Versicherung an Eides statt zum Verdachtsfall Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf

  1. Unwahre Behauptung des Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Felix Banaszak:
    In den vergangenen Tagen war in zahlreichen Medien und von zahlreichen Politikern, unter anderem vom Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Felix Banaszak, zu lesen oder zu hören, wir seien Teil oder Helfer eines „rechten Netzwerks“ oder einer „rechten Hetzkampagne“. Die Behauptungen erwecken den Eindruck eines abgestimmten, womöglich auch bezahlten Vorgehens. Diese Behauptungen sind allesamt unwahr. Die Beschäftigung mit der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf erfolgte im Team aus freien Stücken, so wie wir das immer machen, wenn eine Person aktuell im Licht der Öffentlichkeit steht. Insbesondere erfolgte keine Kooperation mit NIUS. Wir haben die Textfunde in der Dissertation am 10.07.25 abends verschiedenen Medien angeboten – auch so, wie wir das immer machen, wenn wir glauben, dass unsere Funde Nachrichtenwert haben. – Offenbar haben wir die Hausaufgaben erledigt, die der Deutsche Bundestag nicht erledigt hat.
  2. Falsche Behauptung des Bundesvorsitzenden der SPD, Lars Klingbeil:
    Der Bundesvorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, wurde heute in der F.A.Z. mit der Aussage zitiert, die Plagiatsvorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf seien „aus seiner Sicht widerlegt“. Dies mag seine persönliche freie Meinungsäußerung sein, wir dürfen aber darauf hinweisen, dass diese falsch ist. Wir müssen es besser wissen, da wir ja mit Hochdruck an der Dokumentation arbeiten.

Hier die Versicherung auch als Brief:

24 Kommentare zu “Versicherung an Eides statt zum Verdachtsfall Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf

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  1. Chris

    Es gäbe ja vielleicht ein denkbar einfaches Mittel, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Der Doktortitel (und andere akademischen Titel) als Namensbestandteil abzuschaffen und das Führen von akademischen Graden zu untersagen, wenn es nicht für die einschläge Berufsausübung notwendig ist z.B. „Dr. med.“ bei der überwiegenden Ausübung des Arztberufs. Dann würden man diesen kariere geilen Möchtegerne-Doktoren das Wasser abgraben.

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    1. Lorenz

      Da machen sie sprichwörtlich den Bock zum Gärtner. Die Arbeit zum Doktortitel „2.Klasse“, nämlich die von Ärzten ist die meist plagiierte Arbeit.

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  2. Hagen

    Prof. Dr. Holzapfel
    Das ist richtig.
    Bei einer korrekten Arbeit sollte das nicht vorkommen.
    Eine solche erfordert eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten und die Herleitung eigener Erkenntnisse und nicht das Niederschreiben der „Ergebnisse des Gedankenaustauschs“ – hier der Promovierenden mit ihrem bereits promovierten Ehemann.

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  3. Benno G.

    Mittlerweile hat auch die Qualitätspresse aus dem linken Spektrum bemerkt, dass man sich selbst kein Entlastungsgutachten schreiben kann.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/anwaltin-uber-tauschungsverdacht-dieses-kurzgutachten-entlastet-frau-brosius-gersdorf-nicht-14058428.html

    Nach Ansicht der Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Jeanette Reisig-Emden, ist die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, keineswegs von den Plagiatsvorwürfen in ihrer Doktorarbeit entlastet. Die 23 Fundstellen in ihrer Dissertation seien schwerwiegend. Und auch das Kurzgutachten sei viel zu dünn, um die 54jährige von den Vorwürfen freizusprechen.

    Reisig-Emden ist in Verwaltungsrechtsverfahren häufig mit Plagiatsfällen beschäftigt. „In der Öffentlichkeit ist inzwischen der Eindruck entstanden, an den Täuschungsvorwürfen sei mit Sicherheit nichts dran. Das sehe ich anders“, sagte sie dem Tagesspiegel: „Der Erstverdacht, dass eine Täuschung vorliegen könnte, ist aus fachlicher Sicht berechtigt.“

    Zwar sei die Gesamtmenge dieser mutmaßlich abgeschriebenen Stellen in Relation zum Umfang der beiden untersuchten Arbeiten niedrig. „Es stimmt aber nicht, dass alle Fundstellen deshalb automatisch unproblematisch sind, wie im Gutachten behauptet.“

    Die Expertin sieht vor allem die Schlussfolgerungen und Theorien kritisch, die Brosius-Gersdorf aufgestellt habe und die womöglich keine eigene Leistung darstellten: „Es geht also um den Kern des wissenschaftlichen Arbeitens, und da ist nicht allein entscheidend, wie groß die Menge der problematischen Textstellen ist.“ Ein, zwei Sätze könnten hier schon ausreichen, damit eine ganze Arbeit als Täuschungsversuch zu werten sei.

