Totalitäres Deutschland von links: Das brandgefährliche Gedankengut der SPD-Richterkandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold

Dass Frauke Brosius-Gersdorf meiner Ansicht nach brandgefährliche, der Menschenwürde und unserem Menschenbild widersprechende Auffassungen vertritt, habe ich hier im Blog bereits erörtert: Ihre Forderung nach einer Kostenbeteiligung Ungeimpfter im coronabedingten Krankheitsfall würde bedeuten, dass jemand, der etwa nach einer COVID-19-Infektion schwerst an ME/CFS erkrankt, dafür auch noch bezahlen muss, wenn er sich nicht impfen ließ. Eine schlichtweg unhaltbare, gruselige Position. Hier noch einmal die abwegigen Fantasien der SPD-Kandidatin, niedergeschrieben 2023 (!):

„Er [der Gesetzgeber, Anmerkung S.W.] könnte eine eigenständige Kos­ten­be­tei­li­gungs­vor­schrift schaffen, die es den Krankenkassen ermöglicht oder vorschreibt, nichtgeimpfte Versicherte an den Kosten einer Covid-19-Erkrankung ganz oder teilweise zu beteiligen […].“

Sie haben richtig gelesen: „ganz oder teilweise“.

Brosius-Gersdorf forderte darüber hinaus eine „Kostenbeteiligung auch für anderes gesundheitsschädliches Verhalten“

Unglaublich auch diese Passage:

„Der Gesetzgeber muss zudem sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sich eine Nichtimpfung gegen Covid-19 von anderen gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen, für die keine Kostenbeteiligungsregelung gilt, unterscheidet. Liegen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vor, dass sie eine Differenzierung rechtfertigen, müsste eine Kostenbeteiligung auch für anderes gesundheitsschädliches Verhalten eingeführt werden.“ (Hervorhebung S.W.)

Es offenbart sich hier ein Denken, das die Interessen des Staates gegenüber gewissen Bürgern durchsetzen will, genau das Gegenteil also von dem, was Brosius-Gersdorf zuletzt bei Lanz über das Grundgesetz gesagt hat. Die Rechtswissenschaftlerin hat offenbar selbst die Grundprinzipien der Menschenwürde und der Solidargemeinschaft nicht verstanden. Mir fällt dafür kein besseres Wort als Gesundentotalitarismus ein. Brosius-Gersdorf fordert eine finanzielle „Bestrafung“ gewisser Kranker. Vielleicht auch für Diabetiker, erkrankte Raucher, Alkoholkranke? Und „gesundheitsschädlich“ ist empirisch nachweisbar auch zu viel Sitzen. Also führen wir eine Kostenbeteiligung bei Rückenbeschwerden ein, wenn einer zu lange rumgesessen ist.

Kaufhold will Gerichte, die „unpopuläre Maßnahmen anordnen“ können

Völlig verstörend ist auch eine Aussage, die Ann-Katrin Kaufhold, die zweite Verfassungsrichter-Kandidatin der SPD, ebenfalls 2023 noch dazu auf der Website der LMU München getätigt hat:

„Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“ (Hervorhebung S.W.)

Ich erlaube mir hier auch als Nicht-Jurist (oder gerade als Nicht-Jurist, der ich offenbar nicht verblendet bin) die Bemerkung, dass Gerichte keine Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung anordnen können. Wie also ist dieser Satz zu verstehen? Will Kaufhold das Grundprinzip der Gewaltenteilung in Deutschland verändern? Dann steht auch sie, wie Brosius-Gersdorf, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.


Lassen Sie es mich klipp und klar sagen: Brosius-Gersdorf und Kaufhold wollten in Deutschland eine linkstotalitäre Gesundheitspolitik und eine linkstotalitäre Jurisprudenz schaffen. Es sind neue Allmachtsphantasien zum Rechtssystem, die beide Damen umtreiben. Und wir dürfen nicht vergessen: Beide lehren und verbreiten ihre Thesen an staatlichen Universitäten, von Steuergeldern finanziert. Wenn sich die SPD nicht selbst von so einem Gedankengut distanziert, kann dies nur darauf hinweisen, dass sie mit diesen beiden Damen andere Ziele verfolgt. Von der CDU unter Herrn Plagiator Merz darf man eh offenbar gar nichts mehr erwarten als Ja-Sagen oder Schweigen.

9 Kommentare zu “Totalitäres Deutschland von links: Das brandgefährliche Gedankengut der SPD-Richterkandidatinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold

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  1. Dietmar Stocker

    Nur ein Gericht in Deutschland kann Maßnahmen gegen die Gesamtbevölkerung anordnen: das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen entfalten Gesetzeskraft. Die seit Gründung des Bundesverfassungsgerichts geübte Praxis, dass sich das Gericht zurückhält, wenn es darum geht, wie der Gesetzgeber ein Problem löst, hat das Gericht mit der sog. „Klima-Entscheidung“ aufgegeben. Das Gericht hat damit seine Neutralität aufgegeben. Noch schlimmer war es mit der „Corona-Entscheidung“. Da hat das Gericht faktisch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeschafft, nachdem der Staat nur ausnahmsweise in die Grundrechte der Bürger eingreifen darf. Die Demontage des Bundesverfassungsgerichts als unabhängige Instanz, die die Bürgerrechte schützt und nicht politisch gestaltet, hat schon vor ein paar Jahren begonnen.

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  2. Hagen

    Ich empfehle hierzu das Interview des Prof. Boehme-Neßler, meines persönlichen Spitzenkandidaten für das Bundesverfassungsgericht bei Cicero.

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  3. MS

    Sehr geehrter Herr Weber,

    da ich davon ausgehe, dass Sie die Publikation vollständig gelesen habe frage ich mich, wie Sie es für redlich halten können, die Zitate in dieser Art und Weise wiederzugeben und zu interpretieren.

    Um das Zitieren einfacher zu machen beziehe ich mich auf die PDF-Version, die auch die Punkte A und B beinhaltet.

    Frau Brosius-Gersdorf stützt Ihre Überlegungen zum Verhältnis zwischen der Eigenverantwortung und des Solidaritätsgedankens (S. 2) auf den § 1 SGB V:

    „[…]Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden[…]“

    -> „ganz oder teilweise“

    „Um die Angemessenheit der Kostenbeteiligung im Einzelfall sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber den Krankenkassen hinsichtlich der Höhe der Kostenbeteiligung Ermessen einräumen und die Rechtsfolge um weitere zumutbarkeitsfördernde Elemente wie Beteiligungsobergrenzen, einkommensbezogene Staffelungen oder Ausnahmen bei unbilliger Härte ergänzen. Solche Regelungselemente stellen sicher, dass die Berücksichtigung von Eigenverantwortung insbesondere nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen erfolgt.“ (S.7)

    -> „Brosius-Gersdorf fordert eine finanzielle „Bestrafung“ gewisser Kranker. Vielleicht auch für Diabetiker, erkrankte Raucher, Alkoholkranke?“

    „ungesunden Ernährungsweise, einer hohen UV-Exposition, Bewegungsmangel oder dem Konsum von Alkohol und Nikotin lassen sich dagegen deutliche Unterschiede ausmachen. […] Solche Verhaltensweisen pauschal durch Kostenbeteiligungen zu
    sanktionieren, erscheint daher nicht verhältnismäßig.“ (S. 8)

    -> „Die Rechtswissenschaftlerin hat offenbar selbst die Grundprinzipien der Menschenwürde und der Solidargemeinschaft nicht verstanden.“

    Das ist eine Behauptung an der ich doch Zweifel habe angesichts des breiten Zuspruchs aus rechtswissenschaftlichen Kreisen:
    https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/mam/content/stellungnahme-richterwahl.pdf

