Wieder Zweier- statt Dreiervorschlag für die Rektorswahl an der Universität Salzburg: Ist dieser Vorgang widerrechtlich?
Wozu haben wir ein Universitätsgesetz, wenn es offensichtlich nicht einmal von den Universitätsspitzen eingehalten wird? In § 25 Abs. 1 Z 5a UG heißt es zu einer der Aufgaben des Senats einer öffentlichen Universität in Österreich:
Quelle: UG im RIS
Im gesamten Universitätsgesetz, auch bei […]