Fall Althusmann: Akribischer Einblick in den Abgrund der Textunkultur

Bei diesem Dokument wird einem schwindlig. Aber nicht, weil es nachweist, dass ganz offensichtlich, etwa absatz- oder seitenweise, kopiert wurde – wie in den bisherigen Fällen. Sondern gerade, weil es zeigt, dass auch dann abgeschrieben und gnadenlos zusammengestoppelt wird, wenn etwa auf Literatur mit „vgl.“ indirekt verwiesen wird. Es geht hier um dasselbe (Verstoß gegen die Zitierpflichten), und doch um etwas anderes: um ein grundsätzliches, beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes Missverstehen des wissenschaftlichen Verweises mit „vgl.“ (neben weiteren Tricks von Althusmann). Dass Graphiken mit minimalen Änderungen so übernommen werden, ist schon mehr als grenzwertig. Wenn aber etwa, wie auf S. 94 im Dokument nachgewiesen, 30 identische Wörter aus zwei neu montierten Halbsätzen abgeschrieben und mit „vgl.“ belegt werden, dann ist die Grenze überschritten.
Bei dem Dokument und der Zusammenfassung handelt es sich um die meines Wissens bislang genaueste Rekonstruktion der Einarbeitung von zitierter Literatur in eine Doktorarbeit überhaupt. Die Rekonstruktion erlaubt einen ersten Einblick in einen mutmaßlich neuen Abgrund, in den „Subtilplagiarismus“, wenn man so will. Solche Vergleiche sind enorm zeitaufwändig, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich würde daher gerne den „Stephan“, der das Dokument laut PDF-Menüpunkt „Eigenschaften“ offenbar verfasst hat, kennen lernen. Er wäre wohl mein idealer beruflicher Partner für die nächsten harten Brocken!

29 Kommentare zu “Fall Althusmann: Akribischer Einblick in den Abgrund der Textunkultur

Neuen Kommentar verfassen

  1. Armin

    Sehr geehrter Herr Dr. Weber!

    Gut, dass wir das noch besprochen haben. Ich habe mir jetzt auszugsweise mal das Wiki von Chatzimarkakis’ Dissertation angesehen. Die von mir soeben durchgesehenen Fragmente zeigen schon ein besonders “freches” Vorgehen: da wurden Sätze tatsächlich ja 1:1 übernommen. Wortwörtlich abgeschrieben! Ganz ohne jede Veränderung und dann hinterher ein minimaler Teil des Absatzes entweder wörtlich zitiert, obgleich der gesamte Absatz übernommen wurde. In einer Dissertation – tatsächlich kaum zu glauben.
    Und der Herr Chatzimarkakis hat sich da ja nicht einmal die Mühe gemacht, wenigstens JEDEN übernommenen Satz zumindest grob umzustellen oder irgendwie leicht zu verändern – da wurde ja wirklich spiegelgleicher Text eingereicht. Und dass für diese 1:1-Übernahmen, die großteils GAR KEINE ÄNDERUNGEN beinhalten, dann der bloße Verweis per “Vgl.” zu wenig ist, ist wirklich nicht weiter zu diskutieren. Das ist sonnenklar.

    Für mich bleibt bei diesem Fall dennoch die Frage offen, wie hier eine österreichische Universität gehandelt hätte und was die ÖAWI dazu gesagt hätte.
    Trauen Sie sich eine Einschätzung zu? Kennen Sie so einen Fall in Österreich oder in der Schweiz?

    Ist der Zitierstil “Marke Chatzimarkakis” eigentlich jenes “summarische” Zitieren, das die ÖAWI bei Diplomarbeiten als “ausreichend” ansieht, bei Dissertationen aber nicht mehr, wie in der Stellungnahme zur Grasser-Diplomarbeit begründet?

    Und noch eine Frage, die sich mir aus Ihrer Antwort ergibt: ist denn der Fall Hahn noch nicht abgeschlossen? Wird sich die ÖAWI noch mit der Dissertation von Dr. Johannes Hahn auseinandersetzen, oder wird von dieser Seite argumentiert, dass diese Arbeit mehr als 10 Jahre zurückliegt und sich deswegen die ÖAWI für nicht (mehr) zuständig zu erklären hat?

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
  2. FF

    Was mir bei der ganzen Zitateplaggerei und Plagiatszählerei stört: der Eindruck, als ob es in einer Dissertation nur auf korrektes Zitieren ankomme. Die eigentliche, inhaltliche Leistung scheint überhaupt keine Rolle zu spielen. Eine Arbeit kann formal hyperkorrekt sein – und trotzdem abgelehnt werden, wenn nichts Neues, Originelles, Weiterführendes drinsteht.
    Gutti, Chatzi, Koch-Mehrin, Althusmann – selbst wenn die alle korrekt zitiert hätten, so findet sich in ihren Kompilationen nichts, was die Vergabe eines Titels gerechtfertigt hätte! Das wären bestenfalls lückenhafte Forschungsberichte, beliebige Materialsammlungen, ausformulierte Zettelkästen, die vielleicht als Grundlage für die eigentliche Forschungsarbeit getaugt hätten. Vielleicht!

    Antworten
  3. Armin

    Sehr geehrter Herr Dr. Weber!

