentlichkeit&quot; erwähnt werden, &quot;die sich auf abstrakter Ebene gegen den/die Betreuer/in richten.&quot; Ob und inwiefern dies Frau Prof. Krüger betrifft, ist aus der Antwort nicht ersichtlich. Eine Klärung der Betreuungsfrage könnte z.B. dadurch zustandekommen, daß beim Fachbereich Rechtwissenschaft erneut die Anfrage gestellt wird, in der bekannten Formulierung des seinerzeit sehr beliebten Quizmasters Robert Lembke in der Sendung &quot;Was bin ich?&quot;: &quot;Gehe ich/gehen wir recht in der Annahme, daß es sich in Ihrer Antwort vom .... auf die Frage nach der Betreuung des Dissertationsvorhabens von Frau Baerbock bei der von Ihnen eingangs erwähnten  &quot;Betreuerin&quot; mit der venia legendi &quot;Völkerrecht&quot; um Frau Prof. Dr. Heike Krieger handelt, da Herr Prof. Christain Calliess nicht über diese venia legendi verfügt, und sich Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Philip Kunig bereits seit dem 01.10.2016 im Ruhestand befindet? 
Hinsichtlich der Nichteinwilligung von Frau Baerbock, der London School of Economics die Genehmigung zur Einsichtnahme in ihre Masterarbeit zur Erlangung des dortigen LL.M. zu erteilen, sowie zu ihrer Nichteinwilligung, den/die Betreuer/in ihrer Disseration &quot;Naturkatstrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht&quot; der Öffentlichkeit zu nennen, ist anzumerken, daß wohl nur ganz wenige deutsche und internationale Wissenschaftler ein solches Verhalten einer Person nachvollziehen können, die auf ihren akademischen Werdegang Wert zu legen scheint, auch wenn er bedauerlicherweise nicht mit der Promotion abgeschlossen werden konnte. Da die Masterarbeit, deren Thema und Titel auch weiterhin nicht bekannt sind, die (verschriftlichte) Grundlage für den akademischen Abschluß zum LL.M. darstellt, der nun seinerseits als Voraussetzung zum Promotionsstudium am FB Rechtswissenschaft an der FU Berlin anerkannt wurde, ist es für in der Wissenschaft tätige Personen nicht nachvollziehbar, inwiefern und mit welcher Begründung sie als Verschlußsache eingestuft werden, als ob es sich hierbei um &quot;arcana imperii&quot; handelte. Wenn es zutreffen sollte, daß Frau Baerbocks Dissertation vor Beendigung ihres Promotionsstudiums im Mai 2015 schon kurz vor der Fertigstellung stand, so stellt sich zum einen die Frage, warum sie so kurz vor dem erfolgreichen Abschluß ihrer Promotion aufgab. Wenn KandidatInnen so eine Entscheidung treffen, stehen sie erfahrungsgemäß in einer schweren Lebenskrise, und es ist die Aufgabe des Betreuers/der Betreuerin (der sich dann auch kein/e Betreuer/in jemals entziehen wird), dem/der Betreffenden stützend zur Seite zu stehen, damit er oder sie nicht auf der letzten Gerade aufgibt. Schließlich ist auch erwägenswert, daß - wenn die Arbeit an der Dissertation weit oder sehr weit fortgeschritten war - es auch bereits einen bemerkenswerten Forschungsertrag zu dem gewählten Thema gab. Das bedeutet, daß bereits eine Reihe von Kapiteln der Dissertation in schriftlicher Form vorgelegen haben müssen und möglicherweise lediglich das abschließende Kapitel fehlte, in dem der Forschungsertrag (um den es ja bei einer Dissertation geht) zusammenfassend dargestellt wird. Wenn man nun davon ausgeht, daß es sich bei dem gewählten Thema um ein spannendes Forschungsprojekt mit ebenso wichtigen neuen Einsichten gehandelt hat, dann darf man sich - zumindest in der Runde von Wissenschaftlern - die Frage stellen dürfen, warum nicht wenigstens die wichtigsten Erträge der Forschungsarbeit von Frau Baerbock in zusammengefaßter Form von ihr der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind, zumal diese neuen Forschungsergebnisse sicherlich von Bedeutung im Zusammenhang mit ihrer Expertise als &quot;Völkerrechtlerin&quot; und vor allem für die nationale und internationale Wissenschaftsöffentlichkeit sein dürften. Es ist also - zumindest für Wissenschaftler - schwer nachzuvollziehen, warum die Erträge der Forschungsarbeit von Frau Baerbock unter Verschluß gehalten werden. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, einen Weg aus diesem Schlamassel zu finden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kommentar von Achim_RH am 30. Juni regt nun doch zu einigen weiteren Gedanken an. Er verweist auf einen Twitter-Eintrag von Markus Klarnamen vom 23. Juni 2021, in dem dieser die Antworten des FB Rechtswissenschaft an der FU auf eine Reihe von Fragen zum Promotionsprojekt von Frau Baerbaum im Wortlaut wiedergibt, wobei allerdings nicht ersichtlich ist, auf welchem Weg und an welchem Datum dies erfolgt ist. Sofern diese Textwiedergabe authentisch ist, ergeben sich einige interessante Aspekte. Hier nun erst einmal die erste Frage und die Antwort darauf: &#8222;1. Wer hat die Betreuung von Frau Baerbocks Dissertationsvorhaben vorgenommen? &#8211; Weitergehende Informationen zur Person der Betreuerin (sic!) können wir aus Gründen vordringlicher schützenswerter Interessen nicht geben. Wir bitten insofern zu berücksichtigen, dass weder Annalena Baerbock diese Person öffentlich gemacht hat, noch die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren zum WS 2008/2009 durch den/die Betreuer/in erfolgte. Soweit es nun um die Aufklärung eines ordnunggemäßen Verfahrens geht, erachten wir daher die Information als ausreichend, dass es sich bei der Person des Betreuers/der Betreuerin um eine/n Hochschullehrer/in des Fachbereichs Rechtswissenschaft mit einer venia legendi im Völkerrecht handelt. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt nimmt die Freie Universität unsachliche Anfeindungen aus der Öffentlichkeit wahr, die sich auf abstrakter Ebene gegen den/die Betreuer/in richten.&#8220;<br />
Der aufmerksamen Leserin wird es nicht entgangen sein, dass im Antworttext eingangs nur von einer &#8222;Betreuerin&#8220; die Rede ist, erst im weiteren Verlauf wird dann die korrekte Wendung &#8222;Betreuer/in&#8220; verwendet. Sollte dies ein indirekter Hinweis auf die Person des Betreuers/der Betreuerin mit der venia legendi im Völkerrecht sein? Herr Joachim Marquuardt hat in seinem Kommentar vom 12. Juni 2021 um 13.57 darauf hingewiesen, dass aufgrund seiner Recherche damit nur drei ProfessorInnen des Fachbereichs in Frage kommen: Prof. Dr. Christian Calliess (Öffentliches Recht, Europarecht) &#8211; Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Philp Kunig (Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht unter Einschluß des Umweltschutzrechts) &#8211; Frau Prof. Dr. Heike Krieger (Öffentliches Recht, Völkerrecht). Herr Prof. Calliess verfügt nun ausweislich seiner Website im Fachvereich Rechtswissenschaft nicht über eine venia legendi im &#8222;Völkerrecht&#8220;, nur &#8222;Öffentliches Recht und Europarecht&#8220;. Insofern kommt er, sofern die Auskunft des Fachbereichs korrekt ist, als Betreuer der Dissertation von Frau Baerbock mit dem Titel &#8222;Naturkatstrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht&#8220; nicht in Frage. Prof. Dr. Philip Kunig ist seit dem 01.10.2016 im Ruhestand, jedoch seither ordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Türkisch-Deutschen Universität in Instanbul, wo er seit September 2013 Öffentliches Recht und Völkerrecht unterrichtet. Herr Prof. Kunig käme eigentlich angesichts seiner kombinierten Expertise in &#8222;Völkerrecht unter Einschluß des Umweltschutzrechts&#8220; am ehesten als Betreuer in Frage. Es wäre also denkbar, dass Frau Baerbock im Mai 2015 ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgte und sich exmatrikulierte, weil Prof. Kunig, sofern er ihr Betreuer gewesen sein sollte, ein Jahr später in den Ruhestand ging und insofern evtl. nicht mehr in der Lage war, die Promotion bis zum Ende zu betreuen. Dagegen spricht allerdings, dass er weiter als Professor tätig ist (wenn auch nun in Istanbul) und ProfessorInnen in der Regel die bei ihnen begonnenen Promotionsvorhaben bis zum Abschluß auch im Ruhestand weiterhin betreuen. Angesichts der Eingangsformulierung in der Antwort des FB Rechtswissenschaft der FU Berlin (&#8222;Betreuerin&#8220;) und dem Ruhestand von Herrn Prof. Kunig bleibt eigentlich nur Frau Prof. Heike Krüger als Betreuerin übrig, zumal weder Herr Calliess noch Herr Kunig im Zusammenhang von &#8222;unsachlichen Anfeindungen aus der Öffentlichkeit&#8220; erwähnt werden, &#8222;die sich auf abstrakter Ebene gegen den/die Betreuer/in richten.