„Sie ist eine exzellente Juristin, ihre Eignung für das höchste Gericht steht für uns außer Frage.“
(Bärbel Bas, Bundesvorsitzende der SPD und Ministerin für Arbeit und Soziales hier)
„Wenn dann Zweifel an ihrer Person aufkommen, dann schauen wir uns das genau an und in dem vorliegenden Fall haben wir auch nach außen kommuniziert, dass wir diese Zweifel für fehl am Platz halten. Wir sind stolz drauf, Frauke Brosius-Gersdorf in unseren Reihen zu wissen.“
(Prof. Oliver Günther, Ph.D., Präsident der Universität Potsdam und SPD-Mitglied hier, Hervorhebungen in fett S.W.)
„Die Art und Weise, wie mit einer auch persönlich in jeder Hinsicht integren Wissenschaftlerin umgegangen wird, wirft einen dunklen Schatten auf die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse.“
(Die Leitung der Universität Potsdam hier)
„Sie ist eine persönlich sehr integre und wissenschaftlich herausragende Kollegin.“
(33 Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hier)
„Zunächst ist zu betonen, dass Frauke Brosius-Gersdorf eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin ist. Das ist in Fachkreisen völlig unstreitig.“
(339 Rechtswissenschaftler hier)
Die Fakten eines Textvergleichs zeichnen ein ganz anderes Bild. Die nachfolgend abgebildete Dokumentation des empirisch an zahlreichen Stellen plausibilisierten Ghostwriting-Verdachts in der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf finden Sie auch zum Downloaden hier als PDF-File (86 Seiten, 21 MB).
Ich danke meinen Mitarbeitern für die akribische Rekonstruktionsarbeit in den vergangenen drei Wochen.
Verwendete Software: Turnitin, WCopyfind
Vorwurf wird bestritten
Die Anwälte von Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf wiesen gegenüber der BILD-Zeitung am 04.08.2025 die in meiner gutachterlichen Dokumentation erhobenen Vorwürfe mit folgenden Worten zurück: „Es gab weder ein ‚Ghostwriting‘ noch die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Gersdorf schrieb an der Dissertation seiner Frau weder teilweise noch ganz mit.“ (Ich erlaube mir hier nur die Anmerkung, dass „ganz mitschreiben“ ein Widerspruch in sich ist.) Lesen Sie die komplette Stellungnahme der Anwälte hier als PDF-File (4 Seiten, 52 KB).






















































































Ich habe von diesen umfassend diskutierten juristischen Gepflogenheiten nur bedingt Ahnung, da ich Jura nur zu 25% im Studium hatte.
Was ich aber nicht verstehen kann, ist die Tatsache, dass logisch nachvollziehbare, von Ihnen klar bewiesene und für die Allgemeinheit deutlich markierte Textstellen von einer Schar von Jurist:innen abgestritten wird bzw. vermutlich überhaupt nicht nachgeprüft wurde. Denn:
Betrug bleibt Betrug, da ist es egal, ob er von ihr oder sie von ihm „abgeschrieben“ hat und der liegt hier, so meine ich, aufgrund dieser ganzen Belege, 100%ig vor! Ich würde mich schämen an deren Stelle, den Ball flach halten, das ist ein Schlag ins Gesicht für alle ehrlichen Akademiker:innen. Selbst wenn er von ihr abgeschrieben hätte, bleibt die Frage ihrer wissenschaftlichen Ehrlichkeit und Ehrbarkeit.
Viel Erfolg, Spende ist unterwegs…
Meine Meinung ist:
Leider folgt Frau Frauke Brosius-Gersdorf einem utilitaristischen statt einem naturrechtlichen Denken.
1.
Utilitarismus statt Prinzipientreue
In ihrer Dissertation zur Autonomie der Deutschen Bundesbank rechtfertigt Frau Brosius-Gersdorf ausdrücklich ein Demokratiedefizit, sofern dies dem „größeren Nutzen“ dient – konkret der Sicherung der Währungsstabilität. Entscheidend ist für sie nicht das unveräußerliche Prinzip der Demokratie, sondern das angestrebte Ergebnis. Legitimität misst sie damit an Nützlichkeit, nicht an moralischer oder rechtlicher Unantastbarkeit. Dieses konsequentialistische Denken steht im direkten Gegensatz zu einem prinzipienbasierten Rechtsverständnis.
2.
Verzicht auf naturrechtliche Argumentation
Ein naturrechtlicher Ansatz hätte dieselben Befugnisse der Bundesbank verteidigt, jedoch nicht aufgrund eines Nutzenkalküls, sondern aus der Überzeugung, dass Geldwertstabilität ein objektiv erkennbarer Bestandteil des Gemeinwohls ist. Naturrecht schützt solche Prinzipien unabhängig von kurzfristigen Vorteilen oder Nachteilen. Frau Brosius-Gersdorf hingegen ignoriert diese Grundlage und ordnet den Schutz von Prinzipien der Nutzenabwägung unter.
3.
Abwägung statt Unverhandelbarkeit in ethischen Fragen
Das utilitaristische Muster findet sich auch in ihrer Haltung zu bioethischen Themen wie der Abtreibung. Während das Naturrecht den Schutz unschuldigen Lebens als absolut und unverhandelbar betrachtet, erlaubt der utilitaristische Ansatz Eingriffe, wenn deren Folgen als vorteilhaft gelten. Frau Brosius-Gersdorf argumentiert hier konsistent in ihrer Methode, aber klar gegen die naturrechtliche Auffassung, die fundamentale Rechte nicht relativiert.
4.
Methodische Schwäche ihrer wissenschaftlichen Arbeit
Die Entscheidung, sich in einem zentralen verfassungsrechtlichen Werk – ihrer Dissertation – methodisch auf den Utilitarismus zu stützen, ist eine wissenschaftliche Fehlleistung. Sie blendet die Naturrechtslehre, die in der Rechtsphilosophie ein tragfähigeres und prinzipienfestes Fundament bietet, vollständig aus. Damit verzichtet sie auf ein Konzept, das nicht nur historisch, sondern auch systematisch eine stabilere Grundlage für Rechtsstaat und Verfassung bietet. Das Ergebnis ist eine methodisch schwache Arbeit mit gravierenden inhaltlichen Mängeln: Die Begründung zentraler Thesen hängt ausschließlich am Nutzenkalkül, wodurch sie grundlegende Rechtsprinzipien relativiert und keine belastbare, prinzipientreue Theorie entwickelt. In der Summe ist dies nicht nur inhaltlich problematisch, sondernz gefährlich für die langfristige Stabilität rechtsstaatlicher Garantien.
Diese >300 unreflektierten Solidaritätsbezeugungen irritieren mich wie viele der Kommentator:innen hier. Sie kommen immer wieder vor, meist wenn jemand aus dem eher links oder grün orientierten politischen oder medialen Dunstkreis inkriminiert wird. Das Muster ist dabei immer gleich: man redet die im Gutachten genannten Punkte klein, diffamiert den Gutachter und drängt ihn in die rechte Schmuddelecke. Das ist um nichts besser als rechte Kampagnen. Dabei wäre doch eine neutrale und transparente inhaltliche Auseinandersetzung angebracht, an deren Ende ein klares und fundiertes Urteil dahingehend steht, ob die geprüfte Arbeit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis entspricht oder nicht.
Mit einer einfachen Vergleichsanalyse, ein Verfahren der elementaren Basiswissenschaft in allen Disziplinen gängig, einfach mal über 300 Rechtswissenschaftler vom Platz gestellt und vor Augen geführt was diese Art Loyalität für die eigene Reputation heissen könnte. DAS nenne ich Beitrag zu Demokratie, offensichtlich trotz viel Anfeindungen und ohne Talksendung sehr erfolgreich, verschrien als Plagiatsjäger und mit Spendengelder finanziert, aber mit Inhalt. Respekt!
„Wissenschaftler“… Als ob dieser minderbemittelte Rechtsverdreher-Kauderwelsch irgendeine Wissenschaft wäre… Das sind alles „Wissenschaftler“ vom Schlage einer Brosius-Gersdorf…
PS: Was ist eigentlich aus dem Plagiatsfall des ehrenwerten Mario Voigt geworden? Denkt man da bei der Uni, dass da schon Gras darüber wächst?! 🤔
Über 300 Wissenschaftler haben das Papier in dieser Casa unterschrieben. Zuerst wurde das Bundesverfassungsgericht belastet, nun stellt sich die Frage ob jemand jemals noch ein Collektivschreiben unterzeichnet wenn es darauf ankommt. Fest steht, dass sich die Unterzeichner zwar wohlwollend verhalten haben aber ob sie der Wissenschaft per se einen Gefallen getan haben steht auf einem anderen Papier. Viele Menschen interessiert jetzt, wie sich das Verfahren weiter entfaltet und ob der Dienstherr seinen Pflichten ordnungsgemäss nachkommen wird für den Fall einer Aberkennung so wie das jeder private Arbeitgeber auch täte. In Dubio Pro Reo sei hier ausdrücklich formuliert. Übrigens braucht die Kandidatin vielleicht noch ein paar Einführungsstunden in Rechtsangelenheiten in Bezug auf die Verpflichtung zur Quellenveröffentlichung im Presserecht, wie die FAZ momentan über den Herausgeber unlängst zurechtgerückt hat. Auch das ist ein Recht, das dem Journalismus aus dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich immer wieder bestätigt wurde. Der Fall hat sich zu einer Posse entwickelt und Herr Weber hat mit ein paar Studenten aufgezeigt, dass es nicht angehen kann dass ein consensuales Demokratieverständnis in einer Talkshow erzeugt werden kann. Es sind die Fakten und da soll es auch bleiben, inhaltlich vor allem.
Die Solidaritätserklärung der 339 Kollegen aus der Jura-Szene (insb. Professoren des Öffentlichen Rechts) ist in der Tat mehr als peinlich. Ohne seinerzeit über nähere Kenntnis zu verfügen, haben sie einfach einen Blankoscheck ausgestellt. Das nennt man wohl blindes Vertrauen. Und die Ergebnisse von Stefan Weber zeigen, dass sie damit voll auf die Nase gefallen sind. Blamabel! Wenn so deren Seriosität in Forschung und Lehre insgesamt aussieht, dann gute Nacht!
Typisch deutsch der letzten Jahre: Einfach Realität und Fakten ausblenden und für das gefühlt Gute Partei ergreifen. Ohne offenbar zu wissen, was man damit anrichtet. Denn natürlich haben sich draußen in der Öffentlichkeit viele auf diese „Juristen-TÜV“ verlassen, es wurde damit allerdings nur der falsche Anschein der völligen Unschuld erweckt. Unabhängig davon, zu welchen Schlüssen die Uni Hamburg kommt, so oder so gibt es mit den festgestellten textlichen Übereinstimmungen ein moralisch fragwürdiges Fehlverhalten.
Das Solidaritässchreiben der Verfassungsrechtler ist in der Tat verstörend. Es erinnert mich sehr an den offenen Brief der Virologen im Lancet, mit dem die Diskussion über die Laborhypothese abgewürgt werden sollte (zum Vorteil des Initiators des Schreibens, wie sich herausstellte). Ich will an dieser Stelle nicht das Thema Richtung Corona wechseln, sondern vielmehr diese Art von kollektivem Wissenschaftler-Statement kritisieren. Die Parallelen sind frappierend:
– Führende Akademiker eines Fachbereichs geben ein gemeinsames Statement in einer politisch hoch aufgeladenen Situation.
– Die vermeintliche „Solidaritätsbekundung“ soll die Wissenschaft gegen angeblich ungerechtfertigte Anwürfe in Schutz nehmen.
– Man kritisiert Meinungsäußerungen und will die Diskussion beenden („Die Wissenschaft ist einig. Basta!“).
– Das Statement ist unwissenschaftlich bis manipulativ: Es insinuiert Fakten, die aktuell offen bzw. gar unwahrscheinlich sind.
– Viele Unterzeichner sind wohl nur mit dabei, weil sie „dazugehören“ wollen oder sich gebauchpinselt fühlen, gefragt zu werden.
– Das Statement erlangt eine hohe Reichweite und große Teile der Presse behandeln die causa damit als geklärt.
Traurig. Die Autoren verkennen ihren Job. Sie setzen der Suche nach der Wahrheit ihre kollektive Überheblichkeit entgegen. Immerhin gibt es jetzt einzelne Gegenäußerungen wie von Volker Rieble in der Welt.
Die Evidenz dafür, dass hier ein Fall von Plagiat oder Ghostwriting vorliegt, erscheint mir ziemlich überwältigend.
Aber warum deutet gerade der Umstand, dass sich „unter den Quellen der Textübereinstimmungen auch Texte befinden, die Hubertus Gersdorf bereits vor 1997 publiziert hat“, auf Ghostwriting hin? Ich sehe hier keinen Unterschied zu Textübereinstimmungen betreffend andere Literatur.
Meine Meinung ist:
Leider war Frau Frauke Brosius-Gersdorf beim Erstellen ihrer Doktorarbeit weitgehend auf sich allein gestellt.
1.
Im Jahr 1995 heiratete Frauke Brosius den Juristen Hubertus Gersdorf. Im selben Jahr wechselte ihr Doktorvater, Horst Dreier, der bis dahin den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität Hamburg innehatte, an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Brosius-Gersdorf begann zu dieser Zeit ihre Promotionsphase im Fach Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, wobei die Betreuung weiterhin durch Horst Dreier erfolgte, nun jedoch aus der Ferne.
2.
Von 1995 bis 1997 arbeitete Frau Frauke Brosius-Gersdorf in Hamburg an ihrer Dissertation. Da ihr Doktorvater inzwischen an einer anderen Universität tätig war, fand die fachliche Betreuung nicht vor Ort statt. Sie war damit von der Arbeitsgruppe getrennt und weitgehend auf sich allein gestellt. Während dieser Zeit lebte und arbeitete ihr Ehemann Hubertus Gersdorf in Deutschland, wo er mit seiner eigenen Habilitation in Hamburg befasst war.
3.
1997 schloss Frau Frauke Brosius-Gersdorf ihre Promotion erfolgreich ab und erhielt den Titel Dr. iur. an der Universität Hamburg.
Die Analyse von Herrn Weber lässt den Schluss zu, dass die Dame nicht „auf sich allein gestellt“ gewesen ist.
Nun gut,
aber das ist in der Praxis ein häufiger Fall – Professoren übernehmen die „Betreuung“ einer Doktorarbeit, betreuen aber nicht. Das liegt an vielen Gründen: Faulheit, Ortswechsel, zu beschäftigt mit Nebentätigkeiten. Das alleine entschuldigt aber in Bezug auf den Doktoranden nichts, er ist weiter verantwortlich für die selbständige wissenschaftliche Arbeit und genau das bestätigt er ja auch in seiner Versicherung an Eides statt bei Abgabe.
Wenn es mit der Betreuung nicht läuft, gibt es zudem die Möglichkeit eines Betreuerwechsels. Zudem gab es für FBR schon damals die Möglichkeit, zum Telefon zu greifen oder ein Mail zu senden. Von einer Anreise nach Würzburg 1-2 mal im Jahr ganz zu schweigen. Und zudem war sie ja gerade besonders privilegiert: Denn Sie hatte zu Hause jemandem, der ihr sagen konnte, wie man eine Dissertation abfasst, da er diese Erfahrungen schon gemacht hatte. Wer hat diese überkompensierenden Effekte schon?
Ihre Schlussfolgerungen kann ich so nicht nachvollziehen:
1. Frau Brosius-Gersdorf war im Promotionszeitraum als Wissenschaftliche Angestellte an der Juristischen Fakultät tätig. Daher war eine Unterstützung grundsätzlicher Art (z.B. Quellenrecherche, Zitierregeln) gewährleistet. Eine inhaltliche Betreuung durch den Doktorvater ist m.E. im Dreimonatsrythmus ausreichend. Auch war es sicherlich eine beiderseitige Entscheidung, die Betreuung beizubehalten. Es ist mir im übrigen nicht bekannt, dass für die Erarbeitung einer Diss. eine Arbeitsgruppe gebildet wird.
2. Herr Dr. Gersdorf wir im o.g. Zeitraum in der selben Fachgruppe zuletzt als Wissenschaftlicher Assistent ab 1993 tätig und arbeitete bereits an seiner Habil.-Schrift, die er gem. der Vorworte in beiden Büchern nur wenige Monate nach der Dissertation von FBG abschloß. Eine bessere „Vorort-Betreuung“ als durch dem eigenen Partner kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Sind die Prüfungsergebnisse von Herrn Dr. Weber zutreffend, dann dürften beide sogar inhaltlich eng zusammengearbeitet haben.
3. Interessanterweise wurde der Zweitgutachter der Dissertation, Prof. Dr. Gert Nicolaysen, bereits 1996 emeritiert, war also auch nicht mehr bis zum Abschluss der Arbeit an der Uni HH tätig.
4. Gem. der vorliegenden Infos (Lebenslauf, Vorwort, PromO) konnte Frau FBG im Jahr 1995 die Zulassung zur Diss. erhalten (Prädikatsexamen) und die Arbeit so rechtzeitig abschließen, dass im Jahr 1997 das Prüfungsverfahren abgeschlossen werden konnte, das Verlagsbuch veröffentlicht und sie ihren Studienaufenthalt an der Uni Edinburgh (Schottland) antreten konnte. Dieser Zeitraum von weniger als 2 Jahre liegt deutlich unter der Regelbearbeitungs- und Prüfungszeit von 4 Jahren.
5. Frau FGB gelang das alles „aus dem Stand“, denn sie schloß die Dissertation unmittelbar an das 1. Staatsexamen an, das bekanntermaßen eine gründliche Vorbereitung erfordert. Außerdem hatte sie erste Erfahrungen mit dem (rechts)wissenschaftlichen Arbeiten nur durch das Abfassen von Seminararbeiten sammeln können.
Ich bin promovierte Biologe und über 70. Meine experimentelle Arbeit hat mich 4 Jahre meines Lebens gekostet. Es war eine Zeit härtester Arbeit im Labor und am Schreibtisch. Der Lohn die Promotion in Freiburg magna cum laude. Niemals wäre mir oder meinen Laborkollegen damals auch nur in den Sinn gekommen, zu betrügen, Daten zu manipulieren etc.
Wenn ich die sorgfältige Analyse von Herrn Dr. Weber über diese dreist zusammen geschluderte Kopie lese, wird mir schlecht. Das ist ein Abgrund an Unverfrorenheit, der einem entgegen schlägt. Man könnte vom Glauben abfallen…
Es ist offensichtlich, daß Frau BG entweder von ihrem Ehemann abgeschrieben hat (was wahrscheinlicher ist, da er der juristisch erfahrenere gewesen ist) oder er von ihr oder beide gemeinsam tätig waren. Man mag die identischen Stellen im Vorwort noch nachsehen, aber bei dieser wahren Farbenkaskade von identischen Textstellen über so viele Seiten ist mir Kinnlade runtergeklappt.
Das Management der Unionsfraktion in der Causa Frauke BG war sicherlich schlecht. In der Sache gerechtfertigt war es aber allemal.
Und was Frau BG anbelangt: Hochmut kommt vor dem Fall. Wenn ich da nur an den rechthaberischen Auftritt bei Markus Lanz denke.
Ich hatte ja gestern einen Kommentar verfasst, in welchem ich darauf hinwies, daß Merkel bewusst das BVerfG mit parteieigenen Politikern infiltrierte und einer davon sogar als Richter über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Gesetzes (inzwischen wohl eher mehr als nur eins) miturteilte, für das er zuvor selber als in der FRaktion einflussreicher CDU-MdB mit „JA“ gestimmt hat….
Zu diesem großen Problem der Aufweichung der Gewaltenteilung gibt es einen wahrlich lesenswerten Artikel aus dem Jahr 2020 nicht nur hinsichtlich ins BVerfG berufener Politiker, sondern (aus aktuellem Anlaß) aus meiner Sicht auch hinsichtlich der berufung von politischen Aktivisten in das BVerfG hier:
—->>>> „Über die personelle und inhaltliche Verzahnung von Politik und Verfassungsrecht “
absolut lesenswert !
Folgendes ist übrigens auch denkbar: Als ich meine Diplomarbeit schrieb, war mein direkter Betreuer Doktorand / wissenschaftlicher Mitarbeiter beim entsprechenden Prof. des Fachbereichs. In anderen Fachbereichen war es so, dass der Betreuer (Doktorand) sich von einigen Diplomanden im Grunde genommen das Wasser für seine Dissertation zusammentragen ließ. Am Ende hatte er zig Diplomarbeiten zu den einzelnen Kapiteln seiner Dissertation auf dem Tisch liegen, hatte somit eine perfekte Literaturrecherche, perfekt geschriebenen Text und dann ging’s los mit „STRG C“ und „STRG V“ (die Arbeiten mussten auch als pdf abgegeben werden). Da Diplomarbeiten damals nicht veröffentlicht wurden (wie es derzeit mit Master-Arbeiten aussieht, weiß ich nicht), war klar: Dieser Diebstahl kommt nie ans Licht! Auch war eine Verwurstung in den Büchern des Profs möglich – auch ohne dass der Prof. Angst haben musste, dass das jemals rauskommt. Es könnte also sein, dass bei Herrn Gersdorf und bei Frau Brosius-Gersdorf auf einen gemeinsamen Pool von Hausarbeiten / Diplomarbeiten etc. zugegriffen wurde. So wäre es möglich, dass gleicher Text bei Herr G. und Frau B.-G. vorhanden war, ohne dass die beiden davon überhaupt wussten.
Mich würde interessieren, ob meine Diplomarbeit, für die übrigens ausdrücklich auch ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn verlangt wurde, auch auf diese Art verwurstet wurde – ich werde es nie erfahren.
Was muss passieren, dass die Universität Hamburg ernsthaft prüft? Vieles in Ihren Ausführungen, Herr Dr. Weber, halte ich für plausibel, und der heftigste Vorwurf wäre die falsche Eidesstattliche Erklärung, weil das ein Straftatbestand ist. Wäre es nicht vielleicht auch sinnvoll, die Strafverfolgungsbehörde einzuschalten? Hier wird Frauke Brosius-Gersdorf diskutiert, welche Konsequenzen hätte die Chose für Hubertus Gerdorf, der ja auch inolviert oder gar beteiligt ist?
Wäre aber bereits seit langem verjährt.
Die Frage ist, was die Universität Hamburg tatsächlich prüfen kann. Bei den Textparallelen wird sie vermutlich zu dem gleichen Ergebnis gelangen wie Herr Weber. Sodann sind die Erklärungen von Frauke und Hubertus zu würdigen, wie auch immer diese aussehen mögen. Das Ergebnis könnte sein, dass beiden Personen die Titel aberkannt werden, da „Joint-Work-Promotionen“ jedenfalls unzulässig sind.
Wenn Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Glaubhaftmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Herrn Doz. Dr. Stefan Weber eine aktuelle eidesstattliche Versicherung vorlegen müsste, dann …
Kennt vielleicht jemand die genauen Gründe?
Warum ging das Ding weg von Quaas und hin zu Redeker?
Ich tippe darauf, dass Redeker nur den Ehemann vertritt.
Man wird „nur“ noch argumentieren, dass es der Ehemann nicht war, der „geholfen“ hat.
Man wird minimalistisch und formal vorgehen.
Es könnte sein, dass Brosius „einsieht“, dass sie das Ding „sowieso“ schon verloren hat.
Jetzt geht es darum, erstens den Ehemann (und seinen Job) zu retten.
Und zweitens wird man versuchen, mit Einsatz von enorm viel Geld für Rechtsanwalts-
Honorare jemanden zum Schweigen zu bringen. Es steht verdammt viel auf dem Spiel
für die versammelte „Schummel-Schickeria“ der 90er- bis 10er-Jahre.
Sowohl Quaas als auch Redeker scheinen B-G zu vertreten. Bei Redeker findet sich eine Pressemitteilung vom 15.07.25. Es ist nicht unüblich, sich noch einen „Medienanwalt“ zusätzlich zu halten.
Ich bin ein einfacher Mensch mit normaler Berufsausbildung und ohne akademischen Hintergrund.
Ich maße mir nicht an, Ihr Gutachten fachlich beurteilen zu können. Es hat mich aber sehr gefreut, dass ich die Möglichkeit hatte, es selbst zu lesen.
Als Laie fällt es mir jedoch schwer einzuschätzen, wie gravierend die aufgeführten Stellen wirklich sind. Schon beim Vorwort frage ich mich zum Beispiel, was daran nun konkret problematisch sein soll.
Wer schon einmal auf Feiern war, bei denen Reden gehalten wurden – sei es zum 60. Geburtstag, zu Jubiläen oder anderen Anlässen – wird feststellen, dass sich solche Reden oft ähneln. Manchmal hört man eine besonders originelle Formulierung, aber nach dem zehnten Fest klingen viele Reden inhaltlich und sprachlich doch sehr vertraut.
Ähnlich stelle ich mir das bei Vorwörtern von Dissertationen vor. Ich habe zwar selbst noch keine gelesen, aber ich würde vermuten, dass auch diese sich in Ton und Aufbau häufig ähneln – mit allgemeinen Floskeln, Danksagungen und Einleitungen. Daher frage ich mich: Ist es wirklich realistisch oder gar notwendig, dass Doktoranden alle bereits veröffentlichten Vorworte kennen, um ihre eigene Einleitung so zu schreiben, dass sie sich in keinem Punkt ähnelt? Muss man Formulierungen vermeiden, nur weil sie auch andere schon mal verwendet haben?
Ich würde mir sehr wünschen, dass sich noch andere qualifizierte Personen mit Ihrem Gutachten auseinandersetzen – und ihre Einschätzung zu den einzelnen Fundstellen öffentlich machen. Ganz unabhängig davon, ob sie Ihre Einschätzung teilen oder zu anderen Bewertungen kommen.
Denn auch wenn ich, wie eingangs gesagt, kein Fachmann bin und Ihr Gutachten nicht bewerten kann, habe ich im Leben eines gelernt: Man sollte sich immer mehrere Seiten anhören. Deshalb kann ich mich auch nur dem in einem vorherigen Kommentar geäußerten Wunsch von Herrn Heinrich C. Mayr anschließen: Es wäre gut, wenn die Diskussion wieder versachlich geführt werden könnte.
Es sollte doch möglich sein diesen Sachverhalt aufzuklären ohne das am Ende eine Seite der anderen unterstellt sie habe gar kein Interesse an einer Aufklärung („Warum von der Universität Hamburg keine Auflärung zu erwarten ist“) oder der anderen Seite niedere Gründe unterstellt (siehe Berichterstattung von SPON, SZ, taz oder Äußerungen von Frau Will oder Herrn Lauterbach).
