„Mich interessiert Plagiatsforschung, ich habe ein wissenschaftliches Motiv“: Interview mit dem „Kurier“ in voller Länge

Anlässlich dieser Story hat mich der „Kurier“ um ein ausführlicheres Interview gebeten, das ich hier im Volltext veröffentliche.

Staatsoperndirektor Bogdan Roščić, Innenminister Gerhard Karner, Justizministerin Alma Zadić, Bundespolizeidirektor Michael Takàcs und viele andere:  Sie haben deren wissenschaftliche Arbeiten auf Plagiate hin untersucht, überprüfen gegenwärtig die Dissertation von Finanzminister Magnus Brunner. Was ist der Status Quo bei den oben genannten Arbeiten?

WEBER: Zunächst: Ich habe die Dissertation des Finanzministers noch nicht überprüft. Die Arbeiten der anderen erwähnten Personen enthalten Textplagiate, zum Teil seitenweise, das heißt unzitierte Passagen aus fremden Werken. Ich versuche mit meiner Arbeit, den Anschein von Gelehrsamkeit aufzuzeigen, die Simulation von wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Die Standards sind oft erschreckend niedrig. Abschlussarbeiten enthalten häufig eine typisch österreichische falsche Zitierweise, die internationalen Standards nicht entspricht, wie etwa bei Susanne Raab. Darum geht es mir. Politiker „abzusägen“ spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Aktuell sind insbesondere zwei Überprüfungen von Brisanz. Das externe von der Uni Wien angestrengte Gutachten der Dissertation von Alma Zadić, der Sie wissenschaftliche Mängel vorwerfen. Kennen Sie die Gutachter und wann rechnen Sie mit einem Ergebnis?

WEBER: Oh nein, ich kenne den oder die Gutachter nicht. Ich weiß auch nicht einmal, ob der Fall über die ÖAWI läuft, deren Kommissionsvorsitzender Philipp Theisohn ja ein bekannter Plagiatsverharmloser ist, der sich schon für die Plagiatorin Annette Schavan starkgemacht hatte. Ich habe auch keine Ahnung, wann man fertig sein wird. Von „Überprüfung“ würde ich hier nicht sprechen. Kaum einmal findet ein ausländischer Gutachter Plagiate. Die meisten kennen auch das österreichische Hochschulrecht nicht, sie müssen aber entsprechende Fragen (Aberkennung ja oder nein?) beantworten. Vieles ist hier leider Fake.

Der zweite Fall betrifft den deutschen Rechtsmediziner Matthias Graw. Ihm wurde u.a. von Ihnen vorgeworfen, er habe seine Dissertation aus einem rumänischen Tagungsband abgeschrieben. Nun stellt sich heraus, bei dem Band selbst handelt es sich um eine Fälschung. Sie haben sich für die Vorwürfe entschuldigt. Hätten auch Sie die gefälschte Quelle entdecken können, wenn nicht müssen?

WEBER: Natürlich hätte ich die Fälschung erkennen müssen! Ich wäre ja unglaubwürdig, wenn ich mich da jetzt auf etwas hinausreden würde. Mein deutscher Kollege Martin Heidingsfelder und ich wurden für eine nicht für möglich gehaltene Tat missbraucht: Die Konstruktion eines Plagiatsvorwurfs durch Vorlage eines Fake-Sammelbands als vermeintliche Quelle des Plagiats – mit 367 Seiten und 13 Beiträgen, einem Vorwort von Elena Ceaușescu und durchwegs bereits verstorbenen rumänischen und westlichen Autoren. Wenn Sie diesen Band 100 Wissenschaftlern zeigen, würden 100 keinen Zweifel daran haben, dass er echt ist. Die „Plagiatsjäger“ haben viel dazu gelernt in diesem Fall. So etwas wird sich sicher nicht wiederholen. Die Perfidie der Tat ist einmalig und gespenstisch.

Bis auf die Arbeiten von Christine Aschbacher, die nicht wegen Plagiaten, sondern wissenschaftlicher Mängel und politischem Druck von ihrem Amt als Arbeitsministerin zurückgetreten ist, haben all ihre Überprüfungen keine Konsequenzen gezeitigt. Aschbacher kann ihre Titel beispielsweise behalten. Die Software rechtfertigt also ihre Vorwürfe nicht, macht es den Eindruck. Die Negativ-Schlagzeilen bleiben für die Betroffenen. Wurden oder werden Sie deshalb geklagt?