    Frau Brosius-Gersdorf erläutert im Artikel gesetzgeberische Möglichkeiten in Bezug auf die Kostenbeteiligung bei Cov19. Das ist ihr Beruf als Rechtswissenschaftlerin, wenn sich zu einer diskutierten rechtlichen Fragestellugen Unklarheiten auftun. Die Unklarheit ist hier, ob sich eine Beteiligung aus dem bereits bestehenden Gesetz ergeben kann und wenn nicht, wie eine Beteiligung rechtlich ausgestaltet sein müsste. Der betreffende Paragraf lautet es § 52 I Alt. 1 SGB V:

    „Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.“

    Warum man den Artikel als politische Forderung verstehen sollte erschließt sich mir nicht.
    Warum eine stärkere Eigenverantwortung „links“ sein soll erschließt sich mir ebenfalls nicht.

    Generell fehlt in Ihren Erläuterungen eine Trennung von Untersuchungsgegenstand und Person. Dies ist für mich insofern unverständlich, da Sie vermutlich regelmäßig selbst solcherart Angriffen auf Ihre Person ausgesetzt sind, die die Auswahl der Untersuchten mit Ihrem persönlichen Motiven vermischen.

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  4. Hagen

    M.E. ist Frau Kaufhold auch so gefährlich, weil diese Hand an die Gewaltenteilung legen und das Bundesverfassungsgericht zu einer Überbehörde ausbauen will, welche dann auch den Bundestag, also den Gesetzgeber beherrschen soll.
    Sie argumentiert ja, dass die Politiker unpopuläre Entscheidungen in Blick auf ihre Wiederwahl scheuen würden und solche Entscheidungen, welche Sache der Legislative sind, dann eben durch die Gerichte getroffen werden müssten.
    Dabei hat sie offensichtlich im Hinterkopf, dass willige Kläger wie z.B. Umweltverbände Klagen einbringen, welche es dem Gericht ermöglichen, die Legislative zu entsprechendem Handeln zu zwingen.

    Dies ist zwar auch jetzt schon so, wenn z.B. ein Gesetz für rechts- / verfassungswidrig erklärt wird, Frau Kaufhold strebt aber erkennbar an, damit den von ihr propagierten radikalen Umbau der Gesellschaft auf ohne Rücksicht durchzusetzen

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  5. Hagen

    Verstörend finde ich, mit welcher Impertinenz und welchem Zynismus Frau Kaufhold darüber referiert, wie man Wirtschaftsunternehmen auch mit letztlich erfolglosen Klagen in die Knie zwingen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zerstören könnte.

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  6. Ralf Rath

    Es verstört in der Tat zutiefst, welche Beugung insbesondere das Plädoyer von Max Born inzwischen mit Macht erfährt, dass Wissenschaft stets ein „benefactor for human society“ (in: Briefwechsel 1916-1955: 198) zu sein hat. Vor allem das, was als menschlich gilt, erscheint angesichts dessen zu einer völligen Beliebigkeit verkommen. Das Soziale als der Maßstab der conditio humana wird dabei als Tatsache offenbar längst nicht mehr geachtet. Die Frage, warum die öffentliche Hand solch eine äußerst destruktive Konstellation auch noch zuhauf mit Steuergeld finanziert, lässt der dafür zuständige Haushaltsgesetzgeber jedoch auch künftig unbeantwortet.

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  7. Hagen

    Das Überqueren der Straße bei roter Ampel müsste dann ja dazu führen, dass die Heilbehandlungskosten nicht übernommen werden, zumal hier ja auch eine Kausalität nachgewiesen werden könnte, was hinsichtlich der Kausalität der Folgen einer Nichtimpfung ja kaum möglich sein dürfte.

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  8. Hayati

    unpopuläre Maßnahmen .. dürften dann Maßnahmen gegen die Mehrheit sein .. und das auch noch „im Namen des Volkes“?
    Dass dann Etwas mit der „Demokratie“ nicht stimmt, dürfte wohl klar sein!
    Nun, glücklicherweise sind wir auch in einer „repräsentativen Demokratie“, wo die Parteien über die Abgeordneten bestimmen – völlig egal, was ihre Wähler denken .. 😉

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