- Die 2017 von Frank Höpfel an der Universität Wien angenommene englischsprachige juristische Dissertation von Alma Zadic mit dem Titel „Transitional Justice in Former Yugoslavia“ finden Sie im Volltext hier.
- Eine zwei Jahre ältere Masterarbeit mit wortidentischem Titel, ebenfalls angenommen an der Universität Wien, ebenfalls auf Englisch finden Sie im Volltext hier.
- Eine Übersicht über die von der Wiener Plagiatssucherin Katharina Renner dokumentierten bislang 85 Textübereinstimmungen finden Sie hier.
Hier eine aus meiner Sicht diskutable Stelle in der Dissertation, die in der Aufstellung von Frau Renner (noch) nicht vorkommt:
Grün sind die Übereinstimmungen zwischen Zadic und Hathaway markiert (Frau Zadic hat noch mehr als das grün Markierte übernommen, ein genauer Textvergleich lohnt sich also). Zadic führt Hathaway in den Fußnoten 127 und 128 an, ebendort aber gleichrangig zu den ebenfalls bei Hathaway mit abgeschriebenen Literaturtiteln Kant und Doyle. Meines Erachtens ist dies nicht lege artis. Sollte es erlaubt sein, Kant nach Hathaway zu zitieren (auch noch ohne das „zitiert nach“ auszuweisen), bitte ich um entsprechende Nachweise aus der Methodenliteratur.
Hier eine Stelle aus dem von Frau Zadic zu ihrer Verteidigung erwähnten, klassischen US-Zitierstandardwerk „Bluebook“:
Ich freue mich auf eine längst überfällige Diskussion zu Zitierstandards und Qualitätsnormen in deutschsprachigen, insbesondere österreichischen rechtswissenschaftlichen Qualifikationsschriften. Dabei könnte auch gleich die Frage geklärt werden: ‚Ab wann‘ beginnt ein Zitat und ‚ab wann‘ setzt somit die Norm des Setzens von Anführungszeichen ein? Ab einem Halbsatz, einem Satz oder einem Absatz?
Und ja, der Verdacht, dass viele womöglich nur Text-Sampling betrieben haben, beschäftigt mich schon seit 15 Jahren, siehe etwa hier und hier.
Sehr geehrter Herr Dr. Weber,
ja, das ist eindeutig Selbstplagiat, das wurde auf unserer Fakultaet ausfuehrlich behandelt.
Wenn man in Deutschland einen Master macht, bekommt man alleine schon 400 bis 500 Seiten ueber Zitationsstile & Plagiatswissenschaften zu lesen und es wird schon bei Seminarbeiten akribisch ueberpueft. Österreich sollte da anschließen.
Bin Österreicher habe den Bachelor in Österreich gemacht, mache aber den Master in Deutschland. In Wien und Graz beharrt man noch immer auf Dipl Ing und Uni. Prof, die im Ausland niemand kennt und kuemmert sich fleißig darum zwischen Fachhochschulen und Universitäten zu differenzieren, anstatt gemeinsam etwas zu erschaffen. Ich war so enttäuscht von diesem Osten in Österreich mit ihren alten Strukturen und Traditionen, dass ich mich dazu entschieden habe. Das ist wirklich unglaubliche Arroganz, die auf jeden Fall verlieren wird und diese Hofraete ebenfalls. :-l
Ich kann nur eines sagen, wenn die so in Wien weitertun sind sie generalueberholt.
Habe mich jedenfalls sehr geaergert, weil ein Masterstudium in Datenwissenwissenschaften wirklich sehr viel Arbeit bedeutet und ehrlich gesagt will ich keine Betrueger mehr in Spitzenpositionen sehen.
Das ist durchaus auch schlecht fuer eine Gesellschaft. Ein Ruecktritt und Aberkennung des Doktortitels ist bei Dopplung und Selbstplagiat das Mindeste.
Ansonsten koennte ja jeder doppeln und dreichfachen. Außerdem stimmt die Referenz in der Fußzeile nicht. Sie hat hierbei die Volle Quelle genannt, die eigentlich nur ins Literaturverzeichnis muss. (apa-7 mit Deutscher Version, jedoch muss jedoch keine Referenz in der Fußnote angeben werden). Nach Apa-7 wuerde Reerenz im Text mit Literaturverzechnis genuegen.
Bg Lucas
Sehr geehrter Herr Weber !
Erinnern Sie sich an den Präzedenzfall ? Das war damals der erste Fall von Aberkennung an dieser Fakultät, Sie hatten auch damit zu tun.
Derselbe Studienpräses der Uni Wien, der jetzt über das Plagiat Zadic entscheiden muss, hatte vor fünf Jahren einen ähnlich gelagerten Fall am Tisch. Es war ebenfalls eine Dissertation der rechtswissenschaftlichen Fakultät und es ging ebenfalls um das Problem, dass Quellen zwar allgemein angegeben wurden, aber nicht immer an der Stelle, wo gerade der Text verwendet wurde.
Damals wurde der Titel aberkannt:
https://vroniplag.fandom.com/de/wiki/Oz
Nur weil es sich um dieselbe Fakultät handelt und ebenfalls Fragmente gesichtet wurden, handelt es sich nicht um einen Präzedenzfall. Die unter diesem Link untersuchte Arbeit strotzt vor Komplettplagiaten: Der Verfasser schrieb lange Passagen ab, ohne die Quelle auch nur irgendwo anzuführen. Dass der Verfasser vorsätzlich plagiiert hat, ist offensichtlich. Dies ist bei Zadic nicht der Fall.