WEBER: Ich wurde in 15 Jahren noch nie von einem Politiker geklagt. Und so ist es ja auch nicht, dass meine Arbeit keine Konsequenzen hatte. Zwölf akademische Grade wurden aufgrund meiner Recherchen aberkannt. Richtig ist aber, dass seit 2017 – seit der Entziehung des Doktorgrades des steirischen Ex-Landesrates Christian Buchmann – in Österreich meines Wissens keine Grade wegen Plagiats mehr aberkannt werden, obwohl das Universitätsgesetz dies vorsieht. Herr Schützenhöfer und der damalige Grazer Bürgermeister Nagl sind ja 2017 mit schweren verbalen Geschützen gegen den „Plagiatsjäger“ aufgefahren. Seitdem ist Ruhe im Karton. Jetzt können Sie sich fragen: Ist meine Software so schlecht oder gab es eine Art breiten Konsens, dass man solche Konsequenzen nicht mehr zieht?

Sie werden ob der Vielzahl an Überprüfungen von vielen als Querulant und Denunziant wahrgenommen. Was treibt Sie an, wissenschaftliche Arbeiten von in der Öffentlichkeit stehenden Menschen zu überprüfen? Wer zahlt Sie?

WEBER: Ich bin weder ein Querulant noch ein Denunziant. Mich interessiert Plagiatsforschung, ich habe also primär ein wissenschaftliches Motiv. Magisterarbeiten und Dissertationen sind öffentlich entlehnbare Werke. Mich interessieren einfach die Doktorarbeiten von Politikern. Man wird mir diese Neugierde nicht nehmen können. Sie haben anfangs einige Fälle genannt: Aschbacher, Karner, Roščić und Takàcs: Bei der Prüfung all dieser Arbeiten habe ich keinen Cent verdient, im Gegenteil, ich hatte Ausgaben. Mich haben die wissenschaftlichen Meriten dieser mir aus den Medien bekannten Personen interessiert. Mein Team verdient Geld mit Arbeiten von Menschen, die in der Regel nicht Personen des öffentlichen Lebens sind.

Wie lange dauert es vom Ausheben der Arbeit bis zum Ergebnis der Überprüfung?

WEBER: Das hängt davon ab, ob eine Softwareprüfung oder eine Tiefenprüfung stattfindet und ob Plagiate gefunden werden. Mit sauberen Arbeiten bin ich auch schon mal in 40 Minuten fertig. Eine Tiefenprüfung mit Gutachten dauert einige Wochen.

Viele Arbeiten sind nicht digitalisiert. Nach welchen Parametern kann in diesen Arbeiten nach Mängeln oder Plagiaten gesucht werden?

WEBER: Gerade Arbeiten aus dem Printzeitalter haben oft das Problem der „Bauernopfer-Zitation“: Das heißt, ein bisschen wurde zitiert, dann wurde ein bisschen abgeschrieben, dann wurde wieder ein bisschen zitiert. Das Abgeschriebene steht aber dann nicht im Konjunktiv 1 und da steht auch nirgends „NN sagte, dass…“. Der Leser glaubt somit, das seien nun die Überlegungen des Verfassers. Aber er täuscht sich. Oder eben: Er wurde getäuscht.

Wie unterscheidet die Lehre zwischen „wissenschaftlichen Mängeln“ und „Plagiaten“? Kann es auch durch wissenschaftliche Mängel zur Aberkennung von Titeln kommen?

WEBER: Nach der Feststellung wissenschaftlicher Mängel im Nachhinein gibt es keinen Titelverlust. Dafür sollte es aber eine schlechte Note gegeben haben. Schlimm sind Arbeiten, die so schlecht sind, dass sie gar nie hätten angenommen werden dürfen. Der Unterschied zwischen dem Mangel und dem bewussten Plagiat liegt im Erschleichungsmoment. Aber ich halte das mittlerweile für falsch: Jeder Plagiator sagt ja, dass er die Täuschung bestreitet. Noch nie hat einer gesagt: Oje, ich wurde beim Schwindeln erwischt! Wir können Plagiatoren keinen Lügendetektor installieren.

Liegen Ihnen Zahlen vor, wie viele Titel in Österreich aberkannt oder nicht verliehen werden, weil die Arbeiten plagiiert wurden oder sind?

WEBER: Nein. Genau solche Zahlen sollte die empirische Plagiatsforschung erheben. Aber das Verfolgen dieser und ähnlicher Fragestellungen wurde unter Minister Martin Polaschek im Jahr 2022 komplett eingefroren. Eine Plagiatsstudie des IHS hätte wohl einige Antworten geboten, aber deren Präsentation im März 2022 wurde drei Tage vorher überraschend abgesagt. Ministerien brauchen nur Jubelbotschaften. Das führt aber dazu, dass man Negativentwicklungen nicht mehr bearbeitet.

Ist es Usus, dass Betreuer die Bachelor- oder Magisterarbeiten und Dissertationen auf Plagiate und wissenschaftliche Mängel hin überprüfen? Verfügen alle Institute über Plagiatssoftwares?

