Nehmen wir doch einfach einmal an, dass es diese Schlagzeile morgen geben würde. Da gibt es ja mittlerweile so einige Medien („Spiegel“, „Süddeutsche“, „taz“ oder „Correctiv“ in Deutschland, „Standard“ oder „Falter“ in Österreich), die diese Sau genüsslich durchs Dorf treiben würden.
Wie würde ich, der Plagiatsjäger, darauf reagieren? Im Wissen darum, dass es völliger Bullshit ist, völlig aus der Luft gegriffen, würde ich mich zunächst halb tot lachen. Und ich denke, dass so jeder vernünftige Mensch reagieren würde. Eine klassische Medienente, die komplett erfunden ist, hat etwas wahnsinnig Lustiges. So, wie ein gewisser Alexander Kühn vom „Spiegel“ dereinst schrieb, mein professoraler Projektleiter vor 28 Jahren an der Universität Salzburg sei eine „Koryphäe“ der Kommunikationswissenschaft. Das hat doch einfach Harald-Schmidt-Niveau.
Sagen wir weiter, ich würde bei einem gewissen Herrn Markus Lanz im Fernsehen die Gelegenheit bekommen, zum von Linksmedien verbreiteten Vorwurf des Ghostwritings in meiner Doktorarbeit Stellung zu nehmen. Würde ich das Thema dann kategorial von inhaltlicher Kritik an meinen wissenschaftlichen Texten trennen wollen, würde ich – auch mit körperlicher Abwehrgeste – signalisieren: Moment, Herr Lanz, das ist jetzt eine ganz andere Baustelle! Würde ich dann sinngemäß sagen, ich hätte diese Geschichte in professionelle Hände gegeben, denn ich hätte gesehen, da brauche ich jetzt die Hilfe von Profis, und morgen werde eine Anwaltskanzlei dazu etwas sagen, und jetzt werde ich mich nicht weiter dazu äußern? Und hätte ich diese Anwaltskanzlei dann eine Presseaussendung machen lassen, dass die Vorwürfe substanzlos und unbegründet seien? Warum hätte ich nicht selbst gesprochen? (Nehmen wir weiter an, ich wäre sogar Jurist.)
Und hätte ich dann, wenn neue Vorwürfe aufgekommen wären, auch noch meine Anwaltskanzlei gewechselt und dann erst beschlossen, juristisch zurückzuschießen? Nein, das hätte ich nämlich nach dem ersten großen Lacherfolg, den die klassische Medienente erzielt hatte, gleich getan. Ich hätte meinen Anwalt ehrlich gesagt gefragt: Was kann ich da jetzt finanziell aus der Nummer rausholen? Und dann hätten wir das in aller Ruhe durchjudiziert. Je weniger Aufregung, desto besser wohl am Ende fürs Sparschwein.
Einen Widerruf, dass ich ja gar nicht beghostwritet wurde, hätte ich primär nicht erwirken wollen, da ich ja wusste, dass der Vorwurf vollkommener Bullshit ist. Vollendeter Blödsinn muss nicht widerlegt werden. Er widerlegt sich von selbst. Die Wahrheit, die im Stillen gewusst wird, ist meist die richtige.
Ich hätte all das aber nicht so getan, wenn ich tatsächlich Dreck am Stecken hätte. Und diese Leichen im Keller der Gersdorfs sind nun einmal empirisch nicht wegzudiskutierende Textübereinstimmungen. Würde es die in meiner Doktorarbeit geben, wäre auch bei mir alles anders gelaufen.
Frauke Brosius-Gersdorf entblößt übrigens mit ihrem Verhalten seit 11.07. viele Charaktereigenschaften, die sie wahrscheinlich auch in ihrem Wirken in Karlsruhe gezeigt hätte:
- Für faktisch Vorhandenes wird keine rationale Erklärung gegeben. Es wird einfach beschwiegen bis geleugnet.
- Gleichzeitig wird aber mit der Autorität einer „Rechtswissenschaftlerin“ argumentiert.
- Sichtlich unangenehme Themen werden an Anwaltskanzleien ausgelagert: Wissenschaftskritik wird so justizialisiert.
- Freie Meinungsäußerung soll eingeschränkt werden.
- Es findet eine Opfer-Täter-Umkehr statt.
- Schließlich landen wir bei Foucault: Es endet mit dem Versuch der Disziplinierung, Repression und Bestrafung.