Wenn Sie auf einer Feier eine Rede halten, dann mussten Sie vorher nicht an Eides statt versichern, dass sie diese Rede selbstständig erstellt haben und alle dazu verwendeten Publikationen an entsprechender Stelle kenntlich gemacht haben. Sie dürfen in einer Dissertation bzw. wissenschaftlichen Arbeit auch abschreiben – nur müssen Sie es eben kenntlich machen, von wem sie da genau abgeschrieben haben. Sie können 1:1 abschreiben, dann muss das Abgeschriebene in Anführungsstrichen stehen und z.B. in einer Fußnote der geistige Vater / Mutter dieser Passage angegeben werden. Gleiches gilt für die inhaltliche Wiedergabe, wobei Sie da die Anführungsstriche weglassen können. Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, dass Sie etwas „Neues“ für das jeweilige Fachgebiet herausbringen – das ist die Kunst einer Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation, Habilitation, Magisterarbeit etc.! Deshalb muss auch klar ersichtlich sein, welche Gedanken von Ihnen und welche Gedanken von anderen Autoren stammen. Beispiel: Einsteins Relativitätstheorie. Wer hat diese Neuigkeit ersonnen? Einstein! Wenn nun Igor Sverkos in seiner Doktorarbeit Einsteins Werk oder Einsteins Werke inhaltlich oder wortwörtlich zitiert, ohne dies kenntlich zu machen, dann gibt er damit vor, selbst „Erfinder“ der Relativitätstheorie zu sein. Das würde in diesem Beispiel relativ schnell auffallen, weil jedem anderen Wissenschaftler und sogar Laien klar wäre, dass nicht Igor Sverkos sondern Einstein Urheber der Relativitätstheorie ist. In sehr sehr vielen Fällen ist so ein „Diebstahl“ aber eben nicht sofort ersichtlich. Und da fängt dann die Arbeit von Herrn Weber an. Zudem dürfte unmittelbar klar sein, dass z.B. ein und die die selbe Arbeit, abgegeben an zwei verschiedenen Universitäten nicht für 2 verschiedene Personen einen Dr.-Titel erbringen dürfen!
Bei dem Vorwort haben Sie natürlich Recht. Dies ist der eigentlichen Arbeit vorangestellt und unterliegt nicht den Zitatregeln. Auch sind fremde Vorwörter im Normalfall nicht urheberrechtlich geschützt (Ausnahme: sie sind so brilliant, dass sie die sog. „Schöpfungshöhe“ erreichen). Man darf sich daran also frei bedienen bzw. inspirieren lassen.
Die Anlehnung an ein anderes Vorwort ist also für sich genommen irrelevant. Jedoch: Ins Vorwort legen Autoren zumeist ihr Herzblut. Da kupfert man m.E. nur dann derart ab, wenn man (1) nicht formulieren kann oder (2) man keine richtige Beziehung zu dem Werk hat und sich deshalb beim Vorwort keine Mühe gibt. Und das passt ins Bild, wenn man den Rest der Arbeit sieht. Die zahlreichen nicht gekennzeichneten Übernahmen – nach dem Vorwort – sind m.E. ganz klare Verstöße gegen die rechtswissenschaftlichen Regeln und die Promotionsordnung.
Man sollte ernstlich darüber nachdenken, das Gelb-rot-Türkis-grün-blau-violette Farbspektakel der Plagiatsprüfung als Ersatz für die Regenbogenfahne vor dem Reichstagsgebäude/Bundestag aufzuziehen. Dem Volke und der Bevölkerung zum Rätsel. Das ist mein bescheidener Vorschlag im Sinne politischer Schönheit.
Als man mich damals in der Schule beim großzügigen Copy-Paste erwischte, wurde hart durchgegriffen. Ich hätte den Lehrer verklagen sollen…
Besonders frappierend sind auch die Gemeinsamkeiten auf Seite 48 des Gutachtens. Quasi komplett identische Passagen -lediglich aus „danach“ wurde „demnach“ und das Wort „verfassungskräftig“ durch „im Grundgesetz“ ersetzt. Mein anfänglicher Groll auf Frau Prof. Brosius-Gersdorf ist angesichts dessen, was nun für sie persönlich noch folgen könnte, fast schon einem gewissen Mitleid gewichen. Womöglich wird sie abends beim Blick in den Spiegel (sofern sie das noch kann) denken: „Wäre ich doch nur nie gefragt worden.“
Lieber Hr. Weber, bitte untersuchen sie so Viele wie es geht von den 300 Unterstützern des […] von Potsdam! Meine Wette ist, dass 90% von denen, die diese […] Quotin unterstützt haben und einen Doktor haben, ebenfalls betrogen haben?
Vielen Dank, Dr. Carsten Prodöhl
Ich behaupte – bis zum Beweis des Gegenteils – dass diejenigen, die solche Ferkeleien verteidigen, entweder nie eine „tragfähige“ wissenschaftliche Arbeit verfasst haben oder selber solche Ferkeleien begangen haben oder dass sie mit Wissen bzw. „auf Vorrat“ jemanden insgeheim jetzt schon verteidigen wollen, von dem sie wissen, dass da was faul ist. Hinzu kommen noch all diejenigen, die einfach nur aus ideologischen Gründen die Standards runterziehen wollen.
Auch ich bin der Meinung, daß die Wahrscheinlichkeit, daß bei den 300 Unterzeichnenden ein überproportionaler Anteil an wissenschaftlichen Ungereimtheiten auffindbar sein könnte, nicht gerin ist….
Vielen Dank Herr Weber. Können Sie die Software so einstellen, dass im generierten pdf des Textvergleichs auch Texte gesucht und markiert werden können (z.B. in MS-Word „als pdf speichern“ und nicht „als pdf drucken“) Dann könnten interessierte Leser auch selbst aus der Dissertation bzw. Habilitation einzelne Passagen per Mausklicks rauskopieren und im Internet suchen., ob es weitere z.B. weitere Zitierfehler gibt. Schwarmintelligenz und so.
Unfassbar wie Rechtswissenschaftler über Fakten hinweggehen. – Das Scrollen hat genauso lange gedauert wie das Verfassen dieses Kommentars.
Soeben hat es eine ZDF-live sendungs gegeben, weil MBG ihre Kandidatur „zurückgezogen“ hat….
Der ZDF-Hauptstsadt-Korrespondent Wulf Schmiese beharrt allen Ernstes beim SPD/Grünen Narrativ der Opferolle und sieht die SPD tatsächlich als „moralischen Sieger“.
Die erdrückenden Fakten der Plagiatsanalyse werden selbstverständlich NICHT erwähnt.
ABER DER HAMMER war Schmieses WÖRTLICHE Formulierung:
Die CDU habe ihren Laden nicht im Griff gehabt und daher „haben CDU-Abgeordnete nach ihrem Gewissen abgestimmt und sind auch dabei geblieben!“
DIESE Entlarvende Diagnose und diese Ansicht Herrn Schmieses, die Abstimmung der Mdbs sei „unprofessionell“ , wenn die MdBs nach ihrem Gewissen abstimmen würden (und damit zwingend logisch im Umkehrschluss der verfassungswidrige Fraktionszwang sei „professionell“ ) zeigt, wie weit selbst Hauptstadtkorrespondenten verfassungsrechtlich irrlichtern….
Wobei man den CDU-„Abweichlern“ allerhöchsten Respekt zollen muss, weil dem Vernehmen nach TATSÄCHLICH in Einzelgesprächen Herr Spahn und Andere den „Abtrünnigen“ MdBs, die ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Recht und Pflicht treu blieben, klar und deutlich die Folterwerkzeuge der Fraktion offen gezeigt (massive Abstrafungen bis hin zum Verlust von zukünftigen Listenplätzen bei Wahlen etc) und angesprochen wurden.
Was für ein Tiefpunkt öff.-rechtlichen Versagens und journalistischem Offenbarungseid.
JETZT muss erst recht nachgehakt werden und die Offenlegung des „Entlastungsgutachtens“ gefordert und unerbittlich die KLÄRUNG der Vorwürfe vorangetrieben werden !
Denn das ZDF macht jetzt Aufklärer zu Tätern und verbreitet die Propaganda des armen „Opfers“ MBG…
Diese autokratische politische Tendenz, das oberste Verfassungsorgan zu infiltrieren und im Fall des Scheiterns die ungeeignete Kandidatin (und die SPD/Grünen -Intriganten) als armes Opfer darzustellen, darf sich nicht durchsetzen !
Wo sich Arroganz, Inkompetenz und verfassungsrechtlich unhaltbare Ansichten über rechte und Pflichten von abstimmenden MdBs treffen, sollte, ja MUSS sogar die Fallhöhe für üble Strippenzieher (SPD, Grüne) nicht nur hoch sein, sondern auch schmerzhafte Konsequenzen haben… und auch für irrlichternde Haupstadtjournalisten !
Ich fürchte nach dem nun angekündigten Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf wird die Angelegenheit im Erdboden versinken.
Traurig genug eigentlich, denn ich finde es wäre gerade in so einer Situation mehr als angebracht, ggf. auch die Arbeit von Hr. Dr. Weber und seinem Team zu „challengen“ und die „Wahrheit“ herauszuarbeiten, ich denke das kann auch nur im Sinne von Herrn Dr. Weber sein.
Aus meiner Sicht ist das politische Thema nun vom Tisch, daher empfiehlt es sich, sich mit dem möglichen wissenschaftlichen Fehlverhalten sachlich auseinanderzusetzen, denn die wissenschaftliche Integrität sehe ich nach wie vor als beschädigt, sofern die Vorwürfe zutreffend sind.
In Zukunft kommt kein Kandidat auf einen Richterposten mehr an einer gut bezahlten Plagiatsuntersuchung seiner Hochschulschriften vorbei.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-richterwahl-100.html
Mein DFG-Forschungsantrag ist bereits in Arbeit. Es gibt auch bereits eine Liste von ca. 300 Hochschulschriften, die auf eine Überprüfung warten.
Ich behaupte – bis zum Beweis des Gegenteils – dass diejenigen, die solche Ferkeleien verteidigen, entweder nie eine „tragfähige“ wissenschaftliche Arbeit verfasst haben oder selber solche Ferkeleien begangen haben oder dass sie mit Wissen bzw. „auf Vorrat“ jemanden insgeheim jetzt schon verteidigen wollen, von dem sie wissen, dass da was faul ist. Hinzu kommen noch all diejenigen, die einfach nur aus ideologischen Gründen die Standards runterziehen wollen.
Laut einem gestern erschienenen Artikel in der NZZ hat Brosius-Gersdorf im Juli SELBER ein Gutachten bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, welches kein Fehlverhalten als Ergebnis gehabt haben soll.
Es wäre nun extrem interesssant, mehr über das von der Kandidatin in Auftrag gegebene Gutachten zu erfahren, das sollte mit erheblichem öffentlichen Druck erzwingbar sein. Und die Kandidatin würde sich auch lächerlich machen, wenn sie den vollen Umfang des (angeblich entlastenden) Gutachtens nicht öffentlich zugänglich machen würde.
Auch äre interessant, beide Gutachten unmittelbar zu vergleichen und das ins Netz zu stellen.
Auch wäre interessant, zu erfahren, um WELCHE Kanzlei es sich handelt.
Ich ahne bereits, daß es die bisher wohl eher nicht so überzeugende Kanzlei aus Bonn ist… falls zutreffend, drängt sich mir persönlich der Eindruck auf, daß das „entlastende“ angesichts des Gutachtens von Weber eher „weniger überzeugend“ sein dürfte, um es mal diplomatisch auszudrücken.
Wenn das Gutachten ähnlich „qualifiziert“ sein sollte wie die bisherige rechtliche Vertretung der Kandidatin, dann könnte die Offenlegung meiner Meinung nach den Wendepunkt vom Mitleid über Fremdschämen hin zum zum Spott sein…. warten wir mal ab, was an Fakten geboten wird…
Dieses andere Gutachten muss einfach veröffentlicht werden, angesichts der offensiven Taktik der Kandidatin kann sie das nicht mehr durchstehen, ohne das Gutachten offenzulegen !
Das „Entlastungs-Gutachten“ wurde von Quaas & Partner in Stuttgart erstellt. Es wurde meines Wissens nirgends veröffentlicht.
@ Marceau
Danke für die Info.
Laut deren Homepage beschäftigen die sich ganz überwiegend mit Vertragsrecht im Gesundheitswesen. und allgemein auch im Verwaltungsrecht. Lediglich der Gründer mit Hochschulrecht.
Bin sehr gespannt, was der Vergleich deren Gutachtens mit dem von Weber so an Unterschiedlichen Befunden und Bewertungen ergibt…
Ich wäre allerdings angesichts der Transparenz der hier öffentlich gemachten Analyse bereit, eine gewisse Summe auf eine Wette einzusetzen…
Eigentlich müssten jetzt alle Dissertationen und Habilitationen etwa der (derzeitigen und) künftigen BVerfG-Richter unter den Plagiatsscanner. Schließlich kommt es in diesem Amt besonders auf die fachliche Eignung an.
Sofern diese Arbeiten wie bei FBR (Dissertation 1997) zwischen 1995 und 2012 geschrieben wurden, dürfte auch eine hohe Trefferquote bestehen. Um 1995 kam das Arbeiten mit Internet und juristischen Datenbanken in Mode, was Copy/Paste erst so richtig ermöglicht hat. Das ganze Unwesen dieser wohl häufigsten Plagiate lief in Deutschland bis 2012 (Causa Guttenberg). Ab 2013 mussten dann schleichend an allen Unis die juristischen Arbeiten online eingereicht werden und wurden sogleich auf Plagiate gescannt. Klar, damals waren die Programme noch nicht so ausgereift, so dass man heute sicher auch in Arbeiten ab 2013 vereinzelt noch etwas finden kann. So richtig ergiebig ist die Suche aber bei Arbeiten zwischen 1995-2012. Da haben sich ganz Viele die wissenschaftliche Arbeit etwas erleichtert.
Wenn jetzt vss. drei neue Kandidaten fürs BVerfG präsentiert werden und man von der These ausgeht, dass Promotionen bei Karrierejuristen typischerweise im Lebensalter von 26-32 entstehen, man gleichzeitig zwischen 45-55 Kandidat wird, dann müssten alle potentiellen Kandidaten zur stark gefährdeten Risikogruppe Copy/Paste (1995-2012) zählen.
Alleine schon bzgl. der wahrscheinlich drei neuen Kandidaten: Viel Arbeit für sie, Herr Weber!
