Das BfR rüstet sprachlich gegen „Plagiatsjäger“ auf – und kündigt gleichzeitig „eine neue Zitierungspraxis“ an

Das durch unsere Expertise in die öffentliche Kritik geratene Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schießt nun recht scharf gegen die „Plagiatsjäger“ zurück, mit durchaus polemischen Worten, die man in diesem Ton in unserer Expertise nicht findet. In einem Offenen Brief an die EU-Parlamentarierin und Spitzenkandidatin der BayernSPD für die kommenden Europawahlen, Maria Noichl, die ihrerseits dem BfR einen Offenen Brief geschickt hat, ist u.a. zu lesen:

„Wir wehren uns entschieden gegen jeden Versuch, wie auch im Fall dieser sogenannten ‚Plagiatsstudie‘, bewusst die Reputation des BfR zu beschädigen, um dieses in der Öffentlichkeit als nicht vertrauenswürdig, faul, unfähig, oder korrumpierbar darzustellen.“ (S. 1)

„Wir finden es äußerst beunruhigend, dass Sie die Meinung von ‚Plagiatsjägern‘ in Ihrem Brief thematisieren und somit einer Bundeseinrichtung und Vertretern von EU-Behörden indirekt vorwerfen, sich nicht an geltendes EU-Recht zu halten. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf und vor dem Hintergrund fehlender Belege unredlich. Hier hätten wir uns mehr Kenntnis des behördlichen Vorgehens gewünscht und erwartet.“ (S. 2 f.)

Aber, und das ist doch ein kleiner Erfolg: Das BfR kündigt schließlich eine neue Zitierungspraxis an:

„Die aktuelle Verfahrensweise wurde daher verändert, um die Transparenz der Berichterstattung weiter zu erhöhen. Die grundsätzliche Arbeitsweise des BfR, d. h. die kritische Prüfung aller Originaldaten und Studien, ist davon unberührt. Es handelt sich um eine Optimierung der Darstellung für die interessierte Öffentlichkeit. Für diesen Fall muss selbstverständlich eine neue Zitierungspraxis obligatorisch werden. Für das BfR ist dieses neue Verfahren als neue Arbeitsanweisung verbindlich.“ (S. 5)

In der Tat ginge es nur um eine Kleinigkeit zur Wiederherstellung des Vertrauens und zur Quellentransparenz: Das BfR soll einfach alle Textteile (sowohl zu den Industriestudien als auch zu den wissenschaftlichen Studien), die es 1:1 vom Antragsteller übernommen hat, farblich hervorheben. Wir fordern das in unserer Expertise auf S. 55 links. Was ist denn so schwierig daran, das einfach in Zukunft umzusetzen? Damit wäre ein ganz wesentlicher Beitrag zur Ermöglichung der Unterscheidung durch die LeserInnen geleistet!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Dokument, Spreadsheet, Textdatei. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen