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	Kommentare zu: Offenbar in diesem Punkt Erfolg vor Gericht: &#8222;Generationenforscher&#8220; Maas könnte seinen bulgarischen Doktortitel weiterhin ohne Institutionenzusatz führen dürfen	</title>
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	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12345</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 16:35:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12342&quot;&gt;Dr. Dietrich Feist&lt;/a&gt;.

Habe ich gelesen und ausdrücklich auf die &quot;Rechtsfrage&quot; verwiesen. Meine Anfrage bei anabin läuft. Auch andere Journalisten sind dran.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12342">Dr. Dietrich Feist</a>.</p>
<p>Habe ich gelesen und ausdrücklich auf die &#8222;Rechtsfrage&#8220; verwiesen. Meine Anfrage bei anabin läuft. Auch andere Journalisten sind dran.</p>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12344</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 16:34:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12343&quot;&gt;Dr. Dietrich Feist&lt;/a&gt;.

Sie können den ersten Fall (Frage des Institutionenzusatzes beim Doktortitel), den nicht ich aufgebracht habe, sondern ein anderer Anzeiger schon im vergangenen Jahr, von &quot;meiner&quot; Anzeige unterscheiden? Was ist daran anschwärzen? Unser Team macht das regelmäßig bei begründetem Verdacht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12343">Dr. Dietrich Feist</a>.</p>
<p>Sie können den ersten Fall (Frage des Institutionenzusatzes beim Doktortitel), den nicht ich aufgebracht habe, sondern ein anderer Anzeiger schon im vergangenen Jahr, von &#8222;meiner&#8220; Anzeige unterscheiden? Was ist daran anschwärzen? Unser Team macht das regelmäßig bei begründetem Verdacht.</p>
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		<title>
		Von: Dr. Dietrich Feist		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12343</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Dietrich Feist]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 13:09:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nun, sie sprechen ganz oben von zwei &quot;Verfahren wegen Titelmissbrauch&quot;, die Sie &quot;angestrengt&quot; haben. Ich denke, das Wort &quot;anschwärzen&quot; trifft es in diesem Fall ganz gut.

Sie können sich sich ja gern mit Herrn Dr. Maas inhaltlich auseinandersetzen. Dagegen ist nichts zu sagen. Ich würde mich da allerdings nicht beteiligen, weil das nicht mein Fachgebiet ist.

 Aber anzeigen? Ich bitte Sie! Was ist denn das für ein Niveau?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun, sie sprechen ganz oben von zwei &#8222;Verfahren wegen Titelmissbrauch&#8220;, die Sie &#8222;angestrengt&#8220; haben. Ich denke, das Wort &#8222;anschwärzen&#8220; trifft es in diesem Fall ganz gut.</p>
<p>Sie können sich sich ja gern mit Herrn Dr. Maas inhaltlich auseinandersetzen. Dagegen ist nichts zu sagen. Ich würde mich da allerdings nicht beteiligen, weil das nicht mein Fachgebiet ist.</p>
<p> Aber anzeigen? Ich bitte Sie! Was ist denn das für ein Niveau?</p>
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		<title>
		Von: Dr. Dietrich Feist		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12342</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Dietrich Feist]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 12:58:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12297&quot;&gt;Stefan Weber&lt;/a&gt;.

Lieber Herr Weber,

vielleicht hätten Sie den Art. 100 des BayHIG vollständig lesen bzw. zitieren sollen? Dort steht nämlich auch in Abs, 4:

&quot;(4) 1Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland gehen den Regelungen in den Abs. 1 bis 3 vor. 2Im Verhältnis von Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich zu Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland gilt die günstigere Regelung.&quot;

Und genau so eine Vereinbarung/Abkommen gibt es mit allen Mitgliedstaaten der EU sowie mit einigen anderen wie z.B. der Schweiz. Anders ausgedrückt: wer in einem solchen Land promoviert hat und sich dort &quot;Dr.&quot; ohne weitere Angaben nennen darf, darf das sowohl in Bayern als auch in allen anderen Bundesländern. Selbst in denen, die das nicht so explizit in ihren jeweiligen Hochschulgesetzen stehen haben wie Bayern. Im Falle meines Wohn-Bundeslandes Thüringen habe ich sogar eine offizielle Bestätigung des Bildungsministeriums aus dem Jahr 2006, dass das so ist. Dort hatte man nämlich vergessen, einen entsprechenden Passus in das Hochschulgesetz zu übernehmen. Spielt aber keine Rolle. Bundesrecht bricht nämlich Landesrecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12297">Stefan Weber</a>.</p>
<p>Lieber Herr Weber,</p>
<p>vielleicht hätten Sie den Art. 100 des BayHIG vollständig lesen bzw. zitieren sollen? Dort steht nämlich auch in Abs, 4:</p>
<p>&#8222;(4) 1Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland gehen den Regelungen in den Abs. 1 bis 3 vor. 2Im Verhältnis von Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich zu Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland gilt die günstigere Regelung.&#8220;</p>
<p>Und genau so eine Vereinbarung/Abkommen gibt es mit allen Mitgliedstaaten der EU sowie mit einigen anderen wie z.B. der Schweiz. Anders ausgedrückt: wer in einem solchen Land promoviert hat und sich dort &#8222;Dr.&#8220; ohne weitere Angaben nennen darf, darf das sowohl in Bayern als auch in allen anderen Bundesländern. Selbst in denen, die das nicht so explizit in ihren jeweiligen Hochschulgesetzen stehen haben wie Bayern. Im Falle meines Wohn-Bundeslandes Thüringen habe ich sogar eine offizielle Bestätigung des Bildungsministeriums aus dem Jahr 2006, dass das so ist. Dort hatte man nämlich vergessen, einen entsprechenden Passus in das Hochschulgesetz zu übernehmen. Spielt aber keine Rolle. Bundesrecht bricht nämlich Landesrecht.</p>
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		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12341</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 12:52:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12340&quot;&gt;Dr. Dietrich Feist&lt;/a&gt;.

Ich freue mich, von Ihrer Vorverurteilung in die andere Richtung zu lesen. Nur habe ich hier niemanden &quot;angeschwärzt&quot;, ich habe aufgegriffen, was der Journalist der &quot;Augsburger Allgemeinen&quot; erfahren hat, und das werde ich hier wohl dürfen, zumal es bereits in der &quot;Augsburger Allgemeinen&quot; veröffentlicht wurde.
Mittlerweile gibt es in der Sache übrigens schon wieder einen neuen Stand, vielleicht warten Sie mal ab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12340">Dr. Dietrich Feist</a>.</p>
<p>Ich freue mich, von Ihrer Vorverurteilung in die andere Richtung zu lesen. Nur habe ich hier niemanden &#8222;angeschwärzt&#8220;, ich habe aufgegriffen, was der Journalist der &#8222;Augsburger Allgemeinen&#8220; erfahren hat, und das werde ich hier wohl dürfen, zumal es bereits in der &#8222;Augsburger Allgemeinen&#8220; veröffentlicht wurde.<br />
Mittlerweile gibt es in der Sache übrigens schon wieder einen neuen Stand, vielleicht warten Sie mal ab.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Dr. Dietrich Feist		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12340</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Dietrich Feist]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 12:48:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12296&quot;&gt;Mausi&lt;/a&gt;.

Endlich jemand, der Bescheid weiß! Habe das selbst vor 20 Jahren recherchiert, als ich mit meinem Doktorgrad der Uni Bern/Schweiz nach Deutschland gekommen bin. Habe es sogar schriftlich vom Bildungsministerium meines Bundeslandes bestätigt bekommen, dass ich mich einfach &quot;Dr.&quot; nennen darf. Und zwar weil diese Bezeichnung ohne vollständigen Titel auch in der Schweiz üblich ist und es ein entsprechendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizer Eidgenossenschaft gibt.

Und auf einer ähnlichen Basis dürfen sich auch alle &quot;Dr.&quot; nennen, die in einem EU-Land an einer akkreditierten Hochschule promoviert haben und in deren Land die Bezeichnung &quot;Dr.&quot; ohne weitere Angaben üblich ist. So was sollte man eigentlich wissen, bevor man Leute wegen ihres Titels anschwärzt. Und als Staatsanwalt könnte man so was eigentlich auch wissen, bevor man Anklage erhebt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12296">Mausi</a>.</p>
<p>Endlich jemand, der Bescheid weiß! Habe das selbst vor 20 Jahren recherchiert, als ich mit meinem Doktorgrad der Uni Bern/Schweiz nach Deutschland gekommen bin. Habe es sogar schriftlich vom Bildungsministerium meines Bundeslandes bestätigt bekommen, dass ich mich einfach &#8222;Dr.&#8220; nennen darf. Und zwar weil diese Bezeichnung ohne vollständigen Titel auch in der Schweiz üblich ist und es ein entsprechendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizer Eidgenossenschaft gibt.</p>
<p>Und auf einer ähnlichen Basis dürfen sich auch alle &#8222;Dr.&#8220; nennen, die in einem EU-Land an einer akkreditierten Hochschule promoviert haben und in deren Land die Bezeichnung &#8222;Dr.&#8220; ohne weitere Angaben üblich ist. So was sollte man eigentlich wissen, bevor man Leute wegen ihres Titels anschwärzt. Und als Staatsanwalt könnte man so was eigentlich auch wissen, bevor man Anklage erhebt.</p>
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		<title>
		Von: Bert Ehrsen		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/maas-doktortitel/#comment-12325</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bert Ehrsen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2026 10:56:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Da muss ich auch an den gefallenen Messias der Grünen denken, der nur ganz knapp nicht Bündniskanzler wurde. Der bezeichnet sich auf seinem LinkedIn-Account vollmundig als &quot;Gastprofessor&quot; sowohl an der Haas School der UC Berkeley (USA) als auch der Hebrew University Jerusalem (Israel).

Wenn man ein bisschen nachforscht, taucht er aber nirgendwo an diesen Institutionen als &quot;Professor&quot;, &quot;Gastprofessor&quot;, &quot;Visiting Professor&quot; o.ä. auf. 

Er hat in Jerusalem Anfang dieses Jahres ganze drei Wochen(!) lang ein paar Abendvorlesungen gehalten. An der Haas School in Berkeley taucht er nur als Ko-Lehrender eines einzigen Kurses auf (natürlich mit seiner Schutzpatronin Prof. Malmendier), ohne irgendeinen Titel wie &quot;Professor&quot;. Im Personalverzeichnis von Berkeley: keine Spur von ihm.

Da ernennt sich also ein Lehrbeauftragter selbstbewusst zum &quot;Professor&quot;. Naja, die &quot;Chefdiplomatin der Vereinten Nationen&quot; ist bei dieser Lebenslauf-Optimierung ein gutes Vorbild.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da muss ich auch an den gefallenen Messias der Grünen denken, der nur ganz knapp nicht Bündniskanzler wurde. Der bezeichnet sich auf seinem LinkedIn-Account vollmundig als &#8222;Gastprofessor&#8220; sowohl an der Haas School der UC Berkeley (USA) als auch der Hebrew University Jerusalem (Israel).</p>
<p>Wenn man ein bisschen nachforscht, taucht er aber nirgendwo an diesen Institutionen als &#8222;Professor&#8220;, &#8222;Gastprofessor&#8220;, &#8222;Visiting Professor&#8220; o.ä. auf. </p>
<p>Er hat in Jerusalem Anfang dieses Jahres ganze drei Wochen(!) lang ein paar Abendvorlesungen gehalten. An der Haas School in Berkeley taucht er nur als Ko-Lehrender eines einzigen Kurses auf (natürlich mit seiner Schutzpatronin Prof. Malmendier), ohne irgendeinen Titel wie &#8222;Professor&#8220;. Im Personalverzeichnis von Berkeley: keine Spur von ihm.</p>
<p>Da ernennt sich also ein Lehrbeauftragter selbstbewusst zum &#8222;Professor&#8220;. Naja, die &#8222;Chefdiplomatin der Vereinten Nationen&#8220; ist bei dieser Lebenslauf-Optimierung ein gutes Vorbild.</p>
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