Keine „Unschuldsvermutung“ bei der Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle

Bei der Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle war in österreichischen Medien zuletzt manchmal die Floskel „Es gilt die Unschuldsvermutung.“ zu lesen, so etwa zuletzt hier. Unbefugte Titelführung wegen Plagiats und Ghostwriting wurden 2021 ins Universitätsgesetz neu als Straftatbestände aufgenommen. Und im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Gilt nun auch die Unschuldsvermutung, wenn Massenmedien über Plagiats(verdachts)fälle berichten? Müssen die Medien entsprechend auf diese hinweisen?

Ich habe meinen Anwalt Mag. Georg Zechbauer, Salzburg, mit der Klärung dieser Rechtsfrage beauftragt. Die Antwort ist für die massenmediale Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle wichtig. Sie lautet: Der mediengesetzlich erforderliche Hinweis auf die Unschuldsvermutung gilt nur bei mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen.

Die Verpflichung eines Hinweises auf die Unschuldsvermutung gilt daher nicht bei der Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle, weil es sich beim unbefugten Führen eines Titels (nach Plagiat bzw. wegen Plagiats) oder Ghostwriting um Verwaltungsstraf-Tatbestände handelt, die also nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht sind.

Hier die Ausarbeitung meines Anwalts im Volltext:

23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 1
23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 2
23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 3
23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 4
23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 5
23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 6
23-08-03 Brief an Doz. Dr. Weber Seite 7

2 Kommentare zu “Keine „Unschuldsvermutung“ bei der Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle

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  1. Hannoveraner

    Obvious. Für mich stellt sich nur eine Frage: Weshalb muss Dozent Weber privat einen Anwalt finanzieren, um solche, in der Beantwortung offenkundige, rechtliche Fragen außer Streit stellen zu lassen? Gibt es in Österreich kein Wissenschaftsministerium, das sich mit solchen Dingen beschäftigt und auf Anfrage – vielleicht sogar unentgeltlich – entsprechende Klärungen vornimmt?

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