Zu: Stefan Weber
15. Januar 2022 um 22:17
„Wunderbar!
Danke für die Überlegungen. Hier meine:
1. Ist „Reclams Opernführer“ eine wissenschaftliche Quelle oder eher populäre Literatur/ein „Konversationslexikon“?“
Sehr geehrter Herr Dozent!
Wie definieren Sie selber bitte „wissenschaftliche Quelle“?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zagler
Sehr geehrter Herr DDr Zagler!
Ich beantworte – ungefragter weise – mal meine Sichtweise: Ich persönlich hätte null Bedenken, egal welches Werk aus dem Hause Reclam (!) zu zitieren, ohne etwa den Background des Verfassers und dessen ‚fachliche Reliqbilität‘ im Detail zu prüfen. Da ich hier ursprünglich ein Beispiel eines Opernführers angeführt habe, ist mein Gedanke: Völlig wurscht, wer dieser Autor des Opernführers nun genau ist: ich würde meinen, den Reclam-Opernführer schreibt hundertprozentig nicht ‚die Mizzi-Tant, die ab und zu gern Johann Strauß hört‘, sondern definitiv ein ‚Experte‘ im wissenschaftlichen Sinne. Deshalb wüsste ich nicht, was es hier zu prüfen gäbe, wenn ich etwa Eckdaten über die Vita eines Komponisten daraus zitiere. Es handelt sich ja nicht um irgendeine (fiktive) Kolumne wie etwa ‚Warum ich Opern mag‘ von Barbara Karlich in einem Boulevardblatt….. Plausibel?
Hallo, Herr Weber,
Sie hatten gefragt, wie ich die vier Fragmente beurteilen würde. Ja, mich interessiert diese Thematik zwar, Experte für Plagiate bin ich allerdings nicht. Sie sind der Experte und ich denke, VroniPlag würde diese auch so sammeln. Für eine Veröffentlichung würden diese Funde mE aber noch nicht reichen. Daran ändern die leicht umgeschriebenen Passagen natürlich auch nichts. Das letzte Fragment stammt vermutlich aus dem Conclusio, hat aber die Quelle zumindest im Umfeld. Bis jetzt ist Frau Zadic´s Arbeit halt unsauber ja, aber in toto ein Plagiat oder gar ein Aberkennungsfall…?
Hallo Herr Weber,
es sind nun doch 73 Stellen aufgetaucht in der Arbeit von Alma Zadic. Ich habe mir das im Internet angesehen, die Dokumentation ist aber nicht so klar wie etwa bei Vroniplag. Korrelieren denn diese 73 Stellen mit den 85 aufgezeigten Passagen von Frau Renner? Oder sind das ganz andere Stellen? Oder geht es gar nicht so sehr um die Stellen, sondern eher um Strukturplagiate, Täuschung im Fazit, etc… Wo liegt den bei diesen Stellen jetzt genau der Unterschied zum Beispiel zum Fall Althusmann?
Danke, V.M.
Was ist der Zweck der Aussage zur „Masterarbeit mit wortidentischem Titel“ von Fr. Maica Wurmböck? Ich bin da Laie, aber „transitional justice“ scheint ein Fachbegriff zu sein, der insbesondere auf das frühere Jugoslawien anwendbar ist. Es ist daher naheliegend, dass das Thema unabhängig voneinander von verschiedenen Personen und Institutionen untersucht wird.
Von den 85 inkriminierten Passagen betrifft offenbar keine einzige die besagte Masterarbeit, insofern erscheint der Blogeintrag zusammenhanglos, um nicht zu sagen tendenziös.
Hallo, Herr Weber,
Diese Arbeit ist – im Sinne von VroniPlag, vermutlich als Plagiat zu beurteilen. Direktes und Indirektes Zitat wurden hier möglicherweise bewusst vermischt. Das ist mE schlimmer als das Textsampling von Bernd Althusmann, der immer wieder mal ein bisschen paraphrasierte und eben dadurch nicht taeuschte. Massive direkte Übernahmen, länger und ohne Anfuehrungszeichen, werden auf VP schon teilweise als Plagiat veröffentlicht. Auch juristische Arbeiten, die, liest man das Gutachten der Kollegen zur DA von KH Grasser, mitunter strenger sind als Anleitungen anderer Disziplinen. Wird in Frau Raabs Arbeit nicht mehr gefunden – und auch weil es eine DA ist – wird man Schlamperei geltend machen koennen. Doch der Fall hier ist anderes. Ich denke, dieser Fall ist gravierender, weil vermutlich schwerwiegender als der Fall Althusmann. Zusätzlich kommen ja noch andere Plagiatsfragmente hinzu, oder? Die Übernahme Kant mag ein handwerklicher Fehler sein. Haeufen sich diese, wird man bei VP von Verschleierung sprechen, oder? Wie auch immer, die Arbeit von Frau Raab gehört von der Uni IBK überprüft. Die Arbeit von Frau Zadic ist ein Fall fuer die OAWI – und um die Transparenz hier zu sichern – auch fuer VroniPlag…
Hallo, Herr Weber,
ich habe mir einige der der 85 Passagen nun doch genauer angeschaut, diese mit dem Gutachten zu Grasser ( Da) und Althusman ( Diss) etwas verglichen und vergleichbare Fälle auf VP gesucht. Nun denke ich, dass diese keine Plagiate sind, sondern eher der berühmten ‚Umschreib-Unkultur‘ entsprechen. Nun ja, diese war und ist immer noch sehr verbreitet und ist, wie Pruefungen gezeigt hatten, auch kein Plagiat. Kritik, wie bei Althusman damals, ist natürlich berechtigt. Wieso auch nicht. Die übrigen Stellen koennen Schlamperei sein. Das plagiierte Conclusio muss man hält fair prüfen, vielleicht wird auch noch mehr gefunden, vielleicht auch nicht. Dr. Alma Zadic ist vermutlich keine Plagiatorin, sondern hat nur – wie viele andere auch – Fehler begangen. Sicher unschoen in einer Dissertation und vielleicht symptomatisch fuer eine Jura-Promotion ( die zumindest in Oe populär ist, notwendig ist sie aber in den seltensten Faellen). Liebe Gruesse
Ich sehe die 85 Stellen exakt wie Sie und ich bleibe sicher bei meiner Auffassung, dass diese keine Plagiate darstellen, da die Quellen immer angegeben wurden. Ich akzeptiere aber auch, dass es selbst hier strengere Sichtweisen gibt, nicht auf dem Boden des UG.