….für das Amt des Verfassungsrichters kommt es eben nicht besonders auf die fachliche Eignung / Qualifikation an – sondern viel mehr auf die moralische, ethische, sittliche und menschliche Reife eines jeden Kandidaten ! Genau das hebt der vorliegende Supergau doch hervor ! Hyperqualifizierte „Rechts-Verdreher“ gibt es mehr als ausreichend – aber die Kombi aus Expertentum einerseits und einwandfreiem moralisch-ethischem Fingerprint andererseits macht die Eignung. Spätestens seit ihrem Auftritt bei Lanz ist zumindest mir klar, dass sie für das Amt des Verfassungsrichters vollkommen ungeeignet ist , weil Erdung, Berufserfahrung, Menschlichkeit und Bürgernähe vollkommen fehlen. Aber scheinbar fehlen auch Moral, Ethik, Anstand und Selbstreflektion – sofern sich die Vorwürfe bestätigen. Und das werden sie ……
Offensichtlich ist es jetzt ein ein strukturelles Ungleichgewicht, ja aufgrund der Fortentwicklung der casa, dass es jetzt für die Kandidatin um sehr viel mehr geht, nicht nur um den Ruf. Ich bin jetzt nicht im Bilde ob sie Herrn Stefan Weber direkt und informell versucht hat zu kontaktieren, um Wege auszuloten, ggbf. auch über Unterhändler. Aber im Moment bei Übersicht der Dinge kann Herr Weber vermeintlich in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit praktisch nur gewinnen, wenn er darstellen kann dass die Arbeit in ihren Ausprägungen aus statistischer Sicht schon nicht halten kann. Und ohne viel Prognosesicherheit aufweisen zu müssen dürfte die Bildzeitung das Thema weiter vertiefen. Ist das ganze hier nicht eine groteske Ohrfeige für die Richterschaft, Mitleid muss der Beobachter jetzt keines mehr haben. Wer Anwälte ins Rennen schickt diktiert die Spielregeln und löst damit in der Öffentlichkeit nicht planbare Wahrnehmungsveränderungen auf. Die Situation hätte deeskalierend nach meiner Meinung behoben werden können. Und ja, Gratulation an Herrn Weber, die Werbewirksamkeit international ist hoch und er steigert seine Reichweite und Markenwert. Unabhängig davon bin ich überzeugt, dass das Recht sich hier durchsetzen wird, freilich die Position im obersten Gericht dürfte nun wieder ergebnisoffen diskutiert werden und wer wäre nicht dafür wenn sich Frau Brosius-Gersdorf anderen kompetenten Kandidaten im Vergleich in den Kompetenzen nicht stellt.
Ich bin zwar „nur“ Dipl.-Kfm. aber das Verfassen meiner Diplomarbeit, für die übrigens auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben war, hat mich damals viel Kraft und sehr viel Nerven gekostet. Ich habe umfangreiche Literaturrecherche betrieben, mich zu allen Primärquellen „durchgehangelt“ und nur diese verarbeitet. Ich habe akribisch darauf geachtet, direkt und indirekt richtig sauber zu zitieren. Bei meinen intensiven Literaturrecherchen sind mir wiederholt wörtliche 1:1 Plagiate aufgefallen. Zum Teil wurden diese Plagiate dann in anderen Arbeiten zitiert und ich nahm deshalb an, es mit der Primärquelle zu tun zu haben, bis mir dann ein älteres Werk mit 1:1 identischer Formulierung in die Hände fiel. Warum sage ich das: Ich quälte mich damals mit meiner sauber erstellten Diplomarbeit ab und empfand es als überaus ungerecht, dass manche Dissertationen selbst für mich als eine Aneinanderreihung von Plagiaten zu identifizieren waren. Da hatten Menschen einen Dr.-Titel (ich nur ein Dipl.) erhalten und sich wahrscheinlich weniger angestrengt, als ich mich für meine Dipl.-Arbeit. Diese Titel wurden erschlichen, was mich sehr ärgerte. Warum war das dem jeweiligen Doktor-Vater nicht aufgefallen, der diese verwendete Literatur doch auch in und auswendig kennen musste, fragte ich mich damals immer. Insofern verfolge ich Ihre Arbeit, Herr Weber, mit absoluter Genugtuung und Hochachtung. Sie decken aber nicht nur wissenschaftliches Fehlverhalten auf, sondern eben auch die Charaktereigenschaften derer, die da plagiieren. Man kann nicht eine eidesstattliche Versicherung abgeben und dann seitenweise abschreiben. Das ist m.E. Beschiss. Und jemand der bescheißt hat an exponierten Stellen einer Gesellschaft nichts zu suchen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und liebe Grüße
…… Sie sagen es – Herr Meschede : Beschiss ! Unsere links-loyalen Medien nennen das wohl eher „bestätigte Plagiatsvorwürfe“ oder „nachweisliche Übereinbstimmungen“ . Man muss es aber als –> Beschiss und Betrug oder auch als asozialen Etikettenschwindel bezeichnen …… FBG hat sehr bald fertig …. und womit ?? Mit Recht …….
Der Grund, warum viele Doktorväter auf so etwas nicht achten ist, dass sie (oder viele) das am Liebsten gar nicht wissen wollen. Der Vorgang selber kostet Arbeit, vorausgesetzt man weiß überhaupt, wie man dies erfolgreich prüfen kann, man hat Jahre (zumindest in meiner Disziplin) in seine Doktoranden investiert, eine persönliche Beziehung ist gewachsen, nicht zuletzt würde man selber dumm dastehen. Um so wichtiger, dass es Leute wie Herrn Weber gibt, dem ich herzlich danke und großen Respekt zolle!
Tja, wer konnte 1997 ahnen, dass 2025 dank KI jeder Depp (zwar nicht so professionell wie Herr Weber, aber dennoch) so etwas herausfinden kann? Ich möchte nicht wissen, wie viele von denen, die damals eine solche eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, heute zittern müssen.
Man könnte sich ja auch weiterhin heftig darüber wundern, daß nicht einmal die Berufungskommission sich eingehend mit der Vita und den wissenschaftlichen Arbeiten, dem schockierenden „Gutachten“ der einen Kandidatin zum Menschenrecht des Ungeborenen, dem extrem aktivistischen Auftreten beider Kandidatinnen befasste…..
Aber es gibt da zwei bis drei kausale Problembereiche, die zu wenig Beachtung finden, wie ich meine:
Fangen wir mit dem jüngsten und klar ersichtlichen mal an:
1) Ein ehemaliger Gesundheitsminister, bei dem als hinreichende Qualifikation eine Ausbildung als Bankkaufmann angesehen wurde, und der daher keine Ahnung vom Gesundheitssystem geschweige denn Medizin hat, hat nicht einmal im finanziellen Bereich vernünftig gehandelt. Und die dringenden Hinweise der im Gegensatz zu ihm sachkompetenten Fachleute in den Wind geschlagen und mal eben 1-3 Mrd € verbrannt. Er ist scheinbar irgendwie zeitnah zu sehr viel Geld gekommen, um sich für einige Mio ein Haus zu kaufen, etc etc…
Dann kommen nach ein paar Jahren derart viele Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser und anderer Amtshandlungen, daß nach einem Untersuchungsausschuss (UA) gerufen wird. Dieser wäre angesichts der nach Jahren erkämpften Freigabe der Covid-Papers der mit hoher Wahrscheinlichkeit der politische Sargnagel für ihn. Eine Wahl führt dazu, daß die Befürworter des UA plötzlich zusammen mit dem ex-BM in einer Koalition sind. Da der ex-BM inzwischen mächtiger Fraktionsvorsitzender (weil er sich als BM disqualifiziert hat), und es plötzlich nicht mehr opportun ist, nach einem UA zu rufen, erpresst (?) man ihn stattdessen zum deal: Man torpediert nun als SPD die eigene Forderung nach einem UA, wenn der BM dafür zwei ungeeignete Kandidatinnen ins BVerfG schleust und/oder setzt ihn parallel zur Entscheidungsfindung unter politischen Druck mit dem UA.
Und so ist der Ex-BM und jetzige Fraktionschef nicht mit seinem Job, sondern nur mit der Rettung seiner politischen Karriere befasst. Was dann dazu führt, daß er ganz offensichtlich auch als Fraktionschef nichts taugt, weil er seine Ressourcen fast ausschließlich für seine persönlichen Belange einsetzt. Daß er bisher ein strikter Abtreibungsgegner war und plötzlich (erpressbar?) ausgerechnet eine Kandidatin vorschlägt, welche die 12 Wochen Fristenlösung erheblich bis in und ggf. über die Schwangerschaftswoche hinaus verlängern will, wo Frühgeborene eine recht gute Chance haben, eine schadlose Langfrist-Prognose zu haben, lassen wir mal beiseite….
Wir sehen: Es ging allen beteiligten NIE um die Qualifikation der beiden Kandidatinnen, sondern um politische Erpressung, also den Bruch der Verpflichtung, nach bestem Wissen und Gewissen… das hat mit dem stets vorgeschobenen „Zwang zu sachlichen Kompromissen“ in der parlamentarischen und regierungsarbeit NICHTS, aber auch gar NICHTS zu tun.
DAS ist die eigentliche, zunehmend schockierende Arbeitsweise in unserem Parlament.
2) Frühere Infiltration des BVerfG durch Politiker führt zur Aufweichung/Aufhebung der in der Verfassung verankerten Trennung von Jurisdiktion und Legislative:
FRÜHER hat man hauptsächlich ECHTE Experten im Verfassungsrecht in breitem Konsensus zu Richtern des BVerfG gemacht.
Die drei und bis vor 20 Jahren sogar funktionell vier (Presse als 4. Gewalt) vierfache Gewaltenteilung wurde meiner meinung nach durch die Kanzlerin bereits gefährdet bzw unterminiert:
IIRC hat sich der ehemalige Saarländische seinerzeit bei der Kanzlerin unbeliebt gemacht, weil er in einem ehrlichen Moment öffentlich kurz einen Einblick in die politischen Machtstrukturen gab. Er fiel bei Angela in Ungnade und wurde wohl gefragt, was er denn gerne machen würde? Antwort: Richter am BVerfG. So wurde ein Politiker, der Jahrzehnte zuvor ein paar Jahre lang Amtsrichter war, zum Richter am BVerfG. Angela hat das geregelt und wieder ein Problem weggelobt…
Zweiter Fall: Ein CDU-Politiker wechselt dank Angela direkt aus dem Bundestag ins BVerfG. Ebenfalls keine hohe verfassungsrechtliche Expertise vorhanden, lediglich formale befähigung zum Richteramt – was viele Menschen erstaunte.
Es gibt eine ganze Seite in der FAZ mit einem Interview des Ex-MdB, wo er IIRC u.a. auf die kritische Frage nach seiner verfassungsrechtlichen Expertise sinngemäß antwortet, daß es ja ganz gut wäre, wenn mal ein bodenständiger Politiker frei von trockener Juristerei gewissermaßen einen frischen Wind ins BVerfG brächte….
Dieser Richter hat es IIRC sogar geschafft, sich als „nicht befangen“ zu klassifizieren, als in seinem Senat eine Klage-Entscheidung zu einem sehr tragweiten im BT verabschiedeten Gesetz anstand, welcher er selber noch ZUGESTIMMT hat…
Wir sehen also: Die „Demokraten der Mitte“ reissen die aus gutem historischen Grund von den Vätern des Grundgesetzes verankerte strikte Trennung von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion nieder.
Und bei den beiden genannten Personen hätte es nicht einmal irgendeine Publikation gefunden, die man überhaupt als Grundlage für die Prüfung der Eignung zum Richter (=Experten) des BVerfG hätte heranziehen können.
Ich möchte nicht wissen wieviele der hochseriösen Väter und Mütter unserer weltweit bewunderten Verfassung aka Grundgesetz sich mittlerweile im Grab drehen, weil sich immer weniger in der Politik an dessen hohem ethischen Grundgedanken und dem wichtigen Prinzip der Gewaltenteilung orientieren.
Aktivisten und Ex-Politiker gehören meiner Meinung nach definitiv NICHT in das höchste Richteramt, sondern ausschließlich von einer extrem breiten und konsensual parteiübergreifenden Mehrheit der Volksvertreter, sondern ausschließlich Juristen, welche sich intensivst und langjährig mit Verfassungsrecht breite Anerkennung verdient haben und professionelle Distanz ohne jeden Zweifel an Interessenkonflikten vorweisen können.
Und Plagiateure sind erst recht nicht qualifiziert.
Blog-Beitrag von Hadmut Danisch zur Abmahnung:
Die grusel-grütze-grottenschlechte Abmahnung der Frauke Brosius-Gersdorf
https://www.danisch.de/blog/2025/08/06/die-grusel-gruetze-grottenschlechte-abmahnung-der-frauke-brosius-gersdorf/
Zitat:
„Denn, die Anmerkung erlaube ich mir, jemand, der Rechtskunde von den Themen hätte, für die ein Verfassungsrichter im zweiten Senat zuständig wäre, hätte schon dem Weber nicht so eine Abmahnung geschickt. Und der könnte darauf auch sofort mit einer negativen Feststellungsklage reagieren, und aus der Nummer käme man nicht mehr heraus. Kein kundiger Jurist hätte meines Erachtens so einen Blödsinn verschickt. Das Ding kann eigentlich nur nach hinten losgehen. Im Prinzip hat die Kanzlei ihre Mandanten Weber damit zum Tontaubenschießen ausgeliefert und freigegeben.“
Dann hoffen wir mal, dass Herr Danisch Recht hat.
Herr Weber, eine bescheidene Frage: Welche bereits erschienenen oder sich (zum Zeitpunkt des Verfassens womöglich) im Erscheinen befindlichen Publikationen von Hubertus Gersdorf wurden denn von Frau Brosius-Gersdorf im Literaturverzeichnis ihrer Diss als Sekundärliteratur angeführt?
Eine, nämlich diese:
Gersdorf, Hubertus: Das Kooperationsverhältnis zwischen deutscher Gerichtsbarkeit und EuGH, DVB1. 1994, 674 – 685.
Danke! Angesichts dieses Faktums sollte doch auch das letzte verzweifelte „in dubio pro rea“ verstummen. Wirklich erschreckt hat mich beim Lesen Ihres Gutachtens, dass selbst ein persönliches (!) Vorwort einer Qualifikationsschrift in Teilen einfach abgekupfert wird, weil frau darauf ‚keinen Bock‘ hat, aber auf diese akademische Floskel freilich nicht verzichten will. Auf solch kaltes Blut war ich – naiver Gutmensch, der ich bin – nicht gefasst!
Ich wünsche mir sehr, dass die Diskussion zur wissenschaftlichen Redlichkeit wieder auf eine sachliche Ebene zurückkehrt. Gerade in unseren Ländern, in denen Titel und wissenschaftliche Leistung immer noch eine gewisse Anerkennung erfahren, ist es wichtig, dass diese gerechtfertigt ist und nicht erschlichen wird.
Leider neigt mancher Mensch nun mal dazu, sich leichtere Wege zu erschließen, wenn der schwierigere, aber geradlinige zu steinig oder nicht bewältigbar ist. Es ist in der Verantwortung des akademischen Systems, hier Schranken zu setzen, etwa mit Richtlinien zur “guten wissenschaftlichen Praxis“,„codes of conduct“, Ombudsstellen u.ä. Insgesamt ist das aber keine leichte Aufgabe, denn die Grenzen sind fließend. Beispielsweise ist nicht ausschließen, dass in Promotionsvorhaben, die in umfangreichere Forschungsprojekte eingebettet sind, auch Ideen der Betreuer einfließen, die über reine Textverbesserungsvorschläge hinausgehen.
Weil aber natürlich auch das akademische System hin und wieder versagen kann, bedarf es unabhängiger, externer Stellen, die sich der Qualitätssicherung annehmen und entsprechende Prüfungen durchführen. Herr Weber mit seinem Team ist eine solche „Stelle“. Man mag ihn persönlich mögen oder nicht, ich persönlich halte seine Gutachten für notwendig und zumeist seriös recherchiert. Und zwar unabhängig davon, ob sie auf Basis eines Auftrages von wem auch immer erstellt wurden, und welcher politischen Gesinnungsgemeinschaft er möglicherweise nahesteht.
Natürlich ist es für eine Universität nicht angenehm, wenn bei ihr Plagiate entdeckt werden. So erging es meiner Universität im Jahr 2006, einen Monat nachdem ich das Amt des Rektors angetreten hatte. Damals war das für mich als entwicklungsorientiertem Informatiker, in dessen Projekten es nichts zu plagiieren gab, eine völlig neue Erfahrung. Die allerdings dank Herrn Webers Einsatz und strikter Maßnahmen unsererseits dazu führte, dass wir sämtliche an der Universität approbierten Arbeiten überprüft und im Zuge dessen auch eine ganze Reihe von Titeln aberkannt haben.
Dass Politik und Medien besonders harsch reagieren, wenn die eine oder der andere von ihnen aufgeblättert wird, ist menschlich verständlich, aber sachlich unangebracht. Vielmehr hat man abzuwägen, ob die in einem Plagiatsgutachten festgestellten Fakten im Rahmen dessen, was man landläufig unter wissenschaftlicher Redlichkeit versteht, bleiben oder eben nicht. Persönliche Anfeindungen sind demgegenüber a priori unredlich, vor allem wenn damit ein Prüfungsergebnis diskreditiert werden soll.
Es ist zwar eine Petitesse und wissenschaftlich irrelevant, aber abgeschriebene, „von Herzen kommende“ Danksagungen sagen viel über eine Person aus. Das erinnert mich ein bisschen an die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer, die am Morgen nach der Ahrtal-Katastrophe simste: „Ich brauche ein paar Sätze des Mitgefühls“.
Die abgeschriebene Danksagung passt jedenfalls zum schaurigen Auftritt bei Lanz.
Man sollte Frau Brosius-Gersdorf die Stelle der Verfassungsrichterin dennoch überlassen. Sie reiht sich in eine Reihe einer Vielzahl von Persönlichkeiten ein, die sich um dieses Land auf besondere Weise verdient gemacht haben und es aktuell tun.
Heute – gefühlt eigentlich schon seit Jahren, tritt man hierzulande nicht mehr vom gewünschten oder ausgeübten Amt zurück, sondern mit allen Mitteln auf Kritiker ein. Auch deshalb ist sie eine von uns, die wir uns die dauerhafte Posse gefallen lassen. Wenn der Narr König wird, ist das Königreich Narrenland. Dann sollten wir uns alle auch entsprechend verhalten und die Auswirkungen dulden.
Also, dies Amt sei ihr gegönnt, schon der interessanten zukünftigen Urteile und Begründungen wegen. Der dabei entstehende materielle Schaden scheint verglichen mit den derzeitigen aktuellen und angedachten Ausgaben für metallurgische Produkte zur massenhaften Beseitigung nicht nur menschlichen Lebens überschaubar.
PS: Der Fairness halber sollte eine derartige Recherche künftig für alle erfolgen, die ein öffentliches Amt innehaben oder anstreben.
@ Dr.Bauder
@MKB
Ihre guten Hinweise zur Bereicherung der Indizienkette möchte ich noch durch folgende Ergänzung erweitern:
zitat: „Bis auf eine Umstellung identisch, was Autor, Werk und exakte Seitenangaben anbelangt! “
Hier wäre auch nicht unwichtig, in den beiden wichtigen, aber auch sämtlichen anderen Publikationen der beiden Eheleute zu recherchieren, ab WANN diese solitäre Umstellung/Korrektur stattgefunden hat?
Wenn diese nämlich auf Seiten der Publikationen des Ehemannes ebenfalls VOR der Einreichung der Dissertation der Ehefrau auftauchte, die anderen stümperhaft-fehlerhaften Zitate jedoch nicht, wäre diese ein zusätzliches Indiz für entweder direkte oder indirekte Autorenschaft des Ehemannes oder einer „aktualisierten“ copy and paste- Aktion seitens der Ehefrau und rein statistisch würde sich (aus meiner Sicht) die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen die Promotionsordnung und einer falschen eidesstattlichen Versicherung als Teil der Dissertation nochmals exponentiell erhöhen.
Im Übrigen halte ich Sätze wie die Formulierung „bei Lichte betrachtet“ als solche bereits einer wissenschaftlichen Arbeit unwürdig – das ist plumpe Belletristik, in seinem Kern sachfremd und spricht einem wissenschaftlichen Anspruch blanken Hohn.
Allerdings ist der sinnvolle Hinweis auf die Recherche zur personellen Spezifität und deren Inzidenz in den Publikationen oder auch nur öffentlichen Äusserungen ausgesprochen zielführend…
Einen tiefen (wenngleich ungewollt tiefen) Einblick in die allgemeine wissenschaftliche Karriereplanung bot einst mein damaliger Chef und Ordinarius mit einem „wohlgemeint-väterlichen“ Rat:
„Sie müssen einfach Ihre Ansprüche an eigene Publikationen und den Aufwand reduzieren! Schreiben Sie einfach, ich sorge für Akzeptanz. Egal, was und wie gut Sie schreiben: Einfach immer in die gleiche thematische Ecke pinkeln, dann werden Sie immer mehr zitiert.
Und egal, ob das richtig ist, was Sie schreiben: Irgendwann gelten Sie wegen der schieren Quantität als „Experte“ zu dem Thema. Das ist ein typischer Automatismus.“
Ich kann garnicht sagen, wie sehr mich dieser Mensch, der sogar Präsident der fachlichen Bundesvereinigung war, mit diesem Blick in die Abgründe der Hinterzimmer-Politik seitdem angewidert hat – ich bekomme noch heute (Jahrzehnte später) starken Brechreiz, wenn ich nur an dieses Gespräch zurückdenke.
In den damals folgenden Jahren habe ich erlebt, wie hemmungslos selbst zuvor von mir (fälschlich) bewunderte bzw „hoch angesehene“ bzw „über jeden Zweifel erhabene“ Opinion Leaders sich als höchstgradig korrupte und hemmungslos gierige Dysoziale herausstellten.
Daher war ich auch nicht überrascht, als ich seinerzeit im „Spiegel“ die hochinteressante Geschichte des ehemaligen Chefarztes im Klinikum Ludwigshafen, Prof. Boldt, las.
Er hat laut dem Artikel ganz offensichtlich Dutzende klinische Studien nicht nur frei erfunden, sondern sogar die Unterschriften der „Mitautoren“ gefälscht.
Und diese vielen Publikationen wurden trotz peer-group Reviews in vielen hochkarätigen Fachzeitschriften publiziert.
Es ist nur einem sehr klugen und aufmerksamen britischen Fackollegen zu verdanken, daß dieses m.E.n. hochkriminelle handeln über viele Jahre (!) hinweg überhaupt aufflog:
Er hat wegen statistischen Auffälligkeiten und Ähnlichkeiten in vielen Publikationen den damaligen Prof. Boldt zunächst nur aus Interesse und (zunächst) nicht so viel Böses ahnend mehrfach freundlich gebeten, doch einmal die Originaldaten und nähere Informationen zu einigen wenigen Arbeiten zugänglich zu machen. Er bekam jedoch nie eine Antwort.
Dann hat er sich an die Herausgeber der betreffenden angesehenen Zeitschriften gewandt. Die haben zunächst nicht einmal reagiert. Dann wurde der britische Kollege aber zunehmend kritisch und auch nachdrücklich.
Schliesslich nahmen sich die Herausgeber dann doch der Bitte an – bekamen jedoch ebenfalls keinerlei Antworten bzw absurde Ausflüchte.
Nach mehrmaliger frustraner Anfrage der Herausgeber und einiger Recherchen landete dann IRGENDWANN nach langer Zeit die Sache bei der Ärztekammer und schliesslich bei der Staatsanwaltschaft.
Die angeblichen Mitautoren fielen scheinbar aus allen Wolken, als sie erfuhren, daß zu einem nicht unerheblichen Teil (laut ihrer Aussage) ihre Unterschriften auf den üblichen rechtsverbindlichen „best-practise“ Erklärungen zu den Publikationen und IIRC wohl auch die Unterschriften der Aufklärung/Einverständniserklärungen der Patienten fehlten.
Die bis zu diesem Punkt war seine Karriere raketenartig gelaufen und Boldt wurde damals bereits von Vielen als sicherer nächster Präsident des Bundesverbandes gehandelt.
Fast hätte er es geschafft…..
Er wurde dann… ähem… sagen wir mal so: Eine hausinterne Prüfung des Ludwigshafener Klinikums erfolgte und es wurde dann eine neue Stellenausschreibung bekannt.
Es folgten dann Löschungen diverser Publikationen aus dem zugänglichen Archiv und erklärende „Editorials“…
Ich kann nur jedem empfehlen, sich die Artikel zu dem Fall zu Gemüte zu führen.
Da wird von einem langjährigen gnadenlosen und systematischen wissenschaftlichen Betrug berichtet, wo man nur zu dem Schluss kommen kann, daß da höchste kriminelle Energie vorgelegen haben muss.
Würde das mal in einem Film ohne Übertreibung gezeigt, so würden vermutlich 99,99% der Zuschauer anschließend urteilen:
„Ist zwar sehr spannend und unterhaltsam – ABER total unrealistisch, typisch Hollywood!“
Leider übersteigt heutzutage die Realität zunehmend jedes Vorstellungsvermögen und jede noch so absurd erscheinende Phantasie von uns Menschen, die noch daran glauben, daß in Wissenschaftlichen Bereichen zu einem extrem hohen Maße sehr ehrlich und der Sache dienlich und frei von Interessenkonflikten gehandelt wird.
Selbstverständlich gibt es immer noch viele ehrliche und wissenschaftlich sach-ambitionierte Autoren. Doch der Virus der Beliebigkeit und des „äusserst flexiblen Umgangs mit ethischen Prinzipien“ ist unverkennbar bereits epdemisch geworden….
Umso mehr sind unabhängige und unbestechliche Akteure (wie hier) gesellschaftlich-wissenschaftlich vital wichtig, um zumindest das Risiko der Enttarnung als Plagiateur oder gar Betrüger möglichst hoch zu halten.
Inwieweit die Kandidatin für das Amt der höchsten Richterschaft inhaltlich geeignet ist vermag ich nicht zu beurteilen, auch nicht ob sie kompetent ist. Andererseits muss sich die Kandidatin im Moment fragen, was sie in den letzten Wochen wirklich gewonnen hat oder ob sie nicht faktisch das verloren hat wofür sie bei Lanz argumentiert hat, nämlich Glaubwürdikgeit. Wäre der Punkt nicht schon längst gewesen zurückzuziehen, weil das nach Vorne praktisch im Parteienmühlwerk zerrieben wird. Es ist brandgefährlich für einen Kandidaten auf das Titelblatt der Bildzeitung zu gelangen wenn es nicht die richtige Intonation ist. Auf dem Spiel steht da ganz schnell die Glaubwürdigkeit, die Zukunftsfähigkeit und es hätte viele Möglichkeiten gegeben mit Würde einen guten Weg abzubiegen. Die Reputation der Richterschaft und vor allem das Ehrgefühl der Richterschaft dürfte momentan sehr gestresst sein, freilich auch durch eine unglücklich initialisierte Wahl. Das kann nur aufgelöst werden indem man einen sauberen strukturierten Prozess mit weiteren Kandidaten aufsetzt und warum sollte sich Frau Brosius Gersdorf dann nicht wieder bewerben dürfen?
Heutzutage ist ja häufig von „alternativen Fakten“ die Rede. Insofern handelt es sich hier also um eine alternativ erstellte oder kompakt formuliert: eine alternative Dissertation.
Bereits im Juli 2024 fiel mir Brosius-Gersdorf auf. bei Lanz auf. „Wähler beseitigen“ ohne Widerspruch der anwesenden Juristen Baum und Prantl, jedoch mit einem leichten Störgefühl des Moderators. Forderung nach Abschaffung der Splittingtabelle, Grundlage Artikel 3 GG, es gibt aber noch einen Artikel 6 GG. Ganz daneben lag sie beim Ausgang des Verfahrens gegen das Magazin Compact. Kein Praktikerin, gesichert. Das Abwägen zwischen Artikeln des Grundgesetzes und das Subsumere ist ihre Sache nicht. Wirtschaftlich schlau gemacht ist lediglich das Schürfen zweier Titel aus einer gemeinsamen Pipeline. Ähnlich der Destillation von Erdöl.