    Gut, dass wir das noch besprochen haben. Ich habe mir jetzt auszugsweise mal das Wiki von Chatzimarkakis‘ Dissertation angesehen. Die von mir soeben durchgesehenen Fragmente zeigen schon ein besonders „freches“ Vorgehen: da wurden Sätze tatsächlich ja 1:1 übernommen. Wortwörtlich abgeschrieben! Ganz ohne jede Veränderung und dann hinterher ein minimaler Teil des Absatzes entweder wörtlich zitiert, obgleich der gesamte Absatz übernommen wurde. In einer Dissertation – tatsächlich kaum zu glauben.
    Und der Herr Chatzimarkakis hat sich da ja nicht einmal die Mühe gemacht, wenigstens JEDEN übernommenen Satz zumindest grob umzustellen oder irgendwie leicht zu verändern – da wurde ja wirklich spiegelgleicher Text eingereicht. Und dass für diese 1:1-Übernahmen, die großteils GAR KEINE ÄNDERUNGEN beinhalten, dann der bloße Verweis per „Vgl.“ zu wenig ist, ist wirklich nicht weiter zu diskutieren. Das ist sonnenklar.

    Für mich bleibt bei diesem Fall dennoch die Frage offen, wie hier eine österreichische Universität gehandelt hätte und was die ÖAWI dazu gesagt hätte.
    Trauen Sie sich eine Einschätzung zu? Kennen Sie so einen Fall in Österreich oder in der Schweiz?

    Ist der Zitierstil „Marke Chatzimarkakis“ eigentlich jenes „summarische“ Zitieren, das die ÖAWI bei Diplomarbeiten als „ausreichend“ ansieht, bei Dissertationen aber nicht mehr, wie in der Stellungnahme zur Grasser-Diplomarbeit begründet?

    Und noch eine Frage, die sich mir aus Ihrer Antwort ergibt: ist denn der Fall Hahn noch nicht abgeschlossen? Wird sich die ÖAWI noch mit der Dissertation von Dr. Johannes Hahn auseinandersetzen, oder wird von dieser Seite argumentiert, dass diese Arbeit mehr als 10 Jahre zurückliegt und sich deswegen die ÖAWI für nicht (mehr) zuständig zu erklären hat?

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
  4. Armin

    Sehr geehrter Herr Dr. Weber, werter Plagiatsgutachter!

    Offen gesagt, ich verstehe Ihren letzten an mich gerichteten Erklärungen nicht ganz.
    Ich habe in Ihrem Gutachten zur Dissertation von Dr. Johannes Hahn Ihren Einschub bezüglich der indirekten Zitate (ob diese nun als „FN“ oder „Vgl“ ausgewiesen sind, ist ja auch Ihrer Meinung nach unerheblich, wenn ich Sie richtig verstehe – das sehe ich jedenfalls so) schon auch als mögliche/hypothetische Argumentationslinie von Dr. Hahn verstanden.
    Sie schreiben eben – wie Sie hier ja auch noch einmal bestätigen – dass eine solche Argumentation bzw. ein solches Vorgehen nicht explizit verboten ist. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Zumindest war es das bis heute, wie Sie es ja auch darlegen.

    Im zweiten Absatz erklären Sie aber indirekt, dass diese nur oberflächliche Veränderung des Originaltextes (etwa durch Änderung/Umstellung von 1-5 Wörtern pro Absatz) eben doch nicht erlaubt ist.

    Verstehe ich Sie richtig, dass Sie damit sagen wollen, dass einerseits zwar die Universitäten wegen der bei dieser Frage (nämlich ab wann ein indirektes Zitat tatsächlich ein indirektes Zitat ist) unpräzisen Bestimmungen rechtlich keine Handhabe gegen nur minimalst abgeänderte Text-Übernahmen mit Ausweis als indirektem Zitat bieten – weswegen bei solchen Fällen die Aberkennung akademischer Grade nicht möglich ist, Sie aber unabhängig davon darauf hinweisen wollen, dass es keine ZITIERRICHTLINIEN gibt, die dahingehend so unpräzise sind?
    Ist es das, was Sie sagen wollen?

    Sprich: wollen Sie, dass die Universitäten sich auf einheitliche Zitierrichtlinien verständigen, um im Wissenschaftsbetrieb eine „Zitier-Transparenz“ und „Zitier-Fairness“ zu schaffen, die dann tatsächlich auch eine bessere Handhabe bezüglich der Einhaltung des „Zitationsagreements“ und eine Überprüfung ebendieser Einhaltung ermöglicht und Interpretationsspielraum bei strittigen Zitierfragen weitestgehend beschneidet?
    Mit einer solchen Forderung könnten Sie bestimmt vielerorts Sympathien gewinnen.

    Ich freue mich wie immer auf Ihr Statement – schön, dass wir hier frei über diese Dinge diskutieren können, und Sie sich kritikfähig zeigen.

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
    1. admin

      Lieber Armin,

      Sie schrieben: „[…] dass einerseits zwar die Universitäten wegen der bei dieser Frage (nämlich ab wann ein indirektes Zitat tatsächlich ein indirektes Zitat ist) unpräzisen Bestimmungen rechtlich keine Handhabe gegen nur minimalst abgeänderte Text-Übernahmen mit Ausweis als indirektem Zitat bieten – weswegen bei solchen Fällen die Aberkennung akademischer Grade nicht möglich ist“.

      Nein, da verstehen Sie mich erneut nicht ganz richtig. Das war nämlich genau der Knackpunkt bei Chatzimarkakis und seinem Slogan „Keine Stelle ohne Quelle“. Kann der akademische Grad aberkannt werden, wenn die Quellen zwar – fast durchgängig – in Fußnoten angegeben wurden, aber die Änderungen bei absatzweisen Textübernahmen nur minimal ausfielen und Anfang und Ende der übernommenen Textpassagen nicht erkennbar waren, der Fremdtext also im Eigentext aufging? Die Antwort der zuständigen Universität: JA. – Bei ca. 70 Prozent betroffener Seiten.

      Bei Hahn sind es mindestens 25 Prozent der Seiten, auf denen sich mindestens eine solche Stelle findet.

