Die ÖAWI als „Feigenblattaktion“ und Unis als „rechtsfreie Räume“

Ich habe heute Morgen folgende Mail von einem namhaften österreichischen Wissenschaftler erhalten, die ich anonym veröffentlichen möchte:

„Lieber Herr Weber,

 wahrscheinlich kennen Sie schon folgenden Bericht im „Standard“:

http://derstandard.at/2000001624212/Agentur-fuer-wissenschaftliche-Integritaet-Rueckgang-der-Faelle

Die Meldungen an die ÖAWI gehen zurück und man wundert sich, weshalb.

Dabei ist die Antwort klar: Die ÖAWI war eine Feigenblattaktion, gestartet zu einem Zeitpunkt, als die Wogen in der Plagiatsdiskussion hochgingen. Der Lösungsansatz war typisch österreichisch: Man gibt vor, sich um ein Problem zu kümmern, die zuständige Einrichtung hat aber überhaupt keine Sanktionsmöglichkeiten in der Hand. Und die Universitäten sitzen die Plagiatsfälle einfach aus. Das ist aus der Sicht der Universitätsleitungsorgane auch eine durchaus rationale Haltung: Würden die Plagiatsfälle wirksam verfolgt, dann wären damit Negativmeldungen verbunden, die auf die Leitungsorgane zurückfallen könnten. Externe Kontrollmöglichkeiten gibt es keine. Zwar hätte das Ministerium gemäß § 45 UG 2002 ein Aufsichtsrecht gegenüber den Universitäten. Dieses wird aber praktisch nicht wahrgenommen, da beide Seiten auf die Autonomie der Universitäten verweisen, wobei die Universitäten damit weitgehend zu rechtsfreien Räumen werden.

Mir scheint, in Österreich ist die Diskussion um wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis damit weitgehend beendet zu sein. Ab und zu wird man vielleicht noch einen armen Studenten oder einen missliebigen Wissenschaftler exemplarisch abstrafen, aber das war’s dann schon…“

Liest sich, als hätte ich es mir selbst gemailt. Aber so weit ist es doch noch nicht gekommen. Dennoch kann ich alles, was hier steht, unterschreiben. Und mit Ernst von Glasersfeld möchte ich ergänzen: „Als ich an die Universität kam, war ich schockiert. Da ging es überhaupt nicht um Forschung, sondern nur um Personen.“ (Im persönlichen Gespräch, 2002)

Das kreative Denken, die Innovationen – das passiert fast alles außerhalb. Und eigentlich ist das auch gut so.

1 Kommentare zu “Die ÖAWI als „Feigenblattaktion“ und Unis als „rechtsfreie Räume“

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  1. Dr. Peter Volkmann

     

    „ÖIAW als Feigenblatt“

    Ist bekannt, dass an der ÖIAW Fälle bereits nach zehn Jahren verjähren können ? Eine Anfrage von mir wurde von der Geschäftsführerin vor kurzem so beantwortet:

    „Es ist jedenfalls richtig, dass die Kommission die Möglichkeit hat, die Untersuchung von Anfragen aufgrund der Verjährungsfrist (10 Jahre) abzulehnen, das ist allerdings keine Muss-Bestimmung.“

     

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