Da beide Texte in so vielen Bereichen nahezu identisch sind, stellt sich doch die Frage: War es ein Ghostwriter für die Dame, oder gar ein Ghostwriter für einen Herrn und eine Dame?
Schon die Art und Weise „Studie“ ist keine Dissertation.
Zumindest nicht im naturwissenschaftlichen Bereich.
Eine Studie zu einem bereits rechtskräftig abgeschlossen Rechtakt, kann keine Dissertation sein, sonden blos hinterherige Meinung, weil das Merkmal „öriginär“ nicht erfüllbar ist.
Meinung als Dissertation – geht nicht.
*** Eine Dissertation zur Erlangung eines Dr-Grades muss originär sein. ***
Das heißt.
Eine originäre Dissertation zeichnet sich dadurch aus, dass sie einen eigenständigen, neuen Beitrag zum Forschungsstand leistet.
Dies bedeutet, dass die Arbeit nicht einfach eine Zusammenfassung bereits vorhandenen Wissens ist, sondern neue Erkenntnisse, Perspektiven oder Methoden in das jeweilige Fachgebiet einbringt.
Eine Dissertation ist also nicht nur eine Zusammenfassung von Literatur, sondern muss primäre Forschung beinhalten, also eigene Untersuchungen, Experimente oder Analysen, die neue Ergebnisse liefern.
Merkmale einer originären Dissertation:
Die Arbeit soll eine Lücke im bestehenden Wissen füllen oder eine neue Perspektive auf ein Thema eröffnen. Bei einem bereits rechtskräftig vollzogenen Rechtakt ist das wohl kaum möglich, weil das Merkmal „öriginär“ nicht erfüllbar ist.
genau so wie Sie es beschreiben, würde ich mir als Laie – das Wesen einer Doktorarbeit – vorstellen,
aber warum achten die jeweiligen Universitäten – die Doktor-Väter/Mütter – sollten doch mit dem jeweiligen Stoff bestens vertraut sein, nicht darauf, dass dies auch so geschieht, hier müsste sich etwas ändern ??
Lieber Herr Weber, Sie scheinen mit der Aussage „wissenschaftliche Starthilfe“ im Nius-Interview gestern ins Schwarze getroffen zu haben. Der Blick in die CVs der beiden Eheleute liefert dazu einige Indizien.
Die beiden haben 1995 geheiratet, da war sie 24j. Studentin, er 33j. Habilitand. 1996-97 hat sie ihre Dissertation verfasst, er war da also bereits neun Jahre an Lebensalter und Ausbildung weiter. Die ursprüngliche Behauptung ihrer RAe, dass womöglich ja auch er bei ihr abgeschrieben hat, mutet in diesem Zusammenhang geradezu lächerlich an. Sie war da 25, hatte frisch das erste Examen und noch nie was wissenschaftlich geschrieben. Er dagegen war bereits promoviert, hatte auch schon einiges veröffentlicht und war ihr Jahre an juristischer Erfahrung voraus. Er hätte gar kein Interesse daran gehabt, dass eine wissenschaftlich völlig unerfahrene 25j. in seiner Habil. rumpfuscht.
Weitere Erkenntnisse: Sie brach dann 1998 erst zum LL.M. nach Schottland auf, dann kam das Referendariat. Das spricht für eine enge Taktung und womöglich Zeitnot. Die Dissertation musste schlicht schnell gehen und fertig werden. Die Anmeldung für einen Studiengang LL.M. im Ausland hat auch einen bestimmten Vorlauf von oft ca. einem Jahr. Da kam dann die wissenschaftliche Starthilfe des erfahrenen Ehemanns ins Spiel.
Trotzdem: Was haben sich die beiden dann eigentlich bei der Anfrage der SPD gedacht? Hatten sie das Handeln aus den 90ern verdrängt? Dachten sie, dass ist ja nur ein bisschen Hilfe gewesen, nicht so schlimm? Oder meinten sie, das wird schon gutgehen, prüft eh niemand? Ab dem Moment einer Kandidatur zum BVerfG musste aber doch klar sein, dass man damit ins Rampenlicht tritt.
Sherlock Holmes, gut ausgeführt ! Nicht unwahrscheinlich, dass es so gelaufen ist. Rein menschlich betrachtet, der liebende Ehemann….leider hat das nichts mit selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit zu tun. Es hat mehr als ein Geschmäckle, dass hier Texte und Zitate mehr oder minder 1:1 identisch sind…..äußerst seltsam jedenfalls.
Allein die auf S. 14 (s.o.) in beiden Gersdorf-Arbeiten gemachten Anmerkungen bzw. Quellennachweise sprechen Bände. Bis auf eine Umstellung identisch, was Autor, Werk und exakte Seitenangaben anbelangt! Preisfrage an die Mathematiker: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese nicht aus der Feder von ein – und demselben Autor stammen. Audacia vincit? Hoffentlich diesmal nicht!
Um die Autorenschaft von HG zu belegen könnte man ja einmal der Frage nachgehen, ob die Formulierung „bei Lichte betrachtet“ dort häufiger Verwendung findet. Das gleiche müsste man mit sämtlichen Arbeiten von B-G machen.
Findet sich diese Floskel in all seinen Veröffentlichungen. Bei ihr jedoch nur in der Dissertationsschrift, dann wäre das ein sehr deutlicher Beleg für die Autorenschaft von HG
ich möchte mich herzlich bei Dr. Weber für sein sehr wichtiges Engagement bedanken, welches eine der weniger Oasen der Transparenz im Ozean der propagandistisch-pseudoreligiösen Gesellschaftskriege darstellt.
Ich bin fast 70 Jahre alt und muss sagen, daß selbstverständlich früher nicht alles besser oder gar perfekt war. Aber gerade in den letzten 20-30 Jahren ist nicht nur in der Wisssenschaft, sondern in praktisch sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft schleichend, aber doch merklich etwas von der (früher) Ausnahme zur (jetzt) überwiegenden Haltung und handeln geworden: Völlige Hemmungslosigkeit und fast wahnhaft anmutende „selektive Wahrnehmung“. Sowohl bei der intriganten Karriereplanung und ihrer Durchsetzung über „Leichen“ als auch oftmals in völlige Abwesenheit von Selbstkritik. Selbst der Dreisatz und klare, eindeutige Statistiken werden mit hanebüchenen (stets völlig sachfremden) Ausflüchten umgedeutet und für jedermann sichtbare Tatsachen geleugnet.
Dreistester Betrug, Korruption, Seilschaften, Selbstbereicherung…. selbst, wenn man heutzutage viel mehr technische Möglichkeiten hat, so etwas zu entlarven – so werden die haltlosen Ausflüchte dann doch nur umso absurder.
Wie sagte der ehemaalige EU-Kommissionspräsident Claude Juncker einmal vor der Kamera: „Wenn es mal hart wird, musst Du lügen, lügen, lügen—“
Und die so wichtige vierte Gewalt ist mittlerweile zum devoten Pressecorps der Regierenden geworden.
Die Nominierung der beiden SPD-Kandidaten für das BVerfG hat die sich hier offenbarende mangelnde wissenschaftliche Schwäche ja nur als eine Art politischem Offenbarungseid der sie berufenden Parteinen, es gibt aus meiner Sicht einen klaren und erschütternden politischen Hintergrund:
Die Opposition mittelfristig aus dem Bundestag per Infiltration des BVerfg mit politischen Dienern zu entfernen, weil die Bürger immer verzweifelter werden und (wie die Umfragen zeigen) dieser Regierung bereits nach weniger als 100 Tagen nicht mehr über den Weg trauen.
Ein Kluger Mensch hat es mal so formuliert (freies Ziatat):
„Viele Menschen verstehen nicht, WO GENAU das Problem ist – aber sie spüren es täglich in ihrem Leben am eigenen Leib“.
Früher hat die Regierung in solchen Fällen wenigstens versucht, besser zu werden. In unserer jetzigen Zeit spielen aber demokratische Spielregeln kaum noch eine Rolle…. Wo früher der Intellekt und das Florett herrschte, spielen mittlerweile immer häufiger Brecheisen und Vorschlaghammer in den Händen dyssozialer und schlichter Gemüter…
ich bin noch nicht so alt wie Sie. Ich würde Ihnen in den meisten Punkte Recht geben. Aus meiner Sicht war die Korruption, Vetternwitschaft und Lügen genauso wenn nicht schlimmer. Wir haben aber nun eine Zeit wo die Wahrheit endlich ans Licht kommt. Es wird auch Zeit für neues. Das alte System hat ausgedient. Es ging um Ellenbogen schummeln usw. ehrliche Menschen hatten es schwer beim alten System.
Den zunächst am harmlosesten wirkenden Fehler in einem Zitat aus einer Jahreszahl 1966 dann eine Seitenzahl (S. 1966) zu machen, halte ich für am bedeutensten, denn dieser dilletantische Flüchtigkeitsfehler beweist sehr eindrücklich wie schlampig (:D ) hier gefuscht worden ist und mit welcher absoluten Verpeiltheit auf Hausarbeitsniveau eines Studienbeginners. Ich vermute mal stark: die kann eigentlich gar nix und wissenschaftlich arbeiten erst Recht nicht (Recht sprechen und Recht ergründen dann sowieso nicht, dazu braucht man zudem Charakter 😀 den hat sie und ihr Mann ganz sicher eben nicht). Leider kommt aus den Medienberichten „es ist an 91 Stellen gepfuscht worden“ nicht heraus, wie massiv hier betrogen worden ist. Das ist definitiv sehr umfangreicher Betrug. Man sollte dazu übergehen und die Gesamtanzahl der Sätze in der „Nicht-Dr.Arbeit“ zählen und dann die Anzahl der gesichert abgeschriebenen Sätze gegenüberstellen.
Der Anspruch einer Allein-Autorschaft von B.-G. an der von ihr präsentierten Diss. läßt sich nach den hier aufgelisteten Belegen nicht mehr aufrecht erhalten. Wer hier noch diskutieren will, betritt die Bühne des absurden Theaters.
Wenn es Regeln gibt (hier: Promotionsordnung), müssen diese auch eingehalten werden. Eine Juristin sollte sich darüber im Klaren sein, was eine Eidesstattliche Erklärung ist. Über moralische Aspekte in diesem Zusammenhang kann man ja immer noch diskutieren.
@Wanda: you made my day. Da ist was Wahres dran!
Vielleicht sollte man die Aufgabenstellungen im nicht naturwissenschaftlichen Bereich ein wenig modifizieren. Aber weder heute noch damals ist/war das so gegeben und damit einher geht ein Mindesmaß an Eigenleistung. Die Vielzahl 1:1 kopierter Quellenangaben oder auch die Übernahme semantisch fehlerhafter Zitate aus seiner Arbeit liefern mehr als einen Anfangsverdacht. Das ist ja ungeheuerlich.
Guttenberg zeriss man in der Luft, hinter FBG scheint aber wie auch hinter Habeck die Phalanx des links-grün medialen Bollwerks zu stehen und so darf sich C- oder D-Personal ungeniert weiter nach oben dienen um uns die Welt erklären.
Wieso nur kann das die Uni Hamburg alleine entscheiden? Hier geht es um eine Person öffentlichen Interesses, dieses Werk muss auf Herz und Nieren durch mehrere Instanzen geprüft werden. Entschuldigung, ich musste vor mehreren Prüfern bestehen und meine Diplomarbeit später wurde streng geprüft.
Ich meine, so geht es nicht, darauf was hier gelaufen ist kann man verzichten, somit muss dieses Werk brutalstmöglich geprüft werden und Recht gersprochen werden. Die Unabhängigkeit der Uni Hamburg steht ebenso auf dem Prüfstand: wir benötigen wissenschaftliche Fakultäten und keine Steigbügelhalter für Aktivisten.
Ich habe hier noch keine eigene Meinung und die Gutachter sind hier voraussichtlich gefragt, das sollten wir abwarten. In dubio pro reo. Einen Hinweis würde ich gerne geben um etwas mehr Sicherheit in das Verfahren zu bringen sollte nicht nur vergleichend gearbeitet werden, sondern auch statistische Methoden herangezogen werden. Wenn also z.B. eine Serie von Fussnoten identisch aufgeführt wird, dann hat hier die Statistik eine hohe Aussagekraft. Denkbar wäre es die Wahrscheinlichkeiten über einschlägige Verfahren der Monte Carlo Simulation abzubilden. Meine Meinung ist, dass mal bitte von allen Seiten der Enthusiasmus heruntergedreht wird und man sich aufeinanderzubewegt. Wenn auf allen Seiten Anwälte ins Spiel kommen kann niemand mehr gewinnen. Das ist meine persönliche Überzeugung. Und hier spreche ich noch nicht einmal vom
Ansehen des höchsten Gerichtes oder von Spitzenpolitikern.
Gibt es nicht auch die Möglichkeit zweier geGhostwriteter Texte, denn ein Ghostwriter wird Passagen, die er schon einmal geschrieben hat und die inhaltlich passen, in jedem Fall noch einmal in etwas abgewandelter Form, wie in den meisten oben veröffentlichten Beispielen der Fall, verwenden…
Also ein Substrat ist da, das kann niemand mehr ableugnen. Dazu noch ein paar Anmerkungen und Tipps:
1. Haben Sie schon ihre Habil. angesehen? Da dürfte sich ja auch etwas finden. Nur selten arbeiten Menschen mal korrekt und mal nicht.
2. Was war wohl das Motiv? Unstreitig ist sie nicht dumm und hätte ihre Diss. zu 100% eigenständig schreiben können. Ich verstehe das nicht.
3. Dachte FBR bei Zusage an die FBR wirklich, dass die Schatten der Vergangenheit nicht hochkommen? Ihr musste doch klar sein, dass sie nun eine Person des öffentlichen Lebens ist und ihre Arbeiten durchleuchtet werden. Oder hat sie das verdrängt? Oder doch gehofft, durch zu kommen?
