Der TU Wien ist wirklich nichts zu blöd: Textkultur ohne Hirn schon im ersten Satz

Quelle: https://www.tuwien.at/studium/lehren-an-der-tuw/digital-gestuetzte-lehre/kuenstliche-intelligenz-in-der-lehre


Quelle: https://datasolut.com/was-ist-kuenstliche-intelligenz/#Was-ist-K%C3%BCnstliche-Intelligenz

Und andere Webquellen. Aber sicher nicht ChatGPT, denn im Gegensatz zur TU Wien plagiiert dieser nicht.

In derselben „Richtlinie“ steht auch noch (diese Textteile stammen wiederum von Peter Purgathofer von der TU Wien; seine Autorschaft wird nicht angegeben):

„Wenn generative KI-Texte ohne substanzielle Änderungen in eigenen Arbeiten verwendet werden, sollten sie ähnlich wie Zitate aus anderen Quellen behandelt werden. Dies bedeutet, dass eindeutig zu kennzeichnen ist, welche Textpassagen von einem generativen KI-System erstellt wurden. […] Studierende müssen lernen, dass jeder Einsatz von generativer KI deutlich und transparent gekennzeichnet sein muss, die verwendeten Prompts offengelegt werden müssen und Links zu den Ergebnissen angegeben werden müssen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die nicht offengelegte Verwendung von generativer KI in einer studentischer [sic!] Arbeit einem Plagiat gleichkommt.“

Nun, wenn vermeintlich von KI generierte Inhalte so „gekennzeichnet“ werden wie im obigen Beispiel – nämlich gar nicht! –, dann können wir wissenschaftliches Texten gleich sein lassen. Jedenfalls ein toller Projektstart von „FRAME“! Diese News-Meldung kommt übrigens mit Adobe-Stock-Bild ohne Quellenangabe…

Hier wird ziemlich alles so gemacht, wie man es nicht machen soll.

10 Kommentare zu “Der TU Wien ist wirklich nichts zu blöd: Textkultur ohne Hirn schon im ersten Satz

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  1. Ralf Rath

    Dadurch, dass es keinen Automatismus gibt, der einen davor bewahrt, für eine falsche Totalität sterben zu müssen, kann der Sinn des wissenschaftlichen Textens nicht zuletzt an der Technischen Universität Wien nur darin bestehen, einen Umschlag der gesellschaftlichen Verhältnisse zugunsten der Momente eines richtigen Lebens zu ermöglichen. Die Aufgabe an eine so genannte „Künstliche Intelligenz“ auszulagern, anstatt sich selbst darum zu bemühen, hilft dabei nicht, für sich die unnennbar ewige Qual spätestens im Augenblick des Todes zu lindern. Jeder Mensch bleibt demnach unbedingt darauf verwiesen, sich unter allen Umständen einen eigenen Begriff davon zu machen. Angesichts dessen verfehlt ein Plagiat schlicht die unabweisbaren Anforderungen der wirklichen Welt, insofern sich die Entleibung der Seele je individuell vollzieht. In der Frage des Schicksals des Einzelnen geht es damit stets ums Ganze. Der Arzt Sigmund Freud als genialischer Forscher erkannte deshalb schon früh, was zu tun ist, wenn die Menschheit ihre Chancen einer für alle gedeihlichen Zukunft nicht verspielen will.

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    1. Ralf Rath

      Zumindest in Deutschland nimmt die dortige Sozialdemokratie die Frage, was das Richtige ist, nicht auf die leichte Schulter. Erst jüngst am 17. August 2023 ließ Lars Klingbeil als Co-Vorsitzender in Frankfurt am Main im Kunstverein Familie Montez wenigstens erkennen, den Ernst der Lage erkannt zu haben. Angesichts dessen die Antwort lauthals mit einem „Hahaha“ zu quittieren, trotzdem sie bislang noch immer nicht gegeben worden ist, zeugt nicht davon, dass der hier im Blog kommentierende Leser namens „Der Sigismund“ auf dem Laufenden ist. Heute machte sich Markus Söder als Vorsitzender der bayerischen Christsozialen allerdings dafür stark, sich nicht wie die politische Partei der Grünen ausschließlich an zum bloßen Meinen herabgesunkenen Ideologien zu orientieren, sondern das regierungsamtliche Handeln stets an der fortgeschrittensten Erkenntnis auszurichten. Gerade in Zeiten des Krieges wäre solch eine Klarstellung für das Überleben in Europa überaus notwendig.

  2. Dr. Markus Kühbacher

    Im jüngsten Blogbeitrag von Dr. Stefan Weber werden Vorwürfe gegen die Technische Universität Wien erhoben, insbesondere in Bezug auf deren Richtlinien zu KI-generierten Texten. Einige Punkte, wie die fehlende Quellenangabe für generierte Inhalte und die angebliche Plagiatspraxis, könnten berechtigte Bedenken darstellen. Allerdings könnte die Art und Weise, wie die Kritik präsentiert wird, als polarisierend oder überzogen wahrgenommen werden. Der Beitrag könnte von einer ausgewogeneren Darstellung und einer detaillierten Analyse profitieren, um die Glaubwürdigkeit und die konstruktive Kritik zu erhöhen., („Analysiere den jüngsten Blogbeitrag im Hinblick auf berechtigte und unberechtigte Vorwürfe.“, 19.10.2023, ChatGPT September 25 Version, https://chat.openai.com/share/bf2fea55-c0d0-4c87-80dc-2db45d749fe7)

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    1. Dr. Markus Kühbacher

      Wie teuer wäre denn die Betreuung einer Habilitation zum Thema „Regelschutzfristen im digitalen Zeitalter – über die post mortem auctoris einer künstlichen Intelligenz“ … oder würden Sie die Dienstleistung auch pro bono anbieten?

    2. Stefan Weber Beitragsautor

      Gerne teile ich hiermit mit, dass ich zur Aufrechterhaltung meiner Venia nur Habilitanden betreue, die gegen mich kein Gerichtsverfahren laufen haben.

    3. Dr. Markus Kühbacher

      Im Dezember werden es dann bereits drei Jahre sein, die das Gerichtsverfahren Dr. Markus Kühbacher ./. Doz. Dr. Stefan Weber vor dem Landgericht Stuttgart in erster Instanz anhängig ist. Da ich demnächst Herrn Christian Drosten nach § 72 ZPO den Streit verkünden werde, könnte sich der Rechtsstreit noch etwas hinziehen.

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Streitverkündung

      Vielleicht stimmt der Beklagte möglicherweise ja auch einem Vergleich zu? Als Zeichen des guten Willens könnte er ja hier in seinem Blog seine Ehrenerklärung (https://vm.tiktok.com/ZGJw1rGfc/) etwas näher erläutern? Dabei könnte es z. B. auch um die Funktion von sogenannten Pflichtexemplaren im Zusammenhang mit der Veröffentlichungspflicht von Dissertationen gehen.

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