      Ich würde sagen, es ist (auch) eine Frage der Quantität: Sind wesentliche Teile, ist der wissenschaftliche Kern vom minimalen Umschreiben betroffen? Ist für den Leser in all diesen Fällen nicht klar, ob nun der Originalautor spricht oder der Dissertant? Etc. – Hahns Anteil solcher Stellen ist zwar einerseits geringer, andererseits finden sich die Stellen fast ausnahmslos in den beiden Hauptkapiteln II und III.

      Es ist von Fall zu Fall neu zu entscheiden, würde ich in Summe sagen. Insofern werden die Entscheidungen zu Althusmann und Hahn sehr spannend werden.

      LG
      sw

  5. admin

    Lieber Herr Losehand,

    ich stimme mit Ihnen überein, dass es hier in Detailfragen, etwa in der Frage des Abstands zwischen Original und „Paraphrase“, eine gewisse Bandbreite der Interpretation gibt. Kennzeichnung und Quellenbeleg sind jedoch Grundkonstanten des Zitierens, des direkten wie des indirekten. Die Lehrbuchliteratur dazu habe ich bis in die 1970er Jahre zurückverfolgt.
    Reduzieren wir das „geregelte“, „normierte“ Zitieren nur auf den Quellenbeleg und lassen den Rest, etwa das Setzen von Anführungszeichen oder die Erkennbarkeit, auf welche Textsegmente genau sich ein „Vgl.“ bezieht, jeden individuell entscheiden, können wir den Wissenschaftsladen aber gleich zusperren, oder wir reihen die Doktorarbeiten besser unter „Belletristik“ ein.

    Lieber Armin,

    in der aus meinem Gutachten zitierten Passage habe ich klar und deutlich einen (hypothetischen) Fall konstruiert, wie eine Gegenargumentation Hahns aussehen könnte: Er könnte sagen, er habe ja ein Wort (oder zwei oder drei Wörter) pro Absatz verändert, also könne er nicht mehr direkt unter Anführungszeichen zitieren, deshalb seien es indirekte Zitate, die bei ihm mit einem „(FN)“ (anstelle eines „Vgl.“) enden. Das ist nicht explizit verboten, und ich denke weiter, dass das so stimmt. Ich kenne keine Promotionsordnung, die sich dazu explizit äußert. Im UG steht dazu (klarerweise) nichts. Urheberrechtliche Bestimmungen (Schöpfungshöhe, Abstand zum Original) sind für den rein wissenschaftlichen Kontext nicht anwendbar, solange eben keine Urheberrechte verletzt wurden bzw. eingeklagt werden können. Mir ist auch kein VwGH-Entscheid bekannt, der sich mit der Frage beschäftigt, ab wann ein Zitat ‚zu wenig umgeschrieben‘ wurde, als dass es als indirektes „Vgl.“-Zitat durchgeht. Vielleicht ändert dies ja der Fall Hahn ;-).
    ABER: Sie werden keine Zitierrichtlinie finden, die besagt: Ändern sei den Wortlaut minimal (etwa 1-5 Wörter pro Absatz), und Sie dürfen mit Vgl. belegen. (So eine Irrlehre hat lediglich vor Jahren ein gewisser Harald Jele in Klagenfurt vertreten, aber ich glaube, da habe ich mitgeholfen, diesen Schwachsinn abzustellen.) Darum geht es.

    LG
    sw

    Antworten
  6. Joachim Losehand

    Natürlich ist nicht die „Google-Suche“ entscheidend, sondern das, was man mit „Google“ (auch „Books“) findet … 😉

    Und da muß ich feststellen, daß es a) in der „einschlägigen Lehrbuchliteratur“ eine durchaus wahrnehmbare Bandbreite gibt, was als „Paraphrase“ gilt und wie man aus einem vorhandenen Text(-Abschnitt) eine P. herstellt. Weiters b) haben wir neben den fach-eigenen Einführung noch die Instituts-eigenen Vorgaben, wie sie an Studenten in Pro- oder Basisseminaren bzw. Tutorien ausgegeben werden. Und c) müssen wir die öffentlich nichtdokumentierten Korrekturen der Prüfer und Dozenten berücksichtigen, denn ein junger wiss. Autor lernt ja „by doing“ – was ihm in der Hausarbeit nicht angestrichen und angekreidet wird, wird er redlicherweise als korrekt bzw. formulierbar einordnen dürfen.

    Woraus für mich folgt, daß die Frage, was bspw. eine „Paraphrase“ ist – und was als vorsätzliche, in Täuschungsabsicht erstellte Text-Collage gilt, jeweils von denen beantwortet werden muß, die ihren Studenten diese Regeln vorgelegt und in Texten vorerxerziert haben.

    Antworten
  7. Armin

    Werter Plagiatsgutachter Dr. Weber!

    Worauf ich hinaus will? Das ist doch ganz einfach.
    Ich nehme an, dass Sie ihr eigenes Gutachten zur Hahn-Dissertation kennen.
    Das hab ich hier zu den zur Diskussion stehenden Punkten zitiert. Gerne hier noch einmal aus meiner obigen Nachricht:

    Gerne zitiere ich Sie aus Ihrem Gutachten zur Dissertation von Johannes Hahn wörtlich: “Bei nahezu wörtlich (eben nicht wortwörtlich) übernommenen Textfragmenten könnte sich Hahn darauf berufen, dass es sich hierbei um “indirekte Zitate” handle und sich deshalb die Frage nach Anführungszeichen erübrige. Und Paraphrasen (selbst “minimalistischer Art”) seien ja grundsätzlich nicht verboten. Dies mag im Prinzip stimmen, (…)” (Quelle: Gutachten von Stefan Weber zur Dissertation von Dr. Johannes Hahn, erstellt im Jahr 2011, nachzulesen auf Seite 34)
    Nachdem indirekte Zitate üblicherweise per “Vgl.” eingeleitet werden, bin ich in meiner Fragestellung davon ausgegangen, dass auch Dr. Johannes Hahn diese öfters verwendet hat.
    Wie dem auch sei, Sie erklären aber in Ihrem eigenen Gutachten, dass nahezu wörtlich übernommene Textfragmente (also Paraphrasen minimalistischer Art – mit also nur ganz leichten, oberflächlichen Veränderungen der Originaltexte) als indirekte Zitate auszuweisen nicht verboten ist. Was nicht verboten ist, ist zumindest erlaubt – wenn auch nicht zwingend unbedenklich und komplett richtig.

