Das Internet – genauer: die Wayback Machine – vergisst fast nichts. Wir entdecken in diesem Archiv immer wieder erstaunliche Dinge. Diesen bedeutenden Fund verdanken wir allerdings einem Leserhinweis direkt aus der Hansestadt. Abgespeichert wurde eine Unterseite der damaligen „Wiss. Mitarbeiterin Frauke Brosius“ an der Jura-Fakultät der Universität Hamburg:
Klickt man nun auf den Link „WinWord7.0-Datei“, liest man Interessantes:
Klarerweise beweist auch das nicht partielles Ghostwriting für die Dissertation, aber es ist ein weiteres starkes Indiz dafür. Das neue Fundstück zeigt, dass genau zum Zeitpunkt des Abfassens der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf ein wissenschaftlicher Informationsfluss von Herrn Gersdorf zu seiner Frau existierte. Metadaten-Forensik ist stets ein wichtiges Beweismittel in der digitalen Autorschaftserkennung.
Dieser neue Informationsstand ist umso pikanter, als ja Frauke Brosius-Gersdorf gegen die Inhalte dieses Blogs juristisch vorgehen will.


es wäre ganz gut, wenn manche mit dreimonatigem Abstand die eigenen Kommentare nochmals ansehen würden. Vielleicht würden manche erschrecken.
Meine Meinung dazu: Die Metadaten beweisen letztlich nichts. Anders sieht es bei der Prüfung der Arbeit von FBG aus. Hier ist schon fast mit Händen zu greifen, dass entweder der Ehemann von FBG oder -wahrscheinlicher- sie von ihm abgeschrieben hat. Oder beide gemeinsam Textpassagen verfasst haben. Das nennt man Plagiat.
Das Geifern mancher Leute in diesem Forum ist erschreckend wie peinlich. Egal ob sie von „kinks“ oder ‚rechts“ kommen.
Eine Metadatenanalyse, insbesondere von einen digitalen Dokument von 1995 ist gar kein substanzieller Beweis, vermutlich noch nicht mal ein brauchbares Indiz. Es war sogar bis in die frühen 2000er Jahre an Universitätsinstituten diverser Fakultäten üblich, dass in der institutseigenen Bibliothek für die Doktoranden und wissenschaftlichen Mitarbeitern (zusätzliche) Computer zur Nutzung zur Verfügung standen. Nicht jeder Doktorand hatte einen eigenen im Office stehen. Es war zwar bekannt, dass man sich zur Nutzung jedesmal neu einloggen muss, dass hat aber praktisch kaum jemand getan. Es wurde viefach von den Protagonisten schlichtweg vergessen.
Mit diesem Blog wird lediglich bewiesen, dass Herr Dr. Hubertus Gersdorf der damalige Lizenzinhaber des Micosoft Office-Programmes war. Das waren meist auch die schon erfahrenen wissenschaftlichen Assistenten. Es ist somit plausibel, dass Herr Dr. Gersdorf, der diese Stelle an der Uni Hamburg seinerzeit inne hat, in den Metadaten (unter der Rubrik Eigenschaften) erscheint. Herr Weber ist gut beraten den Blog an dieser Stelle zu schließen / zu löschen – wenn er schlau ist. Ich würde an Stelle des Ehepaares Brosius-Gersdorf gegen diesen Blog juristisch vorgehen. Mit gutem Recht.
Hallo, eine korrekte Überprüfung obliegt einzig und allein der Uni Hamburg und in unserem Rechtsstaat gilt zunächst die Unschuldsvermutug. Herr Weber rühmt sich damit, alle Fakten offen zu legen. Interessant wäre einmal zu wissen, wer der Auftraggeber der Überprüfung war und welche Spenden zum gegeben Zeitraum von wem getätigt wurden?
was hat das damit zu tun ob brosius betrogen hat?
Also einer bzw. eine muss ja von der anderen bzw. dem anderen abgeschrieben haben. Wenn der ältere, akademisch arrivierte Mann bei einer jüngeren Frau abschreibt, die noch nicht akademisch arriviert bzw. diesem die Arbeit abnimmt, mag das theoretisch möglich sein. Aber mal im Ernst: Wer glaubt das? Man nimmt doch eher an, dass die jüngere Frau an ihrer akademischen Karriere arbeitet und diese nicht dadurch gefährdet, dass sie anderen behilflich ist. Die Erklärung von Frau Brosius dürfte jedenfalls interessant sein. Es dürfte aufschlussreich sein, sich in die Fußnotenarbeit des Jahres 1995 zu versetzen.
Der Beitrag erscheint mir sehr undurchdacht.
1997 hatten die wenigsten eigene Word Lizenzen, die meisten haben sich die Lizenz mit ihrem Partner geteilt, oftmals da nur ein gemeinsamer PC zur Verfügung stand. Die Lizenz sagt auch nichts über die Urheberschaft aus.
