AMS vermittelt akademische Ghostwriter: Arbeitsmarktservice unterstützt damit Verstöße gegen das Universitätsgesetz

In zumindest diesem Inserat – und in womöglich noch mehreren – vermittelt das österreichische AMS (Arbeitsmarktservice) akademische Ghostwriter, die für andere Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeiten, Master- und Diplomarbeiten sowie Doktorarbeiten schreiben. Das Thema machte gerade auch in Deutschland die Runde. Es ist offenbar mittlerweile nicht mehr so, dass sich die akademische Ghostwriter-Szene auf diversen Freelancer-Plattformen tummelt, wie von mir noch 2016 beklagt. Von diesen, von Facebook-Gruppen oder gar dem Darknet meilenweit entfernt, lassen nun auch die „sorgfältigen“ PrüferInnen des AMS-„eJob-Rooms“ akademischen Betrug ganz offiziell gewähren.

Der Ghostwriter findet sich auch im Berufslexikon des AMS. Auch hier kein Hinweis darauf, was legal ist und was illegal ist. Kein Wort über akademisches Ghostwriting. – Es gab mal eine Zeit, da gab es noch ein „Akademikerservice“ beim AMS. Mittlerweile scheint man sich von der Realität akademischer Berufe und auch Betrugsoptionen weit verabschiedet zu haben. Darüber sollte auch einmal gesprochen werden, und nicht nur über das mutmaßliche Versagen des AMS in der Integrationsfrage!

Zur Erinnerung § 51 Abs 2 Z 32 UG in der gültigen Fassung (in dem übrigens aus mir unerklärlichen Gründen der 2015 eingeführte Begriff des „Ghostwritings“ 2017 wieder gestrichen wurde):

„Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen liegt jedenfalls dann vor, wenn jemand unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder sich bei der Verfassung einer schriftlichen Arbeit oder Ablegung einer Prüfung oder bei der Erstellung einer künstlerischen Arbeit unerlaubter Weise einer anderen Person bedient oder wenn Daten und Ergebnisse erfunden oder gefälscht werden.“

So oder so. Faktum ist: Das AMS fördert Gesetzesverstöße.

1 Kommentare zu “AMS vermittelt akademische Ghostwriter: Arbeitsmarktservice unterstützt damit Verstöße gegen das Universitätsgesetz

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  1. pascal

    Auf sehr vielen Job-Portalen findet man solche Anzeigen. Jetzt nur den AMS an Pranger zu stellen, ist nicht ganz fair dem AMS gegenüber, auch wenn ich Ihre Meinung nachvollziehen kann. Ich möchte keineswegs das Portal in Schutz nehmen, aber das akademische Ghostwriting ist für den Ghostwriter 100% legal, daher gehen sie darauf nicht ein. Da müsste man ja auch bei Journalisten darauf eingehen, was legal und was nicht illegal ist.

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