    Würden Sie Ihr Gutachten bezüglich der Großzügigkeit bei indirekten Zitaten und nur oberflächlichen Textänderungen nach heutigem Kenntnisstand dahingehend korrigieren, als dass sowas nun „Plagiat“ ist?

    Und zu ihrem Beispiel: allein die Umstellung von Wörtern und Satzteilen, das Hinzufügen von ergänzenden Wörtern zu Satzfragmenten, das Verbinden von Satzteilen oder etwa das bloße Setzen von einem Beistrich verändert einen Satz mitunter grundlegend. Dabei ist schon aus Gründen der Praktikabilität eine Übernahme von Inhalten selbst bei nur oberflächlicher Veränderung (und wenn nur ein Beistrich eingefügt wird und ein paar Worte verdreht werden) IMMER als Zitat auszuweisen. Und zwar als INDIREKTES Zitat, weil fremde Gedanken in den eigenen Fließtext eingebaut wurden und dabei der Lesefluss und die Verständlichkeit genauso wenig untergehen, wie die Erfassung und möglichst genaue Wiedergabe der Originalquelle (zur Verhinderung einer Fehlinterpretation). Keine Frage: es muss alles überprüfbar bleiben und es muss ausgewiesen werden, woher die übernommenen Gedanken- oder Argumentationsfolgen stammen. Aber genau dafür gibt es auch das indirekte Zitat. Und nein, das ist KEIN „Verrat am Vgl.“, wie von Ihnen in der Vergangenheit thematisiert.
    Nach meinem Dafürhalten haben Sie das in Ihrem Gutachten zur Dissertation von Dr. Hahn richtig und gut dargelegt.

    Wenn ich mir die Regelungen der Universität Bielefeld ansehe, scheint dort Ihr Betätigungsfeld für die nächsten Jahre zu liegen. Ich kenne den Wissenschaftsbetrieb an Universitäten in Deutschland und Österreich recht gut. Natürlich würde sich bei solchen Maßstäben jede Diskussion um Grasser, Hahn und Althusmann erübrigen. Allerdings wird bei solchen Maßstäben die deutlich überwiegende Mehrheit der Doktoren in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu Plagiatoren. Vielleicht wären dann nur mehr Sie ein echter Doktor – und natürlich auch all Ihre „Freunde“, die sich selbst den Rahmen für die unbefleckte Zitierweise geben können. Denn ein selbst ernannter Gutachter hat’s da ja grundsätzlich leicht…

    Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme zu Ihrem Gutachten bzw. zur diskutierten Stelle und generell auf eine Antwort auf meinen Diskussionsimpuls.

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
  8. Joachim Losehand

    Dann müße ich den ganzen Punkt „4.1 Zitate“ zitieren (und warum sollte ich nicht meine also solche gekennzeichnete Interpretation referieren können?), was kaum plausibel ist. Nebenbei weicht die Definition „Paraphrasierung eines Gedankengangs, wobei Wörter und der Satzbau des Originals so verändert werden, dass der Ursprung des Gedankens verwischt wird (Ideenplagiat)“ (ebd.) von anderen Bestimmungen ab, so bspw. WU Wien: „Als Ideenplagiate werden Arbeiten bezeichnet, die wesentliche Gedanken einer Arbeit für die eigene Arbeit übernehmen, ohne die verwendeten Quellen anzugeben“ (http://www.wu.ac.at/academicstaff/support/plag/erk/@@print.html); wenn Karmasin/Ribing jedoch die Paraphrasierung bzw. Gedankenübernahme selbst, also auch mit Quellenbeleg als „Ideeplagiat“ verstehen, war meine Interpretation natürlich falsch. Was aber dann nicht gegen Losehand, sondern eher gegen Karmasin/Ribing spricht (die einen singulären Standpunkt vertreten, can’t help.).

    Antworten
    1. admin

      Lieber Herr Losehand,

      ich habe in meinem Mail geschrieben: „Paraphrasen im Sinne textueller Anlehnungen an das Original, also Umschreibübungen von Originaltexten mit bloßer Quellenangabe“. Wenn Sie unter „Paraphrase“ das klassische indirekte Zitat mit Vgl. verstehen, das keine Satz- oder Wortgruppen vom Original übernimmt, sei das Ihnen unbenommen. Ich habe mittlerweile ein wenig zu „Paraphrase“, „Paraphrasieren“ u. Ä. gegoogelt. Wenn Sie sich z. B. mal S. 31 ff. des Dokuments http://www.uni-bielefeld.de/%28de%29/philosophie/personen/beckermann/Zitieren.pdf ansehen, dann sehen Sie, wie weit sich eine „Paraphrase“ in diesem Sinne vom Original entfernen müsste. Da würde sich jede Diskussion darüber, ob Grasser, Hahn, Althusmann oder andere (gerade noch) korrekt gearbeitet haben, also das „Paraphrasen“ im akzeptablen Sinne seien, erübrigen – das sollte man mal vielen österreichischen Studierenden zeigen, die sich jetzt wundern. Man findet im Netz sicher auch weniger strenge Beispiele. Aber letztlich entscheidet da eh nicht die Google-Suche, sondern eben die einschlägige Lehrbuchliteratur.
      LG
      sw

