Noch mehr Copy/Paste: Frauke Brosius-Gersdorf hat Teile eines Rechtsgutachtens für das Bistum Essen für den Osten „wiederverwertet“

Im März 2022 veröffentlichte Frauke Brosius-Gersdorf ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Finanzhilfe für Ersatzschulträger von Gymnasien in Nordrhein-Westfalen bei der Umstellung von G8 auf G9“ im Auftrag des Bistums Essen (88 Seiten).

Im November 2022 veröffentlichte die Rechtswissenschaftlerin ein weiteres Rechtsgutachten mit dem Titel „Finanzhilfe für Overheadkosten und Abschreibungen von Ersatzschulträgern im Freistaat Thüringen“ im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft freier Schulträger in Thüringen (LAG) (66 Seiten).

Stein des Anstoßes für beide Gutachten waren Änderungen in den jeweiligen Bundesländer-Schulgesetzen.

Die beiden Gutachten sind zu rund einem Drittel vollkommen identisch. Dies wäre dann wohl unproblematisch gewesen, wenn es an irgend einer Stelle kenntlich gemacht worden wäre. Das spätere Thüringer Gutachten nimmt jedoch auf das frühere für das Bistum Essen erstellte an keiner Stelle Bezug.

Wusste das Bistum Essen, dass Teile der höchstwahrscheinlich bezahlten Leistung wiederverwendet werden? Wusste umgekehrt der Thüringer Auftraggeber, dass Teile der höchstwahrscheinlich ebenso bezahlten Leistung bereits für einen anderen Auftraggeber erbracht wurden? Wenn nicht, besteht der Verdacht der Erschleichung neuer Drittmittel für einen Teil einer bereits einem anderen Fördergeber verkauften Leistung.

Interessanterweise erwähnt Brosius-Gersdorf in ihrem Schriftenverzeichnis unter Kapitel I („Monografien“) nur das NRW-Gutachten für das Bistum Essen, aber nicht das spätere für den Auftraggeber aus Thüringen, das ja ebenfalls mit 2022 datiert:

Das Thüringer Gutachten findet sich indes fälschlicherweise im Schriftenverzeichnis auf Seite 4 unter Kapitel II („Aufsätze/Beiträge in Sammelwerken“) vermerkt.


Aus dem Gutachten für das Bistum Essen, März 2022, S. 61:

Aus dem Gutachten für die Landesarbeitsgemeinschaft freier Schulträger in Thüringen, November 2022, S. 46:

17 Kommentare zu “Noch mehr Copy/Paste: Frauke Brosius-Gersdorf hat Teile eines Rechtsgutachtens für das Bistum Essen für den Osten „wiederverwertet“

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  1. Josef Ostler

    Interessant wäre es mal, die Masterarbeit von Frau Baerbock zu untersuchen. Aber seltsamerwese ist diese angebliche Arbeit der grünen Nichtskönnerin nicht auffindbar.

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    1. Florian Wühr

      Die Problematik bei Bachelor- und Masterarbeiten ist nunmal, dass sie nicht veröffentlicht werden müssen.

  2. Jakob Jablonski

    vielen Dank für die Aufklärungsarbeit, ich finde Doktorarbeiten sollten abgeschafft werden, es hat ja nahezu keiner eine Unbefleckte Weste. wenn man nicht unter Generalverdacht fallen möchte, lässt man es gleich.

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  3. Dalibor Anderson

    Herr Weber,
    ich bin krass verwundert, wie Menschen, ich schließe sie nur zu gerne ein, so viel infamer Liebe und so wie viel gallensaftiger Leidenschaft für das Erbsenzählen empfinden, wo doch diese Leidenschaft und Liebe lediglich einen Sturm im Wasserglas zu erzeugen vermag.

    (dürfen diese eigentlich öffentlich das „Dr.“ überhaupt führen oder kommt auch das demnächst rechtskräftig weg so wie ?)

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    1. Matthias Reiter

      Apropos Erbsenzählen: Wie viele Verfassungsbeschwerden werden wegen Nichtigkeiten abgelehnt?

      Jahresbericht BVerfG 2024:
      4.390 Entscheidungen durch die Kammern
      Davon Nichtannahmen durch schriftlichen Beschluss:
      Mit Begründung: 176 (4,04 %)
      Mit Tenorbegründung: 624 (14,32 %)
      Ohne Begründung: 3.558 (81,64 %)

      Da wird man wohl an die Richterinnen und Richter die gleichen hohen Anforderungen stellen dürfen.

    2. Francoise Demache

      Was ist denn das für ein Brechstangendeutsch, was Sie schreiben?Herr Weber macht die Arbeit eines Wissenschaftlers, dazu gehört neunmal Genauigkeit.

  4. Jakes

    Warum wundert mich das jetzt nicht…?!…

    „Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“
    Aus „Der Vertrag“ von Ludwig Thoma

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  5. Marceau

    Vor dem Hintergrund des Gesamtkontexts und der gebetsmühlenartig betonten „herausragenden Exzellenz“ der Dame ist das durchaus interessant. Grundsätzlich wird der Auftraggeber eines (meist sehr teuren) Gutachtens ein halbwegs eigenständiges Werk erwarten und keine aufbereitete Konserve.

    Während SPD + Grüne noch gegen den „rechten Mob“ (inklusive F.A.Z. und kath. Kirche) geifern, hat Frau Brosius-Gersdorf inzwischen eine anwaltliche Stellungnahme (von einer auf Krankenhausrecht spezialisierten Kanzlei) vorgelegt. Man scheut sich nicht, diese Einlassung als „entlastendes Gutachten“ zu bezeichnen, was an Surrealität kaum noch zu überbieten ist.

    Erst nach einer vollständigen Überprüfung wird sich sagen lassen, ob die Dissertation von Frau Brosius-Gersdorf eine selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeit und somit eine eigenständig erbrachte Prüfungsleistung ist. Bis dahin steht der Vorwurf einer unzulässigen Teamwork-Doktorarbeit weiter im Raum.

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  6. Namen Sind Schall Von Und Zu Rauch

    Herr Weber, inzwischen wird es leider lächerlich.

    Nunmehr lautet der Vorwurf also, dass die Autorin zu etwa einem Drittel zu einem sehr ähnlichen Themenkreis von sich selbst abgeschrieben habe, ohne dies kenntlich zu machen?

    Es ist in der Juristerei gängige Praxis, dass eigene Ausführungen zu einem sehr ähnlichen Themenkreis erneut verwertet werden (können und dürfen). Eine andere Frage ist durchaus, ob dafür zusätzlicher Aufwand in Rechnung gestellt wird. Ich verzichte hierauf, aber erachte es auch nicht als „verwerflich“, eine solche Zweitverwertung in Rechnung zu stellen. Vorliegend ist nicht erkennbar, dass Frau Brosius-Gersdorf ihr geistiges Eigentum zweifach abgerechnet hätte.

    Grundsätzlich sind Juristen zur Geheimhaltung hinsichtlich der Auftraggeber (und selbst der Gegenseite) verpflichtet.

    Folgerichtig *darf* das frühere Gutachten im neuen Gutachten überhaupt nicht erwähnt werden, es sei denn, der frühere Auftraggeber hat hierzu (wie zumeist nicht) seine ausdrückliche Zustimmung erteilt.

    Bei dieser Gelegenheit noch einmal meine frühere Aufforderung:

    „3. Es wäre noch erfreulicher, wenn Herr Weber kurzfristig seine/n Auftraggeber/in benennt. Früher oder später dürfte dies ohnehin bekannt werden.“

    Textparallelen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf

    Und wenn Sie sich nunmehr darauf berufen sollten, dass dies unter ihre Geheimhaltungspflicht fällt, wird Ihr neuerlicher „Anwurf“ noch absurder und sollte gelöscht werden.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Nachdem beide Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, hätte es eines Hinweises auf die Redundanzen bedurft. Das ist einfach gute Praxis. Es gibt sogar ein mir vorliegendes Rechtsgutachten, das besagt, dass Gutachten eines Fachwissenschaftlers wissenschaftliche und keine behördlichen Werke sind. Damit gelten dieselben Zitierregeln. Auch entsprechende Regeln zum „Eigenplagiat“, die seit 2008 verbreitet werden, sind anzuwenden. Wir haben es ja immer wieder mit Metagutachten zu Gutachten zu tun, ein Mitarbeiter von mir ist darauf spezialisiert.

    2. Namen Sind Schall Von Und Zu Rauch

      Dies ist nicht mein Fachgebiet und zur Recherche fehlen sowohl Zeit als auch Muse.

      Die Antwort zu 3 fehlt leider immer noch.

      Sie können diese gerne im Zusammenhang mit der ursprünglichen Aufforderung beantworten.

      Vgl. anderweitigen Kommentar vom 16. Juli 2025 um 14:57 Uhr.

    3. Ernst-Willem von der Tams

      Ich bin seit vielen Jahren hier „mitlesend“. Fragen Sie mal bei der ÖVP (die CDU Österreichs) nach. Dort werden Sie genau die konträre Antwort hören. Dort sagt man, dass Herr Dr. Weber von links, rot und grün bezahlt werde. Warum wohl? Erstens: Der geschlagene Hund bellt bekanntlich. Zweitens: Weil sich in einer materiellen – und zu großen Teilen durchsäkularisierten – Welt kaum noch jemand vorstellen kann, dass jemand auch ohne Bezahlung einer Sache nachgeht, um Idealen zu dienen und dass Wahrhaftigkeit – in ihrer Gesamtheit – letztendlich allemal nicht erkaufbar ist. Das heißt nicht, dass (egal aus welcher „Ecke“) auch Honorararbeiten bei Plagiatsjägern und Sprach-Freunden („Sprach-Philos“) in Auftrag gegeben werden.
      Ein guter Rechtsanwalt oder Arzt wird seine Klienten und Patienten immer unabhängig von deren politischer Zugehörigkeit bestens beraten oder behandeln, gerne gegen Honorar. Aber gerade die besten Ärzte und Anwälte wird man immer wieder (leider insgesamt aber nur selten und vereinzelt) finden, wie sie Bedürftige, Obdachlose und Flüchtlinge kostenlos behandeln oder – in Bezug auf Anwälte – zum Beispiel den eigenen Sportverein, den Freund, den Bruder und die regionale „Amnesty-Gruppe“ oder die örtliche „Transparency International Gruppe“ ohne Honorar beraten.
      Ein weiteres Beispiel wäre ein Staatsanwalt, der entfernt von einem Korruptionsfall in einer Behörde nichtdienstlich, nicht nachweislich (z.B. durch Zufall) hört. Er weiß genau, dass er sich damit nur zusätzliche Arbeit aufhalst. Und trotzdem werden etliche Staatsanwälte dann der Sache nachgehen, obwohl ihr Schreibtisch schon jetzt überquillt.

    4. Peter

      Von einer exzellenten Wissenschaftlerin (wie sie sich selbst in einem Interview 30-fach bezeichnet), sollte man dies schon erwarten können. Natürlich ist die Angelegenheit mit ihrer Dissertation m.E. viel schlimmer.

  7. Ralf Rath

    Zwar empfiehlt allen voran einer der Herausgeber der „Frankfurter Allgemeine“ erst gestern, im Original nachzulesen, was Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht hat. Schickt man sich jedoch dazu an, fällt es enorm schwer, ihren Schriften „einen rationalen Kern abzugewinnen“ (Negt, 2019: 58). Doz. Dr. Stefan Weber zeigt ohnehin inzwischen mehrfach wiederholt, dass sich das „Moment der Rationalität“ (Adorno, NS Bd. 11: 53) dort womöglich niemals finden lässt.

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    1. Hermann Hausruckinger

      Zunächst Danke für Ihren Beitrag!
      Kleine Anmerkung zur Praxis, ohne KI würde Herr Doz. Dr. Stefan Weber in ca. 2 Jahren aus einer wissenchaftlichen Bibliothek wieder auftauchen.

  8. Udo

    Im Rahmen der unzähligen Plagiatsvorwürfe fast ausschließlich gegen Parteimitglieder der CDU und CSU hätten sie sich ein lukratives Geschäft mit Unbedenklichkeitserklärungen für Kandidat:innen für Ämter und bei Wahlen aufbauen können. Haben sie sich mal Gedanken darüber gemacht, den beiden Schwesterparteien ihre eigene Unabhängigkeit als Dienstleistung anzubieten?

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