&#8220; Ob und inwiefern dies Frau Prof. Krüger betrifft, ist aus der Antwort nicht ersichtlich. Eine Klärung der Betreuungsfrage könnte z.B. dadurch zustandekommen, daß beim Fachbereich Rechtwissenschaft erneut die Anfrage gestellt wird, in der bekannten Formulierung des seinerzeit sehr beliebten Quizmasters Robert Lembke in der Sendung &#8222;Was bin ich?&#8220;: &#8222;Gehe ich/gehen wir recht in der Annahme, daß es sich in Ihrer Antwort vom &#8230;. auf die Frage nach der Betreuung des Dissertationsvorhabens von Frau Baerbock bei der von Ihnen eingangs erwähnten  &#8222;Betreuerin&#8220; mit der venia legendi &#8222;Völkerrecht&#8220; um Frau Prof. Dr. Heike Krieger handelt, da Herr Prof. Christain Calliess nicht über diese venia legendi verfügt, und sich Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Philip Kunig bereits seit dem 01.10.2016 im Ruhestand befindet?<br />
Hinsichtlich der Nichteinwilligung von Frau Baerbock, der London School of Economics die Genehmigung zur Einsichtnahme in ihre Masterarbeit zur Erlangung des dortigen LL.M. zu erteilen, sowie zu ihrer Nichteinwilligung, den/die Betreuer/in ihrer Disseration &#8222;Naturkatstrophen und humanitäre Hilfe im Völkerrecht&#8220; der Öffentlichkeit zu nennen, ist anzumerken, daß wohl nur ganz wenige deutsche und internationale Wissenschaftler ein solches Verhalten einer Person nachvollziehen können, die auf ihren akademischen Werdegang Wert zu legen scheint, auch wenn er bedauerlicherweise nicht mit der Promotion abgeschlossen werden konnte. Da die Masterarbeit, deren Thema und Titel auch weiterhin nicht bekannt sind, die (verschriftlichte) Grundlage für den akademischen Abschluß zum LL.M. darstellt, der nun seinerseits als Voraussetzung zum Promotionsstudium am FB Rechtswissenschaft an der FU Berlin anerkannt wurde, ist es für in der Wissenschaft tätige Personen nicht nachvollziehbar, inwiefern und mit welcher Begründung sie als Verschlußsache eingestuft werden, als ob es sich hierbei um &#8222;arcana imperii&#8220; handelte. Wenn es zutreffen sollte, daß Frau Baerbocks Dissertation vor Beendigung ihres Promotionsstudiums im Mai 2015 schon kurz vor der Fertigstellung stand, so stellt sich zum einen die Frage, warum sie so kurz vor dem erfolgreichen Abschluß ihrer Promotion aufgab. Wenn KandidatInnen so eine Entscheidung treffen, stehen sie erfahrungsgemäß in einer schweren Lebenskrise, und es ist die Aufgabe des Betreuers/der Betreuerin (der sich dann auch kein/e Betreuer/in jemals entziehen wird), dem/der Betreffenden stützend zur Seite zu stehen, damit er oder sie nicht auf der letzten Gerade aufgibt. Schließlich ist auch erwägenswert, daß &#8211; wenn die Arbeit an der Dissertation weit oder sehr weit fortgeschritten war &#8211; es auch bereits einen bemerkenswerten Forschungsertrag zu dem gewählten Thema gab. Das bedeutet, daß bereits eine Reihe von Kapiteln der Dissertation in schriftlicher Form vorgelegen haben müssen und möglicherweise lediglich das abschließende Kapitel fehlte, in dem der Forschungsertrag (um den es ja bei einer Dissertation geht) zusammenfassend dargestellt wird. Wenn man nun davon ausgeht, daß es sich bei dem gewählten Thema um ein spannendes Forschungsprojekt mit ebenso wichtigen neuen Einsichten gehandelt hat, dann darf man sich &#8211; zumindest in der Runde von Wissenschaftlern &#8211; die Frage stellen dürfen, warum nicht wenigstens die wichtigsten Erträge der Forschungsarbeit von Frau Baerbock in zusammengefaßter Form von ihr der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind, zumal diese neuen Forschungsergebnisse sicherlich von Bedeutung im Zusammenhang mit ihrer Expertise als &#8222;Völkerrechtlerin&#8220; und vor allem für die nationale und internationale Wissenschaftsöffentlichkeit sein dürften. Es ist also &#8211; zumindest für Wissenschaftler &#8211; schwer nachzuvollziehen, warum die Erträge der Forschungsarbeit von Frau Baerbock unter Verschluß gehalten werden. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, einen Weg aus diesem Schlamassel zu finden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas Wernthaler		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5496</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas Wernthaler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2021 20:27:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5496</guid>

					<description><![CDATA[Tut mir leid. Wo genau ist das Problem?
Sie hängen sich an Spitzfindigkeiten auf! 
Erklären Sie mal die wesentlichen Unterschiede, wenn es denn welche gibt! Ich kann keine erkennen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tut mir leid. Wo genau ist das Problem?<br />
Sie hängen sich an Spitzfindigkeiten auf!<br />
Erklären Sie mal die wesentlichen Unterschiede, wenn es denn welche gibt! Ich kann keine erkennen&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Achim_RH		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5367</link>

		<dc:creator><![CDATA[Achim_RH]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2021 13:09:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5367</guid>

					<description><![CDATA[Zusatz: die in dem verlinkten Tweet enthaltene Antwort der FU (deren Authentizität nicht ganz klar ist da Absender und Adressat nicht ersichtlich) stützt meine Vermutung.

https://twitter.com/Netzdenunziant/status/1407769286559649794

Die folgenden Aussagen der FU weisen jedenfalls in diese Richtung:
„Noch fehlende Rechtskenntnisse müssen...nachgeholt werden.“

„Die Zulassung von Annalena Baerbock entsprach etablierten Üblichkeiten„

Nach meinem Verständnis der Promotionsordnung ist der Nachweis zusätzlicher Leistungsnachweise im deutschen Recht formale Zulassungsvoraussetzung zum Promotionsstudium und kann eben nicht „nachgeholt“ werden. „Etablierte Üblichkeiten“ umschreibt möglicherweise die davon abweichende Praxis an der FU. Mit dem Hinweis darauf daß ein LL.M. alleine nicht gleichwertig mit einem juristischen Staatsexamen oder Abschluß eines grundständigen Studiums der Rechtswissenschaften im Ausland bewertet werden kann bestätigt die FU daß solche zusätzlichen Leistungsnachweise im deutschen Recht erforderlich waren.

Die „richtige“ Antwort der FU hätte lauten müssen: Die Zulassung von Frau Baerbock entsprach der Promotionsordnung, da sie neben dem LL.M aus London zwei Leistungsnachweise im deutschen Recht vorgelegt hatte. 

Dass man sich mit Hinweis auf die vernichteten Akten heute nicht mehr erinnern kann nach welchen Vorschriften der Promotionsordnung Frau Baerbock zugelassen wurde erscheint mir vor diesem Hintergrund eher als Schutzbehauptung, da es laut Promotionsordnung für Frau Baerbock eben überhaupt nur einen einzigen Weg zur Zulassung gab und dieser führte über die zwei zusätzlichen Leistungsnachweise im deutschen Recht. Das Zulassungsverfahren liegt nicht so weit zurück, daß sich Promotionsausschuß und Doktorvater zwar offenbar noch an den LL.M zu erinnern vermögen nicht aber daran ob Frau Baerbock die zusätzlichen Leistungsnachweise vorgelegt hat. Und daß Frau Baerbock zum Promotionsstudium zugelassen war (also nicht etwa lediglich einen Antrag gestellt hat) hat die FU ja in einer früheren schriftlichen Stellungnahme bestätigt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zusatz: die in dem verlinkten Tweet enthaltene Antwort der FU (deren Authentizität nicht ganz klar ist da Absender und Adressat nicht ersichtlich) stützt meine Vermutung.</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/Netzdenunziant/status/1407769286559649794" rel="nofollow ugc">https://twitter.com/Netzdenunziant/status/1407769286559649794</a></p>
<p>Die folgenden Aussagen der FU weisen jedenfalls in diese Richtung:<br />
„Noch fehlende Rechtskenntnisse müssen&#8230;nachgeholt werden.“</p>
<p>„Die Zulassung von Annalena Baerbock entsprach etablierten Üblichkeiten„</p>
<p>Nach meinem Verständnis der Promotionsordnung ist der Nachweis zusätzlicher Leistungsnachweise im deutschen Recht formale Zulassungsvoraussetzung zum Promotionsstudium und kann eben nicht „nachgeholt“ werden. „Etablierte Üblichkeiten“ umschreibt möglicherweise die davon abweichende Praxis an der FU. Mit dem Hinweis darauf daß ein LL.M. alleine nicht gleichwertig mit einem juristischen Staatsexamen oder Abschluß eines grundständigen Studiums der Rechtswissenschaften im Ausland bewertet werden kann bestätigt die FU daß solche zusätzlichen Leistungsnachweise im deutschen Recht erforderlich waren.</p>
<p>Die „richtige“ Antwort der FU hätte lauten müssen: Die Zulassung von Frau Baerbock entsprach der Promotionsordnung, da sie neben dem LL.M aus London zwei Leistungsnachweise im deutschen Recht vorgelegt hatte. </p>
<p>Dass man sich mit Hinweis auf die vernichteten Akten heute nicht mehr erinnern kann nach welchen Vorschriften der Promotionsordnung Frau Baerbock zugelassen wurde erscheint mir vor diesem Hintergrund eher als Schutzbehauptung, da es laut Promotionsordnung für Frau Baerbock eben überhaupt nur einen einzigen Weg zur Zulassung gab und dieser führte über die zwei zusätzlichen Leistungsnachweise im deutschen Recht. Das Zulassungsverfahren liegt nicht so weit zurück, daß sich Promotionsausschuß und Doktorvater zwar offenbar noch an den LL.M zu erinnern vermögen nicht aber daran ob Frau Baerbock die zusätzlichen Leistungsnachweise vorgelegt hat. Und daß Frau Baerbock zum Promotionsstudium zugelassen war (also nicht etwa lediglich einen Antrag gestellt hat) hat die FU ja in einer früheren schriftlichen Stellungnahme bestätigt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Achim_RH		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5360</link>

		<dc:creator><![CDATA[Achim_RH]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jun 2021 12:23:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5360</guid>