  9. Joachim Losehand

    ad 4.: Das ist das erste Mal, daß ich höre, daß nicht nur lange Paraphrasen, sondern Paraphrasen überhaupt und generell zu vermeiden, ja zu unterlassen sind. Zudem kenne ich kein deutschsprachiges Einführungswerk in wissenschaftliche Schreibarbeit, die die Paraphrase mit einem „non licet“ versieht oder ihr einen geringeren Stellenwert gegenüber dem Zitat zuweist. Auch ein kursorischer Blick in institutseigene und online verfügbare Handreichungen vermittelt deutlich, daß Paraphrasen selbstverständlicher Teil wissenschaftlicher Texarbeit sind. Woher sich Ihre Auffassung nährt, das Gegenteil sei „state of the art“ bleibt mir momentan schleierhaft. (Paraphrasen sind nur dann „Ideenplagiate“, wenn sie nicht als P. gekennzeichnet sind, jedenfalls verstehe ich so Karmasin/Ribing [4]2009: 87).

    Antworten
    1. admin

      Bitte zitieren Sie die betreffende Stelle in Karmasin/Ribing wörtlich – und nicht, wie Sie ihn verstehen. Dann diskutieren wir das anhand der Textstelle und ev. mit Karmasin selbst.
      LG
      sw

  10. Joachim Losehand

    Ich habe mir kursorisch das pdf-Dokument mit den „beanstandeten Stellen“ der Dissertation Althusmann angeschaut. Prima Vista auffallend ist die regelmäßige Beanstandung von sog. „verschleiertem Kopieren“.

    Dieser terminus technicus – „verschleiertes Kopieren“ – erscheint erst seit Mitte 2011 in den Google-Suchergebnissen; in diesem Zusammenhang wäre es zunächst also interessant, wie nun die „VroniPlagger“ zwischen „Paraphrase“, „verschleiertes Kopieren“ und „Plagiat“ unterscheiden. Denn alle gängigen Anleitungen zum wissenschaftlichen Schreiben und Formulieren kennen die „Paraphrase“ und unterscheiden sie zum (wörtlichen) „Zitat“ wie die indirekte Rede zur direkten Rede (siehe z. B. , Fernuni Hagen) und nennen eine Paraphrase dann ein Plagiat, wenn keine entsprechende Quellenangabe zugeordnet ist. Natürlich wird bspw. auf „VroniPlag“ darüber diskutiert, jedoch weichen die dortigen Vorstellungen durchaus von gängiger Praxis der Paraphrasierung ab, resp. in praxi existieren keine Universitäts-übergreifenden Regeln, mit der Ausnahme, daß Paraphrasen generell weder sinnentstellend noch ohne Herkunftsbeleg formuliert werden dürfen.

    Die unter dem Motto „Plagiatssuche“ verfaßte Liste mit „beanstandeten Stellen“ suggeriert – zusätzlich zu dem neuen und bis dato unüblichen TT „verschleiertes Kopieren“ irreführenderweise, daß es sich bei der Mehrzahl der aufgeführten Stellen um einen Verstoß gegen die wissenschaftliche Praxis handelt (was aufgrund der vorhandenen Quellenverweise falsch ist) und daß Paraphrasen als „verschleiertes Kopieren“ in der wissenschaftlichen Textproduktion den Ruch des Plagiats haben.

    Wie schon andere Beiträger hier darlegten, sind die „beanstandeten Stellen“ also keineswegs communi opinione zu beanstanden, sondern offenbar lediglich das Ergebnis subjektiver Kriterienkataloge der selbsternannten „Gutachter“. Und genau an dieser Stelle sollten sowohl die „VroniPlagger“ als auch die Wissenschaftseinrichtungen betonen und durchsetzen, daß nicht „VroniPlag“ oder „GuttenPlag“ die Kriterien und Standards für richtiges wissenschaftliches Schreiben festlegt, sondern allein die Universitäten und wiss. Einrichtungen selbst.

    Es würde die zweifellosen Erfolge und positiven Effekte der Arbeit der „Vroni-“ und „GuttenPlagger“ zunichtemachen, würde diese Gruppe nun unkontrolliert über das Ziel hinausschießen.

    Antworten
  11. Armin

    Werter Plagiatsgutachter Dr. Weber!

    Danke für Ihre Antwort.
    Gerne zitiere ich Sie aus Ihrem Gutachten zur Dissertation von Johannes Hahn wörtlich: „Bei nahezu wörtlich (eben nicht wortwörtlich) übernommenen Textfragmenten könnte sich Hahn darauf berufen, dass es sich hierbei um „indirekte Zitate“ handle und sich deshalb die Frage nach Anführungszeichen erübrige. Und Paraphrasen (selbst „minimalistischer Art“) seien ja grundsätzlich nicht verboten. Dies mag im Prinzip stimmen, (…)“ (Quelle: Gutachten von Stefan Weber zur Dissertation von Dr. Johannes Hahn, erstellt im Jahr 2011, nachzulesen auf Seite 34)
    Nachdem indirekte Zitate üblicherweise per „Vgl.“ eingeleitet werden, bin ich in meiner Fragestellung davon ausgegangen, dass auch Dr. Johannes Hahn diese öfters verwendet hat.
    Wie dem auch sei, Sie erklären aber in Ihrem eigenen Gutachten, dass nahezu wörtlich übernommene Textfragmente (also Paraphrasen minimalistischer Art – mit also nur ganz leichten, oberflächlichen Veränderungen der Originaltexte) als indirekte Zitate auszuweisen nicht verboten ist. Was nicht verboten ist, ist zumindest erlaubt – wenn auch nicht zwingend unbedenklich und komplett richtig.