Frauke Brosius-Gersdorf zeigt nun genau jenes Gesicht, das sie wohl auch Millionen Wählern der AfD, Millionen Ungeborenen und tausenden ungeimpften, an Corona-Folgen Erkrankten zeigen wollte: „Beseitigen“, Entwürdigen, Bestrafen.
Werter Hr. Weber.
Könnten sie einen Blog von Ihnen verlinken, wo sie den Weg aufzeigen, wie das ganze eigentlich abläuft?
Oder schildern, was Sie einleiten bzw. tun, wenn Sie Plagiate gefunden haben?
In der Welt steht nämlich ,,Darüber hinaus habe es Weber versäumt, Brosius-Gersdorf vorab mit den Verdachtsmomenten zu konfrontieren, sodass die Juristin diesen hätte entgegentreten können.“
Jenes vermittelt den Eindruck, als ob das nötig wäre.
Dies scheint aber keinen Sinn zu haben, da jenes meinen würde, dass wenn als Bsp. die Presse, Ihre Funde gemacht hätte, jene das nicht veröffentlichen dürfte, sondern zuerst mit Brosius-Gersdoft in Kontakt träten sollte.
Das würde dann aber wiederum in etwa meinen, dass der Zeuge, zum Täter geht und ihn konfrontiert, sodass der sich rechtfertigen kann … was ja keinen Sinn hat … zumindest so, wie ich es verstehe.
Darum die Bitte, dass Sie kurz schildern, was eigentlich passiert, wenn Sie Plagiate finden!
Mit besten Grüßen
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article68933879468478576152621a/Frauke-Brosius-Gersdorf-Grob-rechtswidrig-Juristin-geht-gegen-Plagiatsjaeger-vor.html
Eine spannende Diskussion!
So viele arme benachteiligte Menschen hier, inklusive des Blogautors selbst.
Den Inhalt eines Textes wahrzunehmen und zu bewerten liegt doch beim Leser, ebenso seine Reaktion. Der Autor selbst ist tot. Wer also dem Autor zustimmt, hatte eher schon vorher eine ablehnende Position zu Frau Brosius-Gersdorf
Das Frau Brosius-Gersdorf mit Ihrem Mann sich zu so wichtigen Themen wie ihrer Dissertation austauscht und auch die Werke Ihres Mannes kennt und dann auch Gedanken daraus übernimmt klingt für mich ja irgendwie nach normalem Leben. Ob sie das richtig zitiert hat, kann ich selbst gar nicht sagen. Das daraus so ein Thema gemacht wird zu einer fast 30 Jahre alten Doktorarbeit ist für mich schwierig und klingt nach politischem Kalkül.
Wie ein Richter des Bundesverfassungsgericht Menschen „Beseitigen“, Entwürdigen, Bestrafen. soll ist mir nicht klar. Ich habe bisher die Aufgabe des BVerfG als normatives Element der Legislative und nicht Teil der Judikative selbst wahrgenommen.
Was jetzt Millionen AfD Wähler, eine Partei von denen mindestens ein Mitglied den Holocaust leugnet, in dem Millionen lebende und ungeborene Menschen bereits getötet wurden mit Millionen Ungeborenen Kindern zu tun haben, bei denen Frau Brosius-Gersdorf ja nicht mal gesagt, dass sie getötet werden sollen ist mir nicht klar.
Inwiefern Coronaheeschädigte, geimpfte und ungeimpgte keine Hilfe erhalten kann ich auch nicht nachvollziehen. Ein Mensch hat ein Leiden und die Ursache ist gegebenfalls für die Therapie wichtig, jedoch für die Notwendigkeit der Hilfe. Dies ist meines Erachtens nach medizinischer Grundsatz.
Wenigstens haben jetzt alle Armen vernachlässigten Menschen auf diesem Blog einen weiteren Heiland in Herrn Weber gefunden, dem sie zujubeln können und dem sie Hinterherlaufen können bis zum Endsieg.
dann gratuliere ich dir, das du niemanden nachläufst. Das funktioniert vermutlich so perfekt, weil du keinerlei Fakten und Perpektiven erkennst.
@ Norman Klingenberg
Sie schreiben:
„Ich habe bisher die Aufgabe des BVerfG als normatives Element der Legislative und nicht Teil der Judikative selbst wahrgenommen.“
Da liegen Sie wohl falsch, ebenso wie im gesamten schwurbelige-relativierenden Text Ihres Komentars.
Wie der Name BundesverfassungsGERICHT unschwer erkennbar machen, handelt es sich mitnichten um ein normatives Element der Legislative, sondern um die Gewalt der Jurisdiktion. Der Begriff der Gewaltenteilung und ihre fundamentale Bedeutung für eine Demokratie sollte schon jedem bekannt sein. Im Übrigen zeigt der restliche Text Ihres Kommentars lediglich, daß sachbezogene Argumentation nicht existiert.
Wenn ein sehr erheblicher Teil einer Dissertation offenbar wörtlich identisch mit anderen wissenschaftlichen Arbeiten ist, so hat das nichts mit Gesprächen über den Fortgang der Dissertationsarbeit am Frühstückstisch zu tun, sondern stellt ein Indiz für trafrechtlich relevanten Wissenschaftsbetrug dar.
Aber Leugnung von evidenten kausalen Zusammenhängen mit dem Geschmacksverstärker der Herabsetzung von Sachkritikern zu paaren scheint ja immer mehr in Mode zu kommen, wie man sieht….
Naiv
Kennt vielleicht jemand die genauen Gründe?
Warum ging das Ding weg von Quaas und hin zu Redeker?
Ich tippe darauf, dass Redeker nur den Ehemann vertritt.
Man wird „nur“ noch argumentieren, dass es der Ehemann nicht war, der „geholfen“ hat.
Man wird minimalistisch und formal vorgehen.
Es könnte sein, dass Brosius „einsieht“, dass sie das Ding „sowieso“ schon verloren hat.
Jetzt geht es darum, erstens den Ehemann (und seinen Job) zu retten.
Und zweitens wird man versuchen, mit Einsatz von enorm viel Geld für Rechtsanwalts-
Honorare jemanden zum Schweigen zu bringen. Es steht verdammt viel auf dem Spiel
für die versammelte „Schummel-Schickeria“ der 90er- bis 10er-Jahre.
Quaas sollte ja nur ein Gutachten erstellen, welches die Auftraggeberin entlastet, und diese nicht vertreten.
Die Eheleute werden sich zu der Dissertation weiter gar nicht erklären, so dass nicht geklärt werden kann, wer nun Autor war oder wer vom wem abgeschrieben hat und die Uni wird den Deckel schließen, weil sie das auch nicht mit Sicherheit klären kann.
Nicht naiv
Einen derartigen Unsinn wie Herrn Webers Blog habe ich bislang nicht gelesen:
“ Die Wahrheit, die im Stillen gewusst wird, ist meist die richtige.“ Dazu ist zu sagen:
1. Es gibt keine falsche Wahrheit, daher kann es auch keine richtige geben.
2. Wenn man trotzdem annimmt, dass die zitierte Äußerung nicht nur wahr, sondern auch sinnvoll ist, dann ist das, was Herr Weber geschrieben hat, nicht wahr, denn er hat es geäußert, sodass sie nicht mehr im Stillen gewusst werden kann.
Zudem zeigt das bisherige Verhalten Herrn Webers, dass er zu gewissen Vorwürfen nicht schweigen würde. Was soll also der ganze Quatsch?
Hallo …
Eigentlich gibt es falsche Wahrheiten und jene werden im Volksmund mit Lüge bezeichnet.
Es gibt aber in den österreichischen Gesetzen keinen einzigen Paragrafen, in dem das Wort Lüge vorkommt.
Man meint zwar Lügen, doch man spricht von falschen o. richtigen Tatsachen bzw. von Verleumdung, Irreführung etc.
Sie sagen auch, dass es weder eine richtige noch eine falsche Wahrheit gibt.
Wenn das stimmt, wie definieren sie dann Wahrheit?
Nach Ihren eigenen Worten, kann die Wahrheit, weder etwas Richtiges darstellen, noch etwas Gelogenes.
@ Norbert Richard Wolf
Wie schon der Volksmund es treffend formuliert: „Jeder hat seine eigene Wahrheit“
Und wenn man unterschiedliche Ansichten über einen Sachverhalt antrifft, kann nur maximal eine „richtig“ sein . Laut geäusserte Wahrheit kann tatsächlich nachweisbar richtig sein – oder auch nur eine (möglicherweise weltanschaulich verblendete) fehlerhafte Schlussfolgerung., neudeutsch als bias bezeichnet. Sie kann aber auch nur das laut verbreitete Narrativ der Mächtigen oder Netzwerker sein, um Menschen zu manipulieren.