Wie interpretieren Sie die ersten vier Plagiatsfragmente (Plagiatsfragmente aus meiner Sicht)? https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2022/01/Plagiatsbericht_Zadic.pdf
Sofern man keine I-Tüpfelchen-Reiterei betreibt, sollte dieses Thema jeden Akademiker interessieren. Und das Interesse sollte ab dem Punkt beginnen, ab dem man selbst erkennt, dass man selbst am Ende des Studiums auch nicht alles wusste, obgleich man die eigene (in meinem Fall ausgezeichnet betreute) Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst hat
Off-Topic, aber: Spannend wäre übrigens auch einmal das Thema eines eventuell sprachlich-inhaltlichen Verfalls in diversen rezenten Arbeiten. Eine Nivellierung nach unten seit der Standardisierung an Schulen und dem damit verbundenen ‚Durchkommen trotz eklatanter Ausdrucksprobleme im Deutschen‘ würde mich nicht wundern.
Ich hatte heute mit meinen Schülern (ich betreue wissenschaftliche Arbeiten) eine interessante Diskussion über korrektes, redliches Zitieren (der Grund meiner hier vorangestellten Fragen war, dass ich manchmal Sätze zu lesen bekomme, deren Ursprung ich selbst nie zitieren würde, aber bei denen ich mir dann selber nicht sicher bin, ob dieses oder jenes unter Anführungszeichen gesetzt werden sollte oder nicht) . Die Schüler nehmen einen diesbezüglichen Diskurs gerne an, und ich habe den Anspruch, dies korrekt zu lehren.
Vielleicht hat die Generation, die bereits vor der Matura eine Arbeit zu verfassen hat, den Vorteil, dass vieles bereits vor Universitätseintritt bekannt ist, und redliches Zitieren bald viel korrekter durchgeführt wird.
Diesen Gedanken wollte ich hier teilen.
Wunderbar, mal eine positive Meldung in Zeiten des Zitierkultur-Pessimismus.
Wenn man Kant zitiert, dann sollte man in der Tat Kant zitieren, und zwar in der Originalsprache, ggf. mit Übersetzung. Oder man zitiert die Übersetzung Hathaways von Kant und bringt das Original von Kant in der Fußnote.
Das ist zumindest unsauber, auch deshalb, weil die Arbeiten von Kant keine rechtswissenschaftlichen Texte sind. Normalerweise.
Die Titel von MSc-Arbeit und Dissertation stimmen zwar nicht exakt überein, aber die Frage bleibt, wie es möglich ist, dass an ein und derselben österreichischen Uni fast zeitgleich (eine Diss sollte typischerweise 3-4 Jahre dauern) fast dieselbe Arbeitsaufgabe vergeben wird. Gibt es an der Uni Wien keinen entsprechenden Schutz für das angemeldete Arbeitsgebiet? Oder war da ein Ghostwriter im Einsatz? Wann hat Frau Zadic mit der Arbeit an Ihrer Diss begonnen, dh., wann wurde Sie erstmals zum Doktoratsstudium zugelassen? War das erst nach Erscheinen der politikwissenschaftlichen Arbeit?
Die Lage scheint sich jetzt zu drehen, möglicherweise müsste nach Guttenplag ein Almaplag eingerichtet werden, um innert kürzerer Zeit durch Schwarmintelligenz und Schwarmsuche noch mehr Klarheit zu haben, egal, was dabei rauskommt.
„Almaplag“ ist ein überzeugender Markenname. Wollen Sie starten? Ich hätte schon eine Handvoll Freiwillige. Die Wikimedia-Software ist ja frei und kostenlos verfügbar. „Almaplag“ würde dann auch für alle weiteren zu untersuchenden Arbeiten aus der Alma mater passen, und es hat sowas herrlich Österreichisches.
Hallo Herr Weber,
danke für die Einladung. Ich kenne mich mit der Administration von wikis leider nicht aus und habe soetwas noch nie gemacht, um in diesem Fall soetwas selber verlässlich organisieren und auch gegen Angriffe verteidigen zu können. An Guttenplag vor vielen Jahren war ich nur marginal sucherisch mitbeteiligt – mich hat damals vor allem die Qualität dessen, was alles zitiert wurde, erschreckt -, aber nie administrativ-organisatorisch, geschweige denn juristisch-medial.