    Auch ich diskutiere gerne mit Ihnen, werter Herr Dr. Weber! Ihr Gutachten bietet mir übrigens jene Fakten, die Diskussionsgrundlage bei Hahn, Althusmann und vielen anderen Doktoren sind. Bitte verstehen Sie das nicht als Untergriffigkeit – so ist es nicht gedacht. Gerne aber möchte ich hierzu auch noch Ihr Statement lesen.
    Ich bin gespannt, was Sie hierzu nun weiter ausführen.

    Zur Causa Grasser: ich habe mir nun auch die Mühe gemacht, das Gutachten der Universität Klagenfurt noch einmal genauer anzusehen. Da sind unzählige Verweise des Gutachters zu finden, dass der Herr Mag. Grasser nahezu wörtliche Übernahmen als indirekte Zitate gekennzeichnet hätte. Wird nun neuerdings also bei Diplomarbeiten grundsätzlich ein anderer Maßstab angelegt, als bei Dissertationen oder hat der Herr Mag. Grasser einfach nicht in „wesentlichen Teilen“ der Arbeit (wer definiert das denn?) oder nicht „flächendeckend“ (wer definiert denn was „flächendeckend“ oder „flächig“ ist?) genug diesen Fehler begangen, als dass es zur Aberkennung gereicht hätte?
    Wenn man denn dem Gutachten der ÖAWI glauben soll (das ist für mich übrigens in solchen Belangen „die höchste Stelle“, dann sind Diplomarbeiten ja plötzlich keine wissenschaftlichen Arbeiten mehr, sondern nur mehr Dissertationen. Denn urplötzlich reicht bei einer Diplomarbeit ein nur „summarischer“ Ausweis der Quellen (also offenbar der „Grasser-Stil“ mit nahezu wortwörtlichen Übernahmen und einem Verweis zur Originalquelle per „Vgl.“), während man etwa bei Althusmann und jedem anderen Doktoranden eine GANZ GANZ ANDERE und VIEL schärfere Zitierweise verlangt – nämlich den äußerst peniblen Ausweis jedes Wortfragments, um der Wissenschaft ja keinen Schaden zuzufügen. Denn der Doktorand hat ja eine wissenschaftliche Arbeit zu erstellen, Neues zutage zu bringen – und das am Besten auf über 300 Seiten!

    Sie sehen, das kann nicht Sinn der Sache sein. Das ist lächerlich.
    Ich schätze dabei Ihre offene Forderung, Doktorarbeiten endlich auf jenes Format zurück zu bringen, das zur Problemlösung tatsächlich nötig ist. Wenn das 50 Seiten sind, sollen es 50 Seiten sein, wenn man 200 Seiten dafür benötigt, sollen es 200 Seiten sein. Das Erreichen von Seitenvorgaben zwingt einen jeden Doktoranden doch dazu, Stoff in eine Arbeit aufzunehmen, den man besser in jenen Büchern belässt, die sich dem jeweiligen Forschungsgebiet in seiner unvollkommenen Vollkommenheit widmen.

    Herr Dr. Weber, ich freue mich darauf, hier von Ihnen Antwort zu erhalten. Ich denke, dass das sicher im Interesse vieler Leser ist, was Sie hierzu sagen (sowohl zu meiner Replik auf Ihre Nachfrage betreffend „Hahn“ als auch zur Causa Grasser, die ja über die falschen „indirekten Zitate“ und die unterschiedliche Bewertung in Diplomarbeiten und Dissertationen (tatsächlich von „höchster Stelle“ abgesegnet! (siehe „summarischer“ Ausweis der Quellen in Diplomarbeit genügt)) thematisch eng miteinander verknüpft sind. Außerdem freue ich mich über weitere Diskussionsimpulse über Sinn und Unsinn der Seitenzahlenvorgaben bei Dissertationen.

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
    1. admin

      An Armin:

      Ich kann leider aus Zeitgründen nicht so ausführlich antworten wie Sie. Ich weiß auch nicht ganz, worauf Sie hinauswollen. Ich höre aus Ihren Ausführungen heraus, dass der Vorwurf im Raum liegt, mit zweierlei Maß gemessen zu haben: was bei Grasser noch ok war, ist es bei Althusmann nicht; was bei Althusmann beanstandet wurde, wäre bei Hahn gerade noch durchgegangen usw. Deshalb nochmal in aller Kürze:
      1. Jene Form der Einheitlichkeit in der Bewertung von Fällen von Plagiat, schlechtem Zitat, falschem Zitat etc., die Sie einfordern, gibt es (leider) nicht.
      2. Ich habe die Diplomarbeit von Grasser nicht genau begutachtet, deshalb macht es wenig Sinn, das Grasser-Gutachten mit meinem Hahn-Gutachten und dem Althusmann-Gutachten (wieder von anderen Kollegen) zu vergleichen. Jedes Gutachten stellt eine situative Fallentscheidung dar.
      3. Ja, es gelten andere Standards bei einer Diplomarbeit und bei einer Dissertation, dies ist etwa auch im österreichischen UG so festgelegt, wiewohl die Formulierung leider auch hier etwas diffus ist.
      4. Meiner Wissenschaftsauffassung nach (und ich würde so weit gehen und sagen: das deckt sich mit der Lehrbuchliteratur, und die stellt den state of the art dar) sind Paraphrasen im Sinne textueller Anlehnungen an das Original, also Umschreibübungen von Originaltexten mit bloßer Quellenangabe grundsätzlich zu unterlassen. Ich erinnere mich an meine eigene „Einführung ins kommunikationswissenschaftliche Arbeiten“, Lehrbuch aus dem Jahr 1989: „Paraphrasen sind zu vermeiden.“
      Dass das im Mittelalter anders gesehen wurde, ist eine andere Geschichte.
      LG
      sw