    Reisig-Emden kritisiert nun auch die eilig zusammengezimmerte Entlastungsschrift: „Dieses Kurzgutachten entlastet Frau Brosius-Gersdorf nicht.“ Es unterscheide an wichtigen Stellen nicht differenziert genug: „Für mich liest sich dieses Kurzgutachten als subjektives Parteigutachten.“

    Für die Anwältin gibt es nun nur noch eine Möglichkeit: „Wenn Frau Brosius-Gersdorf den Täuschungsverdacht tatsächlich widerlegen will, sollte sie die Universität Hamburg bitten, die Vorwürfe unabhängig zu prüfen.“

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    1. H. G.

      Richtig, Frau Brosius-Gersdorf hat bislang lediglich ein dünnes Parteigutachten vorgelegt. Auf der Webseite ihrer Anwaltskanzlei ist nicht zu erkennen, dass diese im Hochschulrecht tätig ist.

      Die ARD verbreitet aber weiterhin (24.07.25): „Die Union begründete ihr Vorgehen mit Plagiatsvorwürfen gegen die Juristin, die sich laut einem Gutachten jedoch inzwischen als haltlos herausstellten.“

      Das ist mediale Desinformation par excellence.

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  4. Go fuck yourself

    Oh der rechte Sumpf hat sich versammelt. Vielleicht hätten Sie sich dann nicht selbst rühmen sollen, wie Sie die angebliche Machtübernahme der SPD vereitelt haben. Damit haben Sie sich zutiefst entblößt. Ach und wieso schauen Sie sich nicht mal die Arbeiten von Mitgliedern der Union und afd genauer an? Passt nicht ins politische Kalkül? Und wer hat dann Ihre Arbeit finanziert, sind Sie bereit das offen zu legen?

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    1. Reinhard Bischoff

      Die Doktorarbeit von Alice Weidel wurde geprüft und nicht beanstandet. Ist wahrscheinlich auch ein Komplott.

      Wann wird das Prüfungsergebnis der Universität Chemnitz zur Doktorarbeit von Ministerpräsident Mario Voigt bekannt gegeben? Hoffentlich passiert das noch in diesem Jahrzehnt.

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  5. ReginaH Soziologin

    Von wem wird diese Anwaltskanzlei eigentlich bezahlt? Es ist ja wohl sehr unwahrscheinlich, dass die Gutachten zu Dissertationen völlig freiwillig erfolgen. Ohne Bezahlung rührt kein Anwalt einen Finger! Und wie durch Zufall trifft es immer Personen, die Rechtskonservativen nicht ins Konzept passen.
    Wenn man es darauf anlegt, kann man in jeder Doktorarbeit „auffällige Übereinstimmungen“ zu ähnlichen wissenschaftlichen Arbeiten finden und konstruieren. Es ist ja nun nicht ungewöhnlich, dass Menschen zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangen – vielleicht unabhängig voneinander, vielleicht auch aus dem Dialog heraus. Das ist normal in der Wissenschaft und kein Beweis für ein Plagiat.
    In Amerika funktioniert das inzwischen viel einfacher. Es genügt ein Wort von Trump, um unliebsame Personen zu diskreditieren …

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    1. Prof. Dr. Rupert Holzapfel

      Es ist eine von Ihnen unbelegte Behauptung, dass man in jeder Doktorarbeit “auffällige Übereinstimmungen” finden kann. In einer Arbeit, in der wissenschaftlich korrekt zitiert wird, ist das eben nicht der Fall.

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    2. Hajo Keldenich

      In meinen wissenschaftlichen Arbeiten werden Sie mit Sicherheit keine einzige Plagiatstelle finden. Plagiate „unterlaufen „ einem nicht unbeabsichtigt, sie setzen immer eine Entscheidung zum Betrug voraus!

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    3. Dr. Claus Kusnierz-Glaz

      „Sie haupten, dass es normal sei, beim wissenschaftlichen Arbeiten wie Doktorarbeiten Wissenschaftler zu ähnlichen Ergebnissen kommen!“ Da es ja beim wissenschaftlichen Arbeiten um Innovationen handeln soll/muss, ist es schon sehr ungewöhnlich, wenn man zeitgleich zu einem ähnlichen Ergebnis kommt und dann noch der Wortlaut eine große Übereinstimmung hat.

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  6. Adolf Maier

    Die 23 hier im Blog aufgezeigten, signifikanten Übereinstimmungen sind Fakt. Dies kann weder ignoriert noch relativiert werden. Sie sind mit universitären Standards nicht vereinbar. Eine Kandidatin für das BVerfG, die in letzter Instanz urteilen will, kann darüber nicht einfach mit einem nicht zugänglichen Rechtsgutachten einer von ihr u. ihrem betroffenen Ehemann beauftragten Anwaltskanzlei hinweggehen. Dies gilt auch für ihre Unterstützer.

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  7. Vielsorg-Theater

    Mir lag auf der Zunge, was Stefan Weber mit dem obigen Blog-Beitrag schriftlich festhält: Die deutschsprachigen Medien sind in den Letzten Tagen nahezu einstimmig dazu übergegangen, den mutmaßlichen Collusions-Fall Frauke Brosius-Gersdorf in den Hintergrund zu drängen, indem im Sinne eines Gegenangriffs von einer „rechten Kampagne“, vor allem gegen die politischen Einstellungen dieser Frau, fabuliert wird. Mehrmals hatte ich in den Medien gelesen, dass die „halbseidenen Plagiatsvorwürfe“ vom Tisch wären – selbst in der NZZ, die ich früher als Qualitätszeitung angesehen habe.
    Leute, erstens ist das lupenreine Demokratie, wenn sich Vertreter der Bürgergesellschaft mit politischen Vorgängen befassen und aus freien Stücken heraus ihren Beitrag zur Diskussion leisten! Dass der Beitrag von Herrn Weber manchen Polit-Darstellern nicht in den Kram passt, kann ich nachvollziehen, aber das ändert nichts an der Legitimität des Vorgangs.
    Zweitens könnte man sich selbstverständlich darüber unterhalten, wie schwerwiegend die mutmaßlichen Verstöße von Frau Brosius-Gersdorf tatsächlich sind. Wenn beispielsweise an ihrer Fakultät vor 2000 sehr laxe Regeln galten oder ihr Doktorvater von der mutmaßlichen Zusammenarbeit mit ihrem Ehemann wusste oder wenn die von Herrn Weber aufgedeckten Passagen am Gesamtgehalt der Diss nichts ändern, dann wäre aus meiner Sicht ein Entzug des Doktorgrads nicht zwingend notwendig. Dann reicht vielleicht eine Rüge oder die Dame hat – ich kenne die Details nicht – die Note „rite“ erhalten, weil damals schon die Sache aufgeflogen war. ABER: Hier geht es in erster Linie nicht um die Frage, ob der „Dr.“ erschlichen wurde, sondern ob Frau Brosius-Gersdorf als Bundesverfassungsrichterin geeignet ist. Und nach Lage der Dinge kann man dies wohl nur mit Nein beantworten.
    Danke Herr Weber, für Ihre obigen Klarstellungen! Ich befürchte nur, es wird nichts nützen in der aufgebauschten Debatte. Und es steht schlecht um die Demokratie in Deutschland!

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    1. Marceau

      Einzig in Bezug auf einen möglichen Entzug des Doktorgrades muss ich widersprechen.

      Hierzu gibt es sehr klare gesetzliche Vorgaben in den Hochschulgesetzen der Länder sowie eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Eine Universität darf den Doktorgrad nicht belassen, wenn die Anforderungen an die Eigenständigkeit der Dissertation nicht erfüllt sind.

