Wieder Zweier- statt Dreiervorschlag für die Rektorswahl an der Universität Salzburg: Ist dieser Vorgang widerrechtlich?

Wozu haben wir ein Universitätsgesetz, wenn es offensichtlich nicht einmal von den Universitätsspitzen eingehalten wird? In § 25 Abs. 1 Z 5a UG heißt es zu einer der Aufgaben des Senats einer öffentlichen Universität in Österreich:

Quelle: UG im RIS

Im gesamten Universitätsgesetz, auch bei den Bestimmungen zum Universitätsrat, ist stets die Rede von einem Dreiervorschlag. Der UG-Kommentar von Perthold-Stoitzner führt zur unter Z 5a genannten Aufgabe des Senats nichts explizit aus. Ich darf daher davon ausgehen, dass hier der Wortlaut des Gesetzes gilt und Abweichungen widerrechtlich sind.

Nun hat bekanntlich der Senat der Universität Salzburg unter Leitung des Juristen Wolfgang Faber nur einen Zweiervorschlag für die Wahl des Rektors der Universität Salzburg an den Universitätsrat erstellt. Der derzeitige Rektor, Hendrik Lehnert, fand sich nicht auf diesem Vorschlag. Es war offensichtlich das Ziel einer Mehrheit im Senat, die Möglichkeit einer Wiederwahl Lehnerts durch den Universitätsrat von vornherein auszuschließen.

Aber ist dies rechtens, dass ein Zweiervorschlag erstellt wird, wenn der Gesetzgeber einen Dreiervorschlag verlangt, zumal es einen dritten qualifizierten Kandidaten, nämlich den derzeitigen Rektor gäbe? – Der Fall führte zu einer Aufsichtsbeschwerde beim Ministerium. Der Bescheid des BMBWF ist nun da, und lässt wieder negativ aufhorchen: Offenbar wurden zwar (mir nicht bekannte) Formalfehler bei der ersten Wahl durch den Senat identifiziert, aber es wurde scheinbar nicht kritisiert, dass überhaupt nur ein Zweiervorschlag ergangen ist. So wiederholte der Senat der Universität Salzburg am Dienstag, 20.06.23, seine Wahl und erstellte erneut einen Zweiervorschlag mit den schon bekannten Kandidaten: Martin Hitz, Universität Klagenfurt und Viola Heutger, Universität Aruba. Monate sind also verstrichen für exakt nichts.

Martin Hitz ist mir schon 2006 negativ aufgefallen, als er in der Klagenfurter Plagiatsaffäre in einer Rundmail gegen mich als Aufdecker der Missstände gewettert hatte (legendär an mich gerichtet: „Bitte geben Sie mir meine Handynummer zurück!“, im Rundmail an das gesamte Haus). Ein User namens „Martin Hitz“ ließt auch unlängst mit einer falschen Rechtsmeinung bezüglich der illegalen Verlängerung von befristeten Professorenstellen an der Universität Salzburg aufhorchen. Ebenso fand ich die Titelführungspraxis von Viola Heutger nicht korrekt.

Nun, es geht aber nicht darum, ob Ihr werter Plagiatsgutachter Kandidat*innen gut findet oder nicht. Ihr werter Plagiatsgutachter möchte vielmehr verstehen, warum im Gesetz dieses steht und in der Praxis jenes geschieht. Ob das nicht ein Gesetzesverstoß ist. Ob das nicht sogar Rechtsbeugung durch den Senat ist. Das würde ich gerne mit juristischen Belegen (Judikatur, Kommentare) diskutieren. Die lokalen Medien stellen sich diese Frage nicht. Der lokale ORF versteckt die Geschichte geradezu in einer anderen Geschichte. Die Hochschulrechtswissenschaft sagte bisher auch nichts. Ich bin gespannt!

10 Kommentare zu “Wieder Zweier- statt Dreiervorschlag für die Rektorswahl an der Universität Salzburg: Ist dieser Vorgang widerrechtlich?

