Eine weit verbreitete Unsitte in Blogs ist es, aus privaten Mails zu zitieren. Ich werde versuchen, das zur Beweisführung nicht zu tun, wenn es um den Nachweis der Korrektheit von Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens geht. Deshalb an dieser Stelle nur so viel: Es gab in den vergangenen Tagen zahlreiche Medienberichte zur nie eingereichten Dissertation von Peter Weibel, nachdem dieser Sachverhalt in diesem Blog aufgedeckt wurde (siehe etwa hier oder hier oder hier). Bislang war die Frage offen geblieben, ob Peter Weibel nachgewiesen werden kann, dass er auch absichtlich eine Promotion angegeben hat (und nicht ‚bloß‘ eine Dissertation). Dass er promoviert ist, hat er unter anderem in einem Interview mit Spiegel Online behauptet. Nun könnte sich der Redakteur hier geirrt haben, er könnte „dissertiert“ mit „promoviert“ verwechselt haben. Also habe ich mal genau nachgefragt. Die Antwort des Journalisten: Er besitzt eine Mail mit den Änderungswünschen von Peter Weibel – nach einem knapp zweistündigen Interview. Der Begriff „promoviert“ wurde dabei von Weibel selbst autorisiert. Peter Weibel hat sich also nicht nur jahrelang mit einer nie fertig gestellten, nie eingereichten und nie approbierten Dissertation geschmückt, sondern auch mit einer Promotion. Darf nun immer noch nicht von Titelbetrug gesprochen werden?