Bestes Beispiel ist die jahrtausendlange und laut verbreitete „Wahrheit“ , daß sich die Sonne um die Erde dreht. Aber irgendwann kam die leise, weil strafbewehrte RICHTIGE Wahrheit zu ihrem Recht, die RICHTIGE zu sein: Die Erde dreht sich um die Sonne.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber in der ganzen Debatte fehlt mir das zentrale Element: Wenn es wirklich „Stimmungsmache von rechts“ https://www.deutschlandfunk.de/frauke-brosius-gersdorf-rechte-kampagne-analyse-100.html ist, warum kümmert man sich nicht VORHER darum, dass die (öffentlich) exponierten Personen in Bezug auf Ihre Arbeiten/Texte/Publikationen „unantastbar“ sind? Und warum werden in unserem System all jene benachteiligt, die niemanden haben, mit dem sie (z.B. für eine Dissertation) zusammenarbeiten können? Vielleicht weil sie etwas zu sagen haben? (An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank den Kommentaren von Ralf Rath, den Halmos Abschnitt 2 in „How to write mathematics“ http://dx.doi.org/10.5169/seals-43857 wahrscheinlich zum Schmunzeln bringen 😉
Was mir wirklich Sorgen macht ist, dass es der Journalismus nicht nur nicht schafft einen sauberen Diskurs zu ermöglichen, sondern sogar regelrecht zur Politik (z.B. links gegen rechts) wird, und damit selbst die sogenannte vierte Säule der Demokratie (quasi mittels Selbstzerstörungsknopf) sprengt. Mit unvorhersehbaren Konsequenzen. Von Rechts könnte man das erwarten, aber wenn selbst sogenannte (eigentlich müsste man sagen: selbsternannte) Qualiätsmedien Fake-Gutachten erstellen und/oder durchwinken, dann machen sie sich damit angreifbar. Ob das moralisch in Ordnung ist, solche Schwachstellen auszunutzen, ist eine andere Frage. Und abgesehen davon: Welchen Stellenwert hat Moral in der Politik?
Moral im Journalismus muss es aber geben, denn sonst kann er kein Korrektiv in einer Demokratie sein …
Der Wechsel der Kanzlei soll offensichtlich vermitteln, dass das Gutachten durch eine unparteiische Stelle erstellt worden sei.
Wurde das Gutachten denn irgendwo publiziert?
„Frauke Brosius-Gersdorf zeigt nun genau jenes Gesicht, das sie wohl auch Millionen Wählern der AfD, Millionen Ungeborenen und tausenden ungeimpften, an Corona-Folgen Erkrankten zeigen wollte: „Beseitigen“, Entwürdigen, Bestrafen.“ Damit dürfte sie, dann wenn das Heute beseitigt und aufgearbeitet wurde, zu den furchtbaren Juristen gehören, die zum Glück verhindert wurden.
Meine Hochachtung und mein Dank für die akribische Recherche und Dokumentation der Ergebnisse! Die Dissertation weist offensichtlich Mängel auf, da stellenweise das Übernehmen fremder Gedanken nicht kenntlich gemacht wurde und aufgrund der Vielzahl der Übereinstimmungen mit der Habilitationsschrift des Ehemanns sogar die Urheberschaft der Dissertation in Frage steht. Die übernommenen Zitierfehler lassen tief blicken, was die „Eigenleistung“ betrifft. Ich bin gespannt, ob eine noch weitergehende Analyse nicht noch mehr Anhaltspunkte für ein Plagiat zu Tage fördert. Bisher wurde wohl in erster Linie ein Abgleich mit der Habilitationsschrift des Ehemanns vorgenommen. Man kann Herrn Dr. Weber und seinem Team nur dafür danken, dass er Missstände bei der Vergabe von akademischen Titeln aufdeckt. Ich frage mich, wie es um die wissenschaftliche Expertise von Professoren (m/w/d) und anderen Personen mit akademischen Titeln bestellt ist, die auch jetzt noch die Mängel der Dissertation nicht erkennen können oder nicht erkennen wollen. Meine Spende an das Team von Herrn Dr. Weber ist auf dem Weg.
Zunächst wurden wohl 2.000 € verlangt. Wo jetzt die 40.000 € herkommen, kann ich nicht nachvollziehen.
Allenfalls können ja die gesetzlichen Gebühren verlangt werden.
Wolle:
Wird das Zitat, „ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten“ nicht Abraham Licoln zugeschrieben?