Aufgrund der bisher bekannt gewordenen Stellen aus der Diss von Frau BM Zadic rechne ich nach nochmaliger Sichtung eher damit, dass nicht viel herauskommen wird: Es gibt ein paar Schlampereien, aber insgesamt ist bislang die Suppe zu dünn und die Beispiele sind zu wenig belastbar, um wirklich von Plagiaten mit Vorsatz sprechen zu können. Mit Guttenberg ist das keinesfalls vergleichbar, das Guttenberg-Plagiat war schon ein ganz anderes Kaliber.
Genauso wird völlig korrekt rechtswissenschaftlich gearbeitet. Es wäre falsch, die von der Quelle genannten Quellen nicht anzugeben. Zadic erläutert, wie Hataway Kant interpretiert. Mir schon klar, dass das einen Laien wie Sie überfordert
Ich darf Ihnen abschließend noch mitteilen, dass ich Ihre Arbeit gerne verfolge und deshalb auch mit Ihnen den Diskurs begonnen habe. Sehr gut finde ich vor allem, dass es Ihnen nun nicht (mehr) um Titelaberkennungen geht, sondern Sie die Kausalitäten hinterfragen, wie es zu wissenachaftlichen Fehlleistungen kommt. Ich habe mir bereits im Zuge der Causa Aschbacher (ich habe das Machwerk in Form ihrer Dissertation gelesen – Himmelschreiend!) gedacht, wie es überhaupt dazu kommen kann, dass sich jemand überhaupt erdreistet, so einen kompletten Irrsinn inhaltlicher und formeller Natur überhaupt einzureichen, und kam zu dem Schluss, dass das ein generelles Problem an diversen Instituten zu sein scheint. Wenn jemand so einen Quatsch als Arbeit einreicht, muss diesem jemand bereits im Vorhinein bekannt sein, dass dort jeder Blödsinn angenommen und positiv bewertet wird. Aschbacher hat skandalöserweise den Anforderungen ihrer Universität entsprochen – und deshalb gehört nicht individuell bei einer individuellen Verfasserin angesetzt, da es sich wohl um keinen Einzelfall handelt, sondern es müssen die generellen Anforderungen an diversen Instituten hinterfragt werden.
Solche ’schwarzen Schafe‘ – ich meine damit nicht nur Verfasser/innen, sondern auch Betreuer/innen – ruinieren den Ruf eines jeden Akademikers, der – so wie ich – viel Zeit in seine Diplomarbeit gesteckt hat und Zitierregeln und Normen ernst nahm! Aber auch den Ruf von Betreuer/innen, denen nun im allgemeinen Diskurs unterstellt wird, sie würden die Arbeiten gar nicht lesen. Dies mag leider auf einige zutreffen, aber ich kann Ihnen versichern, dass mein Betreuer viel Zeit aufwendete, um die Arbeit zu bewerten. Ich bekam am Ende ein ausführliches Feedback mit detaillierten Anmerkungen, wie die Note zustande kam – und das in einem Massenstudium. Erst heute weiß ich das auf Grund von Aschbacher und co so richtig zu schätzen. Wäre mein Betreuer nicht mittlerweile in Pension und hätte ich Kontaktdaten, würde ich ihm nun meine Hochachtung mitteilen. Also es gibt/gab sehrwohl engagierte Betreuer/innen, die darauf achteten, dass sich die Arbeit sehen lassen kann!
Ich bin kein Wissenschaftler, daher bitte nachzusehen, dass das Folgende eher wie Geschwurbel klingt:
1) Ich kann mich erinnern, dass ein österreichischer Autor in einem seiner Romane ein politisch korrekt unsägliches Sprichwort zu besten gab, das ich hier entsprechend anonymisiert wiedergebe: „Wissenschaft ist das, was ein xy vom anderen xy abgeschrieben hat“. Es müsste wohl heute nach ihren Ausführungen ergänzt werden in „Wissenschaft ist das, was ein xy vom anderen xy, korrekt zitiert, abgeschrieben hat.“
2) Ich beobachtete bei einer abendlichen Runde vor gut 20 Jahren einen kleinen Streit im Bekanntenkreis. Ehemann, Hobbygelehrte, kein Akademiker, schrieb für ein Dorfblatt eine historische Abhandlung. Er erklärte ausführlich, wie er die Quellen erhoben hatte und wie er nun mit dem eng gesetzten Platz umzugehen gedachte um die korrekte nachvollziehbaren Zitate der Quellen unterzubringen. Das Manuskript lag vor ihm und man sah auf den Maschinenschriftseiten seinen ahndschriftlichen Anmerkungen zu den noch zu machenden Fußnoten die Inhalt der Fußnoten selbst wären bei vollständige Darstellung ungefähr doppelt so lange, wie der Artikel selbst gewesen. Seine Ehefrau lauschte seinen Ausführungen nun sagen wir genervt und meinte am Schluss: „ Für was schreibst du das Ganze, wenn es eh nicht von dir ist?“ Darauf hin folgte einen ziemlich lange Monolog des Hobbygelehrten über korrektes wissenschaftliches Zitieren, der mich doch sehr an das hier Gesagte erinnert.
3) Wenn nun heute mit Plagiatssoftware Missetäter gefunden werden stellt sich mir die Frage, ob es nichts Zielführender wäre die scheinbar eigenen Gedanken einfach so aufzuschreiben wie einem der Schnabel gewachsen ist; Hernach das Machwerk in „Turnitin“ oder ein anderes dieser Programme reinzuschmeißen und zu warten bis einem ausgewertet wird, woher nun das kommt, was man als seinen eignen Gedanken vermeinte zu erkennen.