  12. julius

    @dermotor:

    Ganz richtig. Bei Althusmann hätte die Community eine andere Chance gehabt, etwas aufzudecken. Aber in diese Richtung wollte man seitens der Plagiatsjäger offensichtlich nicht weiter vordringen: es gibt bekanntermaßen einen Graubereich zwischen unzulässigen und zulässigen Zitierweisen. Althusmann hat sich jedenfalls in einem solchen Graubereich aufgehalten – ob bewusst oder unbewusst. Plagiator ist er per Definition damit allerdings keiner. Und darum geht’s. Man hat hier offenbar einfach den Drang verspürt, wieder wen – diesmal einen „obersten Bildungspolitiker“ – in den „Plagiatstümpel“ zu stoßen – weil man sonst wohl keine mediale Aufmerksamkeit mehr hätte. Bei Althusmann war das wohl ein übereilter, unüberlegter Schritt. Ein Fehler. Ganz einfach deswegen, weil sich nach diesen Bewertungsgrundsätzen zigtausende Dissertanten von Ihren Doktorgraden zu verabschieden hätten. Wahrscheinlich sogar mehr als 50% der Damen und Herren DoktorInnen. Dabei wäre das ja dann zu befürworten, wenn es in der Tat nicht genau jenen Graubereich geben würde, der je nach Universität, Nation und Disziplin extensiver bzw. restriktiver ausgelegt wird.
    Wie Dr. Martin Klicken und Sie hier es aus meiner Sicht richtig andeuten, geht diese Analyse zu weit. Sie verlässt nämlich das hehre Ziel, üble Kopien und tatsächlichen geistigen Diebstahl anzuprangern und driftet in genau jenen Graubereich der erlaubten/gedulteten Zitierweisen ab, der nicht mehr erschöpfend und jedem nachvollziehbar – jedenfalls aber nie eindeutig – bestimmt werden kann.
    Dr. Stefan Weber hat schon öfters unter Verweis auf vorsichtige Schätzungen erläutert, dass es jährlich allein in Deutschland hunderte Plagiate im „Guttenbergschen Format“ geben würde – darauf sollte unser aller Fokus gerichtet sein. Und es sollten nicht nur diejenigen Dissertanten geprüft werden, die eine gewisse mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen, sondern alle. Ausnahmslos.
    Ich bin überzeugt, dass wir es dabei nicht nötig haben werden, uns mit Graubereichen auseinander zu setzen – es wird genug Dissertationen geben, die ganz eindeutig als Plagiate zu erklären sind.
    Ich sehe mich übrigens nicht als Plagiatsjäger, sondern als Bewahrer eines bestimmten wissenschaftlichen Stils, den man von jedem Dissertanten erwarten muss. Dafür lohnt es sich auch ehrenamtlich tätig zu sein.

    mfg
    julius

    Antworten
  13. dermotor

    Der „Fall Althusmann“ ermöglicht, wie im Titel angedeutet, tatsächlich einen Blick in die Untiefen der Textunkultur, und zwar auf beiden Seiten des Grabens, der Jäger und Gejagte trennt. Die ZEIT-Analyse, die Stefan Weber hier preist, ist ein untaugliches Werkzeug, wenn es um Qualitätsstandard in der Wissenschaft geht. Das irrtümliche Zitat auf Seite 1, das von manchen Zeitgenossen als „Zitatfälschung“ angesprochen wird, (Guttenplag-FAQ wurde mit VGH BaWü verwechselt) sowie die kuriose Fussnote, welche DIE ZEIT in Person von M. Spiewak in die korrigierte Version am Schluss eingesetzt haben, disqualifizieren die gesamte Studie.
    Natürlich ist es verlockend und wäre ein echtes journalistisches Highlight, den z. Zt. und kurzfristig „obersten Bildungspolitiker“ als Plagiator zu enttarnen. Redlicher wäre es gewesen, anhand seiner schwachen Arbeit die Grauzone von zulässigem und nicht zulässigem Zitat zu beleuchten, insbesondere aufzuzeigen, wie es zu unterschiedlichen Standards zwischen Fachbereichen, Universitäten, Bundesländern, Nationalstaaten und Sprachen kommt. Das alles fehlt, insbesondere ein ordentliches Zitat, auf welche „Anleitungsbücher zum wissenschaftlichen Arbeiten“ man sich beruft.
    Bei sehr formaler Auslegung der DFG Richtlinien stellt die Studie selbst einen Verstoss gegen korrektes wissenschaftliches Verhalten dar.

    Antworten
  14. Armin

    Und hat nicht etwa auch der werte Plagiatsgutachter in seinem Gutachten zur Dissertation von Johannes Hahn noch indirekt erklärt, dass die Zitierweise per vgl. unter abgeschriebenen Inhalten gerade noch in Ordnung gehen würde? Kann hier jemand zu diesen Fragen (Grasser UND Hahn) etwas sagen oder bleiben diese Fragen leer im Raum stehen?

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
    1. admin

      Lieber Armin,

      wo im Hahn-Gutachten steht denn das? Und wo hat denn Hahn eine „Zitierweise per vgl. unter abgeschriebenen Inhalten“ an den Tag gelegt? Mein Hahn-Gutachten und die Hahn-Diss sind im Volltext online. In beiden Dokumenten ist deutlich erkennbar, dass (a) die Zitation mit Vgl. in meinem Gutachten kein Thema ist und (b) Hahn in seinen Fußnoten mit „Vgl.“ auch nur sehr selten zitiert hat (insgesamt keine zehn Mal).
      Ich diskutiere hier gerne, möchte aber, dass auf Faktenebene diskutiert wird und nicht Dinge dahingestreut werden, obwohl alle Fakten überprüfbar sind.