4. Haben Sie, Herr Weber, mal die Satzung der Uni Hamburg zu wissenschaftlichem Fehlerhaften durchgelesen? Nicht dass in Hamburg wieder eine Krähe der anderen kein Auge aushackt und der Fall unter den Teppich gekehrt wird.
5. FBR würde übrigens, wenn die magischen 0,2% Plagiatscontent der Rspr. überschritten sind, nicht nur den Doktortitel verlieren, sondern auch den Prof. und damit den Lehrstuhl und wohl auch den Beamtenstatus, sprich alles. Allen sollte klar sein, dass es hier somit auch um Existenzvernichtung geht.
Hätte es diese neuerliche Prüfung auch gegeben, wenn Frau Brosius-Gersdorf zuvor den Verzicht auf ihre weitere Kandidatur erklärt hätte? Nunmehr kann ich mir eine Aufrechterhaltung dieses Wahlvorschlages schwerlich vorstellen -das ist eine einzige Tragödie, ich sehe überall nur Verlierer.
Meine Meinung ist:
Dass sich sowohl Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als auch ihr Doktorvater Prof. Dr. Horst Dreier sowie ihr Ehemann Prof. Dr. Hubertus Gersdorf in ihrem verfassungsrechtlichen Denken auf die Philosophie der Aufklärung stützen, insbesondere auf Kant, ist kein Zufall – sondern Ausdruck einer tiefgreifenden ideologischen Ausrichtung, die den deutschen Staat als Produkt „autonomer Vernunft“ versteht. Das ist nicht nur philosophisch fragwürdig, sondern verfassungsrechtlich gefährlich.
1.
In der Dissertation von Frau Brosius-Gersdorf („Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip“, Hamburg 1997) finden sich laut Dokumentation von Dr. Weber und seinem Team 91 Passagen, die auf Ghostwriting-Verdacht durch ihren Ehemann Hubertus Gersdorf hindeuten. Auch einige Plagiate wurden dokumentiert. Die Fakten sind ernüchternd: Zahlreiche nahezu identische oder stark ähnliche Textteile zwischen der Habilitation des Ehemanns und der Dissertation der Ehefrau, ohne korrekte Zitation. Das beschädigt nicht nur die wissenschaftliche Integrität, sondern wirft auch ein Licht auf ein juristisches Establishment, das sich selbst legitimiert – durch Nähe, Seilschaften und eine gemeinsame Weltanschauung.
2.
Diese Weltanschauung ist entscheidend: In den Schriften von Brosius-Gersdorf und Dreier – etwa in Staat ohne Gott oder im Grundgesetz-Kommentar – wird der moderne Verfassungsstaat als rein vernunftbasiertes Projekt der Aufklärung dargestellt. Gott und Naturrecht bleiben konsequent außen vor. Der Staat soll angeblich keiner metaphysischen oder überpositiven Begründung bedürfen. Doch genau darin liegt das Problem: Wenn Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit nicht auf einer höheren, außerrechtlichen Moral gründen, sondern nur auf Konsens oder politischer Mehrheitsmeinung, dann werden sie beliebig und relativierbar.
3.
Die Aufklärung wird hier nicht sachlich behandelt, sondern politisch instrumentalisiert. Wie das Ministerialreskript von 1778 zeigt, war die Durchsetzung der kantischen Philosophie durch den preußischen Staat ein bewusster Machtakt: Kant wurde gefördert, naturrechtliche Ansätze systematisch verdrängt. Die angeblich „autonome Vernunft“ war Teil einer staatlichen Strategie, keine sachliche, freie Entwicklung des Denkens.
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4.
Diese historische Verzerrung wirkt bis heute nach – auch in den verfassungsrechtlichen Überzeugungen der genannten Personen. Frau Brosius-Gersdorf behauptet, der liberale Staat brauche keine metaphysische oder naturrechtliche Grundlage. Aber wer entscheidet dann, was Recht ist? Wenn es keine überpositiven Maßstäbe gibt, wird das Recht zur bloßen Setzung – und in letzter Konsequenz zur Machtausübung ohne moralisches Fundament. Genau davor hat schon Carl Friedrich von Savigny gewarnt, als er schrieb, dass ein Recht ohne Wurzeln in Sitte, Religion und Geschichte nur ein toter Buchstabenkörper sei.
5.
Wenn Menschen, die auf dieser ideologischen Grundlage promovieren, habilitieren und sich in die höchsten juristischen Ämter aufschwingen – ohne saubere wissenschaftliche Arbeit, aber mit enger gegenseitiger Bezugnahme –, dann ist das eine Katastrophe.
Ich habe mir die von Ihnen herausgearbeiteten Stellen angeschaut. Im Wesentlichen heben Sie einige gleiche Formulierungen hervor wie „im Lichte betrachtet“ oder „demokratische Legitimation“ etc. Das hat nichts mit Plagiat zu tun. Dass sie auch Stellen wie „Wille des Volkes“ als plagiatsverdächtig einstufen, finde ich fast schon lächerlich, denn der Wille des Volkes ist nunmal Teil des Dissertationsthemas. Ich bin überzeugt davon, dass die Einstufung der Uni ähnlich ausfallen wird. Man muss übrigens kein Fan der Dissertationsverfasserin sein, um eine solche Plagiatsprüfung wie die von Ihnen durchgeführte ebenfalls wissenschaftlich unlauter zu finden.
Sie haben offensichtlich nicht über die ersten paar Seiten hinausgelesen. Ich muss aber auch eingestehen, dass das harmlose Vorgeplänkel zur Einleitung strategisch sehr unklug gewählt ist. Zehn Seiten weiter geht es schon ans Eingemachte.
Ich bezweifle, dass Sie sich die herausgearbeiteten Stellen tatsächlich angeschaut haben. Was sagen Sie zum Beispiel zu S. 16 des Gutachtens und den weiteren Paralellen dieser Art?
@Tilly Keno:
Offenbar haben Sie das Gutachten von Herrn Weber nur oberflächlich überflogen und kommen deshalb zu falschen Schlüssen. Die übereinstimmenden Formulierungen von Frauke Brosius-Gersdorf und ihrem Mann behandelt Herr Weber nur ganz am Schluss seiner Arbeit unter dem Punkt Stilometrie. Davor sind aber seitenweise identische bzw. leicht abgewandelte Textpassagen mit krass übereinstimmenden Fußnoten aufgelistet, die eindeutig zeigen, dass etwas mit der Diss von Frau Brosius nicht stimmt. Von einem Plagiat spricht Herr Weber auch nicht, sondern er vermutet Ghostwriting, also dass Herr Gersdorf die Arbeit seiner Frau verfassst hat. Deshalb die Stilometrie (Vermessung des persönlichen Schreibstils) am Schluss.
@Stefan Weber:
Meine Hochachtung für die Arbeit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Ich bin gespannt, welche Folgen sich ergeben. Eigentlich müssten nun etliche deutsche Rechtsprofessoren sofort ihre Lehrstühle räumen für ihren peinlichen und widerlichen Versuch, die Bevölkerung und damit die Zahler ihrer Gehälter zu belügen. Leider sind Sie, Herr Weber, ein einsamer Rufer. Die bundesdeutsche Presse ignoriert das Thema, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Bei Tagesschau.de habe ich auch nach 24 Stunden gerade keinen Hinweis auf die neue Lage gefunden.
Die Beispiele zeigen es ganz deutlich: Sie hat ganze Passagen aus der Arbeit ihres Mannes inkl. seiner Quellenangaben übernommen. Im Grunde hätte sie jedesmal IHN zitieren müssen, dann wäre der Schwindel aber auch sofort aufgeflogen.
Weiter unten können Sie die Bewertung eines promovierten Juristen zu den Vorwürfen von Dr. Weber lesen. Jener bestätigt voll und ganz dessen Bewertung. Das Narrativ, „dunkle, rechte Mächte“ stünden hinter den Vorwürfen, ist völliger Bullshit, da Dr. Weber in der Vergangenheit auch Dissertationen von CDU- und FDP-Personen evaluiert und des Plagiats überführt hat. Aber Meinung statt Fakten zu vertreten und sich Luftschlösser zu zaubern, ist wohl untrennbar mit dem Geiste von Linken und Grünen verknüpft.
„Denn vollziehende Verwaltung erschöpft sich regelmäßig nicht in dem automatenhaften Vollzug gesetzlicher oder exekutiver Vollprogramme, sondern nimmt regelmäßig auch gewisse eigene Entscheidungsbefugnisse wahr. Insbesondere die Gesetzesanwendung und -konkretisierung ist regelmäßig ein Akt wertender, rechtsschöpfender Erkenntnis. Eine detailliert gesetzesprogrammierte staatliche Verwaltung dürfte daher eher die Ausnahme sein.“ (Dissertation)
„Vollziehende Verwaltung erschöpft sich prinzipiell nicht in dem automatenhaften Vollzug gesetzlich determinierter Vollprogramme, sondern nimmt regelmäßig auch gewisse eigene Entscheidungsbefugnisse wahr. Insbesondere die Gesetzesanwendung und -konkretisierung ist regelmäßig ein Akt wertender, rechtsschöpfender Erkenntnis. Eine detailliert gesetzesprogrammierte staatliche Verwaltung ist daher eher die Ausnahme.“ (Habilitation)
Man kann sich nicht einfacher mit einem Kommentar als absoluter Laie herausstellen als Felix mit seinem Kommentar zu S.16. Diese Seite beinhaltet die Aneinanderreihung von 3 Rechtsauffassungen. Das ist eine Stelle an der nicht die Gedanken der Autoren genannt werden sondern zueinander passende Argumentationen dreier andere aneinander gereiht wurden. Da reicht zur Erklärung der Parallelität tatsächlich ganz simpel Kenntnis dieser 3 Auffassungen und Ähnlichkeit des Themas.
Dieses dankenswerte und sehr präzise Gutachten ist für den moralischen Zustand der politischen Kaste, die eine solche Verhöhung ehrlicher akademischr Arbeit auch noch stützt, geradezu kennzeichnend und erschütternd. Geistiger Mißbrauch und Parasitismus durchwirken immer mehr eine Gesellschaft, die dann ganz folgerichtig auch jene verachtet, die sich in ihrem akademischen Wirken nichts zu Schulden kommen haben lassen! Man darf wirklich gespannt sein, welche Argumentation die Gegenseite nun noch in Feld führen wird. Die „intellektuelle“ Energie dafür wäre weiß Gott woanders wohl besser aufgehoben…
Diese Ghostwriter- und Plagiat-Vorwürfe sind doch m.E.n. kompletter Unsinn.
Oder wurde ein minderwertiges KI-Modell verwendet?
Jeder, der eine Dissertation verfasst hat, sollte alleine schon wegen der Kritik der Zitate hier diese Bewertung als unseriös einordnen.
Und an die vermutlich hintergründigen Auftraggeber dieser „Recherche“ der CDU/CSU: ihr steht unter unplausibler Beobachtung der AFD-Wähler und lasst bitte daher diese Kindergarten-Spiele!
Ich habe eine juristische Dissertation verfasst und kann Ihnen versichern, dass ich die „Kritik der Zitate“ als fundiert und seriös einorte. Aus meiner Sicht sind die Textparallelen rein wissenschaftlich betrachtet maximal peinlich für das Autorenehepaar.
Leider wird die gesamte Diskussion über dieses Thema komplett durch ideologische Motive überlagert, von beiden Seiten. Ich zweifle auch an einer ergebnisoffenen Bewertung durch die Universität.
Wollen wir einmal hoffen, dass sich die Vorwürfe in Wohlgefallen auflösen, lassen Sie uns bis auf Weiteres an das Gute glauben, weil anzunehmen ist, dass im Negativfall eine Kaskade losgetreten würde.
„Wer sich mit manipulierter Doktorarbeit in den Staatsdienst einschleicht, begeht eine schwerwiegende Täuschung, die arbeitsrechtliche, strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen kann – einschließlich Verlust der Anstellung, Rückzahlungspflichten und unter Umständen sogar Freiheitsstrafen“.
In Dubio Pro Reo!
In meinen Augen ein eindeutiger Nachweis des Plagiats. Bei einzelnen Stellen würde ich noch sagen: wer noch nie einen Satz oder Gedanken in einer Hausarbeit/Abschlussarbeit/etc. umformuliert hat, werfe den ersten Stein … aber eine ganze Arbeit (dazu noch eine Doktorarbeit, die ja schon etwas anderes ist, als eine Hausarbeit …) umformulieren/plagiieren … geht nicht, geht einfach nicht …
Sehe ich im Ergebnis auch so. Sicherlich ist nicht die „ganze Arbeit“ umformuliert, aber doch tragende Teile. Dies hätte man kenntlich machen müssen. Wenn es Ghostwriting war, wäre es natürlich so oder so unzulässig.
Man braucht hier nicht weiter zu den Textstellen zu kommentieren, auch nicht weiter entlastende Ideen gerieren. Was ist hier eigentlich passiert? Jemand wurde motiviert, weil man ihn aus der parteipolitischen Arbeit schon etwas kannte. Der Jemand fühlte sich dann plötzlich berufen. Dann kam dieser verfahrenstechnisch verünglückte Prozess. Die Fakten, die jetzt stehen bleiben sind allerdings auch nach einem merkwürdigen Lanzauftritt die, dass die komplette Richterschaft vermeintlich diskutiert über ihre eigene Wertigkeit und ihr Ansehen und dass das Oberste Gericht in seinem höchsten unantastbaren Ruf in Scherben zerbrochen ist. Das kommt davon, wenn es längst nicht mehr um die Sache geht. Diese Kandidatur ist ein grosser Schritt weit von Demokratie weg und dürfte sich in mit vielen Nachwehen hoffentlich in neuen Verfahren zur Wahl die Chance ergreifen die Kompetenzen wieder zu entdecken von bestbegabten Persönlichkeiten zum Wohle der Reputation der Richterschaft allenthalben.
Vielen Dank für Ihre Arbeit. Es ist wichtig, solche Menschen zu entlarven, denn wer einmal betrügt hat keine Hemmungen es auch weiter zu tun. So jemand im höchsten Richteramt ist alles andere als wünschenswert.