Ich könnte mir vorstellen, dass jeder Mensch kaum eigene Gedanken hat, sondern diese aus einem permanenten Geschnatter aus Zeitungen, Internet, Büchern, Klatsch und Tratsch etc. herkommen. Natürlich wäre es toll wenn man eine solche geistige Präsenz hätte, dass man bei allem wüsste woher …. Und sei es nur irgendein Vorurteil, das man mit sich herumträgt, das einem die Resi-Tant (wissenschaftlich nicht zitierfähig, ich weiß schon) irgendwann in der zweiten Klasse Volksschule beim nachmittägliche Keks mit Saft vermittelt hat zu identifizieren und für sich und andere unschädlich zu machen.
Antwort auf Stefan Weber 8.26:
Das ist in der Wissenschaftscommunity z.T. ein „Nichtverstehen“ und z.T. ein „Nichtverstehenwollen“. Dass die Vertreterin des unmittelbar betroffenen Institut so reagiert, ist fachlich enttäuschend, menschlich aber verständlich.
Und hier zeigt sich ein ganz grundsätzliches Problem: Wenn das Urteil, ob Plagiat bzw. wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, immer nur der Universität überantwortet wird, an der diese Missstände aufgetreten sind, dann haben wir einen manifesten Interessenskonflikt. Dann wird es in den allermeisten Fällen einen „Selbst-Freispruch“ geben, vielleicht noch mit Schulterklopfen.
Hier müssen die Universitäten gemeinsam oder aber das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Die ÖAWI war ein guter Ansatz – im Auge des Orkans getroffen – aber danach ist alles auf halbem Weg stehen geblieben. Die ÖAWI hat keine Durchgriffskompetenzen. Das Ministerium hätte sie, nutzt sie aber nicht.
Nun aber kann nicht länger zugewartet werden. Es wäre Aufgabe aller im Nationalrat vertretenen Parteien, hier ein Handeln einzufordern, unabhängig von der politischen Coleur der Betroffenen.
Warum sollten die Rechtswissenschaften, die mit ihrem System, in dem sich die Disziplin auskennt, und mit dem über Jahrzehnte gearbeitet wurde, jetzt Erbsenzählerdiskussionen über die Frage führen, ob ein, zwei oder drei Worte, ein Halbsatz oder erst ein Satz in Anführungszeichen gesetzt werden muss? Wenn die Antwort lautet, damit fachfremden „Plagiatsjäger:innen“ die Arbeit nicht ausgeht, dann können wir uns das sparen. Je detaillierter Regelungen sind, desto einfacher können sie nämlich umgangen werden.
Gut, dass nun eine Diskussion über das wissenschaftliche Arbeiten in den österreichischen Rechtswissenschaften in Gang kommt. Das Verdienst dafür gebührt Herrn Dozenten Weber. Traurig, dass dieser Anstoß von einem Nicht-Juristen kommen muss. Schweigen im Walde der österreichischen JuristInnen?
Das nächste Problem liegt beim UG 2002: Wer ist zuständig für allfällige Maßnahmen? Wir haben eine ÖAWI, aber selbst in den wenigen Fällen, in welchen diese einen Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis festgestellt (siehe Fall Walter Obwexer), hatte dies keine Konsequenzen.
https://www.derstandard.at/story/1304551134092/innsbruck-eine-habilitation-wie-ein-aufgewaermtes-gulasch
Nein, im Gegenteil: Herrn Obwexer wurde nicht nur – in Kenntnis dieses Verstoßes – zum Universitätsprofessor berufen, sondern ihm wurde am Wochenende sogar noch das „Große Ehrenzeichen der Republik“ verliehen:
https://www.uibk.ac.at/newsroom/walter-obwexer-ausgezeichnet.html.de
Wenn solche Verstöße selbst auf universitärer Ebene keine Konsequenzen haben, einer weiteren Beförderung und sogar höchsten Auszeichnungen nicht im Wege stehen, welche Sanktionen soll man dann in den aktuellen Fällen gesetzt werden?
Mein Vorschlag: Klare Feststellung des Sachverhalts (so viel Ehrlichkeit muss sein) und dann laufen lassen.
Das Hauptproblem liegt wohl in der Vielzahl an heiklen Stellen, die in der Übersicht von Katharina Renner zu finden sind. Also lege artis kann dies unmöglich sein. So werden rechtswissenschaftliche Dissertationen in Österreich doch nicht verfasst, oder? Zumindest in Deutschland bestimmt nicht. Und es sind – wie gesagt – sehr viele Stellen.
Eine andere Frage ist, was für Folgen dieser Befund haben soll. Also kein Grund hier die Augen vor der Realität zu verschließen und von vornherein eine Reinwaschaktion zu starten, aber ein Exempel würde ich hier an Frau Zadic auch nicht statuieren.
Vielleicht eine Gelegenheit, mal ganz grundlegend über den Zustand der Rechtswissenschaften in Österreich zu diskutieren?
Genau darum geht es. Aber wie sollte man die Wissenschaftscommunity am besten zur Reflexion bewegen? Agiert man intern, passiert nichts. Geht man an die Öffentlichkeit, wird man fast immer missverstanden. Siehe die Antwort der Dame aus Wien, die völlig an der Sache vorbeischrammt („fehleranfällige Suchmaschinen“, „Kontrolle durch Fachvertreter“).