      LG
      sw

  15. Armin

    Hat nicht auch K-H Grasser wortwörtlich kopiert und per indirektem Zitat auf die Quelle verwiesen? Dort hat man diese Zitierweise ja von höchster Stelle abgesegnet, oder irre ich?

    Viele Grüße, Armin

    Antworten
    1. admin

      Lieber Armin,

      es gibt eine Korrespondenz mit dem Vizerektor der Universität Klagenfurt, in der dieser glasklar hervorhebt, dass diese Zitierweise eben gerade NICHT „von höchster Stelle abgesegnet“ wurde. Wenn auf Grund von wörtlichem oder nahezu wörtlichem Abschreiben bei Zitation mit Vgl. ein akademischer Grad nicht aberkannt wird, heißt das im Gegenzug doch nicht, dass deshalb diese „Zitierweise“ ok wäre! Es kann ja auch sein (wie etwa bei Grasser), dass das halt nicht in wesentlichen Teilen der Arbeit oder nicht flächendeckend passiert ist. Außerdem handelte es sich bei Grasser um eine Diplomarbeit; bei Althusmann hingegen um eine Diss. Genau diesen Unterschied hebt ja auch das ÖAWI-Gutachten hervor (habe ich sogar in meinem Zeit-Online-Artikel zitiert).

      LG
      sw

  16. Näthän

    „Stephan“ ist zu „Die ZEIT“ geworden, viel interessanter finde ich allerdings, dass das Dokument nicht mit einer professionellen DTP-Software oder wenigstens in (La)TeX verfasst wurde, sondern in Microsoft Word 2010 in einer Standard-Designvorlage.
    Aber gut, der Inhalt ist was zählt und der scheint sehr gut zu sein, vielleicht könnte man die gefundenen Stellen trotzdem in VroniPlag einarbeiten, allein schon wegen des schönen Barcodes. 😉

    Antworten
  17. Erbloggtes

    Die Zeit legt die Unterschiede zur VroniPlag-Bewertung ja ganz offen. Und sie fordert dazu auf, anhand dieses Beispiels die Grenze zwischen akzeptabel-wissenschaftlich und inakzeptabel-unwissenschaftlich genauer zu bestimmen. Sollte die Folge dieser Grenzbestimmung (durch die Uni Potsdam) sein, dass auch nur eine Handvoll von Dissertationen ohne eigenen wissenschaftlichen Wert künftig nicht mehr akzeptiert wird, dann wäre das ein Gewinn.

    Dass die Blödzeitung die Details der Doktorarbeit von Althusmann – und die Bedeutung des Plagiatsbegriffs in dem Zusammenhang – nicht korrekt darstellen wird, das weiß man schon im Voraus; es ist aber kein Grund, das in der (von der? für die?) Zeit angewandte Verfahren für schlechter zu halten als das von VroniPlag. VroniPlag sollte ruhig bei seinen anderen Maßstäben bleiben. Als Wiki benötigt es die, um sich möglichst unangreifbar zu halten. Aber die von der Zeit angelegten anderen Maßstäbe sind ein sehr wertvoller Beitrag zur Diskussion.

    Antworten
  18. Dr. Martin Klicken

    Ähm.. Ich habe mal in die Zusammenfassung reingeschaut. Ohne dass ich mir jetzt anmaßen könnte, das Plagiat bzw. die Analyse wirklich bewerten zu können, stelle ich doch nach erstem Lesen fest:
    Die Maßstäbe die hier bei der Analyse an die Dissertation angelegt wurden, sind teils sehr streng. Nur noch einen oder zwei Schritte weiter, und wir wären in einem Bereich angelangt, in dem man tatsächlich kritisieren könnte, es würde das Plagiieren von einzelnen Wortverbindungen oder Konjunktionen bemängelt werden.
    Sicherlich wird einem Prüfer nach eine Weile klar, dass der Verfasser der Dissertation sich einer Vorlage bedient hat, aber ich halte zur Zeit noch Plagiate als nicht richtig „aufrechenbar“. Jedes Plagiat ist schlimm. Viele Plagiate sind auch schlimm. Aber sind viele grenzwertige Stellen „schlimmer“? Warum frage ich das? Nun, wenn der Prüfer hier auf einer Seite 5-6 Stellen findet, die jede für sich genommen schwach sind, dann sind wir auf VroniPlag Wiki bisher so verfahren, diese Stellen komplett rauszulassen. Lieber stattdessen die eindeutigen Stellen dokumentieren. Wenn nun aber eine Stelle sehr schwach ist, und wäre es die einzige Stelle der Art, dann wäre sie ok – dann dürfte auch bei einer Häufung von 5-6 solcher Stellen nicht plötzlich gesagt werden, „die Seite ist voll von Plagiaten“. Das meine ich damit, dass man die Stellen schlecht aufrechnen kann. Jede Stelle sollte für sich genommen bewertet werden können. Natürlich ist dem Prüfer der Vorgang klar, wenn er die Arbeit untersucht.
    Schwierig.

    Antworten
    1. admin

      Lieber Martin Klicken,

      die Arbeit wurde offenbar mit rite (genügend) benotet. Ich finde, dass das eine Note ist, die höchstens bei einer Diplomarbeit dieser Machart möglich wäre. Bei einer Dissertation geht das m. E. nicht. Es stimmt allerdings, dass man bei einem derart genauen Hinschauen sicherlich tausende Doktorgrade in Zweifel ziehen müsste. Nun ja, daraus schließe ich nun nicht, das nicht tun zu wollen, sondern vielmehr, dass wir offenbar genau das tun müssen! Ich erwarte mir von einem promovierten Bildungspolitiker eigene Hirn- und Textarbeit, oder liege ich da falsch?

      LG
      sw

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Dokument, Spreadsheet, Textdatei. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen