Ihr werter Plagiatsgutachter hat eine Zeitlang geschwiegen, ist er doch derzeit in der Privatindustrie tätig und müssen im Moment auch noch so spannende Fälle liegen bleiben. Von Hinweisen, dass ein parfümierter Autor doch abgeschrieben haben soll, über seltsam paraphrasierende hohe kirchliche Würdenträger bis zu (wieder mal) österreichischen Spitzenpolitikerinnen und -politikern reicht im Moment die Überprüfungspipeline. Vor Sommer ist allerdings mit keinen konkreten Ergebnissen zu rechnen, da mich eine andere Tätigkeit voll bindet.
Ich beobachte aber ungebrochen die Aktivitäten von VroniPlag, VroniPlagNeu, Frau Weber-Wulff und vielen Bloggern, die immer wieder Spannendes beitragen. Ganz im Gegensatz zu den Universitäten, wo das Watzlawicksche „More of the same“ zu gelten scheint. Und so komme ich, den journalistischen Handwerksregeln widersprechend, endlich zur Überschrift dieses Blogbeitrags. Eine Agentur für wissenschaftliche Integrität erkennt ein Plagiat, die Uni indes im Plagiat keine Täuschung (gibt es das denn?) und sie lässt dem Plagiator den Doktorgrad. Wo so etwas passiert? Nein, nicht in Deutschland. Nicht einmal in Ungarn. Halt wieder einmal in Österreich, und alle Wege führen dort einmal mehr ins schöne Tirolerland. Dort hat man ganz eigene Auffassungen, und die müssen sich auch nicht mit den Erkenntnissen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs decken. Aber alles kurz der Reihe nach erzählt:
Die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) hat vor wenigen Tagen ihren kurzen Jahresbericht für 2011 vorgelegt. Auf Seite 6 schildert sie folgenden Fall:
„Fall 2011/01: Bei dieser Anfrage ging es um eine Dissertation, die vom Hinweisgeber als Plagiat bezeichnet wurde. Die Kommission überprüfte alle zur Verfügung stehenden Unterlagen und beauftragte zusätzlich einen unabhängigen Fachgutachter. Die Untersuchungen führten zu folgendem Ergebnis: Der Fachgutachter bestätigte, dass es sich um ein Plagiat handelt. In der Dissertation wurden fremde Texte in einem solchen Umfang ohne Angabe von Zitaten übernommen, dass die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis eindeutig verletzt wurden. Dies wurde dem Beschuldigten und der Universität, an der die Arbeit approbiert wurde, in einer abschließenden Stellungnahme mitgeteilt. Die Universität leitete kein Aberkennungsverfahren ein, da sie keine Täuschungsabsicht erkennen konnte.“
Quelle: Jahresbericht der ÖAWI 2011
Auch andere Fälle wie Hahn sind anonymisiert dargestellt. Was sich die Agentur beim Herrn von „Fall 2011/01“ noch getraut hat, wagte sie offenbar kein zweites Mal. Und so wird einem beim Lesen der weiteren Fälle schnell klar, ÖAWI steht auch für „Österreichische Anti-Wahrheits-Initiative“.
Man muss sich „Fall 2011/01“ auf der Zunge zergehen lassen: „in einem solchen Umfang“…“eindeutig verletzt“. Aber das ist in Innsbruck alles egal, und so wird es wohl auch bei Dominic Stoiber ausgehen. Gut, dass der „Fall 2011/01“ zumindest im Netz dokumentiert ist. Mehr kann man, wenn Universitäten durch und durch verlogen sind, eigentlich nicht erreichen.