Ein weiterer Gedanke:
Der Kern des geistigen Eigentums spiegelt sich ja kaum je im exakten Wortlaut des Geschriebenen wider, sondern ist inhaltlicher Natur. Nehmen wir diesen Satz:
„Schon als Zehnjähriger begann Modest Mussorgski als hervorragender Pianist mit ersten Kompositionsversuchen eine Musikkarriere.“
(entnommen aus Reclams Opernführer von Rolf Fath, S. 103).
Gut. Würde ich diesen Satz in einer wissenschaftlichen Arbeit wortwörtlich übernehmen (wozu es keinen Grund gäbe, da es sich ja nicht um eine Definition handelt), wäre dies ein klarer Fall für Anführungszeichen. Aber was ist, wenn jemand zB folgendermaßen paraphrasiert …..
Bereits im Alter von zehn Jahren begann Mussorgski mit ersten Kompositionsversuchen seine Karriere (vgl. Fath, S. 103)
….. und dieser jemand keine Anführungszeichen setzt, aber Rolf Fath, S. 103, natürlich als Quelle angibt? Dann ist das ja eindeutig nachvollziehbar.
Die folgende Version …..
Bereits im Alter von zehn Jahren „begann […] Mussorgski […] mit ersten Kompositionsversuchen“ (Fath, S. 103) seine Karriere.
… ist doch ‚formal übertrieben‘, finde ich. Denn „mit ersten Kompositionsversuchen“ ist so eine Allerweltsformulierung, die keinerlei geistigem Eigentum des Autors Fath entspricht. Sofern Fath also als Quelle angegeben ist, aber diese (nichtssagende) Wortkette halt nicht in Anführungszeichen steht, wäre dies für mich akzeptabel.
Und: Selbst wenn der Verfasser – was streng genommen falsch ist – zwei, drei Sätze aus Rolf Faths Werk paraphrasiert (zB 1868 schlug der Komponist allerdings eine militärische Karriere ein), aber Fath nur am Ende des letzten Satzes als Quelle angegeben wird (im weiteren Sinne ein Absatzendezitat), so ist dies zwar ein formaler Fehler, aber es ist sonnenklar, dass etwa die Tatsache, dass Mussorgski 1868 eine miliärische Karriere begann, nie und nimmer eine Neuerkenntnis des Verfassers ist (was dieser auch nicht vorzutäuschen versucht) und diese Information natürlich aus einer Originalquelle stammt. Und wenn zwei Sätze weiter ‚Fath‘ zitiert wird, ist – trotz des formalen Mangels – für den Leser klar, woher die Information stammen muss. Von einem Plagiat würde ich hier also nicht sprechen.
Ich bitte um Meinungen.
Wunderbar!
Danke für die Überlegungen. Hier meine:
1. Ist „Reclams Opernführer“ eine wissenschaftliche Quelle oder eher populäre Literatur/ein „Konversationslexikon“?
2. Wird der Satz bei Fath, S. 103 seinerseits mit einer Quelle belegt?
3. Ist Rolf Fath ein Wissenschaftler?
4. Ist er Herausgeber und/oder hat er den Satz selbst geschrieben?
5. Wozu muss ich den Satz/die Erkenntnis überhaupt reproduzieren?
6. In welchem Fach befinden wir uns?
Danke, Herr Weber!
Ich würde meinen, ein Reclam-Opernführer ist eine akzeptable Quelle. Fath gibt hier keine Quellen an. Und ja, nehmen wir an, dieser Satz hätte seine inhaltlich wesentliche ‚Daseinsberechtigung‘ in der Arbeit.
Aber: ich hätte dies gern auf einer Metaebene diskutiert (es geht hier nicht um Fath. Ich habe nur für ein Beispiel ein x-beliebiges Buch auf einer x-beliebigen Seite aufgeschlagen, um irgendeinen Satz zu verwenden.) ich hätte gensusogut zu einem Werk von Adorno oder wem auch immer greifen können.
Es geht mir also nicht um DIESE quelle… Sondern um den Umgang mit Sätzen aus wissenschaftlichen Quellen, die vom Inhalt nicht weiß Gott wie bahnbrechend sind.
Ich weiß nicht, wer Sie sind, aber ich glaube, Sie haben einige Grundprinzipien der Wissenschaft nicht verstanden. Zuerst muss ich doch prüfen, ob eine Quelle überhaupt zitierfähig ist. Dies inkludiert die Prüfung der Verfassers usw. Ich kann hier nicht Reclams Opernführer und Adorno auf derselben Ebene diskutieren. Dennoch, zu Ihrem Satz: Es ist der Wortlaut vom Faktum zu unterscheiden. Plagiiert werden können Texte und Ideen. Der vorliegende Satz hat m.E. urheberrechtlich keine Schöpfungshöhe. Ich würde ihn in einem wissenschaftlichen Werk in keiner der von Ihnen genannten Varianten übernehmen. Alle drei Zitierweisen sind also falsch.
Zusatz zu Ihrer Frage, Herr Weber
Dr. Rolf Fath, Theaterwissenschaftler.
Er hat den Satz selbst geschrieben und ist nicht Herausgeber.
Und: nehmen wir an, der Satz soll in einem Einführungskapitel in einer musikwissenschaftlichen Arbeit über irgendeine frühe Komposition Mussorgskis stehen. (Was jedoch meiner Meinung nach irrelevant ist, da es mir ja allgemein um die Thematik mit den Anführungszeichen geht. Ich hätte zu Demonstrationszwecken auch einen beliebigen Satz aus einer Tageszeitung zu egal welchem Thema nehmen können). Lassen Sie uns das ganze also abstrahieren.