An einer Universität eingereichte Qualifikationsschriften gegenzulesen und „festzustellen, daß sie gar nichts Eigenes zu sagen haben“ (Weizenbaum, 1994: 363, 9. Aufl.), setzt voraus, sich selbst einen Begriff davon gemacht zu haben, was das Eigene in Wirklichkeit ist. Zuletzt noch am 17. Juli 1985 plädierte der Jurist Adolf Theis angesichts dessen dafür, wenigstens von den Naturwissenschaften, der Medizin sowie den Geistes- und Sozialwissenschaften gemeinsam eine Arbeit am Begriff zu leisten (Rede anlässlich der damaligen Eröffnung des Heinrich-Fabri-Instituts, Ms., S. 12). Im Mindesten ist es ist also eine stets multidisziplinär zu beantwortende Frage. Gegenwärtig fällt aber besonders auf, dass die damit formulierten Anforderungen einfach ausgeblendet werden. Es fehlt dann der Maßstab, an dem sich aktuell auch Frauke Brosius-Gersdorf messen lassen muss. Für die Universität als solche und ihre laut dem Philosophen Karl Jaspers unter allen Umständen zu wahrende Unabhängigkeit von Weisungen und Wünschen könnte es somit in der Tat keine verheerenderen Folgen haben. Insofern geht es um sehr viel mehr als bloß eine Doktorarbeit.
Am Interessantesten finde ich Ihren Hinweis auf den Wechsel der Kanzlei. Aber wenn man die in Ihrem Gutachten dokumentierten Übereinstimmungen anschaut, wird einem ja schon binnen zehn Minuten klar, dass da für die Mandanten nichts mehr zu holen ist, man sich als Kanzlei nur lächerlich macht und aller Aktionismus den Schaden nur noch vergrößert, statt einzuhegen. Da braucht man das ausführliche Gutachten gar nicht mal mehr zu Ende lesen, die ersten zwanzig Seiten reichen locker. Die Formulierungen in der Abmahnung, die Sie erhalten haben, sind vor diesem Hintergrund nur noch absurd. Das hat schon etwas von Gaslighting, was der beauftragte Anwalt da versucht. Dieser perfide Angriff gegen Sie und die ganze Öffentlichkeit darf keinen Erfolg haben. Das ist sonst kulturzersetzend.
Reine Zeitverschwendung, sich den „Blog“ durchzulesen. Der letzte Satz sagt die ganze Wahrheit über den Autor: AfD Propaganda at it’s best.
Im Gegenteil, er arbeitet die dunklen Seiten der gescheiterten Kandidatin für das hohe Amt, sehr gut heraus. Es muss dabei nicht jedes Wort stimmen, sondern die grundsätzliche Charakteristik dieser Person. Wer so eine Gelegenheit verpasst, bei Lanz alles zu klären, kann nichts klären.
Das bedeutet „„Beseitigen“, Entwürdigen, Bestrafen“ von afd Wähler ist eine gültige Aussage?
In welchem Land wollen wir leben? Ich nicht in deinem.
Nun ja. Hier stimme ich Ihnen teils nicht zu.
1. Nur weil sich jemand rechtlich wehrt, hat er nicht automatisch „Dreck am Stecken“. So wie nicht jeder Verdächtige, der wegläuft, zwingend schuldig ist. Ein unzulässiger Schluss.
2. Jeder Mensch reagiert anders. Sich bei unberechtigten Vorwürfen zurücklehnen mag ihre Reaktion sein. Es ist aber nicht die logische Reaktion aller in einer solchen Situation. Auch insoweit würde ich nichts ableiten können, dass FBR Rechtsanwälte eingeschaltet und sich nicht selbst verteidigt hat. Es geht hier ja auch um rechtliche Aspekte und niemand ist in eigener Sache ein guter Ratgeber. Zudem nimmt dieses Vorgehen über Rechtsanwälte Emotionen raus. Finde den Vorgang somit professionell.
3. Wo Sie aber natürlich tatsächlich einen Punkt haben: Wieso erklärt FBR nicht einfach, wie die Übereinstimmungen zustande gekommen sind? Auch die Öffentlichkeit hat bei diesem angestrebten Amt schließlich das Recht auf eine Erklärung. Diese Frage muss FBR sich gefallen lassen.
4. Bei der Unterlassungserklärung würden mich auch mehrere Aspekte interessieren: Wieso verlangt der Anwalt 40.000 Euro für so einen einfachen Vorgang? Wo will er ggf. klagen, D/AUT? Kommt er dann wirklich damit durch, was das Ghostwriting als These anbelangt? Letzteres glaube ich ja nicht, es gibt ja eine bewiesene Faktenbasis für diese These. Und hat FBR eigentlich auch Dannemann und Schimmel eine U-Erklärung geschickt? Diese haben ja auch Thesen geäußert, wieso sollte Ghostwriting als These schlimmer iSv. ehrenrührig sein?
