Quelle: http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Home (zum Vergrößern bitte Anklicken)
Erstmals in der Geschichte des VroniPlag Wiki hat ein des Plagiats in seiner Dissertation beschuldigter Mediziner anwaltlich erwirkt, dass die Dokumentation der Text-Konkordanzen zwischen seiner Dissertation und unzitierten Originalen vom Netz genommen werden musste. Der Münsteraner Dissertationsskandal ist damit um eine Facette reicher, und die Plagiatsenthüllung wohl um eine neue juristische Dimension.
Juristischer Klärungsbedarf ist dringend gegeben, und es wird sehr spannend werden, wie die Sache ausgehen wird. Sollten Plagiatsdokumentationen in Wikis in die Urheberrechte eines Autors = Plagiators eingreifen (eine schöne Paradoxie), könnte das Beispiel Schule machen und dutzende weitere im VroniPlag Wiki dokumentierte Fälle könnten folgen.
Der Schuss könnte aber auch nach hinten losgehen: Dr. Sandro Lorenz hat womöglich schon bald mehr massenmediale Aufmerksamkeit, als er ohne juristische Intervention bekommen hätte.
Auf jeden Fall erscheint die Vorgangsweise aus der Sicht des findigen Anwalts nachvollziehbar: Im VroniPlag Wiki-Impressum steht folgendes: „Beitreiber [sic!] der Plattform ist Wikia.“ Auf der Wikia-Webseite ist zu lesen:
Quelle: http://de.wikia.com/%C3%9Cber_Wikia
Und hier beruft sich der Anwalt auf den (umstrittenen) „Digital Millennium Copyright Act“ der USA. Auf diesen juristischen Schachzug ist offenbar bislang noch niemand gekommen. Allerdings stehen diesem Act Fair-Use-Bestimmungen gegenüber. Im deutschsprachigen Recht wären die VroniPlag-Dokumentationen jedenfalls als so genannte Großzitate urheberrechtlich gedeckt und nicht zu beanstanden.
Übrigens: Je mehr jemand plagiiert hat, desto mehr wird dessen Urheberrecht durch eine Plagiatsdokumentation verletzt? Da kann etwas nicht stimmen.