Ich habe selber 2 Studien absolviert, und ich weiß wie wissenschaftliches Arbeiten funktioniert. Dass es zum großen Teil eine Abschreibe-Orgie ist, wo jeder von jedem irgendwelche Textbausteine umformuliert und am Ende oft sinnloser Wortsalat herauskommt. Das ist im vorliegenden Text ja auch passiert. Aber ganz offensichtlich hat sich die Dame nicht mal die Mühe gemacht, sich selber die Literatur rauszusuchen, aus der sie abschreiben und wild umherformulieren kann. Es wurde hier offensichtlich passagenweise (voneinander?) abgeschrieben, und die Quellenangaben per Copy Paste eingefügt.
Es ist meiner Meinung nach auch absolut nicht zu rechtfertigen, dass die beiden, obwohl sie ja unterschiedliche Themen hatten, stellenweise die gleiche Sülze von sich geben, es so große Überschneidungen zwischen ihren Arbeiten gibt. Wo ist da die Logik, wo der Sinn? Wieso schreiben sie das gleiche? Soviel zum Thema wissenschaftliches Arbeiten. Nichts ist neu, alles immer wieder hundertfach abgeschrieben, man macht es sich leicht. Wie jemand schon schrieb, ihre Diss ist nichts anderes als eine abgeschlankte Version seiner Habil.
Der ganze pseudowissenschaftliche Betrieb gehört sowieso verschlankt, 90% der „wissenschaftlichen“ Literatur ist purer Unsinn und von Haus aus Plagiat, und kann weg.
Mir ist schon beim Lesen der Passagen hier übel geworden. Habe selber eine Abschlußarbeit im europäischem Recht geschrieben und weiß wovon ich rede. Wenigstens habe ich sie selber geschrieben, wenn auch unter großer Anstrengung, weil es so schwer ist, solchen Unsinn zu produzieren.
Erstens:
Das Abkupfern, das Nicht-Kontrollieren der abgeschriebenen Quellenangaben aus anderer Leut’s Werk und das „Sich die Arbeit schreiben lassen“ durch Dritte ist alles eine Riesen-Ferkelei gegenüber denjenigen, die ihre Abschlussarbeit ordnungsgemäß und ehrlich verfasst haben. Es ist weiters eine Riesen-Ferkelei gegenüber dem Leser. Und es ist eine Riesen-Ferkelei gegenüber einem Arbeitgeber, der jemanden (unter anderem) wegen „des Doktors“ eingestellt hat.
Zweitens:
Ich behaupte – bis zum Beweis des Gegenteils – dass diejenigen, die solche Ferkeleien verteidigen, entweder nie eine „tragfähige“ wissenschaftliche Arbeit verfasst haben oder selber solche Ferkeleien begangen haben oder dass sie mit Wissen bzw. „auf Vorrat“ jemanden insgeheim jetzt schon verteidigen wollen, von dem sie wissen, dass da was faul ist. Hinzu kommen noch all diejenigen, die einfach nur aus ideologischen Gründen die Standards runterziehen wollen.
Man kann Ihnen nicht dankbar genug sein, Herr Dr. Weber, dass Sie solche Machenschaften aufdecken. Das sage ich als pensionierter deutscher Richter. Ähnlich wie in gänzlich anderer Sache Peter Pilz in Österreich hoffe ich auf Unterstützung für Sie auch in der Öffentlichkeit.
Als deutscher Dipl.-Ing. (TU-Berlin) habe ich 1974 meine höchstselbst geschriebene und erarbeitete Diplomarbeit eingereicht – auf der Basis eigener komplexer Messungen und Schaltungsentwicklungen und Berechnungen. Weder wäre es mir in den Sinn gekommen, abzuschreiben, noch wäre dies möglich gewesen. Eigene Leistung hat gezählt. Und darauf konnte man dann stolz sein. Wenn ich dieses Geschreibsel der Damen und Herren Juristen heute lese und sehe, wohin uns diese Typen führen, wird mir nur noch übel. Gut, dass ich fast 80 Jahre hinter mir habe und diesen haarsträubenden Unfug voraussichtlich nicht noch 50 Jahre lang ertragen muss. Danke an Herrn Weber – und an NiUS und alle anderen Medien, die diesen Skandal aufgedeckt haben und ihre Ergebnisse verbreiten.
Es ist offensichtlich, selbst für einen Laien wie mich, dass hier entweder abgeschrieben wurde oder der gleiche Autor am Werk war. Erinnere ich mich zurück wie viel Mühe und Zeit ich bei meiner Diplomarbeit auf wissenschaftliches und selbstständiges Arbeiten sowie auf korrektes Zitieren investiert habe, kommts mir irgendwie übel hoch. Unabhängig eines Parteibuchs…so eine Person gehört ganz sicher nicht auf einen Richterstuhl des Bundesverfassungsgericht. Danke für Ihre Arbeit Herr Dr. Weber.
Ich hoffe ein deutscher Staatsanwalt ermittelt von sich aus, und bringt entsprechend zur Anklage. Sonst muss ich das anzeigen. beide Parteien!Mich würde so eine öffentliche Pleite in den SUIZID treiben…wobei die Schamlosesten… Sicher weit weg sind von solchen Gedanken.Wenn die betroffenen Universitäten nicht absolute Grenzen setzen und agieren….vergessen so ein CopyAnstalt.
Fordert Friedrich Hölderlin in der Elegie „Brot und Wein“ dazu auf, „dass ein Eigenes wir suchen“ (Strophe 3, Vers 42), nimmt der Computerwissenschaftler Joseph Weizenbaum mehr als anderthalb Jahrhunderte später darauf Bezug und kritisiert, dass inzwischen zunehmend mehr Hochschulabsolventen, „find they have literally nothing of their own to say“ (in: Computer Power and Human Reason, San Francisco, 1976, S. 278). Allein schon deshalb bleibt es weiterhin geboten, Qualifikationsschriften gegenzulesen und danach zu fragen, ob dort etwas Eigenes ausgesagt ist oder nicht. Ohne solch ein notwendiges Gegenlesen bleibt es ansonsten wohlfeil, davon zu reden, ein Akademiker sei exzellent. Nicht anders verhält es sich bei der von Frauke Brosius-Gersdorf an der Universität Hamburg eingereichten Doktorarbeit. Sollte es also hinreichend Anhaltspunkte dafür geben, dass es am Wesentlichen fehlt und deshalb darin nichts Eigenes zu finden ist, wäre schon von öffentlichem Interesse, solches wenigstens feststellen zu dürfen.
Die Fakten sprechen ja ganz offensichtlich dafür, dass hier wissenschaftlich unsauber oder unredlich vorgegangen ist. Ich habe in meiner eigenen Dissertation im Bereich der pharmazeutischen Chemie (Synthese neuer, bis dato unbekannter Moleküle der synthetischen organischen Chemie) stets sorgfältig auf korrektes Zitieren geachtet (1992) – wobei allerdings auch ein großer experimenteller Teil die Dissertation ausmachte, wo man sowieso nichts „abschreiben“ konnte.
Ich empfinde das Verhalten der Dame als schändlich und habe Null Verständnis, dass so etwas auch noch in der medialen, politisch meist linken Öffentlichkeit bagatellisiert wird. Dieses Fehlverhalten führt zu einer Herabwürdigung wissenschaftlichen Arbeitens. In jedem Fall unwürdig, Richterin am Verfassungsgericht zu werden. Soll die Dame klagen, dann wird die Plagiatssoftware auch den Richtern die Fakten offenlegen.
An der Universität von Ehemann Gersdorf ist es nicht unüblich, dass Professoren die Dissertationen für die Promovierenden schreiben:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/plagiat-verdacht-physik-universitaet-102.html
Die Wissenschaft leidet massiv unter dem fortschreitenden Qualitätsverlust. Sie verkommt zunehmend zu einem Sumpf aus Hochstaplern und Scharlatanen.
@ D.M.K.:
Die Uni Leipzig ist ein besonderes Beispiel für Gefälligkeitspromotionen. Dort wird von den Promovenden nicht einmal eine eidesstattliche Versicherung verlangt. In Leipzig genügt ein schriftliches Ehrenwort, dass die Dissertation eigenständig verfasst wurde. Unglaublich, aber wahr.
Zu Frau Brosius-Gersdorf:
Die Dame hat gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vom 20. Mai 1998 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass sie ihre Dissertation eigenständig angefertigt hat. Die Dissertation ist aber ganz offensichtlich keine eigenständige Arbeit, ganz gleich, ob man sie als Plagiatswerk, Ghostwriting oder Gemeinschaftsbastelei von Eheleuten betrachtet. Damit wurde auch keine Prüfungsleistung erbracht.
In einem Artikel von „Telepolis“ wird die Frage gestellt:
„Der Fall Brosius-Gersdorf ist mehr als nur ein individueller Skandal. Er wirft grundsätzliche Fragen zur Integrität der deutschen Rechtswissenschaft auf. Wenn selbst bei einer Kandidatin für das höchste deutsche Gericht solche Vorwürfe im Raum stehen, was sagt das über die Standards in der juristischen Ausbildung aus?“
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Wie sieht es mit den Standards in der gesamten deutschen Academia aus?
Hallo Herr Dr. Weber und Team!
Ihre Arbeit kann man gar nicht hoch genug schätzen. Wir haben noch viele die Nebenbei, Trampolin springen oder Märchen schreiben. Betrüger müssen entlarvt und bestraft werden. Gerade in unserer jetzigen Zeit, wo den Bürgern Europa weit ein X für ein U vorgemacht werden möchte.
Ps. Ich habe kein Studium , weswegen mein Wortschatz etwas Bürgerlich gehalten ist.
Wurde auch schon die Habilitationsschrift „Demografischer Wandel und Familienförderung“ etwas genauer angeschaut?
Hier meine Lieblingsstelle:
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/08/Dokumentation_Ghostwriting_Plagiate_Doktorarbeit_Frauke_Brosius-Gersdorf_Seite_52-scaled.jpg
Mathematisch ist es jedensfalls undenkbar, dass elf Quellen in exakt gleicher Reihenfolge aus zwei eigenständigen Arbeiten, so exakt wiedergegeben werden. Natürlich gibt es in der Rechtswissenschaft nur eine handvoll Kommentare oder Großkommentare, die Reihenfolge wird dadurch aber nicht festgelegt. Darauf geht das Anwaltsschreiben meiner Erkenntnis nach, nicht ein.
Auch wenn Sie selbst keinen Namen haben, aber dass Namen alphabetisch sortiert werden können, ist Ihnen schon bekannt, oder?
Das schaut jetzt schlimm aus. Aber was bedeutet jetzt die jeweilige Farbe? Kann man das nachlesen?
Habe ich mich auch gefragt. Die Farben dienen meinem Verständnis nach dazu die gleichen Stellen rechts und links zu kennzeichnen. Also gelb links = gelb rechts.
Wenn dann in dem Abschnitt weitere Übereinstimmungen gefunden werden, wird die nächste Farbe verwendet.
Wenn das falsch ist, dann möge Dr. Weber das bitte richtigstellen.
Sieht übel aus für Frau B-G!
Prima Recherche!
Nachdem zuletzt es auch aus dem Kanzleramt schallte, Frau Brosius-Gersdorf sei mit den Plagiatsvorwürfen „Unrecht getan“ worden, ist das Ausmaß der dokumentierten Übereinstimmungen sehr beachtlich. Dass da noch mehr kommen würde, war allerdings erwartbar.
Da die Aspirantin auf das höchste Richteramt bei Lanz bereits kräftig gegen die „Frankfurter Allgemeine“ ausgeteilt und über die Grenzen der Pressefreiheit spekuliert hatte, ist der aktuelle Versuch, die weitere Berichterstattung zu unterbinden, auch nicht wirklich überraschend:
„BILD konfrontierte Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf mit den Vorwürfen sowie dem Gutachten. Eine Anwaltskanzlei, die das Ehepaar vertritt, teilte BILD mit, dass sie die Frist (ca. 27 Stunden seit Erhalt des Gutachtens) für unzureichend hält, um allen Vorwürfen entgegenzutreten. Dennoch schickten die Anwälte eine ausführliche erste Stellungnahme. Darin bestreiten sie nicht nur die Vorwürfe komplett, sondern erklärten auch, Webers Anschuldigungen seien so abwegig, dass BILD nicht darüber berichten sollte. Wörtlich heißt es: Es sei „nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben“. Deshalb sei „es nicht gerechtfertigt, den von Weber aufgestellten Verdacht massenmedial zu verbreiten“. BILD hat sich dennoch dafür entschieden, über den Vorgang zu berichten.“
Das substanzlose Anwaltsgeschwätz hat mich schon während meiner aktiven Zeit als Staatsanwalt amüsiert. Sieht man hier die schiere Masse der Übereinstimmungen, dann kann man den Plagiatsvorwurf kaum noch entkräften. Sehr schön sind insbesondere die gemeinsamen Zitierfehler.
Meinen Glückwunsch an Herrn Weber: Eine großartige Arbeit.
Wenn man sich diese hervorragende Arbeit von Dr. Weber und seinem Team anschaut, kann einem nur richtig übel werden. Da schreibt ein Jurist seine Habilitation und kurz darauf veröffentlicht seine Frau ihre Dissertation mit vielen gleichen oder sehr ähnlichen Textteilen. Kann sein, dass sie von ihm abgeschrieben hat, was sie natürlich tun durfte, hätte sie das alles richtig zitiert. Hat sie aber nicht. Oder er hat ihre Doktorarbeit einfach aus seiner eigenen Habilitation ein bisschen downgegraded nach dem Motto, wenn’s für eine Habil reicht, reicht’s für eine Diss alle Male. In jedem Fall ist Frau Doktors eidesstattliche Versicherung offensichtlich falsch. Solche Leute spielen sich auf, machen sich wichtig, werden Professoren und wollen Verfassungsrichter werden. Sollen über Leben und Tod im wahrsten Sinne des Wortes entscheiden.