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  1. Norbert Richard Wolf

    Nun, jetzt weiß Herr Weber ja, was geltendes Recht ist, festgestellt durch ein Gericht. Vielleicht findet er auch im Urteil Plagiate. Und vielleicht weiß er vom Hören-Sagen, dass das Gericht sich irrt, dass es eigentlich das Gegenteil von dem meint, was es ausgedrückt hat.
    Wie dem auch sei, Herr Weber sollte sich auf das zurückziehen, was er kann, und andere Dinge nicht mehr betreiben. Mit anderen Worten, er muss nicht zu jeder Angelegenheit seinen Senf dazu geben. In einem Interview in der CV-Zeitschrift ‚Academia‘ hat er gesagt, dass er deshalb nicht an einer Universität reüssiert hat, weil er zu schnell und zu genau arbeite, das wohl im Gegensatz zu denen, die ihn nicht haben hochkommen lassen. Auf der Basis dieser Selbsteinschätzung sollte er sich öfters zurückhalten, das würde ihm nicht schaden.

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  2. Norbert Richard Wolf

    Herr Weber führt am 21. Juni 2023 gewichtige Gründe dafür an, dass er Herrn Lehnert als „qualifizierten Kandidaten betrachten kann. Insbesondere sein letzter Satz „Aber das nur vom Hören-Sagen“ zeugt von großer Kenntnis der Situation an der Uni.

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  3. Norbert Richard Wolf

    1. Für die Nachfolge des derzeitigen Bildungsministers an der Uni Graz gab es dem Vernehmen nach auch nur einen Zweiervorschlag. Warum erwähnt das Herr Weber nicht?
    2. Es scheint doch eine nicht geringe Anzahl von Personen zu geben, die Herrn Lehnert als nicht geeignet für den Posten eines Rektors halten. Gegen ihr spricht auch die Tatsache, dass er ein würdeloses Spiel treibt: Wenn mich nicht Mehrheit im zuständigen Gremium nicht will, dann mache ich weiter, weil der Posten so viel Spaß macht …
    3. Herr Weber entwickelt sich nun auch zum Spezialisten für Universitätswahlrecht. Und wiederum liegen die alle falsch, die anderer Meinung als er sind. Insofern hat er mindestens eine Eigenschaft mit Herrn Lehnert gemeinsam.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Punkt 3: Lustig! Vielleicht aber machen Lehnert und Weber halt nur dann den Mund auf, wenn sie auch wirklich Recht haben. Und das tut dann einigen Irrenden weh.

  4. Agenda

    Das kann man ja gar nicht mehr hören oder lesen! Diese Rektoratswahlengeschichten in Österreich sind nur mehr peinlich – ein internationaler Ausweis der österreichischen Universitätslandschaft, wie er schlimmer nicht sein könnte!
    Wacht denn hier niemand in der Politik – ich sage nicht in der ÖVP, aber bei den Grünen, in der Opposition – auf und sagt „Stopp!“
    Das UG muss grundlegend überarbeitet werden und die Rektorenbestellung muss ein Fixstarter einer jeden Reformagenda sein!
    Wir machen uns international nur mehr lächerlich – Austrian Academia at its worst!
    Und dann bleiben die auch noch 12 Jahre!

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  5. JCAigner

    Da fragen Sie am besten einige der Betroffenen selbst, als dass ich Ihnen das aus der zweiten Reihe weitergebe.
    Das Finden Betroffener dürfte keine Schwierigkeit sein.

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  6. J.C.Aigner

    Lieber Kollege Weber!
    Formal mag ihre Kritik berechtigt sein. Was ich aber nicht so stehen lassen möchte, ist die Bezeichnung von Herrn Lehnert als „qualifizierten“ Kandidaten. Ich kenne viele Kolleginnen und Kollegen in der Uni Salzburg, die allesamt mit größter Unzufriedenheit die Regentschaft des Herrn Lehnert erlebt haben.
    Bei denen zumindest wird Ihre sonst verdienstvolle Arbeit vielleicht mit beschädigt.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Bitte können Sie näher ausführen, warum Sie Herrn Lehnert für nicht qualifiziert halten. Ich kann folgendes sagen: Eine „Rector’s Column“ von ihm fand ich fürchterlich, gespickt mit Rechtschreib- und Stilfehlern und das habe ich auch offen kritisiert. Das neue Logo finde ich auch nicht gelungen. Andererseits höre ich auch, dass er einige alte Pfründe abgestellt hat. Aber das nur vom Hören-Sagen.

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