Daneben wurden die Unterlagen für die Arbeitsgemeinschaften schon immer von allen Arbeitsgemeinschaftsleitern gemeinsam erstellt, selbst wenn der tatsächliche Autor somit ihr Mann wäre, wäre das absolut normal.
Am Ende handelt es sich hier nur um Unterlagen für die Studenten, nicht um die Doktorarbeit. Überhaupt von einem „starken Indiz“ auszugehen, macht folglich keinen Sinn.
So ist es. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um Übungsfälle für Studenten oder um wissenschaftliche Publikationen handelt. Hierfür sollte man schon Einblick in die juristische Ausbildungspraxis nehmen und nicht alles über einen Kamm scheren. Herr Weber tut sich mit der Einbeziehung der Fallübungen keinen Gefallen. Er sollte es bei der Kritik der wissenschaftlichen Arbeiten belassen.
Es geht nicht um die Lizenz, sondern um die Metadaten, welche Bestandteil jedes Word Dokumentes sind. Dort werden Ersteller und letzter Bearbeiter des Dokumentes festgehalten. In einem Netzwerk entnimmt Windows diese Daten aus den Anmeldeinformationen.
Einige Kommentatoren drücken hier Ihren Unmut über Stefan Webers Recherche zu weiteren Dokumenten aus, die als Indizien seine Behauptungen zur Rolle von Hubertus Gersdorf bei der Abfassung der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf unterstützen sollen.
Ich selbst finde solche Dokumente deshalb wichtig, weil sie in Ergänzung zu den vorliegenden Informationen dazu dienen, die damaligen Umstände bei der Erstellung der Dissertation aufzuklären.
Für mich gibt es derzeit zwei Möglichkeiten:
FBG hätte als Berufsanfängerin das beachtenswerte Talent gezeigt, unter den damaligen organisatorischen und technischen Bedingungen in deutlich kürzerer Zeit als es die Regel ist (gem. der PromO), eine über 450 Seiten (Buchfassung) lange Doktorarbeit, die auf der Auswertung von über 400 Büchern und Aufsätzen plus der Rechtsprechung basiert, ohne fremde inhaltliche Hilfe zu schreiben.
Oder: FBG hätte die Dissertation in diesem Kraftakt ohne fremde Hilfe gerade nicht schaffen können, weil sie auch noch mit weiteren Aufgaben beschäftigt war: wie eben als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Mitverfasserin einer 200seitigen Studie zu einem ganz anderen Thema (Medienrecht).
Wer ebenfalls in seinem Leben eine Doktorarbeit erstellt hat, mag für sich selbst beurteilen, welche der beiden Möglichkeiten eher zutreffen können – bewiesen ist damit natürlich noch gar nichts.
Ich war damals mit meiner Diss (480 Buchseiten) vollkommen ausgelastet. Nebenbei noch Bewerbungen und kleinere Beiträge, aber dann war schon Schluss. Vor allem das Einlesen in die Forschungsmaterie und das Händeln größerer geschriebener Textpassagen und Notizen erforderte viel Konzentration und Zeit. FBG hat es nicht gekonnt.
Meine Dissertation umfasst fast 800 Seiten, 5000 Fußnoten, Note 0,7. Danach 10 Jahre Arbeitslosigkeit. Leute, die in den Altparteien Bildungsausschüsse leiten, kommen auf 300 Seiten und 400 (!) Fußnoten. Es ist einfach ein Witz.
Entschuldigung, aber ein wesentlich größerer Witz ist es, den Wert einer wissenschaftlichen Arbeit anhand der Anzahl der Seiten, der Fußnoten oder auch der Jahre, die man dafür gebraucht hat, zu beurteilen
@ Pacha: Quantität korreliert oft mit Qualität, nat. ist das nicht zwingend. Es gibt exzellente kurze Arbeiten und schlechte mit 700 Seiten.
Die hier angesprochene Quantität zeigt aber auch den Fleiß. Wenn vom Text der FBG nur wenig Eigenes übrig bleibt, dann dürfte auch die Qualität abnehmen…
Die Vorlage einer Promotionsurkunde allein begründet gesetzlich noch keine Vermutung, in Wirklichkeit über das Können zu verfügen, eigenständig Leistungen zu erbringen. Wer schon einmal in Deutschland arbeitssuchend gemeldet war, kennt daher die behördliche Praxis der dortigen Arbeitsvermittler, nichts auf akademische Grade zu geben. Das geflügelte Wort: „Da könnte ja jeder kommen und sagen, Herzspezialist zu sein“, weist bereits darauf hin. Zwar ist ein bloßes Bestreiten nicht zulässig. Um den Beweiswert des Dokuments zu erschüttern, müssen aber gerade nicht abschließend Tatsachen dargelegt werden. Laut der ständigen Rechtsprechung wären das völlig überhöhte Anforderungen. Insofern ist Stefan Weber nichts vorzuwerfen angesichts der nicht zuletzt von Frauke Brosius-Gersdorf weiterhin lediglich behaupteten, aber von ihr selbst als angebliche Wissenschaftlerin noch immer unbestätigten Qualifikation.
Im Fall Brosius-Gersdorf kommt endlich die Frage auf den Tisch: Welche juristischen Konsequenzen hat es, wenn einem Universitätsprofessor/ einer Unversitätsprofessorin die Promotion oder die Habilitation später aberkannt wird? Was ist dann mit den Promotionen, Habilitationen, Staatsprüfungen usw., an denen der/ die Universitätsprofessor/in beteiligt war? Sind diese Rechtsakte noch reparabel oder fallen sie wie ein Kartenhaus zusammen?
Man muss also Herrn Dr. Stefan Weber wirklich dankbar dafür sein, dass er mit dem Fall Brosius-Gersdorf diese Problematik zum Thema macht.
Trotz aller Vermutungen hier in den Kommentaren, Herr Weber muss sich wehren.
Hier ist eine Klärung durch Frau Brosius Gersdorf erforderlich.
Es ist aber zu vermuten dass ihr Dissertation hinfällig ist?
Ob sie damit die Voraussetzungen zur Habilitation (bisher ist die Arbeit an sich nicht umstritten) erfüllt?
Auch stellt sich die Frage ob sie Professorin hätte werden dürfen.
Anette Schavan wurde damals zur Abiturientin zurückgestuft denn mehr war da nicht mehr.
Brosius Gersdorf müsste zumindest noch die beiden staatlichen Jura Abschlüsse haben.
Man braucht keine Juristin zu sein um zu erkennen das FBG keine ethisch moralisch einwandfreie Verfassungsrichterin geworden wäre. Ihre grosse Abneigung gegen die AfD, Ihre Aberkennung auf bereits existierendes Leben vor der Geburt eines Kindes zeigen eine völlig indiskutabele verfassungswidrige Einstellung mit fatalen fehleinschätzenden Folgen. Ihre ganze politische Haltung unterstützt dieses ganze Gedankengut.
Wir brauchen ethisch, moralisch und politisch ganz freie und unabhängige Verfassungsrichterinnen und Richter!
Ich habe selbst 20 Jahre Ursachenforschung über das Thema Wodurch entsteht Krankheit und was will sie uns sagen gemacht. War eingeladen von Jens Spahn ihn zu unterstützen als er Gesundheitsminister war.
Ich sah mein Bestreben ausschliesslich ihn ethisch und fachlich darin zu unterstützen das das zwanghafte Vorgehen der Regierung ob der ganzen Palette von völlig falschen Coronamassnahmen dringend zu korrigieren sei so wie in der Schweiz vorbildlich mit der ganzen Aufklärung umgegangen wurde.
Eine hohe Ethik und Moral sind unabdingbare Voraussetzungen um ein anständiges jedem einzelnen Fall angepasstes und angemessenes Urteil zu fällen. Dafür braucht es Verfassungsrichter/Richterinnen die diesen hohen Grad an Gradlinigkeit erfüllen. Völlig frei von politischen Einflussnahmen jedweder Art.
Der gute Mann hat keine Ahnung, wie juristische Übungskurse funktionieren. Da werden die vielen Fälle, die benötigt werden, auch gemeinsam ausgearbeitet, ausgetauscht etc. Sie orientieren sich an Gerichtsentscheidungen. Das hat doch nun gar nichts mehr mit Ghostwriting zu tun.
Ja klar, und deshalb speichert man das unter falschem Namen? Frau Brosius wird wohl nicht darum herumkommen, den Vorgang zu erklären. Außerdem gab es 1995 noch keine Onlinekurse. Das wäre jedenfalls sehr ungewöhnlich gewesen.
Und die Möglichkeit, die 1997 völlig unwahrscheinliche und sofort auszuschließende Möglichkeit, dass sie das Dokument zuhause an ihrem privaten Familien PC erstellt, und zuletzt Korrektur gelesen hat, haben Sie nicht in Betracht gezogen?
Das war damals völlig üblich, wie Sie sicherlich wissen. Und das (erlaubte) teilen von Lizenzen im Haushalt auch. (mehr sagt Die Autoren Meta Eigenschaft ja nicht aus, wie sie als Person dieser Zeit auch sicher wissen, aber irgendwie im Artikel nicht prominent erwähnt haben).
Nein, das war alles andere als üblich!
Er war ihr Mann, es war ein Haushalt. Auch die Übernahme eines alten PCs von ihm war (und es ist es heute noch) nicht unüblich. Gerade zu der Zeit wussten viele nicht mal, was „Metadaten“ überhaupt sind. Das ist kein starkes Indiz, höchstens ein ganz schwaches, das ganz am Ende einer Beweis- und Hinweiskettte eine Rolle spielen könnte (nicht mal muss). Meine Mutter schreibt noch heute mit meinen Metadaten, weil sie einen alten PC von mir übernommen hat und sich um sowas nicht schert, wohl auch nicht weiß, dass es sowas gibt. Ich habe erst ein paar Jahre später als das Ehepaar Brosius-Gersdorf studiert und das Thema „Metadaten von Dokumenten“ kam ganz kurz zu den Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten mal vor. Die Dozentin wirkte aber so, als habe sie eigentlich keine Ahnung davon. In den 2000ern wurde das überhaupt erst wichtig, weil mehr und mehr über das Netz passierte. Eine große Enthüllung liegt hier m.E. nicht vor.