      BVerwG (Urteil vom 21.06.2017 – 6 C 3.16):

      „Der Doktorgrad weist den Inhaber als wissenschaftlich vertrauenswürdig aus. Dementsprechend muss dieser sich des Vertrauens dauerhaft als würdig, d.h. als wissenschaftlich redlich, erweisen, um den Doktorgrad weiter führen zu dürfen (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 – 6 C 9.12 – BVerwGE 147, 292 Rn. 27 und 46). Der Vertrauensvorschuss war von vornherein nicht berechtigt, wenn sich nach der Verleihung herausstellt, dass der Inhaber den Doktorgrad durch eine vorsätzliche Verletzung grundlegender wissenschaftlicher Pflichten bei der Erstellung der Dissertation erlangt, etwa keine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbracht hat. (…) Schlechthin grundlegend ist die Pflicht, das Gebot der Eigenständigkeit der Promotionsleistungen zu erfüllen. (…) Die Beachtung des Zitiergebots ist unverzichtbar, um beurteilen zu können, ob der Promovend das Gebot der Eigenständigkeit erfüllt hat.“

      Ebenso wenig dürfen Doktorväter Abweichungen von den Promotionsvorschriften „erlauben“; hierzu sind sie nicht befugt.

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    2. RW

      Nun, inzwischen wurde die Kampagne in allen Einzelheiten z.B. vom Spiegel nachgezeichnet, und ich wage mal zu bezweifeln, dass so etwas „lupenreine Demokratie“ ist.
      Zu den Plagiatsvorwürfen gab es ebenfalls diverse Presseveröffentlichungen (und ich rede nicht von Zeitungen wie der NZZ), wo klar dargelegt wurde, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind.

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    3. Vielsorg-Theater

      @“RW“: Wie kommen Sie darauf, dass die „Vorwürfe nicht haltbar“ seien, wenn beispielsweise „Marceau“ oben davon ausgeht, dass der Doktorgrad der Dame nach der von ihm angesprochenen Rechtslage sogar aberkannt werden muss? Ist das pures Wunschdenken? Oder glauben Sie alles, was der „Spiegel“ schreibt? Und wie ist das bei Ihnen an Ihrer Uni: Haben Sie in Ihrer Diss/Habil/Diplom-Arbeit/Master Thesis etc. auch so ein klein wenig (also seitenweise) auffällige Übereinstimmungen mit einer anderen Abschlussarbeit?

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  8. Anne H.

    Es fällt auf, dass der Sachverhalt vom rot-grünen Lager ständig verdreht wird, teilweise auch von den Qualitätsmedien. Herr Weber lässt sich offensichtlich nicht irritieren und setzt seine Arbeit fort. Gut so!

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    1. Blank

      Wo ist dabei etwas verdreht worden.
      Tatsache ist, dass Unwahrheiten über die Richterkandidatin verbreitet wurden. Besonders in Rechten Medien. Kann man nachlesen.
      Es gab eine Aussage der Kandidatin, ist noch zu hören bei Markus Lanz
      Mich irritiert, dass Herr Weber Verdächtigungen streut ohne Belege dafür zu haben. Es folgte durch ihn ja auch ein „Zurückrudern“
      Zumindestens war sein Beitrag nicht für die Wahrheitsfindung zuträglich. Im Gegenteil, er hat erst zu den diskrimierenden und schlimmen Beiträgen im Netz und anderswo geführt.
      Die eidesstattliche Erklärung gibt mir zu denken.

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  9. Ralf Rath

    Zwar rief der deutsche Bundeskanzler zuletzt noch am Dienstag, den 15. Juli 2025 aus: „Da ist keine Kuh auf dem Eis!“ (zit. n. Benjamin Großkopff, ARD-Hautstadtstudio). Dadurch aber, dass die Untersuchungen zum „Typus des gescheiten Rindviehs“ (Adorno, NS Bd. 11: 15) bei weitem noch nicht abgeschlossen sind, greift Friedrich Merz als sozialwissenschaftlicher Laie in der Tat der Erkenntnisgewinnung vor. Behauptet der deutsche Vizekanzler heute am Sonntag, den 20. Juli 2025 sogar eine Widerlegung dessen, was an Befunden dazu längst noch nicht erhoben worden ist, führt Lars Klingbeil die Sache vollends ad absurdum. Vor allem die demokratisch zu vollziehende Wahl exemplarisch von Richtern zum höchsten Gericht ist damit bereits vorab völlig sinnlos geworden, noch bevor die Abstimmung auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt ist.

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