Für ein Gutachten begab ich mich heute auf die Suche nach einer von der Wissenschaftlergemeinschaft in Österreich anerkannten Definition von „guter wissenschaftlicher Praxis“ und „Plagiat“. Meine erste Anlaufstelle: Die Webseite des Forschungsförderungsfonds FWF. Da staunt man nicht schlecht: Von „guter wissenschaftlicher Praxis“ oder auch nur einer Erwähnung des Worts „Plagiat“ keine Spur (sofern die interne Suche funktioniert hat). Schon auf der Startseite findet sich zwar der Menüpunkt „Gender“, aber nichts zu Ethik, guter wissenschaftlicher Praxis oder Qualitätssicherung – was doch eigentlich in der Wissenschaft das Wichtigste sein sollte, oder nicht?
(Quelle: http://www.fwf.ac.at)
Unter „Zur Diskussion“ versuchte ich dann, irgend ein Dokument oder Positionspapier des FWF zu finden. Denkste! Das erste File widmet sich schon wieder der Gender-Thematik und heißt „Does Gender Matter in Grant Peer Review?„. Schließlich fand ich im gut versteckten Leitbild des FWF doch noch einen Satz zur guten wissenschaftlichen Praxis, allerdings als letzten Punkt, und wieder nach „Gender Mainstreaming“.
Sind das die Prioritäten des FWF? Irgendwie passt das zu den regelmäßig bei mir eintrudelnden FWF-Hochglanzmagazinen, in denen permanent weibliche Wissenschaftler, die auch Mütter sind, mitunter peinlich hervorgehoben werden. Möchte der FWF nicht mal einen Bericht über einen wickelnden und forschenden Mann machen? Da würde sich etwa Ihr werter Plagiatsgutachter anbieten. Er war selbst für seine beiden kleinen Kinder zweimal in Elternkarenz. „Wenn Babies und Plagiatoren volle Hosen haben“, was für eine FWF-Homestory!
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Und dann suchte ich noch auf den Webseiten österreichischer Universitäten nach „meinem“ Thema (überprüfen Sie mal, wie gut versteckt auch weiterhin die Themen gute wissenschaftliche Praxis oder Plagiat dort sind!). Die Universität Klagenfurt hat mit folgendem Satz aus der vorgeschriebenen ehrenwörtlichen Erklärung – kurioserweise verschärft in Folge meiner Plagiatsaufdeckungen – den Vogel abgeschossen:
„Alle aus gedruckten, ungedruckten oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zitiert und durch Fußnoten bzw. durch andere genaue Quellenangaben gekennzeichnet.“ (Quelle: http://www.uni-klu.ac.at/main/inhalt/3054.htm)
Nun gut. Ich lasse mal beiseite, was „ungedruckte“ Quellen sein sollen. Handschriftliche? In Stein gemeisselte? Ich lasse weiter beiseite, dass die Formulierung „Alle aus gedruckten, ungedruckten oder dem Internet“ nicht nur ganz schlechtes Deutsch ist, sondern schlichtweg gar kein Deutsch (da fehlt ein „Quellen“ nach „gedruckten“ und „ungedruckten“). Dies zeigt leider nur, wie irrelevant solche ehrenwörtlichen Erklärungen offenbar sind: Sie werden nicht mal von denen genau gelesen, die sie getextet haben.
Zum Kern: Es gibt die Kennzeichnung mit Anführungszeichen. Es gibt die Quellenangabe (auch Literaturbeleg genannt, auch in Form eines Kurzbelegs nach der Harvard-Methode). Das sind zwei paar Schuhe, und die Unterscheidung ist essentiell für das korrekte Verständnis des wissenschaftlichen Zitats. Es gibt aber keine Kennzeichnung durch Quellenangaben oder Fußnoten. (Die Formulierung „Kenntlichmachung der Quelle“ kommt aus dem urheberrechtlichen Kontext, in dem nur die vollständige und klar platzierte Quellenangabe entscheidend ist, das sagt auch der Oberste Gerichtshof in Österreich. Von einer Kennzeichnung durch Fußnoten hat der VwGH zuletzt 1982 gesprochen.) Die Wissenschaft ergänzte diese Verpflichtung längst durch die Kennzeichnungspflicht – nicht nur bei direkten Zitaten in Form von Anführungszeichen oder eindeutigen optischen Hervorhebungen, sondern auch bei indirekten Zitaten durch einen klaren Bezug des „Vgl.“ auf ein begrenztes Textfragment.
An der Universität Klagenfurt kapiert man diese Unterscheidung nicht und lässt mal schnell ein paar tausend Studenten eine widersinnige und noch dazu sprachlich peinliche ehrenwörtliche Erklärung unterschreiben. – „Ehrenwörtliche“ Erklärung, nicht „eidestattliche“: Richtig, die Klagenfurter Erklärungen sind allesamt auch noch juristisch irrelevant, wenn es wirklich zu Aberkennungsverfahren kommen sollte. Insofern ist der letzte Satz der Erklärung „Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird“ bezogen auf den Studenten falsch, aber bezogen auf die Universität Klagenfurt korrekt: So eine falsche Erklärung sollte für sie tatsächlich rechtliche Folgen haben.
Ein neuer universitärer Skandal in Klagenfurt. Ist man dort so blöd, oder will man den Plagiatoren auch weiterhin nicht weh tun? Gaukeln sich hier beide Seiten etwas vor?
Alle aus gedruckten, ungedruckten oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte…
FORMULIERUNGEN UND KONZEPTE!!!!
Das Wort „Quellen“ fehlt folglich nicht. Wenn man denn lesen könnte…
Nee, das stimmt leider nicht. Bitte genau lesen. „Alle aus gedruckten übernommenen Formulierungen und Konzepte“ geht leider nicht, nur „alle aus gedruckten Quellen übernommenen Formulierungen und Konzepte“.
LG
sw