Exakt mein erster Gedanke.
Stefan Weber schrieb am 19. August 2025 um 21:05
> Ich war 1998 auch Assistent an einer (kleinen und schlecht ausgestatteten) Uni und die Vorstellung, sich einen Computer zu teilen, wäre sogar dort völlig grotesk gewesen.
„Zuletzt gedruckt: 22.07.1995 20:36“
Das war an einem Samstagabend. Die Vorstellung, dass der Autor am Wochenende zu dieser Uhrzeit an einer Uni an seinem Dienstrechner war, erscheint „völlig grotesk“. Wahrscheinlicher ist es, dass die Datei zu Hause an einem Privatrechner bearbeitet worden ist. Und dass man sich einen Privatrechner geteilt hat (insbesondere, wenn zusätzlich noch getrennte Dienstrechner vorhanden waren), wäre nun aber wirklich nicht „grotesk gewesen“.
Und erstellt am Freitag.
Die eigentliche Frage lautet doch:
Warum lautet der Titel der Word-Datei „Daniel Ajzensztejn“?
https://de.linkedin.com/in/daniel-ajzensztejn-79415813
„Klarerweise *beweist* auch das nicht …
Das neue *Beweisstück* zeigt, …
Der Einwand, dass Metadaten gerade 1997 etwas ganz anderes bedeuten als „Autorenschaft“ ist natürlich falsch platziert bei Jemandem, der nicht mal seinen eigenen Text ernst nimmt.
Ach Herr Weber, ist das einer der jämmerlichen Versuche den Ruf zu retten oder ihm gerecht zu werden. Welch unverständlichen Spaß kann es bereiten, andere Leute und ihre Arbeit mit haltlosen Anschuldigungen zu schädigen, zu demütigen und zu denunzieren. Nur um der eigenen Unzulänglichkeit etwas Luft unter den Arsch zu blasen, für das trügerische Gefühl dadurch erhoben zu sein.
Eine ernsthafte Recherche wäre angebracht gewesen. So bleibt Ihre neuerliche Entdeckung schlichtweg in der substanzlosen Anschuldigung und Ihr versuchter Vorwurf einfach in der üblen Nachreden einer einseitigen Schlammschlacht stecken. Sie tragen einen akademischen Titel im Namen, was auf wissenschaftliches Arbeiten hindeuten soll. Diese, ihre Kampagne spricht anderes.
Ach Uwe, Herr Weber hat doch die Beweise für seine These zu über Ghostwriting und Koautorenschaft geliefert. Ambrosius-Gersthopf hat aber ihr Gegengutachten nicht veröffentlicht. Du selbst hast Weber nicht widerlegt. Also, was lamentierst du da?
Suchen Sie sich professionelle Hilfe…
Wo ist Herr Dr Stefan Weber denn Dozent? Was ist das für ein Unsinn und warum wird hier weiter Müll verbreitet??
Wurde mir die Venia von der Universität Wien denn aberkannt? Bitte erhellen Sie mich!
Hallo Stefan,
sind diese ganzen Hinweise nicht lächerlich bei einer so langen Arbeit?!
Mich würde interessieren, wer das Interesse aus Österreich verfolgt, so einen Sturz für Notwendig zu halten. Ist denn in deinem Lebenslauf alles Lückenlos aufgeklärt, wann du wo gearbeitet hast und mit wem du den PC geteilt hast oder wo du gelebt hast?
Was interessant ist, du antwortest nicht auf die rechten Parolen.
Grüße aus Dresden
„In Salzburg arbeitete er als Journalist und Universitätslektor. 2002 war er Lehrbeauftragter an der Universität Klagenfurt. 2005 habilitierte er sich am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien zu Medien- und Kommunikationstheorien.“ (Wikipedia, gekürzt um Fußnoten)
und sowas wollte Verfassungsrichterin werden !!!! Armes Deutschland, wie tief bist du gesunken? Kann denn die Politik in diesem unseren Lande überhaupt noch verlogener und korrupter werden? Ich fürchte, es sind immer noch Steigerungen möglich.
http://www.niewiederspd.de
http://www.niewiedergrüne.de
http://www.niewiedercducsu.de
http://www.niewiederfdp.de
Hier fehlt noch die Adresse der AFD
Das lässt sich zwanglos auch so erklären, dass sie den Text auf seinem Rechner geschrieben hat. 1997 waren Mehrbenutzer – Betriebssysteme noch nicht so verbreitet.