Danke für Ihre Antwort, Herr Weber.
Selbstverständlich würde ich die Quelle zuerst auf ihre Zitierfähigkeit überprüfen. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich habe ja nur IRGENDeinen Satz hergenommen, um generell die Rolle von Anführungszeichen zu diskutieren.
Ihre Anmerkung mit der Schöpfungshöhe ist plausibel.
Ich bin übrigens Magister der Philosophie.
Sehr geehrter Herr Weber!
Sie meinten gestern „Der vorliegende Satz hat m.E. urheberrechtlich keine Schöpfungshöhe. Ich würde ihn in einem wissenschaftlichen Werk in keiner der von Ihnen genannten Varianten übernehmen. Alle drei Zitierweisen sind also falsch.“
Aber wie wäre es richtig? Wie sollte man einen Satz aus einer wissenschaftlichen Quelle zitieren, dessen Schöpfungshöhe gering ist, dessen Inhalt man aber dennoch aus einem bestimmten Grund in der eigenen wissenschaftlichen Arbeit braucht. Man muss ja wohl trotz geringer Schöpfungshöhe angeben, woher man selbst die Information hat.
Also nochmal: Der Ausgangssatz aus einem zitierfähigen Werk des Theaterwissenschaftlers Dr. Rolf Fath lautet: „Schon als Zehnjähriger begann Modest Mussorgski als hervorragender Pianist mit ersten Kompositionsversuchen eine Musikkarriere.“
Nun schreibt jemand in einem einleitenden Kapitel in einer wissenschaftlichen Arbeit über irgendeine Frühkomposition aus der Kindheit Mussorgskis im Fach Musikwissenschaft Folgendes: Bereits im Alter von zehn Jahren begann Mussorgski mit ersten Kompositionsversuchen seine Karriere.
Anmerkung: Es wäre ja nicht absurde, ein einleitendes Kapitel mit diesen Worten zu beginnen, um dann überzuleiten auf die einschlägige Komposition, die es in der Arbeit zu analysieren gilt (zB Sonate XY) (Bereits im Alter von zehn Jahren begann Mussorgski mit ersten Kompositionsversuchen seine Karriere. Sonate XY ist eine dieser Frühkompositionen, die …………).
Nachdem Sie mit mitteilten, beide von mir in einem anderen Posting vorgeschlagenen Zitierweisen seien falsch, wie soll man dies dann richtig zitieren? Ich würde hier wie erwähnt nach diesem Satz „vgl. Fath, S. 103“ schreiben, aber Sie meinten, dies sei falsch. Wie zitiert man hier also? Gar nicht, weil die Schöpfungshöhe zu gering ist und hier kein wirkliches Urheberrecht gegeben ist? Aber das ist ja für mein Verständnis dann trotzdem ein Plagiat, da die Tatsache, dass Mussorgski bereits im Alter von zehn Jahren zu komponieren begann, ja nicht „von mir“ stammt – auch wenn diese Tatsache vielleicht „Allgemeingut“ ist und auch nicht von Rolf Fath „erschöpft“ wurde. Die Quelle, aus der ich diese Information habe, trotz geringer Schöpfungshöhe nicht anzugeben wäre aber etwas, bei dem ich mich als Verfasser „unwohl“ fühlen würde.
Mich würde das wirklich interessieren und würde Sie nochmals um eine Antwort bitten. Vielleicht ist das Beispiel schlecht gewählt, aber mir geht es um den allgemeinen Inhalt von Textpassagen mit Inhalten von geringer Schöpfungshöhe, die man in der eigenen Arbeit aber dennoch erwähnen möchte, auseiner zitierfähigen Quelle. Danke!
Vielleicht sollten Sie einfach ein besseres Beispiel einbringen. Ich kann die Frage nur schwer vom Kontext losgelöst beantworten. Ich zitiere so einen Satz ja nicht einfach aus dem Nichts. Steht der Inhalt so nur bei Fath? Wenn ja, müsste er seine Quelle angegeben haben. Hat er aber nicht, schreiben Sie. Dann muss der Satzinhalt auch noch woanders stehen. Etc. etc.
Sehr geehrter Herr Weber!
Den Kontext habe ich Ihnen erklärt. Nochmal (Zitat aus meinem vorhergehenden Posting): Es wäre ja nicht absurde, ein einleitendes Kapitel mit diesen Worten zu beginnen, um dann überzuleiten auf die einschlägige Komposition, die es in der Arbeit zu analysieren gilt (zB Sonate XY) (Bereits im Alter von zehn Jahren begann Mussorgski mit ersten Kompositionsversuchen seine Karriere. Sonate XY ist eine dieser Frühkompositionen, die …………).
Welchen ‚Kontext‘ brauchen Sie denn noch? Hier ist doch alles ‚gesagt‘. Und: Rolf Fath gibt keine Quelle an. Deshalb hätte ich keine ‚Skrupel‘, Fath als die Quelle anzugeben. Meine Frage bezieht sich aber – nochmal – nicht auf die Zitierfähigkeit dieses Rolf Faths. Es geht mir nicht um Rolf Fath, und woher er diese Information hat. Es geht mir um den korrekten Umgang mit Sätzen mit wenig Urheberrechtscharakter, die man aber in die eigene Arbeit aus irgendeinem guten Grund (Beispiel: siehe oben) ‚einarbeiten‘ möchte, bezüglich Anführungszeichen. Ist die Intention meiner Frage tatsächlich so missverständlich formuliert?
