Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

Einmal an dieser Stelle ein Aufruf zur Mithilfe: Hat jemand meiner Blog-Leserinnen und -Leser dieses Urteil aus dem Jahr 1980 im Volltext? Noch interessanter wäre freilich das diesem Urteil im Instanzenweg vorgängige Urteil des VG Stuttgart vom 10. Februar 1978, Az: V 346/76.

Jüngere Urteile, d. h. aus den vergangenen zehn Jahren, finden sich hervorragend zusammengefasst in dem Aufsatz „Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung“ von Dr. Daniela Schroeder LL.M., erschienen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5/2010, S. 176-181. Wendet man die jüngeren Urteile auf die Causa Schavan an (unter der Prämisse, dass die wissenschaftlichen Grundregeln dieselben geblieben sind), hat dies erstaunliche Auswirkungen.

Anmerkung: Mittlerweile habe ich den Volltext erhalten. Vielen Dank an die „ehrenamtlichen Mitarbeiter“!

2 Kommentare zu “Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

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    1. admin

      Hans Werth hat mich per Mail gebeten, das folgende Statement hier zu veröffentlichen:

      „TEXT zur Veröffentlichung:

      @ Schavan-Update 18.10.2012

      Die bundesweite Totenstille zur Dissertation von BM Dr. A. Schavan als Signal, dass an den Vorwürfen „nix dran“ ist?
      Allein die kritische Analyse von Zitat und Fundstelle zu „Freud“, lässt die Stirne runzeln. In der Psychoanalyse sind „Weg“ und „Ausweg“ unterschiedlich und nicht beliebig austauschbar, soll der Sinn nicht verändert werden. Den Unterschied erlebt (fast) jeder Mensch in seinem Alltag.
      Im historischem Horizont ist mit Max Weber und aktuell mit Stefan Weber zu fragen, „was ist Wissenschaft?“. Vroniplag, dieser Blog und andere sachlich orientierte Aktivitäten sind die Antwort auf diese Frage. Damit verbietet sich jedwede Diskreditierung dieser Aktivisten.
      Versuche, Zitier-„Eigenheiten“ quasi historisch bedingt mit früher angeblichen Varias zu relativieren, laufen nicht nur ins Leere. Solche Interventionen einschließlich der Verjährungseinrede verraten etwas Beleidigendes gegenüber dem wissenschaftlichen Bodenpersonal durch sich selbst exkulpierende Doktorväter. „Früher“, im letzten Jahrtausend?, war es redlich, äußerst pedantisch zu zitieren (s. unten 1-4). Das zeigte auch der Nachlass eines 1880 geborenen Großvaters. Dem Beobachter verhalf es zum Glück, eine Reihe sehr qualifizierter Juristen, Theologen und verschiedene andere Koryphäen der Wissenschaft zu erleben, was bei konkreter Arbeit seinen verpflichtenden Preis hatte. Die älteren – nur noch im Hintergrund aktiven – ‚em.’ Herrschaften mit ihren pedantischen Zettelkästen, die sogar Verlagsangaben, Vorläuferwerke und ggf. Lizenzen u.a. vermerkten, ersparten jedwede relativierende „Zitations-Diskussion“, auch hinsichtlich des „Apparats“. Sie schärften jedem, der mit ihnen über Prüfungs- oder Abschlussarbeiten im Gespräch war, das Bewusstsein, was heute noch in den Ohren klingt, „wenn Sie dann mal eine Arbeit schreiben, ein Werk verfassen …“. Die Basis, Präzision auch in der Quellen-Wiedergabe, war unstreitig, allenfalls variierten Reihenfolgen von Quellendetails. Eindeutige Kenntlichmachung, wie immer sie im einzelnen Werk zu gestalten war, stand nicht zur Verhandlung. „Eigenheiten“ waren ggf. durch Generalhinweis zu erläutern. „Erleichterungen“ kamen m.W. erst durch auf ökonomischen Druck reagierende Verlagslektoren „jeder Buchstabe kostet Geld …“, „zu viele Anführungszeichen, lassen sie das Original so, aber die Druckversion muss lesbar werden“. Diese „Ökonomie“ gipfelte vor Wochen im Besuch eines jüngst Emeritierten mit der Bemerkung „schenk dir’s zitieren, du hast nur zu viel Bücher“ – naja, stimmt, neue Regalbretter …
      Über den wissenschaftlichen Dienst (WD) eines unserer Verfassungsorgane, initiierte der Anlassfall „vuzGu“(-ttenberg) Frotzeleien wie „der war halt in der Lehre bei der obersten bundesdeutschen Plagiaterie“ und sogar die Mahnung „aber macht’s nicht so wie der WD“. Darin liegt übrigens ein nicht beachtetes Entlastungsindiz für eine der Guttenberg-Varias.
      Im Ergebnis ist nur noch ganz achtungsvoll zu sagen: Summa cum ‚plaudere’ (Achtung Falle ).
      Noch ein bischen fast historisches Material aus privatem Vitamin B (B=Bibliothek, Bücher):
      1) Seiffert, Helmut: Einführung in die Wissenschaftstheorie 1 & 2 (Schwarze Reihe Nr. 60 / 61); C. H. Beck, München, 1969/1970. Damit wäre Frau Schavan nicht nur in Formalismen, sondern auch im wissenschaftlichen Denken weitere Inspiration verfügbar gewesen.

      2) Zur Historie der ‚kleine’ Kliemann mit 213 Seiten:
      Kliemann, Horst: Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, Sammlung Rombach, Freiburg, 1965/1966 mit ausführlichem Literaturverzeichnis; (Titel der Auflg.1-4: Praktikum der geistigen Arbeit; Francksche Verlag, Stuttgart, 1950);

      3) noch kleiner mit 78 Seiten:
      Bauer, Klausdieter: Ratschläge für die wissenschaftliche Arbeit und Publikation; Reinhardt-Verlag, München/Basel, 1965;

      4) Und schließlich den Kleinsten mit 40 Seiten aber für den Anlassfall durchaus prädestiniert:
      Schmidt, Klaus: Anleitungen für Klausuren, Klassenarbeiten, Diplomarbeiten …, IFAB Institut für angewandte Pädagogik Hamburg, 1959 – verweist auf „Richtlinien für das Zitieren fremder Quellen …“ der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg, (Hamburg 1957).“

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