Ja genau und beide haben zufällig die gleichen Textpassage in ihren Dissertationen. Weil sie am selben Computer gearbeitet haben.
Unwahrscheinlich, dass die beiden nur einen Rechner hatten. Der eine schreibt an seiner Habilitationsschrift, die andere an ihrer Dissertation. Da hat man zwei Rechner, selbst 1997.
Das sind alles nur „Text- und Autoren-Vergleiche“, die NICHTS fachlich Substanzielles liefern.
Darüber werden hoffentlich Fachleute/Juristen streiten, damit es zu einer fachlichen Einordnung kommt.
Vermutungen sind KEIN Beweise und haben KEINE juristische Substanz.
Wir hatten auch schon mal einen selbsternannten „Journalisten“, der mit seinem Geschreibsel versucht hatte, Spenden einzusammeln. Vielleicht verdient er inzwischen sein Geld mit ehrlicher Arbeit. Herr Weber sollte das auch mal versuchen, anstatt um Spenden zu betteln. Wie erbärmlich!
Er wird von der AfD reichlich Spenden bekommen. Diese sägt inzwischen bereits am Stuhl der nächsten Richterin! Einfach zum Kotzen!!!
Weber macht aber das Meiste pro bono.
Das beweist GAR NICHTS und weist auch NICHT auf Ghostwriting hin – weil es sich hier um eine ÜBUNGSAUFGABE handelt und nicht um eine wissenschaftliche Arbeit!
Eine Verständnisfrage: Wie werden denn im juristisch-wissenschaftlichen Betrieb „ÜBUNGSAUFGABEN“ gewöhnlich gelöst, wenn nicht mithilfe wissenschaftlicher Vorgehensweise? Mit Poesie?
Ich finde diese Informationen sehr interessant, denn wer sehr hohe Maßstäbe an andere anlegt, sollte diese auch für sich anwenden.
Das klingt sehr nach Ikarus….Wer nur Wachsflügel hat, sollte das helle Licht meiden.
Was für ein Blödsinn 😂😂😂
Dann hat sie halt am PC/Laptop von Hubertus an dem Dokument gearbeitet oder die Office Lizenz gehörte Hubertus oder die hat sich ein Template von ihm kopiert oder oder oder. Ach halt warte! Das ist ja gar nicht ihre Dissertation, sondern…: Nichts.
Das ist kein „Indiz für Ghostwriting“, sondern der Schmutz-Griff nach einem Strohhalm auf dem steht: „Man wird ja wohl noch fragen dürfen“ aka „ich hab ja nur gefragt“.
„Forensisch“ ist an diesen Meta-Daten: 👌
Und dieser Artikel höchstens traurig ..
Ich wette Frau DR. Brosius-Gersdorf wird juristisch sehr erfolgreich gegen diesen Blog vorgehen. Ich drücke ihr die Daumen.
Es muss sie ja schon extrem belasten, dass nach und nach immer wieder neue Punkte in den Vordergrund rücken. Dem sei nur gesagt: Wenn es quakt wie eine Ente, läuft wie eine Ente und schwimmt wie eine Ente, dann ist es eine Ente!
Sie wird verlieren.
Die Beweise für Plagiat sind erdrückend.
Auch ihr Verhalten, das Nichtserklären bei Lanz, das nicht veröffentlichte Gegengutachten, zeigt ihre Defensive.
Egal, ob partielles oder komplettes Ghostwriting oder einfache Plagiierung: die Übereinstimmung der Zitate hat ein komisches Geschmäckle und vermutlich gab es in dem für FBG ereignisreichen Jahr 1997 (Vorbereitung Auslandsaufenthalt z.B.) genug Stress in der Situation, so dass hier die „liebevolle“ Unterstützung durch den Ehegatten ja durchaus im Bereich des menschlich Denkbaren gewesen sein könnte. Abgesehen von diesen handwerklichen „Schlampereien“ – hatte das einen Einfluss auf die juristisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse ihrer Arbeit ? Die Uni Hamburg wird – politisch ähnlich ausgerichtet – und angesichts des medialen „linksgrünen“ Trommelfeuers zugunsten der Person ihr kaum den Doktorgrad aberkennen wollen. Man wird die „Zitatfehler“ natürlich auch rügen, aber dann doch betonen, dass das der gesamten, großartigen wissenschaftlichen Leistung keinen Abbruch getan habe, da völlig neue, „bahnbrechende“ Erkenntnisse damit aus den Tiefen des Unwissens geschöpft worden seien. Garantiert wird es so ablaufen. Und vermutlich ist FBG ja durchaus juristisch talentiert, ehrgeizig, erfahren und begabt und durchaus zu gutem „wissenschaftlichem“ Arbeiten qualifiziert. Trotzdem ist bei der ganzen Sache auch ihr harter, unversöhnlicher Charakter klar geworden und es ist sehr gut, dass sie keine Richterin wird. Neutralität geht anders.
Aber dafür ist Ihr Kommentar ein gutes Beispiel für Arroganz. Genährt von oberflächlicher Eitelkeit. Macht nichts. Jeder Autor kommentiert in der Art und Weise zu der er im Stande ist.
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern das (wofür) ein Indiz ist. Beide waren seit 1995 verheiratet; und wenn man die damalige Lebenssituation der Betroffenen und die Kostspieligkeit von Heimrechnern mit einbezieht (wer hatte 1996 einen Laptop, und wie viele davon?), würde ich es für wahrscheinlich halten, dass sich in dem Haushalt Brosius-Gersdorf ein einziger PC befand, an dem beide arbeiteten. Sollte dann standardmäßig in der Vorlage der Autor mit „Dr. Hubertus Gersdorf“ angegeben worden sein (offenbar von ihm?), und sie das nicht jedes Mal (erneut) geändert haben sollte, wenn sie selbst an dem Rechner saß, hätte dies zwangsläufig zu entsprechendem Ergebnis geführt. Hand aufs Herz: wieviele haben in den 90ern (und auch danach) stets darauf geachtet, wie der in den doc-Metadaten hinterlegte Autorenname lautete? Hier lässt sich die Situation leicht auflösen bzw. den Verdacht hinreichend zerstreuen, wenn man von einer leichten digitalen Unbedarftheit ausgeht, die jeder an den Tag legen kann. Dass es einen „Informationsfluss“ zwischen beiden gab, ist aber sonst evident: ist doch klar, dass beide über ihre Themen miteinander gesprochen haben.
Diesen Fund hätte ich eher nicht veröffentlicht, sondern für die Hinterhand in der Schublade gebunkert. Möglich, dass dies hier in einem anderen Zusammenhang noch wichtig werden könnte, aber so überzeugt mich das nicht; im schlimmsten Fall hätte man einen Hinweis gegeben um ggf. weitere, möglicherweise tatsächlich schlagende Beweise zu vernichten.
Das könnte eine technische Erklärung sein, denn auffällig ist auch, dass die Übungsaufgabe von „Wiss. Mitarbeiterin Frauke Brosius“ stammt (angegebene Mail-Adresse: F.Brosius) und den Stand von Januar 1997 trägt („Letzte Änderung: 19. Januar 1997“), obwohl sie ja bereits seit 1995 verheiratet war. Ihr alter Name auf dem Dokument könnte lediglich mit dem Erstellungsdatum der Aufgabe vom 21.07.1995 passen.
Die Mail-Adresse lässt man nicht zwingend ändern, aber warum haben FBG oder HG den alten Nachnamen im Januar 1997 auf der Kopfziele links nicht aktualisiert? Auf der Kopfzeile rechts wurde ja auch das Semester geändert.
Und was bedeutet auf der WinWord 7.0-Datei der Titel „Daniel Ajzensztejn“? Ist ja offensichtlich eine weitere Person.
Das ist so behämmert davon auszugehen, dass die ganzen gleichen Textpassagen auf eine gemeinsame Nutzung des PCs zurückgehen…
@Francoise: ich glaube, das habe weder ich noch HJR behauptet. Das ist doch das Problem, was ich angesprochen habe: dieser Befund ist denkbar schlecht geeignet um die Ghostwriter-These zu stützen, weil der in der doc-Vorlage hinterlegte Autorenname schlicht nichts aussagt bzw. leicht erklärt werden kann, ohne einen Ghostwriter vorauszusetzen. Hier, aber insbesondere auf X sieht man die Konsequenz davon: es folgt der argumentative Fehlschluss, dass wenn das eine nicht zutrifft oder nur bedingt überzeugt, der Rest von Stefan Webers Dokumentation ebenso unsinnig sei. Daher hätte ich – wie gesagt – diesen Fund nicht direkt veröffentlicht, sondern mich vorerst auf die Dokumentation der kritischen Stellen in der Diss beschränkt. Stattdessen wird jetzt von diesen tatsächlich problematischen Befunden abgelenkt.
es ist unglaublich, dass mit solchen „Nichtbeweisen“ diese Hetzkampagne von einem sogenannten „Dr.“ Weber betrieben wird. Aber dass aus Österreich nicht immer Gutes kommt, ist ja nur zu gut bekannt.
Ist eigentlich der angebliche „Dr.“ dieses Hetzers überprüft??
Zu den vielen anderen Belegen haben Sie natürlich nichts zu sagen? Interessant. Aber dass ausgerechnet aus Deutschland nicht immer Gutes kommt, ist ja nur zu gut bekannt. „Sogenannt“ und „angeblich“, lieber „Waldvogel“, so primitiv treffen die Hetzkampagnen der Grünen Netzfeuerwehr doch schon längst nicht mehr.
Der Dr. ist echt und verdient.
Sie können selbst ein Screening von Webers Vita vollziehen, bevor Sie hier etwas ohne Belege in den Raum stellen.
Waldvogel ist an Peinlichkeit wirklich nicht zu überbieten.
Mein Kommentar „ordinär“ und impulsiv: Einfach GEIL!
Was muss denn noch an unwiderruflichen Beweisen vorgelegt werden, dass es bei der Dissertation von Frau Brosius-Gersdorf nicht mit rechten Dingen zugegangen ist? Wenn sich die Universität, an der Frau Brosius promoviert hat, seriös verhält, muß sie ihr den Doktor-Grad aberkennen. Da reicht keine Ermahnung mit erhobenem Zeigefinger. Demnach muß der Dame auch die Professur entzogen werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Frauke Brosius-Gersdorf in der ersten Jahreshälfte 1997, d.h. innerhalb des Bearbeitungszeitraums Ihrer Dissertation zusammen mit Hubertus Gersdorf eine 208 seitige Studie für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) als Band 42 der Schriftenreihe erstellt hatte und auf der BLM-Homepage wie folgt gelistet wird:
„Rechtsfragen des Teilnehmerentgeltsystems nach bayerischem Rundfunkrecht. Verfassungsmäßigkeit des Teilnehmerentgelts und Rückerstattungsansprüche nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.1997“. Ein Rechtsgutachten von Hubertus Gersdorf und Frauke Brosius-Gersdorf im Auftrag der BLM. München: Verlag Reinhard Fischer, Mai 1997, ISBN 3-88927-208-8.
Medienrecht ist das Schwerpunkt-Themengebiet von Hubertus Gersdorf. Er hatte schon vor 1997 Rechtsgutachten für Landesmedienanstalten erstellt.
Obwohl dies also die erste Veröffentlichung von Frauke Brosius-Gersdorf sein muss, erwähnt sie diese Monographie erst an vorletzter, d.h. zweiter Stelle in ihrem Schriftenverzeichnis (in zeitlich absteigender Reihenfolge). Als ihre erste Monographie (an letzter Stelle gesetzt) gibt sie die Dissertation an, die gem. der Titelliste des Verlages Duncker & Humblot aber erst am 13.11.1997 erschienen ist.
Das beweist meiner Meinung nach überhaupt nichts. In den 90ern hatte ja nicht jeder ein eigenes Notebook.
Womöglich hat FBR ihre Diss. etwa am dienstlichen Rechner ihres Arbeitsplatzes als WissMit. in der Uni gefertigt. Und zu Hause in der ehelichen Wohnung gab es vl. nur einen Tower-PC, auf dem im Schwerpunkt HG geschrieben hat. Da hat sie halt am Feierabend oder am Wochenende auch mal was drauf geschrieben. Gemeinsamer Gebrauch eines PCs war damals unter Paaren jedenfalls nicht unüblich. Hier gibts also eine einfache Erklärung, würde da keine Flöhe husten hören.
Einfach Quatsch.
Siehe mein Kommentar dazu oben.
WENN es so gewesen wäre, hätte sie es so bei Lanz sagen können…
So ungeeignet zum vollen Beweis dafür, dass er ihr ghostwriter war, dies auch sein mag: Frau Brosius-Gersdorf wird wohl immer mehr (weg?)zu erklären haben.
Hallo Herr Dr. Weber,
in dem zweiten dort abgelegten Dokument „AG zur Vorlesung Verwaltungsrecht II“ steht direkt, dass diese anscheinend von Wiss. Ass. Dr. Hubertus Gersdorf abgehalten wurde.
Sollte es transparenterweise nicht mit erwähnt werden, dass beide (anscheinend?) zu der Zeit am selben Lehrstuhl tätig waren? Das würde für mich einen „wissenschaftlichen Austausch“ immerhin noch etwas plausibler machen. (Abgesehen davon, dass es in Vor-Internet-Zeiten auch noch etwas üblicher war, z.B. gemeinsame Hardware zu nutzen.)
Lieber Stefan,
könnte es vielleicht sein, dass die beiden in einem Zimmer an der Uni oder an einem gemeinsamen Rechner zu Hause gearbeitet haben?
Das wäre zwar keine Entlastung, könnte aber eine mögliche Erklärung für die angeführten Metadaten sein.
Kollegiale Grüße
Martin
Martin, siehe meine Antwort auf diese wiederholt gestellte Frage hier im Kommentarbereich.
Ja. Das ist so. Das ist ein Mailkonto am ZRVI, dem Zentrum für Rechts- Verwaltungsinformatik. Dort habe ich studiert, Hubertus Gersdorf hatte da seinen Raum und vermutlich auch Frau Brosius, damals Assistentin bei Prof Schwabe. Kleines Rechtshaus, Johnsallee.
Es gab ein Sekretariat.
Sie haben also irgendeine Word-Lizenz geteilt oder das Dokument enthält noch den Ersteller.
An diesem Vorgang ist alles komplett belanglos.
Insbesondere ist der Elfes-Fall ein tausendfach beschriebener Fall, an dessen Darstellung nicht mal eine geistige Schöpfungshöhe erreicht ist.
Die waren damals schon verheiratet und haben sich vermutlich einen Computer geteilt oder ab und an den Computer des jeweils anderen verwendet. Das ist doch heute noch üblich und damals (1997), als noch nicht jeder einen oder mehrere Computer hatte, umso mehr. Das ist kein Hinweis für irgendetwas. Noch dazu: Das ist doch eine Aufgabe für die Lehre. An jedem Institut und an jeder Schule (ich bin in der Wissenschaft tätig und war im Schuldienst), die ich kenne, werden Unterlagen für die Lehre innerhalb des Kollegiums ausgetauscht. Solche internen Unterlagen für die Lehre auf Plagiatsverdacht hin zu untersuchen, ist wirklich lächerlich. Das sind keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Ich war 1998 auch Assistent an einer (kleinen und schlecht ausgestatteten) Uni und die Vorstellung, sich einen Computer zu teilen, wäre sogar dort völlig grotesk gewesen.
Sie lenken ab: Es geht um ein Ehepaar, nicht um eine reine Arbeitsbeziehung, auf die Sie es mit Ihrer Antwort lenken wollen. Den zweiten Punkt unterschlagen Sie überall: Es ist keine wissenschaftliche Publikation, sondern ein Word-Dokument, das für die Lehre gedacht ist. Ich kenne es so (inzwischen gibt es speziell für die Schule sogar offizielle Datenbanken, moodle, etc. dafür), dass man Lehrunterlagen austauscht. Man adaptiert sie dann an die jeweilige Lerngruppe oder auch nicht und verwendet sie in verschiedenen Kursen. Daran ist auch gar nichts Schlimmes, denn speziell für die Lehre im Grundstudium muss man nicht ständig das Rad neu erfinden. Aus einem solchen Dokument, das beinahe 30 Jahre alt ist, einen Skandal zu stricken, scheint mir eher ein Hinweis dafür zu sein, dass die richtigen Argumente ausgehen.
Herr Weber, ich empfehle Ihnen dringend einen Grundkurs in Logik zu besuchen. Warum schließen Sie ständig aus Ihren (speziellen) Einzelerfahrungen auf andere? Um den notwendigen Kontext zu schaffen: In der Mathematik gibt es (beweisbare) Theorien, (gut argumentierbare) Vermutungen und Spekulationen. Letztere werden kaum öffentlich diskutiert, sind aber sehr wohl in Fachkreisen eine gute Grundlage für spannende Diskussionen. Vermutungen kann man gut argumentieren, und wenn sie interessante BEWEISBARE Zusammenhänge zu anderen Theorien zeigen, sind sie auch publikationswürdig (z.B. Riemannsche Vermutung). Ansonsten ist’s zwar etwas anders, man nennt (z.B. in der Physik) etwas Theorie, wenn man es (empirisch) nachweisen kann. Deswegen kann es auch mehrere Theorien geben, die sich teilweise widersprechen. Aber dennoch gibt’s einen signifikanten Unterschied zu Vermutungen. (Tiefer möchte ich da jetzt nicht in die Wissenschaftstheorie eintauchen.)
Wenn Sie öffentlich ständig Spekulationen diskutieren (wollen), dann untergräbt das langfristig Ihre Glaubwürdigkeit (z.B. in Bezug auf Ihre Plagiatssuche). Vor einiger Zeit hatte ich einmal eine Anmerkung gemacht, wonach ich mir das (große) Thema „Plagiat“ von einer Plagiatsstaatsanwaltschaft bearbeitet denke: Es gibt einen Anfangsverdacht, vielleicht aus einer Spekulation entstanden. (Stichworte aus der Wissenschaftstheorie: context of discovery, context of justification) Darüber, wann solche Verdachtsfälle öffentlich diskutiert werden (und welchen Anteil die Staatswaltschaften dabei haben), müsste man ein wenig nachdenken. Jedenfalls ist es –meines Wissens nach– Aufgabe der Staatsanwält:innen, ALLE (!) Beweise zu sichern, be- und entlastend. Jurist bin ich keiner, aber es führt jedenfalls zu einer größeren Objektivität und, es erzeugt Chancengleichheit, weil einzelne Personen im allgemeinen nicht annähernd die Möglichkeiten (in juristischer, technischer und zeitlicher Sicht) haben, um Beweise zu sichern.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Sie wirklich irgendwelche Spekulationen (Indizien sind das aufgrund des fehlenden Kontextes wahrscheinlich keine) öffentlich hinausposaunen wollen, versuchen Sie es zumindest ein wenig im obigen Sinne zu machen, d.h. Sie schlagen zwei verschiedene (be- bzw. entlastende) Interpretationen vor. Wenn Ihnen das aber egal ist, uns Sie wirklich nur (irgendwelche) Politik machen wollen (mit den gleichen, machmal fragwürdigen Methoden), dann dürfen Sie sich über den Gegenwind nicht wundern …