WEBER: Und auch diese wichtigen Fragen hätte die IHS-Plagiatsstudie, übrigens die erste dieser Art und noch von Minister Heinz Faßmann in Auftrag gegeben, beantwortet. Ich habe selbst den Einleitungsteil geschrieben und kenne die Ergebnisse bis heute nicht. Eine durchaus interessante Form der Informationsvorenthaltung.

Inwiefern sehen Sie Institute und Lehrende in der Pflicht? Brauchen die Fachhochschulen und Universitäten strengere Prüfmechanismen für die Lehrenden selbst? 

WEBER: Wir haben in Österreich einen 44-seitigen „Praxisleitfaden“ für wissenschaftliche Integrität des BMBWF. In diesem kommt die Empfehlung zur Verwendung von Plagiatssoftware nicht vor. Mit keinem Wort. Das Wort „Plagiat“ kommt überhaupt ein einziges Mal vor. Was soll man da noch sagen?

Warum arbeiten Sie nicht mit dem zuständigen Bildungs- und Wissenschaftsminister Martin Polaschek und dessen Ministerium zusammen, um die vermeintlichen Missstände zu beheben?

WEBER: Ich habe unter Minister Faßmann einiges bewegen können und der Hochschul-Sektionschef hatte ein offenes Ohr und unterstützte meine Vorhaben. Wie gesagt, unter Minister Polaschek wurde das alles eingefroren. Es gibt seit Januar 2022 keinen Diskurs mehr zum Thema. Ich hoffe sehr auf einen baldigen Ministerwechsel, um den so wichtigen Faden wieder aufnehmen zu können. Oder auf eine Hochschule, die sich traut, Forschung zu diesem Thema vom Globalbudget zu finanzieren. Die Installierung eines Forschungsschwerpunkts zu guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Wien wurde, wie ich hörte, nach dem Plagiatsvorwurf gegen Karner von Polaschek gecancelt. Ich habe, wie es aussieht, zweieinhalb Jahre ehrenamtliche Vorarbeit umsonst geleistet.

Das sind schwerwiegende Unterstellungen. Können Sie Ihre Mutmaßungen untermauern, denn: Was hätte der Bildungsminister davon, Ihr Forschungsprojekt zu „canceln“, wie Sie es nennen?

WEBER: Es ist keine Unterstellung, ich kann es ja beweisen. Seit Minister Polaschek im Amt ist, gibt es keinen Diskurs zu guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) mehr. Dabei wäre gerade die Qualitätssicherung durch GWP-Standards ein so wichtiger „Gegenspieler“ zur Budget-Ausstattung der Unis über das Kriterium der Prüfungsaktivität. Zunächst wurde im März 2022 die Präsentation der Plagiatserhebung des Instituts für Höhere Studien (IHS), die noch von Minister Faßmann initiiert wurde, kurzerhand abgesagt. Ein neuer Termin wurde „zeitnah“ in Aussicht gestellt, seitdem ist mehr als ein halbes Jahr vergangen. Eine angekündigte Bereinigung der Inkonsistenzen im Universitätsgesetz (UG) fand auch nicht statt. Ich habe alle Ankündigungen seitens des Ministeriums, aber eben nicht seitens des Ministers, schriftlich. Es wurde einfach gar nichts gemacht, wobei das immer mit Kapazitätsproblemen und anderen Prioritäten begründet wurde.

Zum besseren Verständnis. Wer hat am Forschungsschwerpunkt „Gute wissenschaftliche Praxis“ bis dato mitgearbeitet und wie sollte dieser in der Praxis aussehen?

WEBER: Der Forschungsschwerpunkt zu guter wissenschaftlicher Praxis hätte an der TU Wien eingerichtet werden sollen, sieben Jahre Laufzeit, gefördert vom BMBWF, Start diesen Herbst. Parallel dazu existiert bereits seit mehr als einem Jahr eine Arbeitsgemeinschaft zu „guter wissenschaftlicher Praxis“ der Österreichischen Forschungsgemeinschaft (ÖFG). Beide Vorhaben machen nur gemeinsam Sinn. Die Verhinderung von Forschern nur deshalb, weil sie Probleme aus den eigenen (Partei-)Reihen offenlegen, wäre jedenfalls auch eine Form von Hochschulkorruption.

7 Kommentare zu “„Mich interessiert Plagiatsforschung, ich habe ein wissenschaftliches Motiv“: Interview mit dem „Kurier“ in voller Länge

Neuen Kommentar verfassen

  1. R. Meier

    Ihren ehrlichen und offenen Umgang mit dem „Fall Graw“ finde ich sehr lobenswert.
    Leider kann man von Herrn Heidingsfelder nur seine Mitteilung vom 14.10. lesen, dass die Untersuchung andauere und Beweise erst gesammelt und abgesichert werden müssten.

    Antworten
  2. Vermutlich...

    Nach der Feststellung wissenschaftlicher Mängel im Nachhinein gibt es keinen Titelverlust. Dafür sollte es aber eine schlechte Note gegeben haben. Schlimm sind Arbeiten, die so schlecht sind, dass sie gar nie hätten angenommen werden dürfen. Der Unterschied zwischen dem Mangel und dem bewussten Plagiat liegt im Erschleichungsmoment. Aber ich halte das mittlerweile für falsch: Jeder Plagiator sagt ja, dass er die Täuschung bestreitet. Noch nie hat einer gesagt: Oje, ich wurde beim Schwindeln erwischt! Wir können Plagiatoren keinen Lügendetektor installieren.

    Hier liegt der Hase im Pfeffer, Herr Weber. Ich fürchte, das Erschleichungsabsicht bewiesen werden muss. Da wird man nicht drum herum kommen können, wenn es um die Nichtigerklärung der Arbeit, des Grades kommt. Auch soll entscheidend sein, wie sich das Plagiat durch Täuschungsabsicht, nicht das Plagiat, das beim Leser entstehen mag, sich auf die Arbeit auswirkt. Das neue Gesetz betont auch das „Erschleichen“. Ihre Grafik zum Schweregrad finde ich super. Ich finde, dass Plagiatsforschung grundsätzlich nicht der Hetze mit Entziehung von Graden dienen soll. Ja, bei schwerwiegenden Fällen ist das natürlich unausweichlich. Ein Plagiator, der in Täuschungsabsicht sich eine Dissertation oder eine Habil erschleicht, sollte vielleicht auch anders bewertet werden, wie eine schlampig zitierte Diplomarbeit, gerade wegen der Engmaschigkeit. Plagiatsforschung kann Fehlverhalten strukturieren und bewerten. Eine Verschlechterung der Note als Konsequenz wie vom Experten Rixen vorgeschlagen, kann ja auch ein Ziel der Plagiatsforschung sein? Plagiatsjäger prangern an, sie differenzieren nicht. Ihre Forschung kann hier den Unterschied machen.

    Antworten
    1. Interessierter Leser

      Meiner Meinung nach gibt es noch einen anderen Grund warum Masterarbeiten anders zu bewerten sind als Doktorarbeiten. In einem Masterstudium mit 180 ECTS macht die Diplomarbeit 20 oder 30 ECTS aus. Deswegen halte ich es nicht für gerechtfertigt jemandem aufgrund von Zitierfehlern oder einigen Bauernopfern den Mastergrad abzuerkennen und damit quasi das gesamte Masterstudium für nichtig zu erklären. Ausnahmen bilden hier meiner Meinung nach nur ganz klare Betrugsfälle. Die Verhältnisse in einem Doktoratstudium sind grundsätzlich anders.

  3. Ralf Rath

    Dabei behilflich zu sein, „daß der geistige Mensch nicht von der Erde verschwindet“ (Horkheimer, GS, Bd. 8, 1985: 432), setzt voraus, den gesellschaftlichen Prozess seiner „Ent-Leibung“ (Alheit/Schömer, 2009: 415ff) konterkarieren zu können. Eine gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist dafür zwar unabdingbar. Umso verstörender ist aber, wenn angesichts einer insofern notwendig mehrdimensional orientierten und multidisziplinär erbrachten Hilfsleistung sozioökonomische Mechanismen dennoch dessen Gegenwart unwiederbringlich entziehen. Allein mit GWP ist es also offenkundig nicht getan. Erfährt GWP unter der jeweiligen Bevölkerung fortgesetzt nur eine verschwindend geringe Wertschätzung, entschwinden auch weiterhin die Träger des aktuellsten, die Verhältnisse am tiefsten erfassenden und des damit zukunftsreichsten Denkens bereits früh. Vor allem Albert Einsteins Plädoyer für einen „new type of thinking“ (The New York Times vom 25. Mai 1946, S. 11) wird dadurch noch heute mit Macht ad absurdum geführt.

    Antworten
  4. Interessierter Leser

    „Wenn Sie diesen Band 100 Wissenschaftlern zeigen, würden 100 keinen Zweifel daran haben, dass er echt ist.“ Hat die Hamburger Ombudsstelle mehr als 100 Mitarbeiter?

    Antworten
    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Herr Graw selbst hat die Fälschung bemerkt. Würde mir auch so gehen, wenn mir unterstellt werden würde, ich hätte von einer fünf Jahre älteren bulgarischen Dissertation abgeschrieben. Wenn ich weiß, dass es nicht so war, kann nur das „Original“ eine Fälschung sein.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Dokument, Spreadsheet, Textdatei. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen