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	Kommentare zu: Falsche Grundlage (Teil 1): Die Auswirkung des UG-Murks auf den Gesetzeskommentar	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Friedrich		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9737</link>

		<dc:creator><![CDATA[Friedrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2023 07:13:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Recht herzlichen Dank für den aufschlussreichen Beitrag;)

Grüße

Friedrich]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Recht herzlichen Dank für den aufschlussreichen Beitrag;)</p>
<p>Grüße</p>
<p>Friedrich</p>
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		<title>
		Von: Ralf Rath		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9609</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf Rath]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Dec 2022 15:54:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein Universitätsgesetz, das &quot;gerade die aus der Vereinigung Mehrerer entstehende Mannigfaltigkeit (als) das höchste Gut, welches die Gesellschaft giebt&quot; (Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Breslau, 1851, S. 18f), nicht fördert, sondern dessen Manifestation sogar unmöglich macht, weist zweifelsohne eklatant eine Schwäche auf, die keiner als Stärke verkennen sollte. Bedenkt man, dass vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika die dortigen Hochschulen der so genannten Ivy League sich erklärtermaßen an Humboldt in ihrem Handeln noch heute orientieren und insbesondere in den Wirtschaftswissenschaften nahezu ausschließlich und ununterbrochen den Alfred-Nobel-Gedächtnispreis in den zurückliegenden Jahren verliehen bekamen, sollte allein solch ein sozialer Tatbestand genügend Ansporn sein, dafür die rechtlichen Grundlagen nicht in sich widersprüchlich zu formulieren. Am derzeit gültigen Gesetzestext festzuhalten, bedeutet demnach, &quot;das höchste Gut&quot; auszuschlagen und damit die sich jedem bietenden Chancen des Projekts der Moderne unwiederbringlich zu verspielen. Wenn man so will, könnte deshalb kritisiert werden, dass die Republik Österreich drauf und dran ist, noch immer das Potenzial des Einzelnen an wissenschaftlicher Kreativität als der Schlüsselressource für eine hochentwickelte Industriegesellschaft aus der vollen Hand heraus zu verschleudern. Nicht zuletzt Angehörige der Volkswagen AG sprachen angesichts dessen schon zur Mitte der 1990er Jahre von einem bis auf die Gegenwart fortgesetzten Fahren auf Verschleiß der menschlichen Anlagen. Offenbar hat sich hoheitlich im Lauf von weit über einem Vierteljahrhundert daran in Europa nicht das Geringste geändert. Dabei könnte Österreich für eine richtige anstatt falsche Praxis für andere Mitglieder der Europäischen Union sogar beispielgebend sein und auf diese Weise für die in Sonntagsreden vielbeschworene Souveränität des Kontinents einen maßgeblichen Beitrag leisten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Universitätsgesetz, das &#8222;gerade die aus der Vereinigung Mehrerer entstehende Mannigfaltigkeit (als) das höchste Gut, welches die Gesellschaft giebt&#8220; (Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Breslau, 1851, S. 18f), nicht fördert, sondern dessen Manifestation sogar unmöglich macht, weist zweifelsohne eklatant eine Schwäche auf, die keiner als Stärke verkennen sollte. Bedenkt man, dass vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika die dortigen Hochschulen der so genannten Ivy League sich erklärtermaßen an Humboldt in ihrem Handeln noch heute orientieren und insbesondere in den Wirtschaftswissenschaften nahezu ausschließlich und ununterbrochen den Alfred-Nobel-Gedächtnispreis in den zurückliegenden Jahren verliehen bekamen, sollte allein solch ein sozialer Tatbestand genügend Ansporn sein, dafür die rechtlichen Grundlagen nicht in sich widersprüchlich zu formulieren. Am derzeit gültigen Gesetzestext festzuhalten, bedeutet demnach, &#8222;das höchste Gut&#8220; auszuschlagen und damit die sich jedem bietenden Chancen des Projekts der Moderne unwiederbringlich zu verspielen. Wenn man so will, könnte deshalb kritisiert werden, dass die Republik Österreich drauf und dran ist, noch immer das Potenzial des Einzelnen an wissenschaftlicher Kreativität als der Schlüsselressource für eine hochentwickelte Industriegesellschaft aus der vollen Hand heraus zu verschleudern. Nicht zuletzt Angehörige der Volkswagen AG sprachen angesichts dessen schon zur Mitte der 1990er Jahre von einem bis auf die Gegenwart fortgesetzten Fahren auf Verschleiß der menschlichen Anlagen. Offenbar hat sich hoheitlich im Lauf von weit über einem Vierteljahrhundert daran in Europa nicht das Geringste geändert. Dabei könnte Österreich für eine richtige anstatt falsche Praxis für andere Mitglieder der Europäischen Union sogar beispielgebend sein und auf diese Weise für die in Sonntagsreden vielbeschworene Souveränität des Kontinents einen maßgeblichen Beitrag leisten.</p>
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		<title>
		Von: Gottlieb-Jason Magnet		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9603</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gottlieb-Jason Magnet]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 04:51:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Gratulation zu dieser Analyse! Sie zeigt die Qualität zumindest der besprochenen Stellen im Gesetzestext und im Kommentar. Für mich liegt aber nahe, dass das für weitere Passagen gelten könnte. Warum ein vermutlich fachlich angesehener Kommentator nicht auf diese (hoffentlich auch für ihn erkennbaren) &quot;Schwächen&quot; hinweist, sondern darüber hinwegschwafelt, bringt mich zum Nachdenken über den Anspruch der Wissenschaftlichkeit der heute (an Universitäten) gepflegten &quot;Rechtswissenschaften&quot; (in Österreich); da braucht es wohl dringend eine Erneuerung und Reinigung, wenn ein juristischer Laie darlegen kann, was für ein Murks im Gesetz und im fachlichen Kommentar vorliegt.
Herr Weber, es würde mich freuen, wieder mal so eine Analyse von Ihnen zu lesen. Vielleicht gibt es weitere Kommentare zu dieser Gesetzesstelle, die sie sich vorknöpfen könnten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gratulation zu dieser Analyse! Sie zeigt die Qualität zumindest der besprochenen Stellen im Gesetzestext und im Kommentar. Für mich liegt aber nahe, dass das für weitere Passagen gelten könnte. Warum ein vermutlich fachlich angesehener Kommentator nicht auf diese (hoffentlich auch für ihn erkennbaren) &#8222;Schwächen&#8220; hinweist, sondern darüber hinwegschwafelt, bringt mich zum Nachdenken über den Anspruch der Wissenschaftlichkeit der heute (an Universitäten) gepflegten &#8222;Rechtswissenschaften&#8220; (in Österreich); da braucht es wohl dringend eine Erneuerung und Reinigung, wenn ein juristischer Laie darlegen kann, was für ein Murks im Gesetz und im fachlichen Kommentar vorliegt.<br />
Herr Weber, es würde mich freuen, wieder mal so eine Analyse von Ihnen zu lesen. Vielleicht gibt es weitere Kommentare zu dieser Gesetzesstelle, die sie sich vorknöpfen könnten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9600</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2022 21:10:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9599&quot;&gt;Epilog&lt;/a&gt;.

EIN Fehler passiert ja mal jedem. Aber diese Ballung: Zuerst in den UG-Novellen 2015 und 2021, dann in den Erläuterungen 2015, dann im Kommentar 2016. Das ist schon rätselhaft.
Wie sagte FWF-Präsident Kratky 2007 zu mir? &quot;Wer nur Plagiate sieht, muss zum Arzt.&quot;
2022 gilt: &quot;Wer nur noch Widersprüche in Gesetzen sieht, muss zum...&quot;?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9599">Epilog</a>.</p>
<p>EIN Fehler passiert ja mal jedem. Aber diese Ballung: Zuerst in den UG-Novellen 2015 und 2021, dann in den Erläuterungen 2015, dann im Kommentar 2016. Das ist schon rätselhaft.<br />
Wie sagte FWF-Präsident Kratky 2007 zu mir? &#8222;Wer nur Plagiate sieht, muss zum Arzt.&#8220;<br />
2022 gilt: &#8222;Wer nur noch Widersprüche in Gesetzen sieht, muss zum&#8230;&#8220;?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Epilog		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/die-wirkung-des-ug-murks-teil-1/#comment-9599</link>

		<dc:creator><![CDATA[Epilog]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2022 21:06:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&quot;Nur taxativ&quot; ist wirklich gut....
Ist Stefan Weber der Einzige, der in Österreich Rechtstexte (zumindest im &quot;Wissenschaftsrecht&quot; - so es das in Österreich überhaupt gibt) effektiv liest?
So langsam beschleicht mich das Gefühl, dass alles irgendwie zusammenhängt im Lande: der Zustand des Landes insgesamt, des Rechts, der Rechtswissenschaften...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Nur taxativ&#8220; ist wirklich gut&#8230;.<br />
Ist Stefan Weber der Einzige, der in Österreich Rechtstexte (zumindest im &#8222;Wissenschaftsrecht&#8220; &#8211; so es das in Österreich überhaupt gibt) effektiv liest?<br />
So langsam beschleicht mich das Gefühl, dass alles irgendwie zusammenhängt im Lande: der Zustand des Landes insgesamt, des Rechts, der Rechtswissenschaften&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
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