					<description><![CDATA[Eine Gesamtschau der Antworten der FH und der Angaben von Frau Baerbock selbst läßt mich vermuten daß es bei der FU eine Praxis gab Doktoranden der Rechtswissenschaften mit interdisziplinärem akademischen Curriculum auch dann zum Promotionsstudium zuzulassen, wenn die erforderlichen zusätzlichen zwei Leistungsnachweise im Bereich Rechtswissenschaften im Zeitpunkt der Zulassung (noch) nicht vorlagen. Vielleicht hat man sich (im Gegensatz zum Wortlaut der Promotionsordnung) damit begnügt den Doktoranden aufzugeben diese Leistungsnachweise bis zum Abschluß der Promotion nachzuholen. Für diese Vermutung spricht daß die FU konstatiert die Zulassungsvoraussetzungen hätten „abstrakt“ vorgelegen ohne daß man behauptet die Leistungsnachweise seien „konkret“ vorgelegt worden. Vor diesem Hintergrund ließe sich auch erklären weshalb Frau Baerbock die Promotion abbrach obwohl die Promotionsarbeit nach ihren eigenen Angaben weit fortgeschritten war („in den letzten Zügen“) - ohne juristisches Grundstudium waren die Hürden für die Erlangung der zusätzlichen Leistungsnachweise wahrscheinlich schlicht zu hoch für sie. Mit guter wissenschaftlicher Praxis hätte ein solches Procedere freilich wenig gemein, denn wie sollte ein Doktorand es mit einer Promotionsarbeit die wenigstens hinreichende Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluß hat bis „in die letzten Züge“ schaffen obwohl er bereits an niederen akademischen Aufgaben (Leistungsnachweise) scheitert ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Gesamtschau der Antworten der FH und der Angaben von Frau Baerbock selbst läßt mich vermuten daß es bei der FU eine Praxis gab Doktoranden der Rechtswissenschaften mit interdisziplinärem akademischen Curriculum auch dann zum Promotionsstudium zuzulassen, wenn die erforderlichen zusätzlichen zwei Leistungsnachweise im Bereich Rechtswissenschaften im Zeitpunkt der Zulassung (noch) nicht vorlagen. Vielleicht hat man sich (im Gegensatz zum Wortlaut der Promotionsordnung) damit begnügt den Doktoranden aufzugeben diese Leistungsnachweise bis zum Abschluß der Promotion nachzuholen. Für diese Vermutung spricht daß die FU konstatiert die Zulassungsvoraussetzungen hätten „abstrakt“ vorgelegen ohne daß man behauptet die Leistungsnachweise seien „konkret“ vorgelegt worden. Vor diesem Hintergrund ließe sich auch erklären weshalb Frau Baerbock die Promotion abbrach obwohl die Promotionsarbeit nach ihren eigenen Angaben weit fortgeschritten war („in den letzten Zügen“) &#8211; ohne juristisches Grundstudium waren die Hürden für die Erlangung der zusätzlichen Leistungsnachweise wahrscheinlich schlicht zu hoch für sie. Mit guter wissenschaftlicher Praxis hätte ein solches Procedere freilich wenig gemein, denn wie sollte ein Doktorand es mit einer Promotionsarbeit die wenigstens hinreichende Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluß hat bis „in die letzten Züge“ schaffen obwohl er bereits an niederen akademischen Aufgaben (Leistungsnachweise) scheitert ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dr. Tischinger		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5198</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Tischinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2021 19:02:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5198</guid>

					<description><![CDATA[ich finde meinen Kommentar nicht woran liegt das ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ich finde meinen Kommentar nicht woran liegt das ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Felix Rends		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-5028</link>

		<dc:creator><![CDATA[Felix Rends]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2021 08:29:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-5028</guid>

					<description><![CDATA[2014 stand auf www.annalena-baerbock.de nicht nur &#039;Politikwissenschaften und öffentliches Recht&#039;, sondern eindeutig - Politik und Jurastudium, Universität Hamburg (2000-2004) - ohne jegliche Einschränkungen. 

https://twitter.com/FelixRends/status/1394016484033236993]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2014 stand auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.annalena-baerbock.de" rel="nofollow ugc">http://www.annalena-baerbock.de</a> nicht nur &#8218;Politikwissenschaften und öffentliches Recht&#8216;, sondern eindeutig &#8211; Politik und Jurastudium, Universität Hamburg (2000-2004) &#8211; ohne jegliche Einschränkungen. </p>
<blockquote class="twitter-tweet" data-width="550" data-dnt="true">
<p lang="de" dir="ltr"><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/hashtag/studierenwieBaerbock?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw">#studierenwieBaerbock</a> </p>
<p>Auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://t.co/zXgc86jpZT">https://t.co/zXgc86jpZT</a> hieß es 2014 noch &#8230;</p>
<p>Politik- und Jurastudium, Universität Hamburg (2000-2004)<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://t.co/cEeNBmRD0J">https://t.co/cEeNBmRD0J</a></p>
<p>Jetzt auch noch Jurastudium? <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://t.co/HlQKwZVpUy">pic.twitter.com/HlQKwZVpUy</a></p>
<p>&mdash; Felix Rends (@FelixRends) <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://twitter.com/FelixRends/status/1394016484033236993?ref_src=twsrc%5Etfw">May 16, 2021</a></p></blockquote>
<p><script async src="https://platform.twitter.com/widgets.js" charset="utf-8"></script></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jörg Gebauer		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-4996</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jörg Gebauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Jun 2021 21:20:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-4996</guid>

					<description><![CDATA[Stichworte: &quot;Völkerrechtlerin&quot;, &quot;Jura-Studium&quot; und die Frage, ob das Londoner 
Studium eher ein juristisches oder ein politikwissenschaftliches gewesen sei...
Frau Baerbock gab vor einigen Tagen dem Ullstein-Verlag ein Interview. Darin betont sie, dass sie - von ihrer Ausbildung her betrachtet - aus dem Bereich der Außenpolitik komme. Ausgehend vom Zusammenhang dieser Interview-Passage hätte sie - ohne den Sinn der weiteren Ausführungen damit zu verändern, an dieser Stelle auch &quot;Völkerrecht&quot; sagen können. Dass sie es aber nicht macht, könnte darauf hinweisen, dass sie es selber mittlerweile einsieht, dass ein weiteres Beharren auf der Eigenbezeichnung als &quot;Völkerrechtlerin&quot; unangemessen wäre. Die Passage ist ab Minute 24:50 - Die Quelle lautet: https://youtu.be/NR_N0D37zek]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stichworte: &#8222;Völkerrechtlerin&#8220;, &#8222;Jura-Studium&#8220; und die Frage, ob das Londoner<br />
Studium eher ein juristisches oder ein politikwissenschaftliches gewesen sei&#8230;<br />
Frau Baerbock gab vor einigen Tagen dem Ullstein-Verlag ein Interview. Darin betont sie, dass sie &#8211; von ihrer Ausbildung her betrachtet &#8211; aus dem Bereich der Außenpolitik komme. Ausgehend vom Zusammenhang dieser Interview-Passage hätte sie &#8211; ohne den Sinn der weiteren Ausführungen damit zu verändern, an dieser Stelle auch &#8222;Völkerrecht&#8220; sagen können. Dass sie es aber nicht macht, könnte darauf hinweisen, dass sie es selber mittlerweile einsieht, dass ein weiteres Beharren auf der Eigenbezeichnung als &#8222;Völkerrechtlerin&#8220; unangemessen wäre. Die Passage ist ab Minute 24:50 &#8211; Die Quelle lautet: <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://youtu.be/NR_N0D37zek" rel="nofollow ugc">https://youtu.be/NR_N0D37zek</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Robert Schmidt		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-4991</link>

		<dc:creator><![CDATA[Robert Schmidt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Jun 2021 07:10:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-4991</guid>

					<description><![CDATA[Neues in Sachen Baerbock-Promotionsverfahren an der FU:
https://www.danisch.de/blog/2021/06/25/hat-mich-die-fu-berlin-zum-promotionsverfahren-annalena-baerbock-belogen/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neues in Sachen Baerbock-Promotionsverfahren an der FU:<br />
<a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.danisch.de/blog/2021/06/25/hat-mich-die-fu-berlin-zum-promotionsverfahren-annalena-baerbock-belogen/" rel="nofollow ugc">https://www.danisch.de/blog/2021/06/25/hat-mich-die-fu-berlin-zum-promotionsverfahren-annalena-baerbock-belogen/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jörg Gebauer		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-4985</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jörg Gebauer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jun 2021 08:18:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-4985</guid>

					<description><![CDATA[Stichworte: &quot;Lebenslauf&quot;, dortige Angaben zur geplanten Dissertation und das &quot;Promotions-Zulassungsverfahren an der FU Berlin
Wie soll das gehen? Die FU Berlin zitiert ganz offenbar (nicht zwingend) im Mai 2021 aus einer Akte, welche sie nach eigenen Angaben bereits vor dem Jahr 2020 vollständig vernichtet hatte. Details hierzu: https://www.danisch.de/blog/2021/06/25/hat-mich-die-fu-berlin-zum-promotionsverfahren-annalena-baerbock-belogen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Stichworte: &#8222;Lebenslauf&#8220;, dortige Angaben zur geplanten Dissertation und das &#8222;Promotions-Zulassungsverfahren an der FU Berlin<br />
Wie soll das gehen? Die FU Berlin zitiert ganz offenbar (nicht zwingend) im Mai 2021 aus einer Akte, welche sie nach eigenen Angaben bereits vor dem Jahr 2020 vollständig vernichtet hatte. Details hierzu: <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://www.danisch.de/blog/2021/06/25/hat-mich-die-fu-berlin-zum-promotionsverfahren-annalena-baerbock-belogen" rel="nofollow ugc">https://www.danisch.de/blog/2021/06/25/hat-mich-die-fu-berlin-zum-promotionsverfahren-annalena-baerbock-belogen</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Müller		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-4941</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jun 2021 17:12:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3817#comment-4941</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-4839&quot;&gt;Ally&lt;/a&gt;.

Der Umgang mit ausländischen Titeln ist durch Beschlüsse der KMK und die sie umsetzenden Landeshochschulgesetze der Länder klar geregelt. Ein ausländischer LLM ist genauso zu führen wie er verliehen worden ist. Eine Übersetzung ins Deutsche ist unzulässig, eine Umwandlung ins Deutsche findet nicht statt, siehe z. B. § 30 Hochschulgesetz Brandenburg. Sinn dieser Regelung ist es, eine Irreführung über die Absolvierung eines mit dem LLM abgeschlossenen deutschen Studiums zu verhindern. Eine sprachliche Übertragung oder gar Übersetzung des ausländischen Titelzusatzes ist schlicht verboten. Wenn Frau Baerbock sich auf ihrer Homepage als &quot;Völkerrechtlerin, LLM&quot; bezeichnet, erregt sie den Irrtum, ein Studium des Völkerrechts in Deutschland mit dem LLM abgeschlossen zu haben.  Sanktionen im Zusammenhang mit dem falschen Führen eines Titels finden sich in § 132 a StGB und in § 34 Abs. 2 des Hochschulgesetzes Brandenburg. Warum bislang kein Tätigwerden der zuständigen Behörden erfolgt ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-selbst-dekonstruktion-der-annalena-baerbock/#comment-4839">Ally</a>.</p>
<p>Der Umgang mit ausländischen Titeln ist durch Beschlüsse der KMK und die sie umsetzenden Landeshochschulgesetze der Länder klar geregelt. Ein ausländischer LLM ist genauso zu führen wie er verliehen worden ist. Eine Übersetzung ins Deutsche ist unzulässig, eine Umwandlung ins Deutsche findet nicht statt, siehe z. B. § 30 Hochschulgesetz Brandenburg. Sinn dieser Regelung ist es, eine Irreführung über die Absolvierung eines mit dem LLM abgeschlossenen deutschen Studiums zu verhindern. Eine sprachliche Übertragung oder gar Übersetzung des ausländischen Titelzusatzes ist schlicht verboten. Wenn Frau Baerbock sich auf ihrer Homepage als &#8222;Völkerrechtlerin, LLM&#8220; bezeichnet, erregt sie den Irrtum, ein Studium des Völkerrechts in Deutschland mit dem LLM abgeschlossen zu haben.  Sanktionen im Zusammenhang mit dem falschen Führen eines Titels finden sich in § 132 a StGB und in § 34 Abs. 2 des Hochschulgesetzes Brandenburg. Warum bislang kein Tätigwerden der zuständigen Behörden erfolgt ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.</p>
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	</channel>
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