Zunächst wurden wohl 2.000 € verlangt. Wo jetzt die 40.000 € herkommen, kann ich nicht nachvollziehen.
Allenfalls können ja die gesetzlichen Gebühren verlangt werden.
In (1) sprechen Sie etwas sehr wichtiges an, nämlich Logik. Stefan Weber im besonderen würde ich das nicht vorwerfen, weil’s diesbezüglich allgemein ziemlich schlampig zugeht, weswegen ich das auch in meiner Diskurs-Streitschrift https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/194024 (Abschnitt 2) anspreche (bzw. fehlende Logik scharf kritisiere). Aber, mit dem letzten Absatz von Stefan Weber (oben) habe ich ein Problem, weil er politisch wird und damit seine Argumentation (oder den Versuch dessen) unterminiert. Das Ganze ist ohnehin schon so verfahren (seufz).
Habe soeben tagesschau.de durchgescrollt und auch mehr als 48 Stunden nach Veröffentlichung des Ghostwritting-Verdachts durch Herrn Weber nicht einmal ein mini-kleines Artikelchen zum Thema gefunden, immerhin dem Streit um die Besetzung eines des politisch wichtigsten Postens in der Bundesrepublik.
Das zeigt einmal mehr, dass Presse und Rundfunk in Deutschland, insbesondere der ÖR, nur reine Propaganda-Maschinen sind, aber keine echten Nachrichtenmedien!
„Frauke Brosius-Gersdorf zeigt nun genau jenes Gesicht, das sie wohl auch Millionen Wählern der AfD, Millionen Ungeborenen und tausenden ungeimpften, an Corona-Folgen Erkrankten zeigen wollte: „Beseitigen“, Entwürdigen, Bestrafen.“
… die Meinung teile ich, aber eigentlich ist es noch schlimmer: auch all jene mehr als 300 UniProf’s die, sich trotz (oder wegen?) ihrer juristischen „Excellenz“, weigerten, die Vorwürfe nachzulesen oder des Lesens und der geistigen Verarbeitung nicht mehr mächtig sind, zeigen dieselbe „Fratze“ – eigentlich beschämend!
Wie einfach ist es heute wieder, jene, die sich selber nicht wehren können, beseitigen zu wollen, jene, die eine andere Meinung haben, entwürdigen zu wollen und jene, die politisch dagegen auftreten, bestrafen zu wollen, und dafür öffentlich den Applaus der „Selbstgerechten“ zu erhalten.
Immerhin: Nicht unbedeutend viele waren stark genug, um dem „Clubzwang“, den leider auch schon in bürgerlichen Kreisen zunehmenden „Relativierern“ (des Wertes ungeborener Menschen) und den „Staatsmachtfantisierern“ (Coronaleugner entwürdigen und politisch falsch Denkende zu bestrafen), entgegenzutreten. Hoffen wir auf einen Erweckungsmoment der anderen Art!
Chapeau!, Herr Weber, wie Sie die aktuelle Lage durch ein praktisches, auf Sie selbst bezogenes Beispiel überdeutlich aufzeigen.
Die letzten Tage haben jedoch auch gezeigt, dass viele Journalisten offenbar nicht in der Lage sind, dass Offensichtliche zu verstehen und richtig widerzugeben. Stattdessen läuft man blind irgendwelchen Rechtsanwaltsgutachten („…Vorwürfe haltlos…“) hinterher.
Apropos: Der deutsche Blogger Hadmut Danisch hat die jüngste Abmahnung gegen Sie bis auf das Letzte zerlegt, ein sehr lesenswerter Beitrag auch für alle Leser hier:
https://www.danisch.de/blog/2025/08/06/die-grusel-gruetze-grottenschlechte-abmahnung-der-frauke-brosius-gersdorf/
Warum verteidigt sich Frau Brosius-Gersdorf in der Sache nicht selbst, sondern braucht einen Juristen? Hat sie keine juristische Expertise?
Ein Jurist, der sich selbst vertritt, ist ein Narr! Alte Verengi-Erwerbsregel! Nummer hab ich verlegt.
Chapeau
So ist es! Wer Dreck am Stecken hat, muss sich rechtfertigen. Wer sauber ist, kann sich entspannt zurücklehnen.
Dass Sie Jurist sind, möchte ich mir aber dennoch nicht vorstellen müssen)