<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Neue Folge des &#8222;Drosten-Krimis&#8220;: Die Universität Frankfurt am Main erklärt sich endlich öffentlich – und produziert (mindestens) ein neues Rätsel	</title>
	<atom:link href="https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/</link>
	<description>Sachverständiger für Plagiatsprüfung</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 Dec 2020 23:24:48 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Faktencheck: Natürlich ist Drostens Doktorarbeit legitim › Corona Doks		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3534</link>

		<dc:creator><![CDATA[Faktencheck: Natürlich ist Drostens Doktorarbeit legitim › Corona Doks]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 23:24:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3366#comment-3534</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] hel­fen die ech­ten Fakten den noch Vernünftigen wei­ter: Der Plagiatsgutachter&#160;Dr. Stefan Weber&#160;hat sich die Arbeit auf sei­nem Blog “Plagiatsgutachten” genau­er ange­schaut und [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] hel­fen die ech­ten Fakten den noch Vernünftigen wei­ter: Der Plagiatsgutachter&nbsp;Dr. Stefan Weber&nbsp;hat sich die Arbeit auf sei­nem Blog “Plagiatsgutachten” genau­er ange­schaut und [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ebert		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3516</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ebert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2020 18:18:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3366#comment-3516</guid>

					<description><![CDATA[&quot;Und noch ein Rätsel: Die Universität spricht in ihrer Presseaussendung wiederholt von einem Archivexemplar, einer „Originalkopie“. Herr Drosten musste aber laut damals gültiger Promotionsordnung mindestens drei Exemplare abgegeben haben. Es muss also noch zwei Exemplare irgendwo gegeben haben – warum hat man aber dann 2020 bei Herrn Drosten direkt wegen einer „Neuauflage“ angefragt?&quot;

Zu Ihrerem Rätsel betreffend der Abgabe von drei Exemplaren an das Promotionbüro/Dekanat. Eine Promotion hat i.d.R. zwei Gutachter, d.h. diese erhalten vom Promotionbüro/Dekanat jeweils ihre Exemplare. Das dritte Exemplar verbleibt im Promotionbüro/Dekanat und wird nach Abschluss archiviert. Die Gutachterexemplare verbleiben im Besitz der Gutachter und deren Bestand.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8222;Und noch ein Rätsel: Die Universität spricht in ihrer Presseaussendung wiederholt von einem Archivexemplar, einer „Originalkopie“. Herr Drosten musste aber laut damals gültiger Promotionsordnung mindestens drei Exemplare abgegeben haben. Es muss also noch zwei Exemplare irgendwo gegeben haben – warum hat man aber dann 2020 bei Herrn Drosten direkt wegen einer „Neuauflage“ angefragt?&#8220;</p>
<p>Zu Ihrerem Rätsel betreffend der Abgabe von drei Exemplaren an das Promotionbüro/Dekanat. Eine Promotion hat i.d.R. zwei Gutachter, d.h. diese erhalten vom Promotionbüro/Dekanat jeweils ihre Exemplare. Das dritte Exemplar verbleibt im Promotionbüro/Dekanat und wird nach Abschluss archiviert. Die Gutachterexemplare verbleiben im Besitz der Gutachter und deren Bestand.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Stefan Weber		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3421</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 10:29:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3366#comment-3421</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3420&quot;&gt;Elfsilbler&lt;/a&gt;.

Spannend, vielen Dank. Aber:

1) Die Verordnung &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener noreferrer nofollow ugc&quot;&gt;http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html&lt;/a&gt; erwähnt die &quot;Deutsche Nationalbibliothek&quot;, so heißt sie erst seit 2006. Haben Sie Belege dafür, dass die Verordnung in genau dieser Form auch schon vor 2006 gegolten hat?

2) Punkt 1 normiert doch gerade, dass die Einschränkung mit weniger als 25 Exemplaren für Dissertationen NICHT gilt, oder habe ich etwas missverstanden? So normiert die DNB ja auch heute, dass von Dissertationen zwei Pflichtexemplare abzuliefern sind, unabhängig von der Auflagenhöhe (!). Vor 2006 war es 1 Exemplar.

3) Die Wenn-Bedingung von Punkt 2 trifft wiederum auf die Dissertation von Herrn Drosten nicht zu. Sie wurde nämlich nicht in &quot;unkörperlicher&quot; Form (also auf Datenträger oder online) archiviert.

LG
sw]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3420">Elfsilbler</a>.</p>
<p>Spannend, vielen Dank. Aber:</p>
<p>1) Die Verordnung <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow ugc">http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html</a> erwähnt die &#8222;Deutsche Nationalbibliothek&#8220;, so heißt sie erst seit 2006. Haben Sie Belege dafür, dass die Verordnung in genau dieser Form auch schon vor 2006 gegolten hat?</p>
<p>2) Punkt 1 normiert doch gerade, dass die Einschränkung mit weniger als 25 Exemplaren für Dissertationen NICHT gilt, oder habe ich etwas missverstanden? So normiert die DNB ja auch heute, dass von Dissertationen zwei Pflichtexemplare abzuliefern sind, unabhängig von der Auflagenhöhe (!). Vor 2006 war es 1 Exemplar.</p>
<p>3) Die Wenn-Bedingung von Punkt 2 trifft wiederum auf die Dissertation von Herrn Drosten nicht zu. Sie wurde nämlich nicht in &#8222;unkörperlicher&#8220; Form (also auf Datenträger oder online) archiviert.</p>
<p>LG<br />
sw</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Elfsilbler		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3420</link>

		<dc:creator><![CDATA[Elfsilbler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 10:17:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3366#comment-3420</guid>

					<description><![CDATA[Bei Dissertationen gibt es bei der DNB Einschränkungen der Ablieferungsprlicht, gab es auch 2003 schon.

&quot;Nicht abzuliefern sind

 	1.
 	
Medienwerke, die in einer geringeren Auflage als 25 Exemplare erscheinen; diese Einschränkung gilt nicht für Dissertationen und Habilitationsschriften sowie für Medienwerke, die einzeln auf Anforderung verbreitet werden,
 	2.
 	
Dissertationen, Habilitationsschriften und einzeln auf Anforderung hergestellte Medienwerke, die mit weniger als 25 Exemplaren in körperlicher Form verbreitet werden, wenn diese nach Maßgabe der Bibliothek in einer zur Archivierung und Bereitstellung geeigneten unkörperlichen Form abgeliefert wurden,#2

http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Dissertationen gibt es bei der DNB Einschränkungen der Ablieferungsprlicht, gab es auch 2003 schon.</p>
<p>&#8222;Nicht abzuliefern sind</p>
<p> 	1.</p>
<p>Medienwerke, die in einer geringeren Auflage als 25 Exemplare erscheinen; diese Einschränkung gilt nicht für Dissertationen und Habilitationsschriften sowie für Medienwerke, die einzeln auf Anforderung verbreitet werden,<br />
 	2.</p>
<p>Dissertationen, Habilitationsschriften und einzeln auf Anforderung hergestellte Medienwerke, die mit weniger als 25 Exemplaren in körperlicher Form verbreitet werden, wenn diese nach Maßgabe der Bibliothek in einer zur Archivierung und Bereitstellung geeigneten unkörperlichen Form abgeliefert wurden,#2</p>
<p><a target="_blank" rel="noopener noreferrer" href="http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html" rel="nofollow ugc">http://www.gesetze-im-internet.de/pflav/__4.html</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sixtus Empirikus		</title>
		<link>https://plagiatsgutachten.com/blog/neue-folge-des-drosten-krimis/#comment-3418</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sixtus Empirikus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2020 09:56:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://plagiatsgutachten.com/blog/?p=3366#comment-3418</guid>

					<description><![CDATA[Das wusste schon Pilatus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das wusste schon Pilatus!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