OK. Verstanden. Sollte es also wirklich sinnvoll sein, hier Fath zu zitieren und sollte „Reclams Opfernführer“ tatsächlich eine in der Musikwissenschaft zitierfähige Quelle ist (was ich erst recherchieren müsste), dann ist der Satzinhalt natürlich komplett in eigenen Worten wiederzugeben. Dann ein Kurzbeleg oder eine Fußnote zu Fath, ob Kurzbeleg im Text oder Fußnote und ob mit oder ohne „Vgl.“ ist fachspezifisch unterschiedlich!
Danke, Herr Weber!
Wobei es hier sehrwohl noch zu fragen gilt, ab wann ein ‚komplettes umschreiben‘ gegeben ist.
Originalsatz:
„Schon als Zehnjähriger begann Modest Mussorgski als hervorragender Pianist mit ersten Kompositionsversuchen eine Musikkarriere.“
Satz in der fiktiven Arbeit:
Bereits im Alter von zehn Jahren begann Mussorgski mit ersten Kompositionsversuchen eine Musikkarriere.
Anführungszeichen ab „begann Mussorgski […] mit ersten Kompositionsversuchen eine Musikkarriere“ oder nicht?
Denn: ich übernehme hier zwar einerseits ein Satzfragment, dessen ‚Individualitätsgrad‘ bzw inhaltlicher Schöpfungswert jedoch andererseits kaum gegeben ist.
Und ich frage mich eben, ob Anführungszeichen gesetzt werden sollten, wenn zwar Wortketten wörtlich übernommen werden (weil ein KOMPLETTES Umschreiben vielleicht sinnlos wäre), aber es sich um Wortfetzen handelt, von denen kein Urheber Anspruch auf geistiges Eigentum stellen würde, wie eben etwa „… begann Mussorgski mit ersten Kompositionsversuchen eine Musikkarriere“. Reicht hier also ein ‚vgl. Fath‘ ohne Anführungszeichen oder nicht?
Anmerkung: Natürlich könnte man dies komplett umformulieren und die Problematik komplett umformulieren. Aber gesetzt den Fall, man formuliert es eben nicht um (weil die Formulierung der Wortkette im Original stilistisch gut gefällt oder warum auch immer). Wie geht man dann damit um?
Wenn es in einem Werk häufig vorkommt, ist Umschreiben Zeichen schlechter Wissenschaft.
Da gebe ich Ihnen im ‚Hauptteil‘ einer Arbeit völlig Recht. Dort würde ich für so ein Verhalten keinen Grund sehen. Jedoch wurde beispielsweise von mir in meiner Arbeit von meinem Betreuer zB verlangt, in einem einleitenden Kapitel eine kurze Biografie des Autors, dessen Werk ich in meiner Arbeit unter einem bestimmten Aspekt analysierte, zu inkludieren. Diese halbe Seite in meiner Arbeit ist nichts Anderes als ein Exzerpt wesentlicher biografischer Eckdaten des Autors in mehr oder minder eigenen Worten aus einem zitierbaren Standarditeraturgeschichte-Werk (selbstverständlich mit entsprechender Quellenangabe). Ergo: Im eigentlichen ‚Herzstück‘ der Arbeit, in der ich mich ‚Neuem‘ widmete, ist ein Umformulieren von bereits Vorhandenem weder vorgesehen bzw schier ohnehin gar nicht möglich. In einleitenden Kapiteln, in denen etwa der bisherige Forschungsstand bzw Grundlagen allgemein skizziert oder definiert werden, würde ich meinen, dass so etwas sehrwohl vorkommt. Oder ist dann jede Einleitung, in der etwas bereits Bekanntes ‚zusammengefasst‘ wird, bevor dann in das selbstgewählte ’neue Thema‘ übergeleitet wird und es dann schlussendlich etwa auf Seite 30 in medias res geht, wo dann die eigene thematische Pionierarbeit geleistet wird, schlechte Wissenschaft?
Verzeihung bitte, aber dieser Satz ist keinesfalls geistiges Eigentum. Die Beschreibung einer historischen Gegebenheit, dass Mussorgski bereits als Zehnjäriger eine Musikkarriere begann, ist ja keine eigene Geistesleistung. Es ist eine Beschreibung.
Da kann man auf hunderte Arten paraphrasieren, ohne zum Zitieren gezwungen zu sein.
Eigentlich wären mit geistigem Eigentum eigenständige Denkleistungen gemeint, nicht einfach nur reine Beschreibungen.
Wenn ich schreibe:
„Der Zweite Weltkrieg dauerte von 1939-1945.“
Dann muss ich dafür nicht den Ploetz zitieren.
Ist, glaube ich, nicht so einfach. Denn dass er schon als 10jähriger selbst komponierte, diesen Sachverhalt habe ich nach Blitzrecherche nirgendwo stehen gesehen. Die Dauer des Zweiten Weltkriegs hingegen ist unbestritten und man findet diese Jahreszahlen in abertausenden Quellen.
Für mein Empfinden ist dies, salopp ausgedrückt, natürlich nicht unbedingt ‚toll‘, und sie hätte sich Kants Originalquelle besorgen können. Sofern so eine Zitierweise – in Anbetracht der Gesamtseitenzahl – aber nur selten vorkommt (man kann sich aus nahmsweise nicht jede einzelne Originalquelle besorgen), und nachdem die Quelle, nach der sie Kant zitierte a) seriös ist und b) von ihr angegeben wurde, ist dies sicher nicht ideal, aber für mein Verständnis allemal lege artis.